"Ein Ministerium ist eine Institution", sagt Reinhard Löffler, "weshalb eine Ministerin bei ihrem Abgang inhaltliche Fragen nicht einfach mitnehmen darf." Der Rechtsanwalt und Stuttgarter CDU-Abgeordnete kann ziemlich stur sein, wenn ihm etwas gegen den Strich geht. Das haben schon Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch oder der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Uli Sckerl zu spüren bekommen. Löffler sprach sogar dem ganzen Gremium seine Rechtsmäßigkeit ab. Jetzt will er wissen, warum Gönner verschlossen ist wie eine Auster.
Vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen hatte die Juristin aus Bingen auf der Alb – zwischenzeitlich mit tätiger Hilfe von Angela Merkel Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft für internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit (GIZ) und Chefin von mehr als 16 000 Beschäftigten geworden – Klage gegen die Vorlage der dienstlichen Mails eingereicht. Zum Auftakt ihrer Zeugenaussage in der vergangenen Woche bezog sie sich ausdrücklich auf "die ausgesprochen interessante Rechtsprechung" des VGH in Mannheim. Der hatte im Sommer 2014 Stefan Mappus Recht gegeben in seinem Anspruch, bestimmte Mails nicht an die Abgeordneten übergeben zu müssen.
Was dienstlich ist, hat Ewigkeitswert
Den kleinen, aber feinen Unterschied arbeitet Rechtsanwalt Löffler mit Präzision heraus: Die private Korrespondenz des abgewählten Regierungschefs war nur durch einen Zufall in Kopie im Staatsministerium vorhanden, Mappus selbst hatte die Löschung vor seinem Ausscheiden aus dem Amt angeordnet. Der digitale Schriftverkehr der Ministerin hingegen befindet sich auf Bändern, die zu Zeiten der CDU/FDP-Koalition eigens und mit ihrem Wissen angefertigt wurden, um – etwa im Fall einer Umstrukturierung des Umwelt- und Verkehrsressorts – später darauf zurückgreifen zu können. "Alles, was dienstlich ist, hat Ewigkeitswert", meint Löffler, der hinter den Kulissen sogar versucht hatte, der Parteifreundin "eine goldene Brücken zu bauen".
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Insider
am 10.03.2015