KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Landesverrat, Justiz und Medienmacht

Landesverrat, Justiz und Medienmacht
|

Datum:

Whistleblower wie Edward Snowden und Chelsea Manning gab es auch früher. Zum Beispiel hierzulande den Verfassungsschützer Werner Paetsch. Schon immer wurden sie als Landesverräter verfolgt. Und häufig standen die Medien nicht auf ihrer Seite. Bis heute nicht. Eine Bestandsaufnahme.

In der Affäre des Whistleblowers Edward Snowden sieht Stefan Kornelius den "eigentlichen Kern der Sache" darin, dass ein amerikanischer Staatsbürger schlicht und einfach "Geheimnisverrat" begangen hat. Mit dieser blinden Gesetzesgläubigkeit befindet sich der Leiter des Ressorts Außenpolitik der "Süddeutschen Zeitung" in (un-)guter Gesellschaft, nicht nur mit vielen anderen staatstragenden Journalisten, sondern auch mit der Landesverrats-Rechtsprechung der deutschen Justizgeschichte. "Landesverrat hat immer und zu allen Zeiten als das schimpflichste Verbrechen gegolten." So die Staatsanwaltschaft Lüneburg 1951 bei einem Verfahren gegen den NS-Generalrichter Manfred Roeder. Sie erklärte die Todesurteile gegen 49 Mitglieder der "Roten Kapelle" aus den Jahren 1942/43 als "unausweichlich" und nannte das damalige Verfahren "rechtsstaatlich". In einer Zeit, in der sich "Deutschland in einem Kampf um Leben und Tod befand", hätten die Verurteilten verbrecherisch das "Wohl des deutschen Reiches" gefährdet.

Rückblick: 1833 hat Preußen das Strafrecht reformiert. Landesverräter sollten "für dieses scheußlichste und schrecklichste aller Verbrechen" nicht nur enthauptet, sondern einer "geschärften Todesstrafe" unterzogen werden, der Zertrümmerung ihrer Gliedmaßen. Ob im wilhelminischen Kaiserreich mit den Landes- und Hochverratsprozessen gegen Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg oder in der Weimarer Republik gegen Tausende pazifistische Journalisten und Schriftsteller, darunter Carl von Ossietzky im "Weltbühnen-Prozess", immer ging es darum, Bürger an der Aufklärung über heimliche Rüstungsmaßnahmen und Kriegsvorbereitungen zu hindern, mit denen das eigene Volk hintergangen und Verfassung und Völkerrecht gebrochen werden sollten. Und immer hatte die Justiz die Macht der Massenmedien hinter sich, die den zum "Verräter" stempelten, der den Verrat der Regierung am Volk und seinen Interessen ans Tageslicht brachte.

Gefängnisstrafe für Verfassungsschützer

Verlass auf die höchsten deutschen Gerichte bei der Abwehr der Aufdeckung verfassungswidriger Praktiken war auch bei dem bis heute geltenden Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Werner Paetsch. Der Angestellte des Bundesamts für Verfassungsschutz hatte Bedenken gegen Post- und Telefonüberwachung, die unter Mitarbeit ehemaliger Gestapo- und SS-Leute organisiert worden war. Weil über einen von ihm zurate gezogenen Rechtsanwalt die illegale Überwachungspraxis an die Öffentlichkeit gekommen war, wurde Paetsch im Jahre 1966 wegen Geheimnisverrats zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Paetsch berief sich auf die Pflicht eines Beamten, schwerwiegende Mißstände, gar Grundrechtsverletzungen seiner Behörde ans Tageslicht zu bringen. Die Richter erklärten dagegen, erst einmal müsse der Beamte seine Kritik auf "dem Dienstweg" vorbringen – also sich gegen die Wand fahren lassen. Wie negativ das Wort "Landesverrat" in den Köpfen besetzt ist, zeigte sich auch, als Bundeskanzler Adenauer 1962 in einem "Spiegel"-Artikel einen "Abgrund von Landesverrat" witterte und die konservative "Cellesche Zeitung" die Wiedereinführung der Todesstrafe für Landesverrat forderte. Noch in den Jahren 2006 bis 2009 wollte die CDU/CSU in Übereinstimmung mit dem Koalitionspartner SPD an der Gültigkeit der NS-Todesurteile gegen die sogenannten Kriegsverräter festhalten. Ihr rechtspolitischer Sprecher Norbert Geis warf den Opfern "eine nach allen Maßstäben der zivilisierten Welt in höchstem Maße verwerfliche" Handlungsweise vor. Erst der Nachweis einer Geschichtsfälschung des von der CDU ins Rennen geschickten Sachverständigen Rolf-Dieter Müller brachte Bewegung in den Bundestag. Am 8. September 2009 rehabilitierten die Abgeordneten dann auch diese Opfer der Wehrmachtsjustiz. 

Die großen deutschen Meinungsmacher

Um auf den von Stefan Kornelius entdeckten vermeintlichen "eigentlichen Kern der Sache" zu stoßen und die Meinungen des Alpha-Journalisten zu hinterfragen, muss man die Einbindung journalistischer Meinungsführer in die politischen Elitenzirkel kennen. Wo der springende Punkt mancher journalistischer Parteinahme liegt, dafür liefert Kornelius in eigener Person ein anschauliches Beispiel.

