Für den Verein Natur- und Umweltschutz Hohenzollern (NUZ) aus Dotternhausen im Zollernalbkreis endet das Jahr mit einer Enttäuschung. Kurz vor Weihnachten hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde ihres Vorsitzenden Norbert Majer gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen als unbegründet verworfen. Über das Urteil der obersten Verwaltungsrichter freuen darf sich dagegen der französisch-schweizerische Baustoffkonzern Holcim-Lafarge, dessen Tochter Holcim Süddeutschland in dem knapp 1900 Einwohner zählenden Dorf an der B 27 zwischen Balingen und Rottweil eine Zementfabrik betreibt. Denn das Werk darf nach dem VGH-Urteil weiter so genannte Ersatzbrennstoffe (EBS) zur Zementklinkerproduktion verfeuern. Zumindest vorläufig.
Mittlerweile hat sich der Streit darüber, wie stark die tägliche Produktion von bis zu 2300 Tonnen Zement die Gesundheit der Anwohner und den Zustand der Umwelt belastet, zu einem juristischen Kampf Klein gegen Groß entwickelt. Auf der einen Seite steht Norbert Majer, der seit zwei Jahren mehrere Klagen gegen die Betriebsgenehmigung des Zementwerks vor Gericht eingereicht hat. Immer stellvertretend für seinen lokalen Umweltschutzverein, der anders als manche Initiative eifernder Windkraftgegner keine Klageberechtigung besitzt. Siehe den Kontext-Beitrag "Staatlich unterstützte Sabotage" in Ausgabe 448.
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