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Das Kreuz mit den NS-Tätern

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Die Helfer der Morde in den Vernichtungslagern sind jahrzehntelang kaum beachtet worden. Jetzt beginnt eine neue Jagd. Viel zu spät.

Experten wie Joachim Perels von der Universität Hannover werfen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg bei Stuttgart vor, die Ermittlungen gegen viele mutmaßliche Mörder und ihre Helfer oft jahrzehntelang blockiert zu haben. Kurt Schrimm begründet die Untätigkeit der von ihm geleiteten Behörde bei den Helfern mit einem (nicht rechtskräftigen) Urteil aus dem Jahr 2011. Seitdem sei man in Ludwigsburg der Meinung, es genüge die nachweisliche Anwesenheit eines SS-Mitglieds in einem Vernichtungslager, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Deshalb ermittelten die Ludwigsburger erst seit Kurzem gegen mehrere Dutzend niedere Dienstgrade, die in Auschwitz eingesetzt waren oder in anderen Lagern, die zeitweise der fabrikmäßigen Tötung von Menschen dienten.

Einen der mutmaßlichen Mord-Helfer, Hans Lipschis (93), ließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anfang Mai verhaften und ins Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bringen. Vorwurf: Beihilfe zum Mord in fast 10.000 Fällen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart vermutet, dass Lipschis in Auschwitz und Birkenau nicht nur in der Küche tätig war, wie er behauptet, sondern auch als Wachmann und an der Rampe, wo die Häftlinge aus den Eisenbahnwaggons getrieben und selektiert wurden. Wer zur Zwangsarbeit nicht taugte, musste sofort in die Gaskammer. Konkrete Tathinweise fehlen aber.

Nachdem die Zentrale Stelle ihre Vorermittlungen – nur dafür ist sie zuständig – abgeschlossen hatte, gab sie den Fall Lipschis an die von Bernhard Häußler geleitete Staatsschutzabteilung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ab. Sie ist zuständig, weil der 93-Jährige Lipschis seit 30 Jahren in Aalen in Ostwürttemberg lebt. Die Stuttgarter haben dann nicht lange gefackelt und einen Haftbefehl erwirkt. Was in diesem Fall in wenigen Monaten möglich war, dauerte beim Verfahren gegen die Männer, die 1944 am SS-Massaker im italienischen Sant' Anna di Stazzema mutmaßlich beteiligt waren, zehn Jahre. Obwohl es dabei im Gegensatz zum Fall Lipschis konkrete Tatvorwürfe und entsprechende Beweise gibt und obwohl zehn ehemalige SS-Männer in Italien seit 2008 rechtskräftig verurteilt sind, <link http: www.kontextwochenzeitung.de ueberm-kesselrand streit-um-massaker-geht-weiter-459.html _blank>ließ Oberstaatsanwalt Häußler das deutsche Verfahren im Herbst 2012 einstellen, was inzwischen auch die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt hat.

Das Demjanjuk-Urteil wird als Ausrede benutzt

Zurück zum Demjanjuk-Urteil, auf das sich die Ludwigsburger Nazi-Fahnder berufen: 2011 hatte das Landgericht München II John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl konkrete Taten nicht belegt werden konnten. Das Urteil wurde bis zu dessen Tod 2012 nicht rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten.

Aber warum kam das Demjanjuk-Verfahren überhaupt in Gang, wenn der Mann nach der angeblich Jahrzehnte lang herrschenden Rechtsauffassung hätte gar nicht angeklagt werden können? Zudem war der gebürtige Ukrainer das kleinste Rädchen in der Mordmaschinerie. Er war als Rotarmist auf der Krim in Kriegsgefangenschaft geraten und wurde später, weil es der SS an Personal fehlte, als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor eingesetzt, das an der heutigen Ostgrenze Polens liegt.

