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Die guten Tipps vom Staatsanwalt Biehl

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Bei der Wasserwerfer-Staffel der Bereitschaftspolizei Biberach muss immer gespart werden. An der Technik, am Personal, vor allem aber an Aus- und Fortbildung. Ein Glück dass, falls mal was schief geht – wie am Schwarzen Donnerstag in Stuttgart –, wenigstens die Rechtsberatung nichts kostet: Die leistet dann gratis die ermittelnde Staatsanwaltschaft Stuttgart; Tipps für künftige Einsätze inklusive. Neue Realsatiren aus dem Wasserwerfer-Prozess am Landgericht.

Oliver H., 44, Polizeihauptkommissar bei der Bereitschaftspolizei Biberach, ist nicht leicht zu verstehen im Saal 18 des Stuttgarter Landgerichts: Der Mann spricht den strengen Dialekt seiner oberschwäbischen Heimat, vor allem aber redet er schnell und viel und - den ganzen lieben langen Tag lang. Dabei hatte er gar nicht gewollt. Doch die Strafkammer hat seinem Antrag, die Aussage verweigern zu dürfen, nicht stattgegeben. 

Oliver H. war am 30. September 2010, am Schwarzen Donnerstag, der Staffelführer der vier im Stuttgarter Schlossgarten eingesetzten Wasserwerfer, durch deren Wasserstöße neun Personen am Kopf verletzt worden sind. Darum geht es in diesem Verfahren, nur darum. Weil sie das nicht verhindert haben, sitzen die beiden Einsatzabschnittsleiter Andreas F. und Jürgen von M-B. auf der Anklagebank. Weil es auch Oliver H. als Staffelführer nicht verhindert hat, hat das Amtsgericht Stuttgart gegen ihn einen Strafbefehl erlassen: sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 6000 Euro Geldauflage. Hätte er diesen Strafbefehl nicht akzeptiert, säße er jetzt neben den beiden Angeklagten.

So aber ist Oliver H. rechtskräftig verurteilt und kann sich durch seine Zeugenaussage nicht selbst belasten, da er in derselben Sache nicht nochmals angeklagt werden kann. De jure ist das so. De facto ist das allerdings etwas anders: Was der Zeuge Oliver H. am bisher längsten Prozesstag so alles aussagt, belastet vielleicht weniger ihn selbst, einige andere dafür ganz erheblich. Sein Bericht über Planung, Organisation und Ablauf des Einsatzes am Schwarzen Donnerstag ist, einmal mehr in diesem Verfahren, eine Innensicht aus dem Auge des Chaos.

Kein Geld da für die Ausbildung am Wasserwerfer 

Da sind zum ersten die Zustände, die da in Biberach herrschen. Nein, den Fortbildungslehrgang zum Staffelführer bei der Bundespolizei hat Oliver H. nicht belegen dürfen, das war zu teuer. Nein, nicht alle 16 in den Wasserwerfern eingesetzten Beamten hatten die notwendige Ausbildung dafür. Nein, Übungseinsätze wurden nicht im vorgeschriebenen monatlichen Rhythmus abgehalten. Nein, die Mannschaften vom Schwarzen Donnerstag waren keine eingespielten Teams, sondern zusammengewürfelt nach dem, was der stets schmale Dienstplan eben hergab. Nein, es gab keinen einzigen Ersatzmann mehr, nachdem aus Stuttgart plötzlich vier anstatt nur zwei Wasserwerfer angefordert worden waren. Ja, es muss gespart werden bei der Bereitschaftspolizei Biberach.

Ja, ein Kollege hat am Tag vor dem Einsatz remonstriert mit Hinweis darauf, er sei ungenügend ausgebildet. Ja, die Einweisung dieses Kollegen für den Job als Strahlrohrführer bestand darin, auf Medizinbälle zu schießen. Ja, der Kollege hat an dem Einsatz im Schlossgarten dann doch teilgenommen. (Nach Kontext:Wochenzeitung vorliegenden Informationen übrigens deshalb, weil ihm ein Vorgesetzter bedeutet hat, die Weisung komme "von ganz oben".) 

