Es war ein Paukenschlag zum Jahresauftakt. Am 2. Januar vermeldeten die "Stuttgarter Nachrichten" Ungeheuerliches im Fall Dirk Notheis: Wolf Schiller, der Frankfurter Anwalt des einstigen Deutschlandchefs von Morgan Stanley, sowie der Münsteraner Wirtschaftswissenschaftler Henner Schierenbeck hatten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Beschwerdekatalog hinterlegt. Demnach sei dem Münchner Finanzwissenschaftler Wolfgang Ballwieser in seinem Gutachten für die Stuttgarter Ermittlungsbehörde ein grober Rechenfehler unterlaufen. Ballwieser habe in seiner Berechnung des EnBW-Unternehmenswerts nicht berücksichtigt, dass für das Kernkraftwerk Philippsburg ab 2019 bis 2032 jährlich mehr als 100 Millionen Euro Förderbeiträge zu erwarten seien, wie später am Tag auch die "Stuttgarter Zeitung" vermeldete.
Doch das Getöse um einen Rechenfehler in Milliardenhöhe scheint nach Kontext-Recherchen viel Lärm um nichts gewesen zu sein. Denn schon seit geraumer Zeit wird hinter der Kulissen der Landesregierung gemunkelt, dass es sich bei den vermeintlichen Förderbeträgen für den zweiten Reaktorblock des badischen Atomkraftwerks Philippsburg wohl um eine lächerliche Luftnummer handelt. Auch beim Energiekonzern EnBW, immerhin dem Besitzer der Anlage, weiß man nichts von Subventionen, die in ferner Zukunft sprudeln sollen. "Diese Thematik ist uns nur im Rahmen der Medienberichterstattung zur gutachterlichen Bewertung des Aktienerwerbs durch das Land Baden-Württemberg bekannt", sagt EnBW-Konzernsprecher Ulrich Schröder auf Kontext-Anfrage. Da die EnBW nicht Auftraggeber des Gutachtens und auch ansonsten nicht Handelnder in diesem Verfahren ist oder war, könne man dazu auch keine weitere Aussage treffen, heißt es aus dem Karlsruher EnBW-Hauptquartier.
Schiller und Schierenbeck bestehen gegenüber der Staatsanwaltschaft aber auf ihrer Entdeckung. Schließlich senkt der vermeintliche Fehler des Gutachters den Wert der EnBW um fast eine Milliarde Euro, auf einen Preis von 34,58 Euro pro Aktie. Bei "korrekter Berechnung" sei die Aktie des drittgrößten deutschen Energieversorgers aber 38,48 Euro wert gewesen, argumentieren die Notheis-Helfer wie auch die Anwälte von Stefan Mappus. Aufgrund des "eklatanten Rechenfehlers" könne das Ballwieser-Gutachten nicht Grundlage staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sein.
Tatsächlich hatte das Land im Dezember 2010 für das EnBW-Aktienpaket dem französischen Stromkonzern EdF 40 Euro pro Anteilsschein bezahlt, in der Summe 4,67 Milliarden Euro. Aus Sicht von Gutachter Ballwieser 780 Millionen Euro zu viel.
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CharlotteRath
am 22.01.2014Die Verschränkung privatwirtschaftlicher Interessen und staatlichen Handels geht demnach auch in…