KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Billiger Deal

Billiger Deal
|

Datum:

Der seit Juni laufende Wasserwerferprozess ist unbefriedigend zu Ende gegangen: Die 18. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen Zahlung von 3000 Euro für die beiden Angeklagten eingestellt. Bei der Verlesung des Beschlusses kam es zu Unmutsäußerungen, worauf die Richterin den Saal räumen ließ. Befangenheitsanträge wurden wegen Prozessverschleppung abgelehnt.

Die brisante Nachricht einer möglichen Einstellung des Verfahrens ging um 19.09 Uhr am vergangenen Donnerstag (20. 11.) online: Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart unter Vorsitz von Manuela Haußmann beabsichtige, das Verfahren gegen die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter Jürgen von M.-B. und Andreas F. wegen geringer Schuld gemäß § 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 3000 Euro einzustellen, meldete die "Stuttgarter Zeitung" exklusiv in ihrem Internet-Portal. Und löste helle Empörung aus: In der Protestbewegung gegen Stuttgart 21, unter all denen, für die der Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 im Schlossgarten unvergesslich bleiben wird, vor allem aber bei jenen Opfern von Polizeigewalt, die im Prozess als Nebenkläger auftreten. Denn auch sie erfuhren die niederschmetternde Neuigkeit aus den Medien. 

Gegen 17.15 Uhr an jenem Donnerstag hatte die Strafkammer die vier Nebenklägervertreter per Telefax über den Deal informiert, über den bereits seit Tagen hinter dem Rücken der Nebenklage verhandelt worden war. Zu dieser Uhrzeit befand sich freilich nur der Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann noch am Schreibtisch seiner Kanzlei. Die übrigen Anwälte wie auch ihre Mandanten wurden deshalb von der nicht einmal zwei Stunden später veröffentlichten Zeitungsmeldung, die sich wie ein Lauffeuer verbreitete, mehr als unangenehm überrascht. Da Mann beteuert, die Neuigkeit nicht an die Medien gegeben zu haben, muss der Tipp anderswoher gekommen sein. Womöglich aus dem Landgericht selber. 

Zwischenberatungen schon seit Anfang November

Nach Informationen der Kontext:Wochenzeitung hat Manuela Haußmann die Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern wegen der Verfahrenseinstellung schon geraume Zeit geführt. Denn bereits am Montag, 3. 11. 2014, nach der Vernehmung des Leiters des polizeilichen Führungsstabs, Andreas St. (ausgerechnet der Zeuge, der von akribischer Vorbereitung des Einsatzes gesprochen hatte), und am Mittwoch, 5. 11. 2014, nach der Vernehmung von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler (der auch bekundet hatte, er habe sich während des Einsatzes von den Verantwortlichen der Polizei entfernt gehalten und nicht hingehört, um später keine Zeugenaussage machen zu müssen) führte die Strafkammer (drei Berufsrichter und zwei Schöffen) Zwischenberatungen zum Verfahrensstand durch.

Hierbei kam die Strafkammer zum Ergebnis, bei den Angeklagten liege nach vorläufiger Wertung nur eine geringe Schuld vor. Das Gericht ging abweichend von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht davon aus, die Polizeiführung habe den Wasserwerfereinsatz auf Wasserregen beschränkt. Zumindest aber sei von nachträglicher Billigung der unbeschränkten Wasserabgabe (also auch Wasserstöße gegen Menschen) durch den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf auszugehen. Auch hätten die beiden Angeklagten keinen Einfluss auf die Vorbereitung des Einsatzes gehabt.

Als Folge dieses Zwischenergebnisses nahm die Vorsitzende im Beisein der Berichterstatterin Anna Müller-Nies am Freitag, 7. 11. 2014, telefonisch Kontakt mit Staatsanwalt Stefan Biehl auf und regte die besagte Verfahrenseinstellung an. Nach diesem Telefonat informierte Manuela Haußmann telefonisch die Vorgesetzte Biehls, Oberstaatsanwältin Christiane Arndt, über den Vorschlag zur Einstellung. Üblicherweise wird in besonders bedeutenden Fällen mit öffentlichem Interesse nicht nur der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft (Siegfried Mahler), sondern auch der Generalstaatsanwalt (Achim Brauneisen) und das Justizministerium (Justizminister Rainer Stickelberger) einbezogen. Sehr wahrscheinlich, dass auch in diesem Fall so verfahren wurde. 

