Zunächst sah es noch ganz gut aus. Im September 2025 vermeldete Thalia, dass "die bisherige Fläche umfassend saniert werden muss". Diese "bisherige Fläche", von der die Rede ist, ist die in einem Haus in prominentester Stuttgarter Lage: in der Königstraße, neben dem städtischen Kunstmuseum, am Schlossplatz. Das Gebäude, 1968 bis 1970 nach dem Entwurf von Hans Kammerer und Walter Belz errichtet, entstand in Zusammenarbeit mit Max Bächer und gehörte zum Ensemble des Kleinen Schlossplatzes, das Anfang der Nullerjahre durch den Neubau des Kunstmuseums transformiert wurde. Der Bau von Kammerer, Belz und Bächer entstand im Auftrag der Landesgirokasse und einem der immer noch bekanntesten Stuttgarter Familienunternehmen: der Verlagsbuchhandlung Wittwer. Sie eröffnete 1970 auf drei Etagen und 700 Quadratmetern die damals größte Buchhandlung der Republik. Fast alle Stuttgarter:innen kannten "den Wittwer" – entsprechend ist das Gebäude bis heute mit diesem Namen verbunden, auch wenn seit 2018 Thalia hier Bücher verkauft. Noch.
Denn im März wurde öffentlich, dass es nichts wird mit der Sanierung. Das Wittwer-Haus soll abgerissen werden, seine markante Sichtbetonfassade soll verschwinden. Das Gebäude ist heute im Besitz der Dinkelacker AG und soll so viele Mängel haben, dass eine Sanierung sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage komme. Geschützt ist das Haus nicht: "Insgesamt kommt das Landesamt für Denkmalpflege zu dem Schluss, dass der dokumentarische und exemplarische Wert des Gebäudes als Geschäftshaus der Zeit des Brutalismus durch die Menge und Stärke der Überformungen so stark geschmälert ist, dass eine Kulturdenkmaleigenschaft nicht begründet werden kann", zitiert die Stuttgarter Zeitung das Amt. In Aussicht gestellt wird lediglich, dass Untergeschosse und Teile des Erdgeschosses erhalten werden sollen. Dass es für einen Neubau einen Architekturwettbewerb geben soll – ein eher schwacher Trost.
Man könnte nun eine Diskussion darüber beginnen, ob diese Begründung eigentlich in Zeiten, in denen der Erhalt eine Maxime ist und damit die Notwendigkeit, Bauten auch immer wieder neu anpassen zu können, Teil eines Denkmalschutzbegriffs sein müsste. Ob es also zum Denkmalschutz gehören könnte oder sollte, unverwechselbare Teile zu schützen und mehr als bisher in anderen Bereichen Freiräume der Aneignung zu öffnen.
Immer noch, so könnte man argumentieren, ist die unverwechselbare Erscheinung des Baus besonders – seine sorgfältig abgewogene Mischung aus horizontaler Schichtung und vertikalen Komponenten, seine Komposition aus verschiedenen Volumen, den über dem Erdgeschoss versetzten und mit großen Betonträgern aufgesetzten Obergeschossen, seine bis ins Detail ausgearbeitete Skulpturalität der Sichtbetonelemente. Wäre es möglich, Denkmalschutz und Offenheit für Änderungen anders zu kombinieren, dann könnte auch das Haus von Rolf Gutbrod am Kleinen Schlossplatz in direkter Nachbarschaft unter Denkmalschutz stehen, wo ebenfalls beim späteren Umbau stark in die Substanz eingegriffen wurde.




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