KONTEXT:Wochenzeitung
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"Mitglieder einer Bande"

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Verantwortliche von Heckler & Koch wussten genau, dass illegale Waffenexporte in mexikanische Unruheprovinzen gingen. Dennoch könnte es im Prozess gegen die Oberndorfer Waffenfirma vor dem Stuttgarter Landgericht Freisprüche geben. Ein Überblick über die Verhandlungstage und ihre Vorgeschichte.

Alles ist zäh an diesem Verfahren: Als der Friedensaktivist Jürgen Grässlin im April 2010 seine Anzeige gegen zahlreiche Verantwortliche bei Heckler & Koch an die Rottweiler Staatsanwaltschaft geschickt hat, da hat er sich nicht vorstellen können, dass es acht Jahre dauern würde, bis das Ganze in einen Prozess mündet. Seit dem 15. Mai 2018 verhandeln nun der Vorsitzende Richter Frank Maurer und seine Kammer am Landgericht Stuttgart den Fall der mutmaßlich illegalen Waffenlieferungen nach Mexiko durch die Oberndorfer Waffenfirma.

Fünf ehemalige Manager und Mitarbeiter von Heckler & Koch müssen sich verantworten, weil sie im Verdacht stehen, gewerbs- und bandenmäßigen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Ein sechster Angeklagter, Markus B., der frühere H&K-Verkaufsrepräsentant in Mexiko, ist nicht vor Ort erschienen, sein Verfahren will das Gericht daher abgetrennt behandeln. Mittlerweile wird B. per internationalem Haftbefehl gesucht. Wahrscheinlich ohne Erfolg, da er mexikanischer Staatsbürger ist und nicht ausgeliefert werden muss.

Den übrigen fünf Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, bewusst mehrere tausend G-36-Gewehre und Ersatzteile in Unruheprovinzen in Mexiko geliefert zu haben. Am 16. August 2010 meldete "Der Spiegel" erstmals, dass Staatsanwälte den Verdacht prüften, Heckler & Koch könne mit "Exporten in mexikanische Unruheprovinzen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen" haben. Am selben Tag bestätigte der damalige Sprecher der Rottweiler Staatsanwaltschaft Jürgen Rasenack auf Anfrage, es sei "ein größeres Wirtschaftsstrafverfahren" anhängig, das die Rottweiler an ihre Stuttgarter Kollegen weiter gereicht hätten, diese seien "Spezialisten für Wirtschaftsstraftaten".

Ebenfalls an diesem Tag war auch Peter Beyerle zu sprechen. Der ehemalige Präsident des Rottweiler Landgerichts hatte nach seiner Pensionierung 2005 zunächst als Justiziar und dann als Geschäftsführer bei Heckler & Koch gearbeitet. Er teilte auf Rückfrage mit, er habe überhaupt erst vom "Spiegel" von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Überdies sei Mexiko ein "völlig unbedeutender Markt" für sein Unternehmen. Dennoch nahm Beyerle die Sache ernst: "Ich habe meinen Urlaub unterbrochen wegen dem 'Spiegel'."

Erst nach fünf Jahren Ermittlungen wurde Anklage erhoben

Nun waren also die Spezialisten aus Stuttgart dran und ermittelten akribisch. Fanden sie. Anzeigenerstatter Grässlin und sein Anwalt Holger Rothbauer sahen das anders, wurden von Jahr zu Jahr saurer, vermuteten eine Verschleppungstaktik. Es ging einfach nicht voran: Personalwechsel, eine monatelange Auszeit für den ermittelnden Staatsanwalt Peter Vobiller, neue Ermittlungsansätze, Akten kamen nicht bei. Zwischendurch gab es eine Großrazzia in Oberndorf und in den Privathäusern einiger Beschuldigter.

Schließlich, am 5. November 2015, erhebt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen sechs Beschuldigte, gegen 13 weitere stellt sie das Verfahren ein. Es dauert noch einmal ein halbes Jahr, bis das Landgericht Stuttgart am 18. Mai 2016 einen "Eröffnungsbeschluss" verkündet. Dass es sich dann noch weitere zwei Jahre hinzieht, bis Richter Maurer fünf der sechs Angeklagten und ihre Anwälte vor sich sitzen hat, das liegt an der Vielzahl von Verfahren, die die Stuttgarter Spezialisten zu bearbeiten haben: von Porsche über Schlecker bis hin zu einer Autoschieberbande.

Nun sitzen hier unter anderem zwei ehemalige H&K-Geschäftsführer auf der Anklagebank. Vier der fünf Beschuldigten sollen laut Staatsanwaltschaft in unterschiedlicher Beteiligung "als Mitglieder einer Bande" ohne Genehmigung Kriegswaffen ausgeführt haben. Der fünfte habe fahrlässig gehandelt. Die Angeklagten waren zwischen 2005 und 2009 zu unterschiedlichen Zeiten bei Heckler & Koch und hätten dafür gesorgt, dass etwa 4700 G-36-Gewehre im Wert von mehr als vier Millionen Euro in vier mexikanische Bundesstaaten - Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas - geliefert wurden, obwohl der Waffenexport in diese Unruhe-Regionen illegal ist. Alle hätten, wie die Staatsanwaltschaft ausführt, gewusst, dass die Ausfuhren nicht erlaubt waren, es aber geduldet oder nicht verhindert, weil sie sich "eine nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle" versprachen.

