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Mit dem Wasserwerfer auf Augenhöhe

Mit dem Wasserwerfer auf Augenhöhe
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Nächste Woche beginnt vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die daran schuld sein sollen, dass es bei den Wasserwerfer-Einsätzen am Schwarzen Donnerstag Verletzte gab. Ein Vorbericht auf ein Mammutverfahren.

"Gesetze gleichen den Spinnennetzen; wie jene halten sie die Kleinen und Schwachen gefangen, die Größeren aber können sie zerreißen und freikommen."

Der große Staatsmann und Gelehrte Solon aus Athen, in der Antike zu den sieben Weisen Griechenlands gezählt, hat schon vor rund 2600 Jahren den berühmt gewordenen Vergleich zwischen Gesetzen und Spinnennetzen gezogen und mit tief greifender, auf Holztafeln festgehaltener Gesetzgebung, unter anderem zur Beseitigung der Schuldsklaverei, dagegen angekämpft.

Ab dem 24. Juni 2014 wird die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart an zunächst 30 Verhandlungstagen (in der Regel jeden Dienstag und Mittwoch) zu klären versuchen, ob zwei Polizeibeamte, die am 30. September 2010, dem später Schwarzer Donnerstag genannten Stuttgarter Schicksalstag, als Einsatzabschnittsleiter im Schlossgarten eingesetzt waren, zu den Kleinen und Schwachen oder zu den Größeren zu rechnen oder aber frei von persönlicher Schuld sind. Bei den in der Hierarchie unter den jetzigen Angeklagten stehenden Besatzungen und Staffelführern der Wasserwerfer hat die Dame mit Augenbinde und Waagschale schon entschieden: Einige von ihnen wurden rechtskräftig wegen der Wasserwerfer-Einsätze zu Geldstrafen beziehungsweise zu Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt.

Muss Mappus in den Zeugenstand?

Die spannende Frage wird sein, ob diese untergeordneten Polizeibeamten eigenmächtig gegen Recht und Gesetz verstießen, ohne dass die Angeklagten dies hätten verhindern können, oder ob die Angeklagten hätten einschreiten können und müssen. Letzten Endes geht es aber auch darum, ob die beiden Einsatzabschnittsleiter rechtswidriges Tun gar veranlasst und die Verletzungen von Menschen in Kauf genommen haben, um – möglicherweise auf Geheiß der Politik – Härte zu zeigen und ein für alle Mal den Widerstand gegen das Projekt Stuttgart 21 zu zerschlagen. Zur Klärung hat die Strafkammer zunächst 35 Zeugen und einen Sachverständigen geladen und die spätere Ladung von weiteren elf Zeugen angekündigt, darunter der Stuttgarter Polizeipräsident a. D. Siegfried Stumpf, sein Stellvertreter Norbert Walz sowie Oberstaatsanwalt a. D. Bernhard Häußler. Ob dieser vorgesehene Umfang der Beweisaufnahme ausreichen wird, darf bezweifelt werden. Aus dem Kreis der Prozessbeteiligten wird bereits die Forderung erhoben, den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus und weitere Mitglieder der damaligen politischen Führung zu hören. 

Nach derzeitiger Planung soll am 22. Dezember 2014 ein Urteil gesprochen werden. Verlängert sich der Prozess, wird vom 12. Januar 2015 an immer mittwochs verhandelt werden. Am Mammutverfahren beteiligt ist das Gericht mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, verstärkt von einer Ergänzungsrichterin und zwei Ergänzungsschöffen, die einspringen müssen, falls ein Mitglied des erkennenden Gerichts im Laufe des Prozesses ausscheidet. Die Bedeutung des Verfahrens ist auch darin erkennbar, dass die Strafkammer samt weiterem für die Durchführung der Hauptverhandlung nötigem Personal auf Teilnahme am Betriebsausflug des Landgerichts nach Schwäbisch Gmünd verzichtet, um am 25. Juni den zweiten Verhandlungstag durchführen zu können. Die Staatsanwaltschaft wird mit zwei Staatsanwälten beteiligt sein, die zwei Angeklagten mit vier Verteidigern und vier Verletzte als Nebenkläger mit vier Rechtsanwälten/-innen. Für die Medien sind 25 Plätze im Saal 18 des Gerichtsgebäudes vorgesehen. Da wird es für die Öffentlichkeit in dem lediglich 100 Plätze fassenden Saal eng werden.

