Kürzlich haben wir eine Kolumne veröffentlicht, die Andreas Renner, den ehemals ranghöchsten und nun suspendierten Polizisten Baden-Württembergs, und seine Ehefrau zum Thema hatte. Der Fall an sich war und ist der bisher größte Polizeiskandal in der Geschichte des Landes: Andreas Renner stand bis vor Kurzem wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung einer Untergebenen vor Gericht, wie bei den meisten MeToo-Fällen mit deutlichem Machtgefälle konnte letzteres aber nicht abschließend bewiesen werden. Also: Freispruch – gegen den die Staatsanwaltschaft mittlerweile Revision eingelegt hat.
Kontext-Kolumnistin Elena Wolf fand kurz darauf in ihrem Artikel "Angepisst" deutliche Worte dafür. Auch für Renners Ehefrau, Gabriele Renner, die in der Vergangenheit als Präventionsexpertin des Landeskriminalamts (LKA) Interviews zum Umgang mit Sexualstraftaten und genau den Fragen gab, die auch im Prozess gegen ihren Mann berührt wurden. Beispielsweise den "Stuttgarter Nachrichten" sagte sie 2019: "Rund die Hälfte der von uns aufgenommenen Delikte geschieht im sogenannten sozialen Nahraum ... Viele dieser Taten werden aber erst gar nicht gemeldet, weil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, es Kinder oder die Hoffnung gibt, dass sich doch wieder alles zum Guten dreht. Und auch bei Taten im öffentlichen Raum kostet es die betroffenen Frauen vielfach Überwindung, zur Polizei zu gehen und auszusagen. Oft spielt Angst vor einer erneuten Viktimisierung eine Rolle." Elena Wolf entgegnete dem den durchaus hübschen Satz: "ACH, WIRKLICH, FRAU KRIMINALRÄTIN?"
Zur "erneuten Viktimisierung" hatte im eh schon schmutzigen Fall Andreas Renner gleich zu Beginn dessen Anwältin beigetragen. Sie verteilte an die anwesende Presse einen Schrieb, in dem über die bedrängte Nebenklägerin hergezogen wurde. Gabriele Renner war vor Gericht dabei und hielt ihrem Mann die Hand. Ausgerechnet sie, die Präventionsexpertin. Dass all das nicht dazu beitragen wird, dass sich Frauen im Falle eines sexuellen Übergriffs vertrauensvoll an die Polizei wenden, muss hier nicht extra erwähnt werden.
Frau und Herr Renner jedenfalls haben Kontext nun abgemahnt (Streitwert: 50.000 Euro) und wollen uns einige Stellen der Kolumne untersagen. Beispielsweise XXX XXX XXX XXXXXXXXXXXXXXX XXXXXX XXXXXX XXXXXXXXX XXXXXXXXX. Die "inkriminierten Äußerungen", schreibt Anwältin Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf in Hamburg, sie vertrat bereits Jérôme Boateng und Til Schweiger vor Gericht, lasse "keinen Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Strafverfahren erkennen" und bezweckten "allein das Verächtlichmachen von Andreas Renner". Die Äußerungen seien eine "unzulässige Schmähung". XXXXXX XXX XXXXXX XXXXXX XXXX XXXXX XXX XXXXXX XXX XXX XXX XXXXXX XXXXXXXXX XXX XXX. Letztlich, so heißt es im Schreiben, sei "die Sexualität und damit die absolut geschützte Intimsphäre" der Renners betroffen. Heißt: Privatsphäre und nichts für die Öffentlichkeit?
Das riecht nach Maulkorb: Vom ranghöchsten Polizisten selbst in die Öffentlichkeit getragene Intimitäten sollen trotzdem privat sein, damit die dringend notwendige Diskussion in der Gesellschaft abgewürgt wird, wie XXX XXX XXX XXXXXX XXXXX XXXX XXX XXX?
In den kommenden Tagen wird das Landgericht Hamburg über diese Frage entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Auf Beschluss des Landgerichts Hamburg wurden uns per einstweiliger Verfügung Inhalte dieses Textes untersagt.
5 Kommentare verfügbar
Ludwig. G.
am 12.12.2023