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Die biologische Lösung

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Noch kann der Überlebende Enrico Pieri hoffen, dass sich ein deutsches Gericht mit dem SS-Massaker im italienischen Sant'Anna di Stazzema beschäftigt. Ob der letzte Überlebende der Täter, die 2005 in Italien verurteilt worden waren, seine Strafe je verbüßen muss, ist zweifelhaft. Darüber streitet jetzt auch die Justiz in Italien und Deutschland

Wenn Enrico Pieri am Sonntag von Ministerpräsident Wilfried Kretschmann empfangen wird und anschließend den Stuttgart Friedenspreis erhält, wird er vor allem an seine Eltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen denken, an zusammen 27 Familienangehörige, die er bei dem Massaker am 12. August 1944 verloren hat. Mehrere Hundert Frauen, Kinder und ältere Männer waren damals in dem Bergdorf Sant'Anna di Stazzema bei Lucca in der Toskana ermordet worden.

Im italienischen Sant'Anna-Prozess wurden 2005 zehn ehemalige SS-Schergen wegen "fortgesetzten Mordes mit besonderer Grausamkeit" zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Im Gegensatz dazu hat der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler trotz zehnjähriger Ermittlungen keine Beweise gegen die anfangs 17 Beschuldigten gefunden. Da auch die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch Häußler keinen Erfolg hatte, blieben Enrico Pieri und seiner Rechtsvertreterin Gabriele Heinecke nur noch das Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Am Mittwoch hat der Dritte Strafsenat unter dem Vorsitzenden Richter Schwab nun entschieden, dass der Antrag auf Klageerzwingung für den Beschuldigten Gerhard Sommer zurückgestellt wird, da man zuerst abklären wolle, "ob er aus gesundheitlichen Gründen (dauerhaft) verhandlungsfähig sei". Pieris Anwältin hofft angesichts des hohen Alters von Sommer "auf eine rasche Entscheidung".

Klageerzwingungsverfahren

Klageerzwingungsverfahren enden selten mit einer positiven Entscheidung. Doch gerade in NS-Verfahren waren Anwälte immer wieder dazu gezwungen. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ermordung von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald. So konnte der Strafverteidiger Heinrich Hannover in den 1980er-Jahren eine Anklage gegen einen ehemaligen SS-Funktionär wegen Beihilfe zum Mord durchsetzen, die die Staatsanwaltschaft verweigert hatte. Gescheitert ist in den Nachkriegsjahren dagegen der Versuch, im Falle des Nazirichters am Volksgerichtshof, Hans-Joachim Rehse, eine Klage zu erzwingen. Das Karlsruher Landesgericht hatte in Sachen Sant'Anna noch in vier weiteren Fällen zu entscheiden und die Anträge erwartungsgemäß zurückgewiesen. Grund:<link http: www.kontextwochenzeitung.de pulsschlag das-schweigen-des-taeters-1819.html _blank> Der Beschuldigte Karl Grobler aus dem brandenburgischen Wollin ist im vergangen Sommer gestorben. Ein weiterer Beschuldigter habe sich zum Tatzeitpunkt in einem Lazarett auf der Felseninsel Capri befunden. Der vierte sei "aus gesundheitlichen Grünen dauerhaft verhandlungsunfähig". Und der fünfte sei zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt gewesen, habe nur einen einfachen Mannschaftsdienstgrad gehabt und damit keine Entscheidungen getroffen. Die drei letztgenannten Männer waren in Italien übrigens nie angeklagt.

Gerhard Sommer hatte von allen Beschuldigten den höchsten Rang. Er war 1939 als 18-Jähriger in die NSDAP (Mitgliedsnummer 7.111.565) und in die Waffen-SS (SS-Nummer 474.378) aufgenommen worden. In der SS-Division "Leibstandarte Adolf Hitler" kämpfte er an der Front im Westen, auf dem Balkan und in der Ukraine. 1943 bewarb er sich als SS-Reserve-Führer. Sommer war SS-Untersturmführer und führte die siebte Kompanie des II. Bataillons des 35. Panzergrenadier-Regiments der 16. SS-Panzerdivision "Reichsführer SS". Seine Kompanie beteiligte sich an der Erschießung der Frauen, Kinder und älteren Männer auf dem Kirchplatz von Sant'Anna sowie an einem Massaker unterhalb des Platzes, bei dem bis zu 50 Zivilisten ermordet worden waren. Wenige Tage nach dem Massaker erhielt Sommer das Eiserne Kreuz I. Klasse.