Da sind zum zweiten all die Umstände vor dem Einsatz. Bei einer Einsatzbesprechung am 28.9. in Stuttgart will H. darauf hingewiesen haben, dass für sein Gefühl "zu wenig Kräfte vorgesehen" sind. Seine Bedenken werden "weggewischt". Sie werden aber umso stärker, als er spät am 29. erfährt, dass der Einsatz um fünf Stunden von 15 auf 10 Uhr vormittags vorverlegt wird. Oliver H. hängt sich ans Telefon, informiert seine Kollegen. Da ist ihm schon klar: "Das kann nicht reichen." Schließlich sind die tonnenschweren, voll betankten Fahrzeuge keine Sportwagen und sie haben nicht nur die 150 Kilometer nach Stuttgart vor sich, sondern außerdem den Umweg in die Polizeikaserne in Böblingen, wo sich die Wasserwerfer dem Polizeitross anschließen. Prompt kommen sie zu spät und der Staffelführer H. kriegt von der abschließenden Einsatzbesprechung "nur die letzten zehn Minuten mit" und erfährt dabei "nichts Neues". Auch nichts von einer Schüler-Demo, die zeitgleich stattfinden wird. Dass es vor allem Kinder und Jugendliche sind, die sich später seinem Trupp in den Weg stellen werden, hat sich ihm bis heute nicht erschlossen.

Keine Möglichkeit, per Funk zu kommunizieren

So geht es, zum dritten, im Schlossgarten dann weiter. Keine Sprechfunkkanäle sind bereitgestellt, um mit der Einsatzleitung zu kommunizieren. In den Wasserwerfern funktionieren die uralten Kommunikationsanlagen nicht; sie wurden nie erneuert - auch wieder aus Geldmangel. Oliver H. wird so zum reitenden Boten, als Demonstranten die Straße blockieren, der Konvoi schnell steckenbleibt. Er hetzt hin zur Einsatzleitung und her zu seinen Männern und wieder hin zum "Feldherrnhügel", und umso öfter als sich dann - früh und erwartet - auch noch der Auftrag ganz grundsätzlich ändert: Eigentlich nur vorgesehen, um ab den Abendstunden das längst mit Gittern gesicherte zukünftige Baufeld zusätzlich zu sichern, sollen die Wasserwerfer jetzt den Weg frei schießen, um überhaupt dorthin zu gelangen. Und sie haben keinerlei Ausweichroute: In der Wiese würden die Wasserwerfer versinken, sie müssen auf asphaltierten Wegen bleiben. Es gibt aber nur einen.

Jetzt bewahrheiten sich auch die Bedenken des Staffelführers. Viel zu wenig "Kräfte" sind da, um das Vorwärtskommen der Fahrzeuge zu sichern. Laut Vorschrift müssen Wasserwerfer im Einsatz an beiden Seiten von jeweils acht Polizisten geschützt sein, denn der Fahrer in der Kanzel kann aus seiner Position gar nicht sehen, was unmittelbar hinter, neben und vor allem vor dem Fahrzeug passiert. Als ein Demonstrant zunächst unbemerkt unter einen der Wasserwerfer klettert und dort liegen bleibt, zieht Oliver H. die Notbremse: "Wir fahren keinen Meter mehr weiter!", teilt er der Einsatzleitung mit. Erst danach wird der Geleitschutz gestellt. 

Das ist am Schwarzen Donnerstag nur einer von vielen Verstößen gegen die Polizeidienstvorschrift 122, die den Einsatz von Wasserwerfern eigentlich sehr streng reglementiert. Die Biberacher Staffel mit ihrer Aushilfstruppe wird an dem Tag noch gegen einige mehr verstoßen und auch nach dem Einsatz geht, zum vierten, wenig mit rechten Dingen zu: Weder wurden von der Staffel die vorgeschriebenen Einsatzprotokolle und -tagebücher gefertigt, noch hat je in Biberach eine inhaltliche Nachbereitung dieses Einsatzes stattgefunden. Dafür ist man sich dort seit Jahren über die Schuldfrage einig. Man rede immer mal wieder darüber, sagt der Zeuge Oliver H. vor Gericht, und dann sei das allen klar, weil es doch 53 Lautsprecher-Durchsagen gab. Die Leute hätten "doch bloß aus dem Weg gehen müssen".

Kein Wasser da: nachtanken unmöglich

Zunächst aber, am frühen Nachmittag des Schwarzen Donnerstag, ist Oliver H. auch eines ganz schnell klar, nämlich dass er schon wieder mal sparen muss. Jetzt mit Wasser. Denn so wenig der Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf als Planer und Leiter des Einsatzes im Vorfeld daran gedacht hat, Rettungskräfte in Alarmbereitschaft zu setzen, so wenig ist es ihm eingefallen, der Feuerwehr Bescheid zu sagen. Keine Tankwagen stehen bereit, Wasser-Nachschub ist also nicht.

