Mehr noch: Das Gericht verliest penibel alle im Funkprotokoll festgehaltenen Kommentare von Beobachtern, die im Zusammenhang mit Wasserstößen geäußert wurden, die zu jenen Kopftreffern führten, um die es in diesem Verfahren geht. Da wird allen klar: Diese Beobachter haben auf keine Vorschriften geachtet und gar nichts unterbunden. "So ist gut! So ist super!", jubelt etwa der 53jährige Beobachter Martin G. nach einem Treffer. Und noch mehr hat die Kammer in petto: Die Vorsitzende verliest die drastische Formulierung einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts in diesem Verfahren, wonach sogar die Verfolgung eines Verbrechens in Betracht komme, nämlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Das Rosige weicht aus den Wangen des Staatsanwalts
Da verliert sogar Stefan Biehl vorübergehend seine sonst stets gesunde Gesichtsfarbe. Fast anderthalb Jahre hat der Staatsanwalt ermittelt und nirgendwo etwas anderes als fahrlässige Körperverletzung entdecken können. Jetzt wird er nicht umhin können, wie schon <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik das-zahnfleisch-vom-knochen-geschossen-2353.html _blank>gegen den Polizeipräsidenten a.D. Siegfried Stumpf, nachträglich Ermittlungen auch gegen die Beobachter in den Wasserwerfern aufzunehmen.
Bleicher als Biehl ist Tanja G., die im Zeugenstand sichtlich mitgenommen wirkt. Noch weniger Farbe hat nur noch Freddy B., 56, Polizeioberkommissar und Kommandant des Wasserwerfers Nummer 2 am Schwarzen Donnerstag. Auch er muss aussagen, weil er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart akzeptiert und eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen bezahlt hat. Das ist rechtskräftig, ihm kann wegen der gleichen Sache kein neuer Strick mehr gedreht werden.
Was Freddy B. dann erzählt, fügt sich nahtlos in die bisherigen Schilderungen von Polizei-Zeugen über den chaotischen Ablauf des Einsatzes ein. Es lässt aber auch Rückschlüsse darauf zu, wie Polizeibeamte verheizt wurden und Vorgesetzte ihre Fürsorgepflicht verletzten. Denn der Zeuge berichtet, wie er sich als Folge des Einsatzes in die Behandlung eines Psychiaters begeben und das Trauma habe aufarbeiten müssen. Er leide noch immer unter den Folgen, obwohl er vieles verdrängt habe. Seiner Bitte, nicht mehr mit dem Wasserwerfer eingesetzt zu werden, sei von Vorgesetzten nicht entsprochen worden. Er sei gezwungen worden, beim nächsten Einsatz in Göppingen wieder mitzumachen, wenn auch nur als Fahrer.
Im Reich der Schatten
Mit seinen Emotionen kämpfend berichtet B., dass ihm am 28.9.2010 ein Einsatz angekündigt wurde, nicht aber der Einsatzort. Den habe man am 29.9. erfahren. Es habe Personalnot gegeben. Da vier Wasserwerfer eingesetzt werden sollten, habe man 20 Beamte gebraucht. Insgesamt habe die Biberacher Wasserwerfer-Staffel, die zum Einsatz kam, aber nur knapp 20 Leute umfasst, von denen zwei oder drei im Urlaub gewesen seien. Daher habe man auch auf externe Kollegen zurückgreifen müssen, so dass es sich nicht um eingespielte Teams gehandelt habe, zumal man zwei bis drei Jahre "nichts mehr gemacht" (keinen tatsächlichen Einsatz durchgeführt) habe. Man habe zwar im Vorfeld geübt. Der zugeteilte externe Rohrführer habe aber nicht immer Zeit dafür gehabt. Bei den Übungen seien alles "Schattenspiele" gewesen, beispielsweise "Einsteigen, Aussteigen, Befüllen des Tanks". Dennoch, so der Zeuge: "Theoretisch konnte man es".
Theoretisch hätte man auch wissen sollen, wie die Einsatzformulare auszufüllen waren. Aber nur theoretisch, räumte B. ein. Es sei zu wenig Zeit gewesen. Er habe nur Stichworte notieren können. Und direkt nach dem Einsatz seien ihm die schriftlichen Unterlagen von der Beweisdokumentationsgruppe abgenommen worden. Auch treffe zu, dass er mit der Abkürzung "PF" in der einen Spalte den Polizeiführer Stumpf gemeint habe, in der anderen jedoch den Angeklagten von M-B. Die eigentlich vorgeschriebene Eintragung von Druckverminderungen habe er noch nie vorgenommen. Interne Nachbesprechungen in Biberach hat es nach seiner Erinnerung gegeben, Einzelheiten weiß er aber nicht mehr. Doch so viel schon noch: Der Einsatz sei von den Vorgesetzten gelobt worden ("Das habt ihr gut gemacht"), Kritik habe es keine gegeben. Umso überraschender sei für ihn zwei Jahre später die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gekommen.
"Für mich war Chaos"
Was Freddy B. sonst berichtet, klingt seltsam vertraut: "Für mich war Chaos". Es sei auch "keine normale Demo" gewesen, so wie er es von seinen Einsätzen bei Krawallen gekannt habe. Einen Einsatz wie in Stuttgart habe er noch nie erlebt. Es sei anders als sonst gewesen. Davor habe er unter anderem Erfahrungen gesammelt bei Einsätzen in Davos, Berlin, Rostock. In Berlin und Davos habe man auch Reizgas eingesetzt. Allerdings habe man Einsätze mit Reizgas nie geübt.
Ja, es treffe zu, dass er zu den Kollegen der Wasserwerfer-Staffel über Funk in Bezug auf eine lange Einsatzbesprechung der Verantwortlichen vor Ort, darunter die beiden Angeklagten, geäußert habe: "Die wissen selber nicht, was sie wollen". Der stellvertretende Staffelkommandant sei immer weg gewesen, weil er den Auftrag gehabt habe, eine Wasserleitung zu legen zum Nachtanken. Allerdings erfolglos: Als der Wasserwerfer 1 leer gewesen sei, habe man diesen aus dem nicht eingesetzten Wasserwerfer 3 betankt. Der von ihm befehligte Wasserwerfer 2, der den leeren Wasserwerfer 1 abgelöst habe, sei stehen geblieben, als sein Tank leer gewesen sei, seinerseits abgelöst von Wasserwerfer 4. In der Tat sei beim Einsatz von Wasserregen mit hohem Druck auf weite Entfernung das Wasser schnell weg.
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Opfer
am 24.09.2015http://erfurt.webs.com/