Mit der Flugbereitschaft erlitten Politiker immer wieder Bruchlandungen. Ende der neunziger Jahre etwa sorgte die "Dienstreisen-Affäre" von Rita Süssmuth für Schlagzeilen. Der damaligen Bundestagspräsidentin der CDU war vorgehalten worden, für Flüge zu ihrer Tochter nach Zürich die Bundeswehrflieger privat genutzt zu haben. In der Folge wurden die Richtlinien der Flugbereitschaft überarbeitet. Der neue Katalog fiel länger, allerdings nur unwesentlich strenger aus. Im Januar 2001 begab sich der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mit Flugzeugen der Luftwaffe und Hubschraubern des Bundesgrenzschutzes auf eine viertägige Informationsreise durch Rheinland-Pfalz. Weil dort zwei Monate später Landtagswahl war, vermutete die CDU-/CSU-Opposition im Bundestag eine Wahltournee zu Gunsten des damaligen SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck. "Die Flüge im Rahmen der Informationsreise wurden vom Bundeskanzler in seiner amtlichen Tätigkeit durchgeführt. Hierfür sind keine Kosten zu entrichten", lautete die nichtssagende Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Opposition.
So stochern Kontrollorgane wie der Bundestags-Haushaltsausschuss beim politisch-parlamentarischen Flugbetrieb bis heute im Nebel. Zwar bekommen dessen Mitglieder halbjährlich Bericht aus dem Verteidigungsministerium. Angeblich aus Sicherheitsgründen beschränken sich die Informationen zu Inlandsflügen auf Flugmuster, Anzahl von Passagieren und Teilstrecken. Daraus lässt sich nicht ablesen, ob korrekt zwischen Regierungs- und Parteiamt unterschieden wurde. Etwas transparenter fallen die Rapports bei Auslandsflügen aus. Hier werden Flugdatum, Flugstrecke, VIP-Gast und anfordernde Stelle an die Haushaltsexperten der Fraktionen übermittelt.
Parteienkritiker wie der Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim fordern, den VIP-Service der Luftwaffe auszumustern. "Die Nutzung der Flugbereitschaft berührt die Parteienfinanzierung, für die es genau definierte gesetzliche Obergrenzen gibt", kritisiert er das Check-in-Privileg der Parteivorsitzenden. "Weil die großen Parteien bereits bis zu dieser Obergrenze Staatszuschüsse kassieren, sind Sonderflüge von Parteivorsitzenden eine verdeckte Zuwendung öffentlicher Mittel an Parteien und damit letztlich unzulässig", umschreibt von Arnim das, was auch als illegale verdeckte Parteienfinanzierung gilt. Auch verletzten die Flugrichtlinien den grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz, sagt von Arnim: "Der Vorsitzende einer Partei, die nicht im Bundestag vertreten ist, darf kein Fluggerät anfordern." So muss etwa Oberpirat Sebastian Nerz bislang am Boden bleiben, obwohl die Piratenpartei in zwei Länderparlamenten vertreten ist. "Flüge auf Kosten des Steuerzahlers sind eine Verschwendung öffentlicher Mittel, was den Straftatbestand der Untreue erfüllt", spitzt von Arnim zu.
Dessen ungeachtet vergrößert sich ab Mitte Juli der exklusive Kreis der Sonderflugberechtigten. Die Richtlinien erlauben auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück für zehn Wochen vor der Bundestagswahl bei der Luftwaffe einzuchecken. Die Steinbrück-Werbeflüge gibt es wie bei Konkurrentin Angela Merkel nur auf Rechnung – und mit dem Steuerzahler als Sponsor.
INFO
Den Flug der Kanzlerin absolvierte die Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums. Diese betreibt die weiße Flotte, wie die auf dem militärischen Teil des Köln-Bonner-Flughafens stationierten neun VIP-Maschinen – ein Airbus A 310, je zwei Airbus A 319 und A 340 sowie vier Bombardier Global 5000 - genannt werden. Nach Eröffnung des skandalbefrachteten Hauptstadtflughafens BER sollen die mehr als 1000 Soldaten und zivilen Mitarbeiter des Kölner Lufttransportgeschwaders nach Berlin umziehen. Bis dahin pendeln die Maschinen meist leer zwischen Köln und Berlin, um Promi-Passagiere am Regierungsflughafen Tegel aufzunehmen. Unvermeidbare Leerflüge und neues Fluggerät trugen dazu bei, dass die jährlichen Aufwendungen für den VIP-Service in den vergangenen fünf Jahren um knapp 50 Prozent auf zuletzt 34 Millionen Euro in die Höhe schossen. Als Kostentreiber gelten auch Amtsträger und Politiker: sie fliegen immer häufiger mit der zivilen Luftwaffe. Im zweiten Halbjahr 2012 beförderte die weiße Flotte allein auf Inlandsflügen 1265 Passagiere. Im selben Vorjahreszeitraum kamen nur 848 Fluggäste an Bord.
3 Kommentare verfügbar
Tyler Durden Volland
am 08.06.2013Merkel & Co sind nach demokratischen Wahlen an die Macht gekommen und damit vom Bürger, vom Volk, vom Souverän legitimiert.
Wenn es den Deutschen nicht gefällt, könnten sie die Faru jederzeit abwählen. Das tun sie nicht... ob aus Dummheit…