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Rote Laterne für Grün-Rot

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Ein Musterland in Sachen direkter Demokratie sollte Baden-Württemberg werden. Nach zwei Jahren Grün-Rot aber ist es das Schlusslicht. Und die Hürden für Volksabstimmungen sollen jetzt noch höher gelegt werden.

Nach der Abwahl von Ministerpräsident Stefan Mappus im März 2011 hatten sie einen Traum. Spätestens mit der Bundestagswahl im Herbst 2013, so DGB-Chef Nikolaus Landgraf, die BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender und der Verein Mehr Demokratie e. V., sollte Baden-Württemberg dem Schweizer Vorbild folgen oder zumindest dem bayerischen. Dies hatten Grüne und SPD im Wahlkampf versprochen und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Vor allem sollten die in der Landesverfassung festgelegten hohen Hürden für Volksabstimmungen entfallen.

Den Weg dorthin hatten Vordenker wie der Verwaltungsrechtler und ehemalige Schramberger Oberbürgermeister Roland Geitmann entwickelt. Der emeritierte Professor aus Kehl und langjährige Berater von Mehr Demokratie e. V. empfahl den Regierungsfraktionen eine Kampagne, in der für die Vorteile der direkten Demokratie geworben wird, um die Wähler für die Reform zu begeistern. Sollte sich die CDU dann immer noch gegen die erforderliche Änderung der Landesverfassung wehren, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, könnte das Volk selbst darüber abstimmen, wie tief die Hürden künftig gelegt werden – nach Artikel 64 der Landesverfassung, in der es heißt: "Die Verfassung kann durch einen Volksabstimmung geändert werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtagstags dies beantragt hat." Die grün-rote Mehrheit wäre ausreichend.

Da das erforderliche Quorum bei einer Volksabstimmung über die Änderung der Landesverfassung bei 50 Prozent liegt, wollten die Leute von Mehr Demokratie und ihre über 20 Bündnisorganisationen die Abstimmung auf den Tag der Bundestagswahl 2013 legen, bei der im Südwesten mit einer Wahlbeteiligung von über 70 Prozent zu rechnen ist. Doch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gisela Erler, seine  Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, hatten den Vorschlag schon frühzeitig abgelehnt und stattdessen Gespräche mit der Opposition verlangt. Und die Fraktionen folgten.

Fünfmal mehr Unterschriften erforderlich

Das erste Ergebnis nach zwei Jahren Verhandlung: Der Landtag will schon die erste Hürde bei der Durchsetzung einer Volksabstimmung höher setzen – den Antrag auf die Zulassung des vorgeschalteten Volksbegehrens. Während für diesen Antrag bisher 10 000 Unterschriften ausreichen, soll die Zahl jetzt auf 35 000, nach dem Willen der CDU auf 50 000 erhöht werden.

Verknüpft werden soll diese Verschlechterung mit dem Recht, eine Debatte im Landesparlament über das Thema der Volksabstimmung zu erzwingen. "Volksinitiative" nennt sich das dann. Von "Etikettenschwindel" spricht ein Mitarbeiter der grünen Landtagsfraktion, der namentlich nicht genannt werden will. Ausgeheckt wurde der "Schwindel" in nicht öffentlichen Sitzungen eines siebenköpfigen interfraktionellen Arbeitskreises. Hinterzimmer-Politik wie in alten Zeiten, empörten sich deshalb Leute von Mehr Demokratie e. V. und anderen Organisationen. Die Diskussion hätte öffentlich und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden müssen.

Rote Demokratie-Laterne für Grün-Rot

Nach der jüngsten Reform im Saarland trägt Baden-Württemberg in Sachen direkte Demokratie jetzt sogar die Rote Laterne. Kein Bundesland schneide schlechter ab. So Reinhard Hackl von Mehr Demokratie e. V. 

"Vor allem die CDU, aber auch die SPD blockieren", berichtet die BUND-Chefin Brigitte Dahlbender. "Claus, das geht so nicht", habe sie deshalb erst kürzlich wieder dem SPD-Fraktionschef Schmiedel gesagt. Auch Nikolaus Landgraf ist mit dem Obergenossen unzufrieden. In einem Brief warf er ihm Anfang Juni in fünf Punkten vor, bei der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu versagen. "Statt auf Teufel komme raus einen Konsens mit der Opposition zu suchen", so Landgraf gegenüber Kontext, solle die Regierungsfraktion in die Offensive gehen. 

Die Kritik an der eigenen Fraktion geht weit in die SPD hinein. So hat Hermann-Josef Pelgrim, der sozialdemokratische Oberbürgermeister von Schwäbisch Hall, alles versucht, um die Bremser im Landtag "kurz vor der Entscheidungsphase" noch zum Nachdenken zu bringen. Unterstützt wurde er dabei vor Kurzem auch von der Landeskonferenz der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), der er vorsteht. Die SGK hat in einer Resolution gefordert, dass die Bürger künftig auch über Themen der Bauleitplanungen abstimmen dürfen, was bisher in Baden-Württemberg – im Gegensatz etwa zu Bayern – nicht möglich ist.

