KONTEXT:Wochenzeitung
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Das tut gut

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Die Begrüßung mit "moin, moin" deutete darauf hin, dass die Mail aus dem Norden kam. Wir hätten eine sympathisch unaufdringliche Chefin, schrieb uns Michel J., was selbige mit Wohlwollen zur Kenntnis nahm. Außerdem seien wir nicht links, nicht rechts, nicht Mitte und schon gar nicht extrem. Aber freiheitsliebend. Und deshalb spende er für die "nächste Schlacht" gegen rechts. Die Dollars für die kommende seien ja schon beisammen. Wohl dem, wer solche UnterstützerInnen hat.

In diesem Fall handelte es sich um Zuschauerinnen und Zuschauer, die das Medienmagazin "Zapp" im Norddeutschen Rundfunk (NDR) gesehen hatten. Zur besten Sendezeit, an einem Mittwochabend um 23:20 Uhr. (Eine Wiederholung gab's dann bei "Tagesschau24"). Offensichtlich angetan von dem Beitrag beließen sie es nicht beim Gucken, sondern hockten sich subito vor den Computer, um uns, wie etwa Fred S., um 00:15 Uhr, mitzuteilen, dass er es "nicht gerade üppig" habe, aber nach dieser Sendung eine kleine Spende überweisen müsse. Wir sollten sie als Dank für eine Arbeit verstehen, "die unsere Demokratie so dringend benötigt". Andere schickten Geld und Zuspruch für die Zukunft, wie Rainer K. ("Lassen Sie sich nicht einschüchtern!"), Wolfgang O. ("Viel Erfolg beim Rechtsstreit") oder Hartmut B. ("Halten Sie weiter stand"), wobei so mancher Mann darauf verweist, dass die Frau derselben Meinung sei. Zum Beispiel Barbara W. Die schreibt: "Respekt, dass ihr das, sozusagen stellvertretend für uns alle, durchsteht."

Versprochen: Wir tun, was wir können, und das mit der Zuversicht, es richtig zu machen. Dann betrachtet man auch die jüngsten Bilder, auf denen Jörg Meuthen und Christian Conrad im Gerichtssaal zu sehen sind, mit Gelassenheit. Der eine ist AfD-Bundessprecher, der andere sein Verteidiger aus der Kanzlei Höcker. Es geht um Spenden, die der AfD im baden-württembergischen Wahlkampf 2016 aus der Schweiz zugeflossen sind. Illegal, sagt die Bundestagsverwaltung, die vor das Berliner Verwaltungsgericht gezogen ist – das diese Rechtsauffassung teilte und die Partei jüngst zu einer saftigen Strafzahlung verdonnerte.  Im Mai wird Anwalt Conrad in Frankfurt antreten. Als Verteidiger von Marcel Grauf, den Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im Stuttgarter Landtag. Gegen Kontext.


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