150 Wochen ist es her, dass die erste Ausgabe der Kontext:Wochenzeitung online gestellt wurde. Seither ist viel Wasser den Neckar hinuntergeflossen. Und hat auch so manche Illusion fortgeschwemmt, was in Baden-Württemberg alles anders werden würde unter einer neuen Regierung. Denn vor 150 Wochen war es gerade mal eine starke Woche her, dass die CDU nach 58 Regierungsjahren im Ländle abgewählt wurde. Was damit für Erwartungen einhergingen, zeigt der erste Kontext-Aufmacher aller Zeiten aus jener Ausgabe vom 6. April 2011. Wir stellen ihn aus Anlass unseres kleinen Jubiläums heute – so wie er war – einfach noch mal online.
Zu gern hätten wir in der heutigen Ausgabe neben der runden Zahl auch noch einen neuen Autor präsentiert – den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Der hatte vor zwei Wochen angekündigt, auf Gangolf Stockers Beitrag <link http: www.kontextwochenzeitung.de pulsschlag der-landesvater-steht-mir-bis-zum-hals-1997.html>"Der Landesvater steht mir bis zum Hals" antworten zu wollen. Doch dann packte ihn ein Virus – nicht am Hals, sondern weiter unten – und seither muss sich der Landesvater auf die notwendigsten Verrichtungen beschränken. Dazu zählte die Antwort auf Stocker – noch – nicht. Das verstehen wir und wünschen gute Besserung.
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Vor Weihnachten hat Kontext <link>seine Soli-Geber aufgefordert, uns Themen und Geschichten vorzuschlagen, um die wir uns kümmern sollten. Ganz im Sinne des Kontext-Slogans "Weil Sie mitmachen" gingen reichlich Anregungen und Ideen bei uns ein. Dieser Tage hat nun die Jury getagt und die fünf besten Vorschläge ausgewählt. Die Redaktion wird sich nun an die Arbeit machen, bittet aber um Verständnis dafür, dass wir erst dann verraten, dass es ein Leser-Vorschlag und von wem er war, wenn die Geschichte erschienen ist. Wir wollen uns ja schließlich nicht die guten Ideen unserer Leser klauen lassen.
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In der vorigen Ausgabe hatten wir über den Fall Antionetta F. berichtet. Die Erzieherin hatte Bäume im Stuttgarter Rosensteinpark mit weißen Kreidekreuzen bemalt. Als Zeichen für die Zerstörung des Parks durch das Bahnprojekt Stuttgart 21. Die hiesige Staatsanwaltschaft sah dies zunächst als "gemeinschädliche Sachbeschädigung". Gegen einen Strafbefehl über 400 Euro legte Antonietta F. Widerspruch ein. Doch zur fälligen Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt kam es nicht. Wenige Tage nachdem Kontext berichtet hatte, einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht darauf, dass Antonietta F. die Kreuze von den Bäumen abwischt – und das Verfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt wird.
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Tillupp
am 17.02.2014