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Stuttgart 21 oder Stuttgart 22?

Stuttgart 21 oder Stuttgart 22?
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Wird Stuttgart 21 später fertig? 2021 oder 2022? Darüber lagen Projektsprecher Wolfgang Dietrich und die "Stuttgarter Zeitung" im Streit. Bis Mittwoch, den 9. April, 15 Uhr. Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gab die Bahn klein bei und zog ihre Anträge auf Unterlassung zurück. Man komme inzwischen "wieder gut miteinander aus", begründete ihr Anwalt den Rückzug. Wohlwollend registriert vom Vorsitzenden Richter Matthias Haag, der ein bekennender S-21-Befürworter ist.

Morgens um 5.49 Uhr steht Matthias Haag auf dem Bahnsteig zwei des Aulendorfer Bahnhofs und wartet auf die Regionalbahn nach Ulm. Wenn nichts schiefgeht, erreicht er dort den ICE und ist um 7.47 Uhr in Stuttgart. Und kurz nach acht am Arbeitsplatz. Das macht er vier Mal die Woche. Sein Schreibtisch steht in der Olgastraße 2, im Oberlandesgericht (OLG). Dort ist er Vorsitzender Richter.

Um das zu verstehen, muss man wohl in Bad Waldsee wohnen, der Perle Oberschwabens, die zwischen zwei Seen funkelt und die Kranken gesund macht. Mit der guten Luft, den Moorbädern und der legendären Fasnet, zu der auch Günther Oettinger regelmäßig kommt. Nicht für alles ist die CDU zuständig, aber für die Großwetterlage am Ort schon. Zu den Zuständigen gehört auch Matthias Haag. Er ist Vorsitzender des CDU-Stadtverbands, und der ist selbstverständlich der wichtigste in der Stadt.

Früher, als er noch Richter am Landgericht Ravensburg war, war alles viel einfacher. Da waren's nur 20 Kilometer von Waldsee ins Amt, aber dann ereilte ihn im Jahre 2011 der Ruf aus der Landeshauptstadt, und das war eben das "Sahnehäubchen" auf der Karriere, wie er der "Schwäbischen Zeitung" verriet. Seitdem trägt er das Los des Pendlers auf der schwäb'sche Eisebahne und eine klare Haltung zu derselben im Kopf: Sie muss besser und schneller werden. Das geht aber nur mit Stuttgart 21. Davon ist Haag überzeugt, was auch in dem örtlichen Presseorgan nachzulesen ist. Auch wenn er altersmäßig von S 21 nicht mehr profitieren werde, so der 58-Jährige, stehe er hinter dem Projekt, "weil es damit unzweifelhaft Verbesserungen für Pendler in unserer Region geben wird".

Für Richter Haag ist die Volksabstimmung unumstößlich

Das wäre in der Tat wünschenswert, weil in Oberschwaben Zugfahren mühsam ist. Andererseits hat Richter Haag viel Zeit im Abteil, die er zum Aktenstudium nutzen kann, wie ihm die Waldseer Grünen (die gibt's wirklich) empfohlen haben. Sie haben ihm Landtagsprotokolle, eine Rede des Landesjustizministers Rainer Stickelberger (SPD) sowie Stellungnahmen der "Juristen zu Stuttgart 21" ans Herz gelegt. Warum? Weil Haag gemeint hat, dass die Volksabstimmung demokratisch legitimiert und damit unumstößlich sei und wer dagegen klage, einen "Rechtsbruch" begehe. Damit hatte er Kretschmann & Co. im Visier. Solche Äußerungen seien für einen Richter politisch ungeschickt, sagen Kenner des Berufsstands. Gerade für den Vorsitzenden des zuständigen Pressesenats.

Formal betrachtet beeinträchtige es seine Unabhängigkeit freilich nicht. In der Verhandlung am Mittwoch (9. April) war Haag versöhnlich gestimmt. Er werde hier, im Saal 12 des OLG, "nicht über den Bau des Bahnhofs" entscheiden, verkündete er, vielmehr läge ihm daran, dass die beiden Parteien den "nicht nötigen Streit" beendeten. Als Kommunikationsunternehmen seien sie, "plus Risiko x und Wahrscheinlichkeit y", die nächsten sieben Jahre "aufeinander angewiesen". Den Eindruck hatte offenbar auch Bahn-Anwalt Josef-Walter Kirchberg, der beruhigt zur Kenntnis genommen hatte, dass die StZ und das Dietrichsche Kommunikationsbüro "wieder gut miteinander auskommen". Ein fortwährender Streit mit dem Blatt hätte "nicht weiter geholfen". Kurzum: Er wollte kein Urteil, sondern zog seine Anträge zurück, die der "Stuttgarter Zeitung" verbieten sollten, zu schreiben, das Bauprojekt verzögere sich um ein Jahr bis 2022. (Siehe dazu die Kontext-Berichterstattung <link http: www.kontextwochenzeitung.de pulsschlag bahn-verklagt-zeitung-1803.html _blank>Bahn verklagt Zeitung, <link http: www.kontextwochenzeitung.de editorial dietrichs-pyrrhussieg-1827.html _blank>Dietrichs Pyrrhussieg, <link http: www.kontextwochenzeitung.de macht-markt niederlage-vor-gericht-1828.html _blank>Niederlage vor Gericht.) Die Gerichtskosten in Höhe von etwa 10 000 Euro hat das Kommunikationsbüro zu tragen, die Anwaltshonorare ebenso.

