Herr De Paolis, was nach all den Prozessen bleibt, ist wenig: italienische Verurteilungen, die aber nicht vollstreckt werden, weil Deutschland seine Mitbürger nicht ausliefert. Sind Sie wütend?
Das, was ich fühle, geht nur mich etwas an. Dazu sage ich in der Öffentlichkeit nichts. Bei unserer Arbeit gibt es viele Situationen, die bitter erscheinen mögen. Aber ich gehe meinen Weg weiter.
Wie haben Sie auf die Einstellungsverfügung aus Stuttgart reagiert?
Ich weiß, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine andere Ausrichtung hat als unsere. Ich hielt es also für möglich, dass sie zu anderen Schlüssen kommt als wir.
Was heißt das?
In der Vergangenheit habe ich bei Gesprächen mit meinen deutschen Kollegen festgestellt, dass sie ein interpretatives Problem haben bezüglich der Verjährung. (Anmerkung d. Red.: In Deutschland verjährt Totschlag, Mord dagegen nicht. Um aber einen Mord bestrafen zu können, muss eine Absicht nachgewiesen werden.) Als ich die Nachricht von der Einstellung der Ermittlungen bekam, war das die Bestätigung, dass sie dieses Problem nicht gelöst haben. Ich bin überzeugt, dass meine Arbeit keine Geschichtsübung ist. Staatsanwälte werden nicht für die Aufarbeitung von Geschichte bezahlt, sondern für echte Ermittlungen, die zu realen Urteilen führen.
Hatten Sie die Wahl, diese derart aufwändigen Ermittlungen zu führen?
Nein, ich wurde dazu verpflichtet. Jeder Staatsanwalt ist dabei seinem eigenen Gewissen und seinem Auftraggeber verpflichtet. Außer dem Staat ist man in diesem Fall aber auch Tausenden Familien gegenüber verantwortlich, die als Opferfamilien ein Interesse daran haben, dass ermittelt wird.
Welche Schlüsse ziehen Sie daraus für sich?
Darüber denke ich nach, wenn ich die Arbeit hier beendet habe. Wir haben noch ein paar wichtige Dinge zu erledigen. Ich bin sehr zufrieden, die Arbeit begonnen zu haben, denn wir haben sehr viele positive Ergebnisse bekommen. Und das ist etwas, was mir Befriedigung gibt. Es war ein starkes Zeichen, man kann es auch ein Symbol nennen.
Alles hat damit angefangen, dass ein Schrank mit alten Akten gefunden wurde, die jahrelang unbeachtet geblieben waren.
Ja. Der Schrank stand im Archiv der Allgemeinen Militärischen Staatsanwaltschaft, auf der anderen Seite des Tibers. 1994 hatten Journalisten Erich Priebke in Argentinien aufgespürt und interviewt. Priebke war an der Erschießung von mehr als 300 Zivilisten in einem Steinbruch bei Rom beteiligt gewesen, eine Vergeltungsmaßnahme der Deutschen. Diese Interviews wurden gesendet, weshalb in der Öffentlichkeit das Thema der Erschießungen in den Ardeatinischen Gräbern wieder aufkam. Es gab einen Haftbefehl gegen Priebke, deshalb wurde das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen. Priebke wurde nach Italien ausgeliefert. So kam der Stein ins Rollen. Mein Vorgänger als Militärstaatsanwalt in Rom wusste, dass in einem Archiv Akten liegen, die Kriegsverbrechen betreffen.
Diese Akten stammten von Ermittlungen aus der Nachkriegszeit, zum Teil waren die Täter und die entsprechenden Opfer mit Namen aufgelistet. Dennoch passierte zunächst nicht viel.
Das stimmt. Acht Jahre nachdem die Akten 1994 gefunden wurden, habe ich mit meinen Ermittlungen begonnen, das war im Jahr 2002. In den acht Jahren zuvor gab es lediglich drei Prozesse, zwei in Turin und einen in Verona.
Was geschah dann?
Allein in La Spezia gab es zwölf Prozesse, unter anderem zu Sant'Anna di Stazzema, Marzabotto, Civitella und Branzolino. Im Jahr 2008 wurde dann die Staatsanwaltschaft in La Spezia geschlossen, von zwölf Militärstaatsanwaltschaften in ganz Italien blieben drei übrig. Eigenartigerweise wurde auch die in La Spezia geschlossen, obwohl die Stadt eines der Zentren des italienischen Militärs ist. Ich wurde nach Verona geschickt und habe dort drei Prozesse fortgeführt, die von La Spezia kamen. Insgesamt waren es 18 Prozesse in dieser Zeit, mit denen ich zu tun hatte.
Wollte man Sie je vonseiten der Politik unter Druck setzen?
Was diese Arbeit anbelangt, nein.
Hier an der Wand in Ihrem Büro hängen Gastgeschenke von Kollegen aus Deutschland. Wie war die Zusammenarbeit mit den Behörden in Stuttgart?
Die Zusammenarbeit mit dem LKA war während unserer Ermittlungen optimal. Auch mit der Staatsanwaltschaft in Stuttgart haben wir gut zusammengearbeitet.
Warum haben die Ermittlungen dann zehn Jahre gedauert und doch zu keinem Ergebnis geführt?
Das müssen Sie die Staatsanwaltschaft in Stuttgart fragen. Ich kann deren Arbeit nicht bewerten.
Gab es denn Prozesse in Stuttgart?
Ja, die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beispielsweise einen Prozess angestrengt gegen einen Unterleutnant namens Boettcher, der dann aber vor Prozesseröffnung gestorben ist. Wir haben parallel dazu auch einen Prozess vorbereitet. Die Ermittlungen wurden aber nicht von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler geführt, der jetzt die Einstellungsverfügung unterzeichnete, sondern von der Staatsanwältin Dr. Alexandra Neidhard.
