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Münchner Chaostage

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 Fotos: dpa 

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Die Verschiebung des NSU-Prozesses in München hat nur vordergründig etwas mit dem Streit um die Vergabe von Presseplätzen zu tun. Tatsächlich geht es um den explosiven politischen Hintergrund der Terrormorde, der in den letzten Wochen immer offensichtlicher wurde.

Protest gegen braunen Terror unter weiß-blauem Himmel: Demonstranten am vergangenen Samstag in München. Foto: dpa

Die Diskussion um die Platzvergabe war lediglich das Vehikel. Doch das Scheitern des OLG München ist nur die Fortsetzung des Verhaltens der Sicherheitsbehörden im gesamten NSU-Komplex von 1998 bis 2013. Wir befinden uns mittendrin. Das Ungeheuerliche passiert in Echtzeit.

Am Montag, den 15. April, zwei Tage vor Beginn der Hauptverhandlung, verschickte die Pressesprecherin des OLG München um 8:44 Uhr per E-Mail die Mitteilung, sie könne sich zu den Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, türkischen Medien Plätze zu garantieren, noch nicht äußern. Man möge sich gedulden. Der 6. Strafsenat prüfe noch, wie in der Sache zu verfahren sei.

Um 13:06 Uhr teilte Margarete Nötzel dann mit: "1. Sämtliche Termine vom 17. 4. 2013 bis einschließlich 25. 4. 2013 werden abgesetzt. 2. Der Prozess beginnt also am 6. 5. 2013 um 10 Uhr. 3. Der Senat hat mitgeteilt, dass ein neues Akkreditierungsverfahren notwendig wird und dies bis zum 17. April nicht mehr möglich ist." Es passt ins Chaosbild, dass die Pressemitteilung mit Punkt 5 weitergeht und es Punkt 4 nicht gibt.

Das Gericht zieht die Reißleine

Das Münchner Gericht hat die Reißleine gezogen, es braucht eine Auszeit. Zu turbulent waren die letzten drei Wochen, zu groß der Kontrollverlust. Dem öffentlichen Ansturm und den öffentlichen Fragen ausgesetzt, bekam das Verhalten des Gerichtes geradezu kafkaeske Züge. Anfang April verfügte es als Hausordnung unter anderem: "Das Lagern und Campieren auf dem Gelände des Strafjustizzentrums ist verboten. – Es ist untersagt: Waffen, gefährliche Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten, mitzuführen; Flaschen sowie Trinkbehältnisse aus Glas mitzubringen; Klappstühle oder Leitern mitzubringen; Trillerpfeifen oder Megafone mitzubringen; politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, grundgesetzwidrige Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten; Feuer zu machen. – Bei Zuwiderhandlungen wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet." Hier wappnete sich eine Justiz gegen das Volk. Das atmet den Obrigkeitsgeist längst vergangener Zeiten.

Für Presse und Publikum ist ein eigener Zugang vom Vorplatz des Justizzentrums auf die Empore des Gerichtssaals geschaffen worden. Zugang zum weiteren Gerichtsgebäude und zum Beispiel zu Toiletten soll nur während der Sitzungspausen möglich sein. Wer dazwischen aufs Klo muss, muss dazu das Gebäude verlassen. Er verliert damit seinen Sitzplatz und muss sich wieder in die Schlange der Wartenden anstellen. Ein türkischer Reporter, dem das Bundesverfassungsgericht eben noch einen Platz im Saal zugesprochen hat, kann ihn also durch diese Ordnungsregeln in der Praxis wieder verlieren, sollte er – aus welchen Gründen auch immer – kurz rausgehen wollen.

Problematisch auch: Für seine Pressearbeit lässt sich das Gericht von der Pressestelle der Bundesanwaltschaft unterstützen. Eine unabhängige Instanz, die ein Urteil sprechen soll, kooperiert also mit einer Partei in einem Strafprozess.