Von 1986 bis 1993 saß Demjanjuk dann in Israel im Gefängnis, weil man ihn für "Iwan, den Schrecklichen" hielt, der im SS-Vernichtungslager Treblinka nordöstlich von Warschau wütete. 1988 war Demjanjuk deshalb nach einem spektakulären und weltweit beachteten Prozess zum Tode verurteilt worden. Zu Unrecht, wie der Oberste Gerichtshof fünf Jahre später einstimmig feststellte. Eine riesige Blamage für die Regierung. Obwohl die israelischen Nazi-Jäger Demjanjuk zuletzt als einen Wachmann im Vernichtungslager Sobibor identifiziert haben wollten, musste das Land den Mann nach dem Freispruch in die USA zurückreisen lassen. Grund: Er wurde ausschließlich wegen möglicher Verbrechen in Treblinka ausgeliefert, nicht wegen möglicher anderer Straftaten.

Die USA haben der gebürtigen Ukrainer schließlich nach Deutschland abgeschoben. Nur dieser speziellen Geschichte ist es zu verdanken, dass die deutsche Justiz gegen "den kleinsten der kleinen Fische", so Christian Rüter, vorgegangen ist. Um Demjanjuk hätte sich sonst niemand gekümmert, sagt der Leiter des Amsterdamer Forschungsprojektes "Justiz und NS-Verbrechen".

Rüter wirft der Zentralen Stelle in Ludwigsburg vor, "Beihilfe-Leute" seit Jahrzehnten bewusst laufen zu lassen. Als Beweis verweist er auf ein Schreiben der Stelle aus dem Jahr 1959, in dem es heißt: "'Kleine Befehlsempfänger', wie zum Beispiel Angehörige der Erschießungs- oder Absperrkommandos sollten im allgemeinen nicht unter Anklage gestellt werden."

Der Strafrechtler Cornelius Nestler von der Universität Köln, er war im Demjanjuk-Prozess Nebenkläger, verweist im ARD-Magazin Kontraste auf die Sobibor- und Treblinka-Urteile der 60er und 70er-Jahre. Damals seien Buchhaltung, Holz aus dem Wald holen, Leichen verbrennen und andere Tätigkeiten, "die funktional dazu beigetragen haben, dass der Mord der Menschen im Vernichtungslager stattfinden konnte, alle als Beihilfe bewertet worden". Der Bundesgerichtshof habe dieses Urteil 1971 bestätigt. Damit hätten die Staatsanwälte in Ludwigsburg spätestens zu diesem Zeitpunkt – auch wegen Beihilfe zum Mord – aktiv werden müssen.

Historische und juristische Wahrheit liegen weit auseinander

Diese Rechtsprechung, rechtfertigt Kurt Schrimm, der Leiter der Zentralen Stelle, habe "nur für die reinen Vernichtungslager" gegolten. "Auschwitz dagegen war nicht als Vernichtungslager wie etwa Sobibor konzipiert, es war als Arbeitslager angelegt." Schrimms Stellvertreter Thomas Will gibt laut "Welt am Sonntag" inzwischen selbstkritisch zu: Seit dem Demjanjuk-Urteil habe sich die Zentrale Stelle "von einer Fessel befreit, die wir selbst nicht mehr gespürt hatten". Und Schrimm betont: "Es gibt einen Unterschied zwischen der historischen und der juristischen Wahrheit."

Wären Hans Lipschis und die anderen mutmaßlichen KZ-Mord-Helfer bereits in den Nachkriegsjahrzehnten verurteilt oder, was damals eher zu erwarten gewesen wäre, freigesprochen worden, würde ihnen heute nichts mehr passieren. Denn niemand kann wegen des gleichen Verbrechens zweimal vor Gericht gestellt werden. Diesen Rechtgrundsatz machten sich Massenmörder wie Martin Sandberger zu Nutze. Der SS-Standartenführer war als Befehlshaber eines Einsatzkommandos für die Ermordung der Juden in Estland verantwortlich. Er wurde deshalb zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde dann zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe umgewandelt. Nicht zuletzt auf Betreiben von Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) hat die Justiz Sandberger 1958 begnadigt und aus der Haft entlassen. 