Gretchenfrage: Was war der Inhalt der Exportgenehmigung?

Die Anwälte der Angeklagten weisen das samt und sonders zurück. Ihre Mandantin - auch eine ehemalige Sachbearbeiterin sitzt auf der Anklagebank - oder Mandanten seien nicht schuldig, oder die Anklage sei "fragwürdig und falsch", oder die vorgeworfenen Taten seien bereits verjährt. Wie Richter Maurer bereits am ersten Verhandlungstag meinte, sei die Gretchenfrage des Verfahrens: Was war der Inhalt der Exportgenehmigung? Gehörte eine Endverbleibserklärung dazu? Sollte diese gefehlt haben, läge der Fehler nach der Argumentation des Richters nicht bei der Waffenschmiede, sondern den Bundesbehörden.

Bei einer Endverbleibserklärung handelt es sich um ein Stück Papier, mit dem sichergestellt werden soll, dass deutsche Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Da die Bundesregierung Waffenexporte in vier mexikanische Krisengebiete, darunter Guerrero und Chiapas, verboten hatte, durften die Namen der vier Unruheprovinzen in einer solchen Erklärung nicht auftauchen. Das taten sie aber zunächst - und wurden dann durch neue, unverdächtige ausgetauscht, so der Vorwurf. Ein weiteres Problem: Weil die deutschen Behörden nicht kontrollierten, ob sich die Empfängerländer an die Erklärungen halten, funktioniere das nicht, sagte der Angeklagte Peter B. am zweiten Verhandlungstag. Mitarbeiter aus dem Bundeswirtschaftsministerium hätten ihm bezüglich der kritischen mexikanischen Bundesstaaten empfohlen, die doch einfach aus den Anträgen raus zu nehmen, "dann geht das komplikationslos weiter".

An einem späteren Prozesstag sagt der damals zuständige Beamte aus dem Wirtschaftsministerium, Claus W., es sei klar gewesen, dass der Endverbleib schwer zu kontrollieren sei. "Fort ist fort. Wenn's außerhalb der deutschen Grenzen ist, kann man da, selbst wenn man Purzelbäume schlägt, nichts mehr daran ändern, wenn der Vertragspartner sich nicht vertragsgerecht verhält." Offenbar ist das inzwischen auch der Bundesregierung klar geworden, die in der vergangenen Legislaturperiode "Post-Shipment-Kontrollen" eingeführt hat.

H&K sei der mexikanische Markt wichtig gewesen, um Colt auszustechen

Steffen E. vom Zollkriminalamt in Köln, der im Fall ermittelt hat, sagt als Zeuge aus, die Leute bei H&K hätten genau gewusst, dass die Gewehre auch in die nicht genehmigten Staaten gingen. Den Managern in Oberndorf sei der mexikanische Markt wichtig gewesen, um den US-Konkurrenten Colt dort auszustechen. Wie aktiv H&K vor Ort war, haben zwei Waffenvorführer bei Vernehmungen durch das Zollkriminalamt deutlich gemacht. Sie waren in Jalisco und Guerrero, zwei der Unruhestaaten, und haben dort die Polizisten vor Ort waffentechnisch in die Gewehre eingewiesen. Das bestätigten ihre Reisekostenabrechnungen für diese Bundesstaaten.

Erst am elften Prozesstag hat in Stuttgart ein wichtiger Zeuge aus dem Unternehmen ausgesagt: Robert H., der von 1996 bis 2009 in der Entwicklungsabteilung von Heckler & Koch gearbeitet hat. Seine Informationen an Grässlin hatten dessen Strafanzeige gegen H&K bewirkt. Zwischen 2002 und 2008 war er etwa ein Dutzend Mal in Mexiko, um dort das G 36 bei Polizeibehörden vorzuführen. Dabei habe es auch gleich Verkaufsgespräche mit den Vertretern der einzelnen Bundesländer gegeben: Einer der ersten Kunden, der das G 36 beschafft habe, sei der als Krisengebiet eingestufte Bundesstaat Guerrero gewesen, so der Zeuge.

Am 14. Prozesstag sagt Klaus S. vom Bundesausfuhramt (BAFA), die Endverbleibserklärung sei das "entscheidende Dokument" für den Antrag zum Export gewesen, nicht aber für die Genehmigung. Ein Exporteur könne ja kaum versprechen, dass der Empfänger die Waffen nicht weiter exportiert. Wenn sich das Gericht der Ansicht anschließt, dass die Endverbleibserklärungen nicht Teil der Genehmigung sind, dann hätten die Angeklagten nicht - wie ihnen von der Anklage vorgeworfen wird -, wissentlich in verbotene Bundesstaaten geliefert. In den Genehmigungen stand nämlich nur "Mexiko". Die Ausschluss-Bundesstaaten tauchen dort nicht auf.

