Das Scheitern einer erfolgreichen Ermittlung im Fall des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn ist weit über Baden-Württemberg von Bedeutung und wird in den ersten Monaten des Jahres 2014 einen öffentlichen Schwerpunkt bilden: Am 16. Januar steht Heilbronn auf der Tagesordnung des Münchener NSU-Prozesses. Mitte Februar wird bekannt gegeben, was die Ermittlungsgruppe Umfeld des baden-württembergischen Innenministers zutage gefördert hat – und was nicht. Ebenfalls im Februar werden Gremien aus den Regierungsparteien in Stuttgart erneut über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beraten. Auch der mediale Druck wächst, endlich von den Sicherheitsbehörden im Land mehr als nur Verlautbarungen zu empfangen, die nicht weiterführen.
Denn die Umstände des Mordanschlags auf die Polizistin Michèle Kiesewetter und den Polizisten Martin Arnold vom Nachmittag des 25. April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn sind bis heute völlig ungeklärt. Die im Bericht des Landeskriminalamts an den Generalbundesanwalt enthaltenen Zeugenaussagen bieten eindrückliche Hinweise darauf, dass, anders als die Anklageschrift im Münchner Prozess gegen den NSU vorgibt, mehr Täter als nur das Trio mit der Tat zu tun haben. Unabhängig voneinander ist von mehreren Zeugen glaubwürdig beobachtet worden, dass blutverschmierte Männer vom Tatort in Richtung Süden beziehungsweise Südosten panisch geflohen sind, von mindestens zwei Autos aufgenommen wurden und mit ihnen flohen.
Warum wurden die persönlichen Mails der Polizistin nicht gesichtet?
Von diesen Zeugen wie von dem Polizisten Martin Arnold gibt es eine Reihe von Phantombildern, die auf mehr Täter verweisen. Der Journalist Thomas Moser spricht auf der Basis der vorliegenden Akten der Ermittlungsbehörden von vier bis sechs Verdächtigen und weist darüber hinaus darauf hin, dass sich auch mehrere V-Leute im zeitlichen und räumlichen Umfeld der Tat auf der Theresienwiese aufgehalten haben. Diese Indizien – immerhin auch gewichtige Ermittlungstatbestände des Landeskriminalamts Baden-Württembergs (LKA) – in der Aufklärung des Verbrechens zu negieren ist sowohl für die Aufklärungsbehörden in Baden-Württemberg wie für den Münchner Prozess riskant, wenn nicht abenteuerlich. Es gefährdet den Prozess selbst und macht ihn revisionsanfällig. In Baden-Württemberg führt es zu Misstrauen und auch Angst, dass die nicht gefassten Täter erneut zuschlagen.
Und: Warum wurde darauf verzichtet, die persönlichen Mails von Michèle Kiesewetter zu sichten? War einer der dem Ku-Klux-Klan angehörenden Polizisten aus der Einheit von Kiesewetter in Tatortnähe? Warum schweigt ihr Onkel, ein Polizist aus Thüringen, heute, nachdem er wenige Tage nach dem Mord an der jungen Frau zu Protokoll gegeben hatte, seiner Meinung nach gebe es einen Zusammenhang mit den "Türkenmorden"? Wird er bedroht und unter Druck gesetzt? Oder aber sollte er auch über seinen Dienstherrn entsprechenden Druck erhalten haben wie der Ex-Verfassungsschützer Günter Stengel aus Baden-Württemberg, als er von der Existenz des NSU 2003 erfuhr und davon berichtete?
Baden-Württemberg – der weiße Fleck
Fast sieben Jahre lang ist man dem Rätsel der Mordumstände seitens der Sicherheitsbehörden leider nicht näher gekommen. Zunächst hat man sich selbst mit einer DNA-Spur in die Irre geführt. Auch die Sonderkommission Parkplatz ist durch mangelnden Aufklärungswillen und Kompetenzschwächen, die während des Untersuchungsausschusses des Bundestags drastisch ans Tageslicht gerieten, gescheitert. Es gibt darüber hinaus Hinweise, dass es am nötigen Ermittlungs- und Fahndungsdruck gemangelt hat. Wie kann man etwa – wie der Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras – zu der These gelangen, all diese Spuren seien nicht relevant, weil sie nicht auf die Spur des Trios verwiesen? Das ist keine Ermittlung, sondern Alltagsfundamentalismus: Was nicht sein soll, ist auch nicht. Oder gibt es auch hier Absprachen mit dem Verfassungsschutz, der offenkundig kein Interesse an einer wirklichen Aufklärung hat? Sonst hätte man alle vorhandenen Akten und Informationen – etwa dem Untersuchungsausschuss des Bundestags – selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Schließlich handelt es sich um ein Kapitalverbrechen, um Mord und Mordversuch.
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Hazmat
am 14.01.2014