1962 und 1972 haben die Staatsanwaltschaften München und Stuttgart zwei Ermittlungsverfahren wegen Sandbergers Verantwortung für die Erschießung von Juden, Kommunisten und Fallschirmspringer nach kurzer Zeit wieder eingestellt. Begründung: Er sei wegen dieser Taten bereits verurteilt worden. Als dann aber in den 90er-Jahren nach der Wende im Baltikum möglicherweise neue Erkenntnisse über Sandberger hätten gefunden werden können, taten die Stuttgarter und Ludwigsburger Staatsanwälte so, als würden sie Sandberger nicht kennen. Dabei lebte der Mann unter seinem vollen Namen nur wenige Kilometer entfernt in einem teuren Altenheim im Stuttgarter Stadtteil Riedenberg, wo er vor drei Jahren im Alter von 98 Jahren starb.

Keine Anklage gegen Massenmörder

Auch gegen Johannes Thümmler, wie Sandberger ein besonders grausamer NS-Jurist, hat die Justiz erfolglos ermittelt. Thümmler war Einsatzgruppenleiter in Sarajewo, sowie Gestapo-Chef und Chef des Polizeistandgerichts in Oberschlesien, das in Auschwitz seinen Sitz hatte. Zuletzt war er für kurze Zeit Kommandeur der Sicherheitspolizei und damit auch der Gestapo in Stuttgart. Doch der damals zuständige Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, der Vorgänger von Bernhard Häußler in der Abteilung I der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, hat den SS-Mann nicht vor ein Gericht gebracht, weil er keine Beweise gefunden habe. "Thümmler saß an den Hebeln der Macht, aber keinen einzigen Tag im Gefängnis", bestätigt Schrimm seine vergeblichen Bemühungen. Doch bei den Helfern hochkarätiger Nazi-Schergen will die Zentralen Stelle jetzt, knapp 70 Jahre nach dem Krieg, Härte zeigen. 

Einfach dürfte das nicht werden, denn, so Joachim Perels, wer in Auschwitz war, habe sich nicht automatisch schuldig gemacht. So sei im Frankfurter Auschwitzprozess auch ein SS-Arzt freigesprochen worden.

Bekannt sind auch zwei andere Fälle: Der SS-Arzt Hans Münch wurde bereits kurz nach dem Krieg im Krakauer Auschwitzprozess freigesprochen, Richard Böck, der als Fahrer in Auschwitz gearbeitet hat, erst gar nicht angeklagt. Böck hielt es in Auschwitz nicht mehr aus. Er meldete sich ab und ging zurück in seine Heimatstadt Günzburg im bayerischen Schwaben. Bestraft wurde er dafür nicht.

Der frühere KZ-Häftling Hermann Langbein hat Böck und Münch immer wieder als Beispiel dafür genannt, dass man sich auch verweigern konnte, ohne gleich ins Gefängnis zu kommen oder vergast zu werden, wie es immer wieder hieß. Müssten die (längst verstorbenen) ehemaligen SS-Männer Böck und Münch seit dem Demjanjuk-Urteil befürchten, dass deutsche Nazi-Jäger gegen sie Vorermittlungen einleiten?

Der Historiker Joachim Perels warnt die Justiz jedenfalls davor, jetzt das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es gehe nicht darum, dass Männer, die über 90 Jahre alt und teilweise krank und gebrechlich sind, noch ins Gefängnis müssen. Wichtig sei vor allem die Klärung der Schuldfrage. Ein rechtsstaatliches Verfahren müsse auf jeden Fall gewährleistet sein.


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1 Kommentar verfügbar

  • Abdullah S.
    am 30.04.2015
    Antworten
    Grüß Gott! Es ist einfach furchtbar, was unter dem NS- Regime so alles vorgekommen ist. Und doch muss ich mir immer wieder die Frage stellen: Woher kommen die Holocaustleugner? Sind sie einfach nur psychisch krank?
    Die ganzen schrecklichen Bilder, die im Internet für Jedermann sichtbar sind, sind…
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