Schweizer und Bayern kennen kein Quorum

Abstimmen werden die Abgeordneten dann auch über das künftige Mindestquorum bei landesweiten Volksabstimmungen. Es liegt bei derzeit 33,33 Prozent. Eine weitere Hürde, die dazu geführt hat, dass es in Baden-Württemberg noch nie einen Volksabstimmung gab, die die Bürger initiiert haben. In der Schweiz oder in Bayern gibt es dagegen keine Beschränkung. Auch wenn weniger als ein Drittel der Wahlberechtigten an einer Abstimmung teilnehmen, ist sie gültig. Und beide Länder haben damit gute Erfahrungen gemacht. Das mussten sich Winfried Kretschmann und Gisela Erler erst kürzlich wieder bei einem Demokratiekongress im Neuen Schloss in Stuttgart anhören, den die Landesregierung zusammen mit dem Kanton Aargau zum zweiten Mal organisiert hatte.

Man könne nicht erwarten, dass bei uns innerhalb von zwei Jahren das gelinge, wofür die Schweiz viele Jahrzehnte benötigte, versuchte sich der Ministerpräsident zu entschuldigen. Und er rechtfertigte den Durchmarsch der Landesregierung bei der Durchsetzung eines Nationalparks im Nordschwarzwald trotz erheblicher Widerstände der örtlichen Bevölkerung. Laut repräsentativen Umfragen sei die Mehrheit der Baden-Württemberger dafür, sagte Kretschmann. Dass seit der Kostenexplosion bei Stuttgart 21 auch die Mehrheit gegen das Milliardenprojekt ist, hat der grüne MP nicht erwähnt.

CDU führt die Grünen an der Nase herum

Als zynisch hatten die Nationalpark-Gegner im Frühjahr Erlers Aufforderung empfunden, doch selbst eine (landesweite) Volksabstimmung durchzusetzen, obwohl die unüberwindbar hohen Hürden immer noch bestehen. Und wie es aussieht, wird sich daran nur wenig ändern. Denn im Allparteien-Hinterzimmer "führt die CDU die Grünen an der Nase herum", wie es ein Kritiker formuliert. Eine Abgeordnete spricht von Kuhhandel. Die Regierungskoalition habe sich von der CDU alle Trümpfe aus der Hand nehmen lassen und die "Paketlösung" akzeptiert, die Peter Hauk verlangt hatte. Alle Fragen der direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung sollen demnach als Gesamtpaket verabschiedet werden. Damit kann der Oppositionschef Bedingungen stellen. Zudem stehen die bisherigen Absprachen unter einem Fraktionsvorbehalt. Die CDU kann sie wieder kippen und neue Forderungen nachlegen.

Auch auf kommunaler Ebene droht nun eine Verwässerung der grün-roten Demokratiewünsche, obwohl, wie gesagt, die beiden Fraktionen dies im Alleingang durchsetzen könnten, da eine einfache Mehrheit genügt. "Nicht einmal ihren Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2005 trauen sich die beiden Regierungsfraktionen zur Abstimmung zu stellen", bemängelt Edgar Wunder vom Landesvorstand von Mehr Demokratie e.V. Das hätten sie schon vor zwei Jahren tun und eine Aufbruchsstimmung erzeugen können, die neuen Schwung in die damals noch öffentlich geführte Debatte gebracht hätte.

Jetzt muss befürchtet werden, dass das Quorum bei kommunalen Volksentscheiden von derzeit 25 nur auf 20 Prozent gesenkt wird. So das Angebot der CDU. Grüne und Sozialdemokraten, die ursprünglich eine Streichung verlangt hatten, schlagen zehn bis 15 Prozent vor.

"Verhindern will die CDU weiterhin, dass Bauleitplanungen und Bebauungspläne bei Bürgerentscheiden zugelassen werden, wie im CSU-regierten Bayern", berichtet Andreas Schwarz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen. Auch über Gebühren und Abgaben solle der Bürger weiterhin nicht abstimmen dürfen. Da bremse die SPD.

OB-Wahlsystem nutzte vor allem der CDU

Nicht einmal eine Änderung des Bürgermeisterwahlrechts steht zur Debatte. Dies hatten unter anderen Politiker wie Rezzo Schlauch (Grüne) und Ute Kumpf (SPD) gefordert, die vor gut acht beziehungsweise gut 16 Jahren bei den OB-Wahlen in Stuttgart gescheitert sind, weil mit dem baden-württembergischen Stichwahlsystem der Bürgerwillen nur unzureichend abgebildet wird. Die von Mehr Demokratie e. V. vorgeschlagen Alternative, die integrierte Stichwahl nach dem Beispiel von Irland, London oder San Francisco, wurde in den Hinterzimmer-Sitzungen der Landtagsfraktionen nicht einmal diskutiert. Klar: Das bisherige Wahlsystem nutzte vor allem der CDU.

Auch die Wahl der Landräte soll weiterhin nicht den Bürgerin obliegen, obwohl die Kreischefs in Baden-Württemberg so mächtig sind wie in keinem anderen Bundesland. Außer in Schleswig-Holstein und hierzulande werden sie überall in Deutschland vom Volk gewählt.


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6 Kommentare verfügbar

  • Jörg Tauss
    am 17.07.2013
    Antworten
    Lustig, diese durchsichtige AfD- Propaganda in diversen Kommentaren.

    Weniger lustig: Innerhalb der Landesregierung blockiert die SPD auch das Informationsfreiheitsgesetz. Im Frühjahr 2012 (!) sollte es kommen. Dann sollte die Evaluierung des Bundes- IFG abgewartet werden. Die kam, mit klaren…
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