Pikante Mail: "Soll Guerrero nicht erwähnt werden?"

Inzwischen könnte sich der Vorwurf aber insofern ändern, dass Heckler & Koch sich die Genehmigungen erschlichen hat. Das, so Richter Maurer, könne geschehen sein, indem die Behörden nicht alle Angaben erhalten haben, oder weil die H&K-Verantwortlichen Endverbleibserklärungen vorlegten, obwohl sie wussten, dass Mexiko sich nicht dran halten würde.

Dabei bringt ein E-Mail-Verkehr aus dem April 2006 die ehemalige Sachbearbeiterin Marianne B. und Ex-Vertriebsleiter Ingo S. in die Bredouille. Am 15. Verhandlungstag zitiert Richter Maurer aus den Mails: Da fragt der Mexiko-Vertreter von H&K, Markus B., mit Blick auf die Endverbleibserklärung: "Soll eventuell der Bundesstaat Guerrero nicht erwähnt werden?" Und Ingo S. antwortet, falls Guerrero bisher in den Papieren auftauchte und genehmigt wurde, könne das ruhig drin bleiben. Richter Maurer befand, aus der Mail gehe klar hervor, dass Guerrero mit Waffen beliefert werden solle. Zu Marianne B. meinte der Richter, dass sie von April bis Juni 2006 diverse Angebote für Guerrero geschrieben habe, im August 2006 aber handschriftlich an einer E-Mail vermerkt habe: "Guerrero muss raus."

Der Verteidiger vom Marianne B. fordert nun, weitere Zeugen anzuhören, die zum einen aussagen sollen, dass seine Mandantin nur auf Weisung von oben Briefe geschrieben habe. Und zum anderen will er so nachweisen, dass auch das Auswärtige Amt gewusst haben soll, dass die G 36-Gewehre auch in Unruhe-Provinzen gingen.

"Raus aus dem Stuttgarter Justizsumpf"

Jürgen Grässlin, der das Ganze mit seiner Anzeige ins Rollen gebracht hatte, verweist zudem auf einen Vertrag, den Heckler & Koch mit dem mexikanischen Empfänger D.C.A.M., einer Firma des Verteidigungsministeriums, geschlossen hat. Dort werden zwei der vier Unruheprovinzen, Chiapas und Guerrero, explizit als Empfängerstaaten genannt. Laut Richter Maurer sei der Endverbleib jedoch nicht Teil der Verträge. "Wie kann er das behaupten", fragt Grässlin, "wenn dem Gericht zumindest ein Vertrag vorliegt, in dem die beiden Bundesstaaten Chiapas und Guerrero genannt werden?"

Dem Friedensaktivisten schwant, dass es in Stuttgart Freisprüche geben könnte. Die Argumentation von Richter Maurer, wonach bei einer fehlenden Endverbleibserklärung in der Exportgenehmigung die alleinige Schuld beim Bundeswirtschaftsministerium zu suchen sei, bezeichnet Grässlin als "schlichtweg absurd".

Er setzt inzwischen auf die Staatsanwaltschaft: "Bei Freisprüchen müsste die Staatsanwaltschaft in Revision gehen." Landet das Verfahren beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe - "raus aus dem Stuttgarter Justizsumpf" -, dann werde es "eben zwei Jahre später zur Verurteilung aller Angeklagten kommen", ist Grässlin überzeugt.

Politisch sei das Verfahren jetzt schon ein Erfolg. So sei deutlich geworden, dass Waffenexporte nicht nur durch Firmen, sondern auch durch das Bundeswirtschaftsministerium befördert werden: "Menschenrechte spielen dabei keine Rolle", sagt Grässlin. Zudem habe der Prozess "öffentlich und in allen Details gezeigt, wie nah legaler und illegaler Waffenhandel beieinander liegen".


Info:

Prozessbeobachter erwarten, dass das Gericht am 10. Dezember die Urteile fällen wird. Zuvor würde plädiert. Denkbar ist, dass es bis dahin noch zusätzliche Beweisanträge geben wird, die das Verfahren verlängern. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken, Jan van Aken, <link https: www.rosalux.de dossiers waffenexporte prozessberichte _blank external-link-new-window>dokumentiert den Prozessverlauf für die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Protokolle wurden als Quelle für diesen Text herangezogen.


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1 Kommentar verfügbar

  • Stefan Urbat
    am 01.11.2018
    Antworten
    Viel Erfolg bei dem Verfahren gegen Heckler&Koch-Verantwortliche. Durch deren Waffen sterben nämlich weit mehr Menschen als z.B. durch die aufsehenerregenderen Panzerexporte...
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