Wie bewerten Sie die Stuttgarter Einstellungsverfügung von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler?
Was Sant'Anna di Stazzema anbelangt, kamen die Stuttgarter zu anderen Schlüssen. Ich bin sehr beschäftigt und habe die Übersetzung des Dokuments erst vor wenigen Tagen bekommen. Die deutschen Kollegen glauben nicht, dass es Mordmerkmale gibt, und vor allem gehen sie nicht davon aus, dass die Leute, die die Taten begangen haben, im Vorhinein schon die Intention hatten, das zu tun, was sie getan haben; also vorsätzlich gehandelt haben. Das ist meiner Meinung nach falsch und steht in Gegensatz zu unseren Ermittlungsergebnissen.
Liegen dieser unterschiedlichen Einschätzung denn verschiedene Aussagen zugrunde?
Nein, ich denke, es sind die gleichen Dokumente. Ich kenne das Material in Stuttgart aber nicht.
Merkwürdig, dass man in La Spezia und in Stuttgart zu so unterschiedlichen Schlüssen kommt.
Ja, das ist eigenartig. Warum das so ist, müssen Sie aber den Menschen fragen, der die Einstellungsverfügung verfasst hat. Er müsste erklären, wie es möglich ist, dass mehr als 400 Menschen, darunter viele Frauen und Kinder, in zwei Stunden umgebracht werden von Personen, die das spontan beschlossen haben. Er müsste erklären, wie es sein kann, dass eine komplette Abteilung sich in der Nacht zuvor in Bewegung setzt, um eine Aktion durchzuführen, und den Soldaten nicht klar gewesen sein soll, was sie zu tun haben und wie sie sich der Zivilbevölkerung gegenüber verhalten sollen.
Gibt es dazu keine Zeugenaussage?
Wir haben in diesem Prozess keine Zeugenaussage von jemandem, der exakt sagt, welche Befehle er erhalten hat. In Marzabotto und bei anderen Fällen haben Personen, die bei den Tötungen dabei waren, aus den Einsatzbesprechungen zuvor berichtet. Wenn man solche Einsätze plant, gibt es vorher immer eine Besprechung der Kommandeure der Einheiten und der Kompanie. Jeder muss schließlich wissen, was er zu tun hat. Man geht da ja nicht hin, um Margeriten zu sammeln. In Marzabotto und anderen Fällen wissen wir, dass die Soldaten die Order erhalten haben, Zivilisten umzubringen. Es ist unmöglich, dass eine solche Besprechung in Sant'Anna di Stazzema im Gegensatz zu allen anderen ähnlichen Massakern nicht erfolgte. Wenn Soldaten Frauen und Kinder erschießen, Menschen, die außerhalb des kriegerischen Kontexts stehen, dann müssen diese Soldaten, die erwiesenermaßen dort waren und eine Befehls- oder Kommandofunktion hatten, den Befehl gekannt haben, bevor sie aktiv wurden.
Zumal die Deutschen aus vier Richtungen kamen, was auf ein abgesprochenes Vorgehen hinweist.
Ich wiederhole: die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam zu einem anderen Ergebnis, und das nehme ich zur Kenntnis.
Ist das Thema denn damit abgeschlossen?
Ich glaube nicht, dass auf politischer oder diplomatischer Ebene etwas geschehen wird. Wir haben ein Urteil, das gemäß dem italienischen Recht nicht anfechtbar ist. Gemäß internationalen Rechtsabkommen ist Deutschland angehalten, dieses Urteil umzusetzen, auch wenn seine Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Deutschland hat aber aufgrund internationaler Gesetze die Pflicht, dieses Urteil zu vollstrecken.
Wie sähe das aus?
Deutschland müsste entweder die verurteilten Personen überstellen, was das Land nicht tut, weil es der deutschen Verfassung widerspricht. Also haben wir die Vollstreckung dieser Urteile in Deutschland gefordert. Wir erwarten also, dass Deutschland jetzt wie angekündigt die italienischen Urteile vollstreckt. Das ist ein Verfahren, das vom italienischen und vom deutschen Recht vorgesehen ist. Die deutsche Justiz selbst hat auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Verfolgen Sie die Gräuel eigentlich ins Privatleben?
Sicher, das ist so gravierend, so schrecklich, das bleibt nicht zurück, wenn man das Büro verlässt. Diese Gräuel hat man immer bei sich, ich fürchte, ein ganzes Leben lang.
Mit allem, was Sie heute wissen, würden Sie es wieder so machen?
Ich habe Jahre meines Lebens dieser Arbeit, habe mich Monat um Monat den Ermittlungen gewidmet. Ja, ich habe ein Opfer gebracht, und ich habe es gern gebracht, auch wenn der Preis hoch war. Aber ich würde es wieder so machen. Und ich mache weiter.
Der italienische Staatsanwalt Marco De Paolis hat sich die vergangenen zehn Jahre so intensiv um die Massaker der SS in der Toskana gekümmert wie kaum ein anderer. Allein an 17 Prozessen war er als Ankläger beteiligt. Mehrere Dutzend Angeklagte mussten sich für ihre Taten verantworten – fast alle blieben dem Prozess fern. Auch die Urteile konnten nicht vollstreckt werden, weil Deutschland seine Bürger nicht an andere Staaten ausliefert.
Mehr zum Thema des NS-Massakers in Sant'Anna:
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M.Etscheid
am 29.12.20121943 bis 1945 haben deutsche Soldaten oder SS-Männer vielfältig auch in Italien Verbrechen verübt.
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