Was bislang nur oberflächlich unter dem diffusen Schlagwort vom "embedded" Journalismus bekannt, im Übrigen aber ein von den Medien und der Medienwissenschaft ausgespartes Terrain war, ist jetzt in einer materialreichen Analyse ans Tageslicht gebracht worden. In seinem Buch "Meinungsmacht" (Herbert von Halem Verlag, 2013) hat der Leipziger Hochschullehrer Uwe Krüger neben weiteren "meistvernetzten deutschen Journalisten" die persönlichen und institutionellen Verbindungen der führenden Journalisten in den außenpolitischen Ressorts von "Süddeutscher Zeitung", FAZ, "Zeit" und anderen überregionalen Printmedien unter die Lupe genommen und in akribischer Recherche die von Meinungsmachern wie Josef Joffe ("Die Zeit"), Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ), Michael Stürmer ("Die Welt") und Markus Schächter (ZDF) aufgebauten Netzwerke beschrieben – mit der dadurch entstandenen Nähe zur Macht, vor allem zur Sicherheits- und Militärpolitik.

Bei Stefan Kornelius sind es 57 Personen und Organisationen, zu denen ein "erhöhtes Kontaktpotenzial" besteht. Die von Uwe Krüger grafisch dargestellten Beziehungsgeflechte gleichen einem vielfältig verzweigten Spinnennetz. Bei diesen Journalismuseliten führen die allermeisten Wege direkt oder indirekt nach Washington und zur NATO und damit in eine Nähe zu den Schaltstellen der Sicherheits-, Rüstungs- und Militärpolitik.

Das Äußerste an Kritik solcher Journalisten an den Ausspähaktionen beschränkt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Missachtung der Privatsphäre des Bürgers. Die Meinungsfreiheit, das Demonstrationsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben jedoch eine eminent politische Funktion. Wenn die unbeschränkt und grenzenlos durchgeführte Überwachung die Bürger an der unbefangenen Ausübung der Grundrechte hindert, verändert sich die Balance zwischen Regierungsmacht und Bürgerbeteiligung. Das Machtgefälle zwischen Exekutive, Parlament und Volk verschiebt sich zugunsten der Regierungsmacht. Mit der illegalen Überwachung durch die unheimliche "unsichtbare" Hand der Geheimdienste verschafft sich der Staat einen entscheidenden Machtzuwachs.

Whistleblowing als Bürgerpflicht

Gegen diesen Machtmissbrauch hilft nur die Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit. Whistleblower, die als Demokraten angesichts staatlichen Unrechts Alarm schlagen, erfüllen eine für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unverzichtbare Bürgerpflicht. 

Stefan Kornelius hat dem Whistleblower Edward Snowden den wohlmeinenden Rat gegeben, er solle sich doch freiwillig "einem rechtsstaatlichen Verfahren in den USA" stellen – und sich damit in die Fänge einer in Staatsschutzsachen durch und durch politischen Justiz begeben. Welches "rechtsstaatliche" Verfahren einem in der Nachfolge eines Carl von Ossietzky handelnden Whistleblowers drohen würde, lässt sich auch an der Konstruktion eines bislang fast unbekannten Geheimgerichts der USA ablesen. Die Richter des sogenannten FISA Court (Foreign Intelligence Surveillance Court), der die Geheimdienste der USA überwachen soll, werden von dem Vorsitzenden Richter des Supreme Court ernannt. Aktuell werden zehn der elf Richter dem republikanischen Lager zugerechnet. Die Verfahren sind geheim. Bis vor Kurzem wusste die Öffentlichkeit weder von der Existenz dieses Gerichts noch von Art und Anzahl solcher Verfahren. Mit einem ähnlich totalen Ausschluss der Öffentlichkeit werden auch die Strafverfahren manipuliert, in denen wegen Staatsschutzdelikten verhandelt wird. Über all diese Vorgänge, im Verlauf einer Entwicklung zum autoritären, eines Tages vielleicht sogar bis zum totalitären Staat, schweigen manche Journalisten. Damit machen sie sich nicht nur zum Handlanger der Macht, sondern sind mit ihrer Einbindung in die Politik selbst Teil der Macht.

Dieselben bellizistischen Journalisten hat die unbarmherzige Verurteilung des Obergefreiten und Whistleblowers Bradley Manning zu 35 Jahren Gefängnis ungerührt gelassen. Sie halten das Leid der den militärischen Interventionen im Irak und in Afghanistan zum Opfer gefallenen Zivilisten kaum für erwähnenswert. Und so können sie sich zum Fürsprecher eines Kriegsverbrechens machen. Der gleichfalls im Bereich Außenpolitik der "Süddeutschen Zeitung" arbeitende Peter Blechschmidt forderte sogar "Barmherzigkeit für Oberst Klein" (SZ, 29. 8. 2012). Die zahlreichen Verstöße dieses Haudegens gegen das Kriegsvölkerrecht und die militärischen Einsatzregeln dürften der Beförderung des Obersten zum Generalmajor nicht im Wege stehen.

 

Helmut Kramer (83) ist Jurist und Rechtshistoriker. Bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1995 war er Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und beim niedersächsischen Justizministerium tätig. Er ist Gründungsmitglied des "Forums Justizgeschichte e. V.", dessen Vorsitzender er bis 2006 war, sowie Autor zahlreicher Fachbücher zur Justizgeschichte der NS- und Nachkriegszeit.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


1 Kommentar verfügbar

  • Ulrich Frank
    am 18.12.2013
    Antworten
    Sehr guter Artikel zum Thema rechtsstaatliche Ehrlichkeit (Sonntagsreden vs. Wirklichkeit) und Kooptierung von Journalisten. Bei der Süddeutschen Zeitung, welche gelegentlich auch sehr gute Arbeit leistet (z.B. im Fall Mollath) fällt der Einschuß von Politik bisweilen auf bis zur fast schizophrenen…
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!