Zugegeben, wir hatten bis zuletzt leichte Zweifel. Dass das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) folgen und, wie am vergangenen Freitag geschehen, Fahrverbote als "derzeit einzige geeignete Maßnahme" bezeichnen würde, Stickoxid-Emissionen in Stuttgart "schnellstmöglich zu reduzieren". Denn dass ausgerechnet ein Gericht in der Daimler- und Porsche-Stadt Stuttgart, deren autogerechter Aus- und Umbau nach dem Krieg ein stadtplanerisches Dogma schien, gegen die uneingeschränkte Freiheit des Individualverkehrs urteilen könnte – das erschien uns fast so wild, als würde ein grüner OB plötzlich gegen Flüchtlinge … ähem.
Aber Richter Wolfgang Kern vom VG Stuttgart interessiert sich offensichtlich wenig für die Befindlichkeiten von reflexhaft aufschreienden Interessengruppen. Er interessiert sich eher für das Grundgesetz, genauer, dessen Artikel 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Und daher seien auch Fahrverbote schon ab 2018 "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt unverhältnismäßig", so Kern, "weil die Gesundheit der Bevölkerung höher einzuschätzen" sei als das Recht auf Eigentum und die Handlungsfreiheit der Autobesitzer. Kurz: Das Gericht hat der Klage der DUH stattgegeben, "weil wir uns an das geltende Recht halten", wie Kern seine Urteilsbegründung am Freitag schloss. Worauf lauter Beifall im Gerichtssaal folgte.
6 Kommentare verfügbar
Marla V
am 06.08.2017"Was als politische Maßnahmen – sicherlich in oder kurz vor den Sommerferien – vorgestellt werden wird, deutet sich jetzt schon an: Es wird eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs gefordert, und es werden ein paar zusätzliche Millionen dafür…