Das erscheint im Lichte der Geschichte von Großbauten eher marginal, hat aber den Projektsprecher Wolfgang Dietrich nicht ruhen lassen. Im November 2013 klagte er auf Unterlassung und bekam vom Landgericht Stuttgart recht, worauf die "Stuttgarter Zeitung" in Berufung ging. "Bewusst wahrheitswidrig" habe das Blatt berichtet, schrieb Dietrich auf der Homepage des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm e. V., und habe ihn damit herabgewürdigt. Seine Würde sah Dietrich deshalb tangiert, weil StZ-Autor Jörg Nauke formuliert hatte, die ihm zur Verfügung stehende DB-Unterlage "konterkariert die Aussage des Projektsprechers Dietrich". Dort stehe 2022. Dietrich habe, als der grüne Verkehrsminister Hermann das Datum 2022 aus bahninternen Dokumenten herausgefischt habe, noch verkündet: "Der Termin ist falsch." Es bleibe bei 2021.

Projektsprecher Dietrich - im Dienste der Pressefreiheit

Nun könnte man sagen: Ein Jahr hin oder her ist bei S 21 Jacke wie Hose. In diesem Fall war es eine Frage der Ehre und der Integrität. Dietrich sei in seinem "sozialen Geltungsanspruch" beeinträchtigt worden, bescheinigte ihm das Landgericht am 4. November 2013, was in dieser Position schädlich ist. Unzählige Reaktionen habe er bekommen, so Dietrich weiter, von Baupartnern, aber auch von "vielen Menschen, die hart für das Projekt arbeiten". Irritationen allerorten. Die Unterstellung, "bewusst zu täuschen", könne er nicht hinnehmen. Stattdessen habe die Zeitung ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und nicht von einem Angriff auf die Pressefreiheit zu sprechen, welchselbige er jederzeit verteidige.

 

Das hat Charme. Dietrich im Dienste der Pressefreiheit. Das mag selbst seinen Verein Bauprojekt Stuttgart-Ulm überrascht haben, in dessen Namen er vor Gericht zog. Die Stadt Stuttgart ist dort zahlendes Mitglied und offenbar davon ausgegangen, dass Dietrich privat klagt. So zumindest Bürgermeister Matthias Hahn (SPD), der im Ältestenrat berichtete, er habe Dietrich sehr deutlich erklärt, was er von seiner Vorgehensweise halte, aber danach sei das Telefongespräch "ganz abrupt" beendet worden. Leider habe die Stadt "keine Chance, die Abläufe im DB-Kommunikationsbüro zu überblicken". Auch Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) war ungehalten. Er hätte zu einer "überlegteren Vorgehensweise" geraten. Jetzt saßen sie alle mit im Boot und mussten sich mit dem publizistischen Platzhirsch anlegen, der auf diesem Geläuf bisher wenig mit den Hufen gescharrt hatte. 

Aber das ist alles Politik. Vor dem Oberlandesgericht spiele nur das Presserecht eine Rolle, hieß es. Dafür hatten die Juristen einen enormen Aufwand betrieben. Das Landgericht Stuttgart hatte sich in der ersten Instanz mit einem 35-seitigen Urteil gemüht, und jetzt wartete die OLG-Pressekammer mit einem 102-seitigen Votum ihres Berichterstatters auf, der daran zwei Wochen gefeilt hat. In einem Fall, der für kundige Anwälte eigentlich ein popeliger ist.

Das Gericht steht im Blickpunkt der Öffentlichkeit - wegen Stuttgart 21

Des Rätsels Lösung ist nicht schwer: Es geht um Stuttgart 21, einen Prestigebau, der weit über die Stadt hinaus Schlagzeilen gemacht hat, und damit steht jedes Gericht, das darüber verhandelt, im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Also muss es ganz genau erklären, was die Presse tun darf und was nicht. Was in dem beklagten Artikel eine Tatsachenbehauptung ist oder ein Werturteil, ob der "konterkarierte" Dietrich, der "beharrlich dementiert", Fakt ist oder Meinung. Ob die "Stuttgarter Zeitung" ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist oder nicht. Aber am Ende steht wieder einmal die Frage, wie frei die Presse arbeiten kann.

Zum Beispiel, wenn sie über die Deutsche Bahn berichtet. Jede Journalistin, jeder Journalist wird sich genau überlegen (müssen), wie belastbar, juristisch abgesichert der Text ist, ob ein Dietrich nicht wieder um die Ecke kommt und die Klagekeule schwingt. Und für Stuttgart 21 gilt das ganz besonders, weil der Konzern damit Profit, Image und Macht verknüpft.

Wenn die Bahn in diesem Fall, des guten Auskommens halber, die weiße Fahne schwingt, heißt das noch lange nicht, dass sie es nicht wieder versuchen wird. Will sagen: Niemand ist vor einer Klage gefeit, sollte er oder sie schreiben, Stuttgart 21 werde erst 2022 fertig. Richter Haag ließ schon mal wissen, dass er das für eine "unwahre Tatsachenbehauptung" halte.

Zum Beitrag der "Schwäbischen Zeitung" (vom 25. 11. 2011):

<link http: www.schwaebische.de region oberschwaben bad-waldsee _blank>"Bahnpendler Haag stimmt mit 'Nein', weil er 'Ja' meint"


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12 Kommentare verfügbar

  • Tillupp
    am 15.04.2014
    Antworten
    "Die Gerichtskosten in Höhe von etwa 10 000 Euro hat das Kommunikationsbüro zu tragen, die Anwaltshonorare ebenso."

    Und wieder werden die Kosten für S21 unnötig um 10000-20000 Euro erhöht. Wahrscheinlich fielen bei Herrn Dietrich auch noch Überstunden an, dann ist der Betrag vielleicht sogar noch…
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