Wie auch immer, am Montag, 17. 11. 2014, teilte Staatsanwalt Biehl der Vorsitzenden telefonisch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit. Anschließend informierte Manuela Haußmann telefonisch die Wahlverteidiger der beiden Angeklagten, die den Vorschlag mit ihren Mandanten besprechen wollten. Am selben Tag hob Manuela Haußmann "aus dienstlichen Gründen" ohne weitere Erklärung den für den übernächsten Tag (Mittwoch, 19. 11. 2014) angesetzten Verhandlungstermin auf, an dem ein Polizeibeamter hätte vernommen werden sollen. In einem weiteren Telefonat an diesem Mittwoch, 19. 11. 2014, mit einem Verteidiger wurde der Empfänger der Bußgeldzahlungen bestimmt – die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Bonn – und eine Entscheidung über eine Zustimmung der Angeklagten bis zum Folgetag besprochen. Die schriftlichen Zustimmungserklärungen beider Verteidiger sowie der Staatsanwaltschaft gingen dann tatsächlich am Donnerstag, 20. 11. 2014, beim Landgericht ein, das am Abend die Nebenkläger wie beschrieben informierte und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis Montag, 24. November 2014, 16.00 Uhr, einräumte.

Zustimmung der Nebenkläger nicht erforderlich

Nach § 153 a StPO kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten das Verfahren gegen Auflagen und Weisungen vorläufig einstellen, wenn "diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht". Als Auflagen und Weisungen kommen Geldzahlungen, aber auch Schadenswiedergutmachung und ein Ausgleich mit Verletzten in Betracht. Die Zustimmung von Nebenklägern ist nicht erforderlich.

Allerdings gesteht die Strafprozessordnung Nebenklägern zahlreiche Verfahrensrechte zu. Der verfassungsrechtliche Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass Nebenkläger vor Entscheidungen gehört werden müssen, auch wenn ihre Zustimmung zu diesen nicht erforderlich ist. Dahinter steht die Erwägung, Nebenkläger könnten durch sachliche Argumente die Verfahrensbeteiligten, die entscheiden oder zustimmen müssen, von ihrer Meinung überzeugen und eine ihren Interessen widersprechende Entscheidung verhindern. Hier hätte also die theoretische Möglichkeit eingeräumt werden sollen, die Staatsanwaltschaft von einer Zustimmung zu einer Einstellung abzuhalten oder das Gericht zu überzeugen, trotz Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagten die Einstellung abzulehnen. Eine Konstellation, die in der Praxis durchaus vorkommt. Hier aber wohl nicht mehr gewünscht war.

So sehen es auch die Nebenklägervertreter. Sie entschlossen sich deshalb, alle Mitglieder der Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, was sie öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer Pressekonferenz vor dem Landgericht am vergangenen Sonntag mit dem Einwurf ihrer Schriftsätze in den Gerichtsbriefkasten umsetzten. Ihre Argumente, die sie auf der Pressekonferenz erläuterten, wiegen schwer: Die Zwischenberatungen der Strafkammer hätten keine ausreichende Grundlage gehabt, denn der Sachverhalt sei noch nicht genügend aufgeklärt worden. Weder hätten die Nebenkläger Gelegenheit gehabt, zu den Aussagen der am 3. und 5. 11. vernommenen Zeugen Stellung zu nehmen, noch seien die vom Gericht selbst bereits geladenen Zeugen und Sachverständigen, die zur weiteren Aufklärung erforderlich gewesen wären, angehört worden. Auch seien Zeugenaussagen falsch gewertet worden. Zudem sei die Schuld der beiden Angeklagten keineswegs gering. 

Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens

Insbesondere aber rügen die Nebenklagevertreter, sie seien bei den Gesprächen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger weder einbezogen noch auch nur informiert, vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Und dies, obwohl über ihre bereits vor Monaten zur Sachaufklärung gestellten Beweisanträge – bis hin zur Zeugenvernehmung des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann – immer noch nicht entschieden worden sei. Die Anwälte nennen die Vorgehensweise des Gerichts willkürlich und dem Gebot eines fairen Verfahrens widersprechend.

Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass die Strafkammer bei der endgültigen Verfahrenseinstellung (nach Erfüllung der Auflage aus der vorläufigen Einstellung) den Angeklagten nicht die Auslagen der Nebenkläger auferlegt, diese also vor allem auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben. Die Strafprozessordnung schreibt übrigens vor, dass bei einer Verfahrenseinstellung die Staatskasse die Kosten des Verfahrens (die Auslagen für Zeugen und Sachverständige) trägt, während die Angeklagten ihre eigenen notwendigen Auslagen, insbesondere ihre Anwaltskosten, selbst tragen müssen. Die Angeklagten können allerdings darauf hoffen, dass ihr Dienstherr die Rechnungen der Verteidiger übernimmt.