Tötungen aus niedrigen Beweggründen

Während Oberstaatsanwalt Häußler laut Einstellungsverfügung aber nicht herausgefunden haben will, welche Aufgaben und welchen Einsatzbereich die siebte Kompanie am Tag des Massakers hatte, hält es der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Peter Rörig für erwiesen, "dass Angehörige der Kompanie an grausamen Tötungen bzw. Tötungen aus niedrigen Beweggründen" beteiligt waren. So der von Rörig unterzeichnete Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom Mai 2013. Heute lebt Gerhard Sommer in einem Altenheim in Hamburg. Da das Urteil von Italien seit 2007 rechtskräftig ist, versucht der zuständige Militärstaatsanwalt Marco De Paolis seit mehreren Jahren seine Vollstreckung in der Bundesrepublik durchzusetzen. Die 2008 beantragte Auslieferung von Sommer und seinen SS-Kollegen war in Deutschland von Anfang an abgelehnt worden, da sie nach hiesigem Recht nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich gewesen wäre.

Deshalb beantragte Rom, dass die italienischen Urteile in der Bundesrepublik anerkannt und vollstreckt werden. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt diese Möglichkeit. Sie verweist aber darauf, dass im Falle Sant'Anna noch Unterlagen aus Italien erwartet würden und dass einige Fragen offen seien. So müsse geklärt sein, "dass es sich bei dem italienischen Militärgericht nicht um ein Sondergericht handelte". Mehrere Landesjustizministerien und Justizbehörden zwischen Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein befassten sich in den vergangenen Jahren mit den Anträgen aus Italien. So ist 2008 beim Justizministerium in Stuttgart ein Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung für den in Italien verurteilten Mörder Ludwig Göring aus dem Raum Karlsruhe eingegangen. Man habe dann um Verfahrensurkunden gebeten, "die im Hinblick auf die Abwesenheitsverurteilung in Italien für den Fortgang des Vollstreckungshilfeverfahrens in Deutschland benötigt wurden", die Unterlagen aber nie erhalten. Ludwig Göring ist im Januar 2011 im Alter von 87 Jahren gestorben.

Streit zwischen Italien und Deutschland

Ausgerechnet für den letzten der noch lebenden Verurteilten, für Gerhard Sommer, liege aber kein Vollstreckungsantrag aus Rom vor, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaften in Hamburg. Man kenne nur das Auslieferungsersuchen aus dem Jahr 2008, das habe abgelehnt werden müssen. Auch das Bundesjustizministerium bestätigt, dass in Berlin wegen Sommer kein Antrag bekannt sei. Dem widerspricht Staatsanwalt Marco De Paolis aus Rom. Die italienische Justizbehörde hätte für acht Verurteilte Strafvollzug in Deutschland beantragt, auch und gerade für Gerhard Sommer, den wichtigsten und ranghöchsten der verurteilten ehemaligen SS-Männer. De Paolis sagte, dass er alle Fragen aus Deutschland beantwortet habe, so dies möglich war. So haben er klarstellen können, dass es sich bei dem Gericht in La Spezia nicht um ein Sondergericht gehandelt habe, sondern um ein ständiges Gericht, das dem obersten italienischen Zivilgericht unterstellt ist. Marco De Paolis will nicht lockerlassen. Er werde jetzt das italienische Justizministerium einschalten und sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen.

 

Stuttgarter Friedenspreis

Winfried Kretschmann wird am Sonntag, den 10. November 2013, sechs Überlebenden des Massakers von Sant'Anna di Stazzema und 40 Angehörige und Freunde im Neuen Schloss in Stuttgart empfangen. Anschließend werden Enrico Pieri und Enio Mancini im Rahmen der Friedensgala der Anstifter im Theaterhaus auf dem Pragsattel den Stuttgarter Friedenspreis 2013 erhalten. Die Laudatio hält die italienische Journalistin Giuliana Sgrena ("Die Zeit"/"Il Manifesto"). Beginn 17 Uhr.

 

Anlässlich der Verleihung des Stuttgarter Friedenspreises zeigt das Kommunale Kino in Esslingen am Samstag, den 9. November 2013, den Dokumentarfilm <link http: koki-es.de _blank>"Sant'Anna <link http: koki-es.de _blank>– u<link http: koki-es.de _blank>m nicht zu vergessen" (Italien 2012/ Regie: Alvaro Bizzarri/60 Minuten/OmU). Beginn: 17 Uhr.


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1 Kommentar verfügbar

  • Ulrich Frank
    am 07.11.2013
    Antworten
    Da ist schon eine eigenartige Zärtlichkeit in der von größter Sorgfalt begleiteten Nachsicht welche die deutsche Justiz, mit Unterstützung der Politik, gegenüber sehr wahrscheinlich überführbaren NS-Kriegsverbrechern ausübt. Auch in einem Stuttgarter Altenheim konnte ja ein Herr S. einen ruhigen…
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