Nach astronomischen Kriterien hat das Winterhalbjahr am 23. September begonnen. Gefühlt spielt die Zeitumstellung, seit 1996 am letzten Oktobersonntag, eine ebenso wichtige Rolle. Stuttgart definiert die kalte Jahreszeit neuerdings noch einmal anders: durch Feinstaubalarm. Die Zeit, in der mit Ausrufen des Alarmzustands zu rechnen ist, beginnt am 15. Oktober und endet am 15. April.
Wenn erhöhte Feinstaubwerte drohen, die über dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen, appelliert die Landeshauptstadt seit Anfang des Jahres an die Autofahrer, doch bitte ihr Fahrzeug zu Hause zu lassen und sich auf andere Weise fortzubewegen. Flankierende Maßnahmen wie vergünstigte ÖPNV-Tickets sollen das Umsteigen erleichtern.
Bis Mitte April gab es fünfmal Alarm, an insgesamt 22 Tagen. An 16 von diesen Tagen hat die <link https: www.stadtklima-stuttgart.de stadtklima_filestorage download luft feinstaubwerte-januar-bis-oktober-2016.pdf external-link-new-window>Rekordmessstation Neckartor die Latte trotzdem gerissen, ebenso an weiteren 14 Tagen ohne Feinstaubalarm. Mit vereinzelten weiteren Tagen im Mai und September waren nun zu Beginn der nächsten Alarmsaison 34 Überschreitungstage erreicht. 35 sind zulässig. Doch bereits am Freitag waren es schon 36 Tage.
Die EU-Kommission droht bereits seit zwei Jahren mit Klage. Anwohner am Neckartor haben sich im April mit dem Regierungspräsidium (RP) auf einen Vergleich geeinigt. Demnach muss das RP, wenn das Problem bis dahin nicht gelöst ist, bis 1. Januar 2018 verkehrsbeschränkende Maßnahmen einführen.
Verwaltungsgericht verhängt Frist von nur einem Monat
Allerdings könnte es nun doch schneller gehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt ebenfalls, wegen erhöhter Stickoxidwerte (NOx). In Düsseldorf hat sie damit kürzlich einen vollen Erfolg eingefahren. Das Gericht beschied, Fahrverbote gegen Diesel-Fahrzeuge seien so schnell wie möglich auszusprechen. Nun macht auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht Druck. Nicht erst Ende August 2017, wenn der aktualisierte Luftreinhalteplan vorgestellt werden soll, nein sofort, innerhalb eines Monats, wollen die Richter wissen, welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geplant sind.
Stickoxid ist nicht gleich Feinstaub. Seit 2010 gilt die verschärfte Regelung, dass der Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur noch 18 statt 175 Stunden im Jahr überschritten werden darf. Das ist am Neckartor immer noch der Fall, anderswo sind die Werte seit 2014 gesunken. Hauptverursacher sind Dieselabgase. Eine blaue Plakette für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge, wie von der Landesregierung gewünscht, hat der Bund abgelehnt. Ohnehin fragt man sich, was angesichts der Tricksereien und fehlenden Kontrollen von "sauberen" Dieselmotoren zu halten ist. Von einem Verbot wäre freilich der komplette Baustellen- und Lieferverkehr betroffen: Fast alle Lkw haben nun mal Dieselmotoren.
18 Kommentare verfügbar
Velo Fisch
am 13.12.2017