KONTEXT:Wochenzeitung
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Mitgehangen, mitbefangen?

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Die Erörterung zum Grundwassermanagement für das Bahnprojekt Stuttgart 21 wurde wegen Befangenheit abgebrochen. Der Sitzungsleiter vom Regierungspräsidium hatte über Tiefbahnhofgegner abgelästert. Doch wie unabhängig ist die Behörde selbst? Der Datenschutzbeauftragte des Landes prüft ein mögliches Fehlverhalten des RP-Präsidenten Johannes Schmalzl (FDP).

Schnell benannten Spötter den Veranstaltungsort als prädestiniert für das Erörterungsverfahren, bei dem über die Einwendungen von Umweltverbänden und betroffenen Bürgern gegen die von der Bahn beantragte Grundwasser-Planänderung diskutiert werden sollte. Weil man mit großem Andrang rechnete, hatte das Regierungspräsidium Stuttgart das 1800 Plätze bietende Stage-Apollo-Theater im Vergnügungstempel SI-Centrum für vier Tage angemietet. Die Musical-Spielstätte, derzeit gastieren die rührseligen Nonnen von Sister Act dort, eigne sich bestens für eine Alibi-Veranstaltung, mit der nur planungsrechtlichen Vorgaben Genüge geleistet werde, monierten Kritiker im Vorfeld.

Die tausendfach vorgetragenen Befürchtungen und Bedenken der Stuttgart-21-Gegner, dass die von der Bahn beantragte Verdoppelung der abzupumpenden Grundwassermenge für den Bau des Bahnhofstrogs das Mineralwasser Stuttgarts versiegen, Bäume im Schlossgarten verdursten und Bürgerhäuser am Baufeldrand sich setzen lassen könne, würden lediglich pro forma zur Kenntnis, aber nie wirklich ernst genommen. So wie es auch schon bei früheren Erörterungen der Fall war, zuletzt im Januar 2012, als es um das Bohren des Fildertunnels ging. Auch damals waren Tausende Einwendungen gegen einen geänderten Vortrieb der neun Kilometer langen Röhren vom Tiefbahnhof hinauf auf die Filderebene als grundlos ad acta gelegt worden. Erörterungsverfahren in Sachen Stuttgart 21 – alles nur Theater, oder was?

Beobachter konnten auch diesmal von Anfang an den Eindruck gewinnen, allein schon von der Sitzordnung her: Auf der Musical-Bühne thronte über den Zuschauerrängen links ein zwölfköpfiges Expertenkommando der Bahn, rechts der Sitzungsleiter des Regierungspräsidiums Stuttgart, Joachim Henrichsmeyer, samt Stellvertreterin und Protokollant. Ihnen im Saal gegenüber: aufgebrachte Bürger, Vertreter von Initiativen und Verbänden, ihre Anwälte und Sachverständige. Erste Misstöne entstehen, als Bahn-Projektleiter Stefan Penn in der launigen Art eines TV-Moderators sein Team vorstellt ("Bekannt aus Funk und Fernsehen") und beim Bahn-Geologen Walter Wittke ein Raunen durch den Saal geht.

Ein Zuchtmeister als Versammlungsleiter

Sitzungsleiter Henrichsmeyer weist das Publikum barsch zurecht wie ein strenger Vater seine unartigen Kinder. Zunächst wird es ruhiger. Doch dann bekommt Regierungsdirektor Henrichsmeyer die Quittung in einer Flut von Befangenheitsanträgen, die nach und nach Stuttgarts Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl (FDP), das Regierungspräsidium an sich, Innenminister Reinhold Gall (SPD) und die gesamte Landesregierung (Grün-Rot) mit einschließen. Die Anhörung sei viel zu früh von Regierungspräsident Schmalzl angesetzt worden, so der Hauptvorwurf eines unfairen Verfahrensablaufs.

So hatten die Unterlagen zur 7. Planänderung beim Tiefbahnhofprojekt, die eine <link http: www.kontextwochenzeitung.de _blank>Erhöhung der Grundwasserentnahme während der Bauzeit des Bahnhofstrogs von 3,2 auf 6,8 Millionen Kubikmeter vorsehen, zwar korrekt vom 10. September bis zum 9. Oktober 2012 ausgelegen. Auch wurde die Zweiwochenfrist gewahrt, in der mehr als 10 000 Einwendungen gegen die erhöhte Grundwasserentnahme eingingen. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne), der schon im Jahr 2011 die Fachaufsicht über die Bahnpläne an sich gezogen hatte, bat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau um eine Stellungnahme. Die Freiburger Behörde lieferte diese am 22. Oktober. Wenige Tage später, am 13. November, reagierte auch das städtische Amt für Umweltschutz als untere Wasserschutzbehörde – mit 56 kritischen Fragen an die Bahn.

