Das Internet vergisst bekanntlich nichts. Auch nicht diese PR-Trailer aus der gesellschaftspolitischen Mottenkiste. Sieben von elf baden-württembergischen CDU-Parlamentarierinnen outen sich in Kurzvideos auf der <link https: www.facebook.com cdufraktionbw external-link-new-window>Facebook-Seite ihrer Fraktion ungeniert: als resistent gegen alle Diskussionen über den bundesweit einmaligen Männerüberhang im Stuttgarter Landtag. Und als uninteressiert an der Beachtung des innerparteilichen Drittel-Quorums auf der Ebene der Bundespartei, das vor über zwei Jahrzehnten beschlossen wurde. Obwohl es im "Bericht zur politischen Gleichstellung von Frauen und Männern" aus dem Konrad-Adenauer-Haus unmissverständlich heißt, dieses Drittel-Quorum müsse "weiterhin konsequent umgesetzt werden".
Genau davon will die kleinere Regierungsfraktion nichts wissen, auch im Jahr 2018 nicht. Und entgegen aller Beteuerungen lassen sich die sieben weiblichen Abgeordneten vor den Karren von männlichen Fraktionskollegen spannen, die um ihre Mandate besorgt sind. Wie anders ist es zu verstehen, dass sich, als einer unter vielen aus der Fraktion, Ex-Finanzminister Willi Stächele zu Wort meldet und einen Uralt-Vorschlag recycelt. Der damalige Innenminister Frieder Birzele (SPD) hatte Mitte der Neunziger ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit einer Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise ins Spiel gebracht. Die CDU lehnte ab. Jetzt holte Stächele die Idee aus dem Archiv, denkt laut über eine Umsetzung ab 2026 nach. Da ist er selber 75 und im wohlverdienten Ruhestand.
Handgestrickter Auftritt der CDU-Frauen
Vor allem aber offenbaren die reichlich handgestrickten Auftritte der sieben Frauen im Netz ihre kümmerlichen Kenntnisse in Wahlrechtsfragen. Selbst Nicole Razavi und Sabine Kurtz, immerhin seit zwölf Jahren im Hohen Haus, argumentieren ersichtlich auf einer falschen Faktenbasis. Sie gehen zu sehr von Regeln aus, wie sie sich die CDU selbst gegeben hat, die aber keinesfalls Teil eines neuen Wahlrechts sein müssten. Und verkennen ganz und gar die Funktion eines Instruments wie der Liste. Die wäre ja gerade dazu da, Verhältnisse zu verändern, die sich auf anderem Wege, wie das aktuelle Geschlechterverhältnis lehrt, nicht in ausreichendem Maße in die richtige Richtung entwickeln.
Zugegeben, die Sachlage ist nicht einfach. Nach einem Wahlrecht, das es sonst nirgends in der ganzen Republik gibt, ziehen in jedem der 70 Wahlkreise, in die Baden-Württemberg aufgeteilt ist, der oder die BewerberIn mit den jeweils meisten Stimmen sicher ins Parlament ein. Die Wahl dieser 70 bliebe von den meisten der seit Mitte der Achtziger Jahre diskutierten Überlegungen und der diesmal per Koalitionsvertrag erstmals fest versprochenen Reform unberührt.
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Ulrich Hartmann
am 02.02.2018