"Gleich stürzt eine ganze Armee die Treppe herauf und die Flure entlang, dort steht das kalte Büfett." (Reinhard Mey)
Die große Sause veranstaltet der Regionalverband Bodensee (RV BO) nur selten. Die letzte ihrer Art fand in den 1990er Jahren statt. Nun ist es wieder soweit. Eine weitere Fortschreibung des im Landesplanungsgesetz Paragraf 12 geregelten Regionalplans läuft. Und ist, der sperrige Begriff mag's eher verschleiern, eine wichtige Sache.
Der RV BO ist zuständig für die drei Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen mit insgesamt 87 Kommunen. Um ihre Zukunft geht es, um die Infrastruktur für die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten und Verkehr in den nächsten 15 Jahren. Entsprechend maßlos, Stichwort Klimawandel, erscheinen die Flächenverbrauchszahlen, wie sie in der im Juni 2019 offengelegten Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben konzipiert sind: 1100 Hektar neue Wohnbauflächen, 1000 Hektar Gewerbe, 300 Hektar Straßen und 500 Hektar für Rohstoffabbau. Nein, nicht für ganz Baden-Württemberg, nur für die genannten drei Landkreise.
Eines jedenfalls ist jetzt schon klar: Das haut nicht hin, wie auch der Landesnaturschutzverband in seiner 72 Seiten umfassenden Stellungnahme Anfang November 2019 an zahllosen Einzelfällen darlegt. Das Fazit der Naturschützer: Für einen Flächenfraß dieser Dimension, rückgekoppelt an die globalen Verhältnisse, würde man drei – in Zahlen: 3 – Erden benötigen. Der kritische Denker erkennt sofort: das wird knapp. Ein Büfettbeschicker, der so disponiert, rechnet ganz offensichtlich nicht mehr damit, noch häufiger auftischen zu müssen.
Das Leben ist eben kein Wunschkonzert
Der Auftrag des RV BO ist staatlich. Ein hervorstechendes Merkmal der aktuell in den Gemeinderäten heiß diskutierten Fortschreibung ist es, "kein Wunschkonzert" zu sein. So zumindest wiederholt es mit auffallender Penetranz Verbandsdirektor Wilfried Franke auf den Diskussions-, Informations- und sonstigen Veranstaltungen quer durch die 87 Kommunen. Und in der Tat findet sich demokratische Mitwirkung nicht einmal als teelichtgroßes Häppchen auf dem Tisch. Zwar dürfen die Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange derzeit ihre Widersprüche, Einwände und Stellungnahmen abliefern, vorlegen und einreichen. Sie können es ebenso gut auch sein lassen. Denn irgendeine verwaltungsrechtliche Relevanz haben sie nicht. Im Verwaltungsdeutsch heißt das: "Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen und in die planerische Abwägung einzustellen."
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