Doch spätestens danach nahm das Verfahren einen ungewöhnlich holprigen Verlauf. Die Bahn benötigte Monate, um die Nachfragen abzuarbeiten. Erst am 7. Mai 2013 ging den Fachbehörden die Antworten des Staatskonzerns zu. Für ihre erneuten Stellungnahmen baten die Ämter das Regierungspräsidium um eine Fristverlängerung bis mindestens Ende Juli. Doch darauf ließen sich Schmalzl und sein zuständiges Referat 24 nicht ein. Ohne Vorliegen der Behörden-Schriftstücke setzte der RP-Chef den 15. Juli als Erörterungsbeginn noch vor den Sommerferien an.

Dies wertete nicht nur der S-21-kritische Umweltverband BUND als Affront, auch der grüne Umweltministers Untersteller reagierte verärgert. Schmalzl wiederum gab den Erstaunten. Das Regierungspräsidium sei schließlich gehalten, "die Erörterung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einwendungsfrist abzuschließen", ließ die Behörde per Pressemitteilung verbreiten. Die Bahn könnte ansonsten die Anhörung auf dem Klageweg durchsetzen. Das RP sei ansonsten neutral und beabsichtige das <link http: www.rp-stuttgart.de servlet pb show rps-ref24-pfb-s21-eroerterung_ziels.pdf _blank>Verfahren transparent durchzuführen, unterstrich Pressesprecher Peter Zaar. Im Übrigen sei das RP weder Fachbehörde, noch befinde es über die Einwände. Letztlich entscheide das Eisenbahnbundesamt über den Änderungsantrag der Bahn. Wer wolle, könne sich umfassend über alles informieren: Die Antragsunterlagen seien ins Netz gestellt, so Zaar.

Bahn lobte prüfendes Regierungspräsidium

Die Recherche im Netz ergibt etwas anderes. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums finden sich lediglich die Planfeststellungsunterlagen sowie eine nicht datierte <link http: www.rp-stuttgart.de servlet pb show rps-ref24-pfv-dbgrundw-stn-vorhabenstraeger.pdf _blank>"Stellungnahme des Vorhabenträgers zu häufig wiederkehrenden Einwendungen" von fachlich begrenztem Wert, aber mit erstaunlichen Aussagen. In ihr bescheinigt die Bahn dem Regierungspräsidium Stuttgart, das Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Sprich: Die zu Prüfende lobt unverhohlen ihren Prüfer! Nicht auffindbar auf dem RP-Server ist dagegen das Gutachten des Landesamts für Geologie. Es kann vor Ort im Stuttgarter Regierungspräsidium eingesehen werden, erwähnt Zaar auf Nachfrage. Interessierte finden es auch auf der <link http: www.geologie21.de assets files pdf _blank>Website des S-21-kritischen Geologen Ralf Laternser. Und die 56 Fragen des Umweltamts, die das Regierungspräsidium einmal eingestellt hatte, sind inzwischen wieder entfernt. Über die <link http: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin user_upload rp_stellgngrundwasser-vom-13112012-a.pdf _blank>Kontext:Wochenzeitung bleiben sie aber weiterhin zugänglich.

Unter Verschluss bleiben weiterhin die Antworten der Bahn darauf. Offenbar schuldet der Konzern weiterhin eine vollständige Beantwortung. So hatte S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich nach Bekanntgabe des frühen Erörterungstermins verkündet, von den 56 Fragen seien nur noch zwei offen. Auf Nachfrage teilt das Umweltamt mit: "Dazu dürfen wir keine Auskunft geben." Selbstverständlich seien Vertreter des Umweltamts und auch des Landesamts für Geologie bei der Erörterung zugegen, ließ das Umweltamt im Vorfeld wissen. Doch die Fachleute hielten sich im Musical-Theater zurück, gaben sich nicht zu erkennen. "Die Behörden sind doch für die Bürger da", forderte Geologe Laternser vergeblich ein "Beamten-Outing". Die Bahnunterlagen seien wegen fachlicher Mängel selbst für Experten nur schwer zu verstehen. So hatte das Landesamt bereits in seiner ersten Stellungnahme kritisiert, die geotechnischen Fragen würden seitens der Bahn "in unterschiedlicher Bearbeitungstiefe" behandelt. Einzelne Dokumente seien nur über Verweis auf weitere, teilweise veraltete Teilunterlagen nachprüfbar.

