Das Landgericht Mannheim hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der Wochenzeitung Kontext verbietet, einen rechtsextremen AfD-Mitarbeiter im Stuttgarter Landtag weiter beim Namen zu nennen und die Zitate aus seinen Facebook-Chats zu veröffentlichen. Kontext-Anwalt Markus Köhler betont in einer ersten Stellungnahme, er könne das Urteil "nicht nachvollziehen, weil die vollständigen Chatprotokolle dem Gericht vorgelegt worden sind". Daraus ergebe sich zweifelsfrei, "dass diese authentisch sind". Allerdings, so Köhler weiter, habe das Gericht schon im Vorfeld der mündlichen Verhandlung geäußert, dass es die Vorlage von 17 000 Seiten Chatprotokollen in einem Eilverfahren für "nicht verarbeitbar" halte. Hätte sich die Kammer intensiv mit den Chatprotokollen befasst, wären ihre Zweifel nach Auffassung von Kontext überwindbar gewesen.
Kontext wird dieses Urteil respektieren, aber nicht hinnehmen und erwägt daher weitere juristische Schritte. Genaueres hängt von der Urteilsbegründung ab, die Kontext noch nicht vorliegt. Kontext-Chefredakteurin Susanne Stiefel sagt, dieses für die Zeitung negative Urteil sei eine "herbe Niederlage für die Pressefreiheit". Jede Journalistin und jeder Journalist werde jetzt mit der juristischen Keule bedroht, wenn er oder sie über die AfD berichte. Die Redaktion werde aber weiter unbeirrt den Rechten auf die Finger schauen: "So sind wir angetreten und das sind wir auch unseren LeserInnen schuldig". Kontext-Autorin Anna Hunger weist darauf hin, dass für diese Partei viele ausgewiesene Neonazis in Landtagen und im Bundestag sitzen: "Sie können ihre menschenverachtende Agenda weiter treiben, wenn Ross und Reiter nicht mehr genannt werden dürfen". Für Kontext-Gründer Josef-Otto Freudenreich steht fest: "Wir lassen uns keinen Maulkorb umbinden und werden weiter kämpfen. Mitstreiter sind herzlich willkommen".
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9 Kommentare verfügbar
Rolf Steiner
am 04.08.2018Was muss noch geschehen, bis deren Wille zur Selbstbehauptung entfacht wird? Wer jetzt einfach nur…