Die Befangenheitsanträge wirbelten die Terminplanung der Strafkammer nur scheinbar durcheinander, denn die damit befassten Richterkollegen arbeiteten schnell, so dass die Kammer wie gewünscht am Mittwoch (26.11.) - anstatt morgens um 9 Uhr nachmittags um 14 Uhr - die Einstellung verkünden konnte.

Mal wieder der Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen

Und es wurde kein guter Tag für die Stuttgarter Justiz. Nach der auf Biegen und Brechen durchgedrückten Einstellung wird sie sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, einmal mehr mit zweierlei Maß gemessen zu haben. Denn bei Verfahren gegen S-21-Gegner ist man nicht so zimperlich. Oft werden Minimalvorwürfe durch alle Instanzen verfolgt oder Einstellungen bei weit geringeren Vorwürfen als denjenigen, die den beiden Angeklagten gemacht werden, mit saftigen Geldauflagen verbunden. Mehrere Nebenklägeranwälte berichteten am Sonntag von anderen Verfahren, in denen ihre jeweiligen Mandanten bei weitem keine so billigen Deals bekamen wie Andreas F. und Jürgen von M.-B.

Wie dem auch sei, die Nachricht von der geplanten Verfahrenseinstellung sorgt für erhebliche Unruhe in den Kreisen der Bewegung gegen Stuttgart 21, wie die vergangene Montagsdemo mit vielen Transparenten eindrücklich zeigte. Inzwischen gibt es eine Unterschriftensammlung, mit der Justizminister Rainer Stickelberger aufgefordert wird, für eine Fortsetzung des Prozesses zu sorgen. Dies ist allerdings rechtlich nicht mehr möglich, weil die bereits erteilte Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung bindend ist und Stickelberger dem unabhängigen Gericht keine Weisungen erteilen kann.

Bedrückende Nachrichten auch aus den Reihen der Nebenkläger: Nach der Kontext:Wochenzeitung vorliegenden Informationen hat die überraschende Nachricht von der bevorstehenden Verfahrenseinstellung bei einigen Nebenklägern für erneute psychische Belastungen gesorgt. Es erscheint unsicher, ob diese Verletzten psychisch in der Lage sein werden, an einem weiteren Gerichtstermin teilzunehmen. Inzwischen wurde auch das Kopf-hoch-Team der Parkschützer, welches Opfer des Polizeieinsatzes betreut, wieder aktiv und bietet Hilfestellung für Betroffene an – eine Aufgabe, die nach dem MANV-Konzept (Unglücksfall mit einer Vielzahl von Verletzten) eigentlich Sache der Behörden und der Kirchen wäre. Und zwar seit über vier Jahren schon. 

Und noch ein eingestelltes Verfahren

Gemäß Paragrafen 153 der Strafprozessordnung hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 13. November auch das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Kontext-Autoren Jürgen Bartle und Dieter Reicherter eingestellt. Ihnen war vorgeworfen worden, am 23. Juli in ihrem Artikel "Aufpassen auf die Laterne" (nachzulesen unter <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik aufpassen-auf-die-laterne-2335.html _blank>diesem Link) "auszugsweise wörtlich" aus einem nicht öffentlichen Gerichtsbeschluss zitiert und sich damit "verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" schuldig gemacht zu haben. Angezeigt hatte den Vorgang der Verteidiger des Angeklagten Andreas F. 

Die beiden "nicht vorbestraften Beschuldigten" seien zwar "hinreichend verdächtig", sich strafbar gemacht zu haben, heißt es in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft, jedoch läge ihre Schuld "im unteren Bereich des Strafrahmens" und die verursachten Folgen seien "als gering anzusehen". Überdies bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Ein solches könnte im aktuellen Fall allerdings sehr wohl bestehen: Wer auch immer der "Stuttgarter Zeitung" den Tipp in Sachen Verfahrenseinstellung gegeben hat, dürfte sich wegen "verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" ebenso strafbar gemacht haben wie die Autorin des Textes. Jürgen Bartle und Dieter Reicherter sind sehr gespannt, ob die Staatsanwaltschaft Stuttgart in dieser Sache Ermittlungen aufnimmt.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


16 Kommentare verfügbar

  • Tillupp
    am 30.11.2014
    Antworten
    Trauer und Wut. Solche Urteile hinterlassen Narben. Ich möchte keinen Deutschen Politiker mehr hören der sich über niederschlagung von demokratische Bürgerbewegungen in China, Hongkong, Istanbul, oder sonstwo künstlich aufregt. Deutschland ist Vorbild für jeden Despoten: 1.) Wie man es durchzieht,…
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:


Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 9 Stunden
Alles gut




Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!