Auf derartige Kritik schweigt die Zwölferriege der Bahn im Apollo-Theater. Einzig der Advokat, Joseph Walter Kirchberg, meldet sich periodisch zu Wort. Immer dann, wenn Fachleute oder Anwälte im Publikum substanzielle Einwände erheben. Zum Beispiel moniert Gerhard Pfeifer vom BUND, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung fehle und die 7. auf der 5. Planänderung aufsetze, die zum Zeitpunkt der Auslage noch gar nicht genehmigt war. Ein Einwender bemängelt widersprüchliche Angaben in den Unterlagen: So sei an einer Stelle der mittlere Wasserandrang mit 35 Litern pro Sekunde beziffert, der maximale dagegen nur mit 20. Neue Erkenntnisse über die <link http: www.geologie21.de stuttgart-mineralwasser-mineralquellen neue-mineralwasserstroeme.html _blank>Stuttgarter Mineralwasserströme seien überhaupt nicht berücksichtigt, beanstandet ein anderer. Kirchberg zieht die juristische Karte. Er zitiert Paragrafen, Gerichtsurteile und Kommentare. Er will bestimmte Dinge im Protokoll festgehalten wissen. Denn auf Grundlage des Protokolls, vom RP nach Mitschrift eines Stenografen und einer Tonaufzeichnung erstellt, die anschließend vernichtet wird, sollen und müssen die Beamten des Eisenbahnbundesamts entscheiden. Denn den Bonner Behördenmitarbeitern fehlen geologische Kenntnisse.

Nach dem ersten Befangenheitsantrag werden die Schlangen an den Mikrofonen immer länger. "Wofür wird das überhaupt gemacht, das Theater?" fragt einer. Ein anderer tritt vor und beklagt mit dröhnender Stimme "die Zerstörung meiner Heimatstadt Stuttgart". "Ich werde den Eindruck nicht los, einer Alibi-Veranstaltung beizuwohnen", gibt eine Einwenderin zu Protokoll. Zunächst verpuffen diese Befangenheitsbekundungen wirkungslos. Regierungspräsident Schmalzl lässt ausrichten, er könne keine "objektiven Anhaltspunkte für die Besorgnis einer Befangenheit" des von ihm selbst eingesetzten Sitzungsleiters erkennen. Erst als am zweiten Erörterungstag bekannt wird, dass sich Henrichsmeyer in einem <link http: kochmeint.wordpress.com volk-stimm-ab _blank>Blog herablassend über Stuttgart-21-Gegner geäußert, den "Esslinger Appell" für Stuttgart 21 unterzeichnet und sich vehement für den umstrittenen Pfarrer Johannes Bräuchle eingesetzt hat, der die Projektgegner aus der Stadt jagen wollte, kann der Behördenchef seinen Untergebenen nicht mehr als unparteiisch verkaufen. Interessanterweise zieht nicht Schmalzl die Notbremse: Die Veranstaltung wird auf Anregung der Bahn abgebrochen.

Behörde leitete Einwender-Daten an Bahn weiter

Doch die Fehlbesetzung der Sitzungsleitung bleibt nicht der einzige Fehltritt von Johannes Schmalzl und seinen Beamten: Auf Nachfrage aus dem Publikum wird während der Veranstaltung bekannt, dass die Behörde die mehr als 11 000 Einsprüche mit Namen und Adressen der über 4000 Einwender an die Bahn weitergeleitet hat. Die Bahn als Vorhabensträgerin müsse schließlich wissen, auf welches jeweilige Grundstück sich die Einwendungen bezögen, begründet Regierungsdirektor Michael Trippen. Der Einwand einer Frau, sie sei nicht als Grundstückseigentümerin betroffen, sondern nur als Mineralbadbesucherin, wird zunächst übergangen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil, prüft den Vorgang inzwischen, zu dem es unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. "Wir haben das Regierungspräsidium um Stellungnahme gebeten", so Klingbeil gegenüber Kontext.

Nun soll die Erörterung im September fortgesetzt werden. "Wir brauchen im ersten Quartal 2014 die Genehmigung", kommentiert S-21-Projektsprecher Dietrich die unvorhergesehene Unterbrechung, nachdem gerade er auf einen frühen Eröterungstermin gedrängt hatte. Dietrich hatte auch wiederholt "Behördenschwergang" als Bremsschuh bei Stuttgart 21 kritisiert. Nach der aktuellen Bauablaufplanung müsse die Genehmigung für eine größere Wasserentnahme bis dahin vorliegen, um mit den Aushub des gigantischen Bahnhoftrogs planmäßig beginnen zu können, so Dietrich. Für S-21-Kritiker klingen solche Worte wie eine Drohung an das Regierungspräsidium und ihren Präsidenten Johannes Schmalzl.


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6 Kommentare verfügbar

  • Bernd Oehler
    am 25.07.2013
    Antworten
    @leo loewe: Ihr Rat mit dem toten Pferd läuft ins Leere, denn im speziellen Fall sitzt mit der SPD selbst ein totes Pferd obendrauf - die merkt nix. Und der grüne Rossknecht weiß nicht, wie rum die Kandare gehört.
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