Nicht einmal die Fakten stimmen. Strobl will erreichen, dass im kommenden Jahr 500 000 Ausländer aus Deutschland in ihre alte Heimat abgeschoben oder zurückgeführt werden. Mehrfach ist ihm diese Zahl um die Ohren geflogen, mehrfach hat er sie wiederholt. Dabei sind zurzeit nach den offiziellen Angaben der Bundesregierung überhaupt nur 205.000 Menschen in der ganzen Republik ausreisepflichtig, davon aber fast 160.000 geduldet. Wie irreal die halbe Million ist, zeigt sich erst recht, wenn die Zahl auf Baden-Württemberg heruntergebrochen wird. Hier müssten 65.000 Menschen in den kommenden zwölf Monaten das Land verlassen, sechs Mal mehr als in diesem Jahr und etwa 180 durchschnittlich pro Tag.
"CDU-Vize provoziert mit Abschiebevorschlägen", titelte sogar die "FAZ". Über sein Motiv darf gerätselt werden: Wird Strobl von Ideologie getrieben, von Parteienkalkül oder von Erwägungen in der Sache? Selbst als sich das Land an der ersten umstrittenen Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligte, dachte er jedenfalls nicht daran, sich von Parteispitze zu Parteispitze mit den Grünen ins Benehmen zu setzen. Oliver Hildenbrand, einer der beiden Grünen-Chefs, schäumt ohnehin, seit Strobl vor dem CDU-Bundesparteitag in Essen Anfang Dezember dafür plädiert hatte, etwa abgelehnte Asylbewerber bis zu vier Wochen in "Ausreisegewahrsam" zu nehmen, kranke und gebrechliche Menschen zwangsweise in ihr Herkunftsland zu verfrachten oder in Seenot geratene Flüchtlinge sogleich wieder nach Nordafrika zu bringen. "Schäbige Vorschläge" seien das, empörte sich der Grüne. Kurz vor Weihnachten musste er allerdings in einem Koalitionsausschuss das Wort "schäbig" zurücknehmen.
Noch einmal die "FAZ": Strobls Papier ziele "stark auf die Wähler ab, die bei der Landtagswahl von der CDU zur AfD abgewandert sind". Seit den Neunziger Jahren, als die "Republikaner" für zwei Legislaturperioden in den Landtag von Baden-Württemberg einzogen, belegen allerdings alle Analysen, dass falsche Versprechungen eine Wählerwanderung nach ganz rechts begünstigen. Rechtzeitig vor Weihnachten wurde der Koalitionskrach verkleistert statt gelöst. Hildenbrand hüllt sich in Schweigen, manche sagen: auf höheren Befehl, ausgegeben in der Villa Reitzenstein. Gleich im neuen Jahr, sagt Regierungssprecher Rudi Hoogvliet, würden Gespräche stattfinden, um in Sachen Sammelabschiebung "die gemeinsame Haltung zu präzisieren".
Womit es allerdings nicht getan sein wird. Denn Strobl hat schon mal Einblick in seinen Köcher mit den neuen Pfeilen gewährt. Nach der Ermordung einer Freiburger Studentin vermutlich durch einen jungen Afghanen schlug er vor, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge standardisiert einer Röntgenuntersuchung der Handwurzelknochen zu unterziehen: "Wir gewähren ihnen Rechte, die nur ihnen zustehen - und deshalb müssen wir mit mehr Sorgfalt schauen, wer minderjährig ist und wer nicht."
Auch aus seiner eigenen Partei kamen Warnungen vor Ungenauigkeit der Methode. "Außerdem ist Strobl Jurist", so ein südbadischer Landtagsabgeordneter, "und müsste die Rechtslage kennen." Der entscheidende Paragraph 25 der Röntgenverordnung sei "sehr eng" gefasst. Mehr noch, gerade als Innenminister müsste ihm bekannt sein, dass es bereits erste Urteile gibt, die Zwangsuntersuchungen von der Beweiswürdigung ausschließen. Während die baden-württembergischen Grünen (noch) schweigen, meldete sich der außenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Omid Nouripour zu Wort: "Das standardmäßige Röntgen hat mit Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun." Außerdem sei Deutschland an die UNO-Kinderrechtskonvention sowie die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden, mit denen ein solches Vorgehen "schwer vereinbar" sei. Und mit einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik erst recht.
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Jue.So Jürgen Sojka
am 04.01.2017Erinnerung, gar nicht weit zurück: Thomas Strobl im Bundestag, als einer der Akteure im "Clan" der ewig gestrigen, bemüht sich nicht zu verplaudern, Recht&Gesetz (GG und AEMR), aus Versehen, als Denk- und…