Den beiden Angeklagten wird in der Anklageschrift vom 26. März 2013 vorgeworfen, beim Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten als faktisch gleichberechtigte Einsatzabschnittsleiter die Verantwortung dafür zu tragen, dass durch den Einsatz von Wasserwerfern in insgesamt fünf Fällen widerrechtlich Wasserstöße gegen Köpfe von Demonstranten erfolgt und dadurch zumeist erhebliche Verletzungen von insgesamt neun Menschen verursacht worden seien. Ursächlich dafür sei gewesen, dass entgegen der Entscheidung der Einsatzleitung, nur Wasserregen einzusetzen, auch Wasserstöße in Kopfhöhe der Demonstranten abgegeben worden seien. Die ihm mitgeteilte Entscheidung der Einsatzleitung, die Wasserabgabe auf Wasserregen zu beschränken, habe der eine Angeklagte bei Erteilung des Einsatzauftrags nicht an den Staffelführer der Wasserwerfer weitergegeben. Hätten die Angeklagten ihren Pflichten genügt, hätten sie – so der Vorwurf – die Wasserstöße in Kopfhöhe und damit die Verletzung von neun Menschen verhindern können und müssen. Sonach bestehe der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in mehreren Fällen.

Für den Staatsanwalt sind nur Verletzungen am Kopf Verletzungen

Als Folge einer abweichenden juristischen Bewertung, auf die im zweiten Prozessbericht noch eingegangen werden wird, ist es einer weiteren – also zehnten – Verletzten gelungen, sich dem Verfahren als Nebenklägerin anzuschließen, obwohl sie bei einem Wasserwerfereinsatz nicht am Kopf, sondern an den Unterschenkeln getroffen und verletzt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte es abgelehnt, deswegen zu ermitteln, da sie nur Wasserabgaben in Kopfhöhe als rechtswidrig betrachtet.

Am 30. September 2010 hatte um 10 Uhr der Polizeieinsatz zur Räumung des Stuttgarter Schlossgartens begonnen. Der Einsatztermin war kurzfristig vorverlegt worden, da der ursprünglich vorgesehene Beginn um 15 Uhr durch eine Indiskretion öffentlich geworden war. Bei dieser Planung war bekannt, dass eine gleichzeitig in unmittelbarer Nähe vorgesehene Schülerdemonstration mit über tausend Teilnehmern angemeldet war. Die Entscheidung, den Großeinsatz am 30. 9. mit vorverlegtem Beginn durchzuführen und nicht auf einen Termin im Oktober zu verschieben, war am frühen Abend in einer Runde im Staatsministerium getroffen worden, an der auch der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus teilgenommen hatte. Bereits kurz zuvor war den Vorsitzenden der damaligen Oppositionsparteien im Stuttgarter Landtag ein anonymes, angeblich aus der Polizeiführung stammendes Schreiben zugegangen, in dem auf eine Mitwirkung politisch Verantwortlicher hingewiesen und vor hartem Vorgehen bei Einsätzen gewarnt worden war.

Der Einsatz diente dazu, die ab Ende der Vegetationsperiode (30. 9., 24 Uhr) zulässige Fällung von Bäumen zu ermöglichen, die der Einrichtung des sogenannten Grundwassermanagements zum Bau eines Tiefbahnhofs im Wege standen. Allerdings hatte das Eisenbahnbundesamt die Baumfällungen verboten, da die Deutsche Bahn die Unterlagen zur angeordneten landschaftspflegerischen Ausführungsplanung nicht vorgelegt hatte. Dessen ungeachtet sollte ein Großaufgebot von Polizeikräften den Park von den in großer Anzahl erwarteten Demonstranten räumen, um die behördlich verbotenen Fällungen ab Mitternacht bewerkstelligen zu können. So geschah es dann auch.

Sofort nach Mitternacht wurden einige Bäume gefällt. In der Folgezeit wurde die Anlage des Grundwassermanagements zwar errichtet. Sie konnte aber mangels rechtskräftiger Genehmigungen, auch für eine weit höhere Grundwasserentnahme als ursprünglich geplant, und mangels technischer Durchführung der Vorarbeiten für den eigentlichen Bau des Tiefbahnhofs bislang nicht in den vorgesehenen Dauerbetrieb gehen. Insbesondere ist die zunächst erforderliche Verlegung des Nesenbach-Dükers (Hauptabwasserkanal der Stuttgarter Innenstadt), die Voraussetzung für den eigentlichen Baubeginn ist, offenbar wegen technischer Probleme bislang nicht erfolgt.

"Vermummung" schützt Polizisten vor Anklage

Im Laufe des Schwarezn Donnerstags kam es erstmals nach Jahrzehnten zu Wasserwerfer-Einsätzen, ferner zu großflächigem Einsatz von Pfefferspray und auch zum Gebrauch von Schlagstöcken, wodurch zahlreiche Menschen verletzt wurden. Bilder des vom Wasserwerfer im Gesicht getroffenen Rentners Dietrich Wagner, der dabei sein Augenlicht fast völlig verlor, gingen damals um die Welt. Wagner tritt jetzt als Nebenkläger auf.

In vielen Fällen scheiterte die Klärung des Verdachts auf rechtswidrige Handlungen einzelner Polizeibeamter daran, dass diese keine Kennzeichnung trugen und deswegen nicht ermittelt werden konnten. Zwar wurde vor gut drei Jahren im Koalitionsvertrag der jetzigen grün-roten Landesregierung als Konsequenz hieraus die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte vereinbart. Umgesetzt ist dies aber bislang nicht. 