So viel weiß freilich PHK Oliver H. auch ohne Fortbildungskurs bei der Bundespolizei: Macht er jetzt nur - wie angeblich von der Einsatzleitung lediglich freigegeben - Wasserregen als "mildeste" der drei Möglichkeiten, die er hat, dann sitzt er schneller auf dem Trockenen als ein Schwimmer in der Sahara: Wasserregen macht den 9000-Liter-Tank eines Wasserwerfers in weniger als fünf Minuten leer. Kaum zu fassen, aber wahr für denjenigen, der den Zeugen Oliver H. für glaubhaft hält: Nur um das wenige in den Tanks vorhandene Wasser zu sparen, sei auf die härtere Gangart umgestellt worden. Denn Wasserstöße mit 16 bar Druck verbrauchen weniger Wasser. Egal ob Medizinbälle das Ziel sind oder Menschen.

Ermittlungsansätze also zuhauf, allein aufgrund dieser Aussage, für eine Staatsanwaltschaft, die einen völlig misslungenen Polizeieinsatz aufklären soll? Möchte man meinen. Wer das meint, kennt die Staatsanwaltschaft Stuttgart schlecht. Deren "politische Abteilung" unter Leitung des berüchtigten Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler hat im Vorfeld, während des Einsatzes im Park und danach den Polizeiführer Siegfried Stumpf begleitet und beraten. Und sie hat ihn im Dezember 2010 öffentlich von aller Schuld freigesprochen: Keinen Hinweis darauf gebe es, dass an dem Polizeieinsatz irgendetwas unrechtmäßig gewesen sei, verlautbarte die Staatsanwaltschaft damals. Das sollte auch so bleiben. Bis sich die Behörde genau ein Jahr später dann doch gezwungen sah, Ermittlungen aufzunehmen. Dazu mehr in einer der nächsten Ausgaben. 

Derweil erweckt der Staffelführer Oliver H. bei aller Gesprächigkeit mit seiner Aussage wenig Vertrauen, weil er sich, wann immer es wichtig wird, nicht mehr erinnern kann. Vor allem nicht an die für das Verfahren entscheidenden Fragen: Wer die Freigabe erteilt hat, von wem er über den neuen Auftrag erfuhr und so weiter? Das weiß er alles nicht mehr, kann sich nicht erinnern, zu lang her. Oliver H.: Ein 40jähriger Polizeihauptkommissar damals und ein Einsatz, wie er ihn vorher und nachher nie erlebt hat. Ein Einsatz, an dessen Details sich Tausende Stuttgarter bis heute zweifelsfrei erinnern, vor allem in schlaflosen Nächten. Die bisherigen Aussagen von Verletzten in diesem Verfahren haben das eindrucksvoll belegt. Die haben nichts vergessen. 

Keine Ermittlungen durch die "Anklagebehörde"

Oliver H. gibt das Paradebeispiel ab für das vielfach kritisierte Aussageverhalten von Polizisten in Strafprozessen, wenn die Beschuldigten Kollegen sind. Aber einmal warm gelaufen und weil er halt nun schon mal redet, und das seit Stunden, legt er noch - bestimmt nicht mit Absicht - ein ganz faules Ei in das Nest Neckarstraße 145. Daran kann er sich nämlich wiederum gut erinnern: Wie der Herr Staatsanwalt Biehl die Wasserwerfer-Staffel in Biberach persönlich besucht hat, den beschuldigten Beamten die Vorwürfe ausführlich erklärt und einigen geraten hat, sich vielleicht besser Anwälte zu nehmen.

Und noch eins hat er in petto, der Zeuge: Hätten sie nämlich dem Wasser Reizgas zugesetzt, habe Biehl sie belehrt, würden sie jetzt gar nicht als Beschuldigte geführt. Denn das wäre "rechtmäßig gewesen" und hätte "weniger Verletzte" gefordert. Seither, sagt Oliver H., nehmen sie in Biberach ABC-Masken mit auf ihre Einsätze für den Fall, dass sie Reizgas einsetzen dürfen und damit sie selbst davor geschützt sind.

In dem Moment, zwei Meter rechts vom Zeugenstuhl, kriegt einer Krämpfe. Ganz ohne Reizgas. Der Mann heißt Stefan Biehl, ist Mitglied der "politischen Abteilung" 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, hat 16 Monate gebraucht, um die Anklageschrift für diesen Prozess zu verfassen, und ist der Sitzungsvertreter der Anklagebehörde in diesem Verfahren.


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34 Kommentare verfügbar

  • someonesdaughter
    am 11.09.2014
    Antworten
    @wolle:

    "Die Anführer des Protestes wollten genau diese Eskalation. Zu Lasten der Opfer."

    Und die Polizei hat brav geliefert?

    Da haben Sie wohl mal wieder nicht so richtig nachgedacht. Vielleicht sollten Sie hre Anmerkungen etwas besser durchdenken, bevor Sie sie verblasen.

    "Nie ein…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 12 Stunden
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