Jahrzehntelang geht Martin Bürner auf die Jagd. Der 61-jährige Diplom-Verwaltungswirt bringt seine Erfahrung in die Vorstände der Kreisjägervereinigung Schwäbisch Hall und des Vereins zur Förderung des Jagdwesens in Baden-Württemberg ein. Längst hat Bürner seine Berufung zum Beruf gemacht: Er ist Geschäftsführer des Landesjagdverbandes und Autor mehrerer Publikationen zum Jagdrecht im Südwesten. In Fachkreisen ein gefragter Mann.
Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite: Seit etlichen Jahren ist Bürner im Vorstand des AfD-Kreisverbandes Hohenlohe-Schwäbisch Hall. 2024 ist er für seine Partei in den Kreistag Schwäbisch Hall eingezogen.
Kein Recht, sondern ein Privileg
Bürger:innen der USA haben ein Recht auf Waffen. Im "Second Amendment" der Verfassung heißt es, das "Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen", dürfe "nicht beeinträchtigt werden". Die Folgen sind fatal, bis heute. Täglich sterben Menschen durch Schüsse privater Waffenbesitzer:innen.
In Deutschland besteht kein Recht auf Waffen. Das Allgemeininteresse nach Sicherheit und Ordnung überwiegt. Wer das Privileg haben darf, eine Schusswaffe zu besitzen und zu tragen, regelt das Waffengesetz. Zum Beispiel sind Jäger:innen und Sportschütz:innen berechtigt. Das Waffengesetz regelt auch, wer keine Schusswaffen besitzen und tragen darf.
In der Regel gelten Personen, die Bestrebungen "gegen die verfassungsmäßige Ordnung" hegen, als "waffenrechtlich unzuverlässig". Diesen Personen werden entweder Waffenbesitzkarten entzogen oder keine Waffenbesitzkarten ausgestellt. Seit Inkrafttreten des "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes" 2020 ist der Verfassungsschutz in die Prüfung der Zuverlässigkeit eingebunden.
"Generalverdacht" und "Gesinnungsprüfung"
In der Bundestagsdebatte zum Gesetz hatte AfD-Politiker Martin Hess erklärt, die geplante Prüfung stelle Jäger:innen und Sportschütz:innen "unter Generalverdacht". Hess, der erstmals 2016 im Wahlkreis Ludwigsburg in den Bundestag gewählt wurde, war Polizeihauptkommissar und Dozent an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Im Parlament behauptete er, die Bundesregierung rücke Jäger:innen und Sportschütz:innen "in die Nähe von Terroristen und Extremisten".
Vehement machte die AfD gegen die Prüfung mobil. So brachte Rainer Balzer einen Flyer mit dem programmatischen Titel "Keine Verschärfung des Waffenrechts!" in Umlauf. Balzer, der seit 2016 für den Wahlkreis Bruchsal im baden-württembergischen Landtag ist, besitzt Waffen und ist Mitglied der Schützengesellschaft Wiesloch. Auf dem Flyer steht, mit der Prüfung würden Jäger:innen und Sportschütz:innen "kriminalisiert". Die AfD lehne "diese Art von Gesinnungsprüfung" ab.
Auf Balzers Flyer werden einige Forderungen der Landtagsfraktion genannt. Eine lautet: "Keine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz". Die Partei versucht gezielt, Jäger:innen und Sportschütz:innen zu umgarnen. Es heißt, diese seien ein "integraler Bestandteil unserer Gesellschaft", die "unser deutsches Gemeinwesen bilden und tragen – durch ihre Einstellung, ihre tägliche Arbeit, ihre Familien und ihren Gemeinsinn".
Zählung, Prüfung – Entwaffnung?
Das Bundesverwaltungsamt führt ein "Nationales Waffenregister". Es registriert alle relevanten Informationen über erlaubnispflichtige Waffen im Privatbesitz. Aktuell (Stand: 12/2025) sind 113.586 private Waffenbesitzer:innen und 402.010 waffenrechtliche Erlaubnisse im Südwesten verzeichnet. Seit ein paar Jahren führen die Landesämter des Verfassungsschutzes eine regelmäßige Prüfung durch.




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