Der jetzt anstehende Prozess kann in vielfacher Hinsicht mit dem NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München verglichen werden. Hier wie dort geht es zwar um die Schuld von Angeklagten für konkrete Straftaten, aber auch um die Verantwortung von Behörden und Politikern, um Lügen und Vertuschung. Und wie beim NSU wird auch in Stuttgart der Prozess von Untersuchungsausschüssen begleitet und ergänzt.

Der erste Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags tagte bereits kurz nach dem Schwarzen Donnerstag. Die damalige Regierungsmehrheit aus CDU und FDP kam – kurz gefasst – im Februar 2011 zum Ergebnis, der Polizeieinsatz sei rechtmäßig und verhältnismäßig verlaufen. Schuld an den Folgen hätten die Demonstranten, die Anordnungen der Polizei missachtet hätten. Eine Einflussnahme der Politik habe es nicht gegeben. Die damalige Opposition aus SPD und Grünen hingegen sah einen polizeilichen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und eine politische Einflussnahme, insbesondere des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus.

Neue Dokumente nähren den Verdacht politischer Einflussnahme

Seit Kurzem tagt nun ein neuer Untersuchungsausschuss des Landtags, der sich nochmals mit der Frage einer politischen Einflussnahme auf den Einsatz sowie einer möglichen Vereitelung der Aufklärungsarbeit des ersten Ausschusses durch Vertuschung der Wahrheit befasst. Anlass hierfür waren neu aufgetauchte Dokumente. Derzeit werden Teilnehmer einer Tagung von polizeilichen Führungskräften, die am 10. September 2010 stattgefunden hatte, vernommen. Nach den Aussagen mehrerer Zeugen soll der damalige Stuttgarter Polizeipräsident Stumpf der Runde berichtet haben, bei der Entscheidungsfindung für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Stuttgart 21 habe es nicht nur die operative Ebene der Polizei, sondern auch eine Leitungsebene aus Politik und Bahn gegeben. Diese Leitungsebene habe Vorschläge der operativen Ebene vom Tisch gewischt. Es habe eine enge politische Begleitung der S-21-Einsätze gegeben. Zudem habe Stumpf öfter mit Mappus telefoniert.

Die Befragungen durch den Untersuchungsausschuss zu diesem Thema sind noch nicht beendet. Insgesamt steht der Ausschuss erst am Anfang seiner Arbeit. Es soll sich aber bereits im Vorfeld herausgestellt haben, dass im Staatsministerium das Aussageverhalten der Zeugen für den ersten Untersuchungsausschuss abgesprochen und einzelne Themen bewusst in den Aussagen verschwiegen worden sein sollen. Im Sinne einer umfassenden Aufklärung wird es sicher erforderlich werden, die Beweisergebnisse der Hauptverhandlung beim Landgericht und der Sitzungen der beiden Untersuchungsausschüsse zu vergleichen und wechselseitig einzubringen, wobei geschulten Juristen eher zuzutrauen sein wird, auf sogenannte Lügensignale in Zeugenaussagen zu achten, als dies Abgeordnete, die in erster Linie politische Interessen verfolgen, werden leisten können. 

Unter diesen Umständen sind – auch im Zusammenwirken beider Organe – spannende Erkenntnisse zu erhoffen. Allerdings sollte die interessierte Öffentlichkeit nicht erwarten, das Landgericht werde das vollständige Geschehen des Schwarzen Donnerstag aufklären. Maßstab und Umfang der Sachverhaltsermittlung werden durch die den beiden Angeklagten gemachten Vorwürfe bestimmt. Das Fehlverhalten anderer Beteiligter oder Verantwortlicher spielt juristisch nur insoweit eine Rolle, als es die Beurteilung einer etwaigen Schuld der Angeklagten berührt. 

Mögen sich die beteiligten Personen ihrer hohen Verantwortung bei der Wahrheitserforschung bewusst sein und nicht in den Schablonen ihrer Einstellung zum Projekt Stuttgart 21 denken. Denn auch einem Projektbefürworter sollte es nicht gleichgültig sein, wenn staatlichen Organen Machtmissbrauch vorgeworfen wird.

 

Dieter Reicherter, Jahrgang 1947, wuchs in Stuttgart und Esslingen auf. Bis zum Eintritt in den Ruhestand zum 1. September 2010 war er als Staatsanwalt und Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Seine Erlebnisse beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag, den er durch Zufall miterlebte, führten ihn in den Widerstand gegen Stuttgart 21. Reicherter wird für Kontext kontinuierlich über den Prozess berichten.


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23 Kommentare verfügbar

  • Wolfgang Schneider ( 0531 - 37 58 47 )
    am 03.07.2014
    Antworten
    Werte Aufklärer,
    ich finde meinen Leserbrief zum Wasserwerferskandal nicht mehr. - Ich halte ihn für das sich fortsetzende Verfahren
    für förderlich + hilfreich für die Geschädigten.

    Grüße aus Braunschweig. Wolfgang Schneider
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 9 Stunden
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