Die Ereignisse der letzten drei Wochen seit Bekanntgabe der Akkreditierung Ende März haben für eine Art bundesweite Mobilisierung gesorgt. Letzten Samstag, 13. April, demonstrierten über 10 000 Menschen in München sowohl gegen Rassismus als auch gegen die staatliche Verstrickung in den NSU-Komplex. Selbst die Veranstalter hatten nicht mit so vielen Teilnehmern gerechnet. Im Sog dieser Bewegung sind aber auch weitere Details und Hintergründe der NSU-Affäre aufgetaucht. Mehr Journalisten haben recherchiert, mehr Informanten sich gemeldet. Dokumentiert wird dadurch vor allem: Der NSU-Komplex ist alles andere als aufgeklärt. Der Prozess soll eine rechtsstaatliche Normalität vorgaukeln, die nicht besteht.

Belege dafür liefert der NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin von Sitzung zu Sitzung neu. So auch an diesem Montag, 15. April. Dass die Obleute die Verschiebung des Prozesses begrüßen, erscheint nur folgerichtig.

V-Mann wird unter die Lupe genommen

Beleuchtet werden soll im Untersuchungsausschuss der V-Mann des Verfassungsschutzes von Brandenburg, Carsten Szczepanski, Deckname "Piato", ein Neonazi, der Kontakt zum NSU-Trio hatte. Zwei VS-Beamte vernimmt der Ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung, weil sie noch als V-Mann-Führer aktiv sind. Öffentlich gehört wird Gordian Meyer-Plath, einst V-Mann-Führer "Piatos" und heute kommissarischer Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz in Sachsen. Ein junger, karrierebewusster Staatsfunktionär, 44 Jahre alt. Mit 25, unmittelbar nach seinem Geschichtsstudium, Abschluss Magister, trat er in den Verfassungsschutzdienst in Brandenburg ein. Zur Vernehmung vor dem Ausschuss hat er sich, ungewöhnlich, einen Rechtsbeistand mitgebracht: Butz Peters, RAF-Experte und ehemaliger Leiter der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst".

Carsten Sz. veranstaltete im September 1991 südlich von Berlin in Brandenburg eine rituelle Kreuzverbrennung in Ku-Klux-Klan-Manier, an der der KKK-Chef aus den USA, Dennis Mahon, teilnahm. 1992 war Sz. an dem lebensgefährlichen Übergriff auf den Nigerianer Steve E. beteiligt. Dafür wurde er wegen versuchten Totschlages zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Ausschuss zitiert aus dem Urteil: "Szczepanski beschloss, die Situation zur Tötung des dunkelhäutigen E. vorwärtszutreiben. Er rief: 'KKK! Aufhängen, die Niggersau! Anstecken, die Kohle!' Das Opfer wurde geschlagen und getreten. Es wurde bewusstlos zum See geschleppt und hineingeworfen. Szczepanski rief: 'Ertränken, das Schwein!' Er war sich seiner Tötungsaufforderung bewusst."

Carsten Sz. wurde, so die offizielle Angabe, 1994 als V-Mann rekrutiert, während er in Haft saß. In der Folge bekam er nach und nach Hafterleichterungen, Ausgang, und wurde schließlich vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Ausschusszeuge Gordian Meyer-Plath hatte bereits 1994 mit ihm zu tun, zunächst als Auswerter. Von Januar 1997 bis Oktober 1998 war er dann dessen direkter V-Mann-Führer, einer von zweien. In dieser Zeit traf er sich 37-mal mit seiner Quelle "Piato". Sie bekam regelmäßig bis zu 300 DM pro Treff, in den sechs Jahren seiner V-Mann-Tätigkeit bis 2000 insgesamt 50 000 DM, zusätzlich Extra-Prämierungen für besondere nachrichtendienstliche Leistungen sowie für Spesen, Höhe: unbekannt.

Wegen seiner Straftat sei es für das LfV Brandenburg keine Selbstverständlichkeit gewesen, von Szczepanski Informationen anzunehmen, erklärt Meyer-Plath. Aber für den Informationsbedarf sei er ein Meilenstein gewesen. Und um als Informant wertvoll zu sein, musste er mit der Szene in Verbindung bleiben.

Untersuchungsausschuss: Szczepanski war also wegen des Mordversuches an dem nigerianischen Staatsbürger für Sie als Quelle interessant. Ist das nach wie vor Ihr Resümee?

Gordian Meyer-Plath (links), ehemaliger V-Mann-Führer und zurzeit kommissarischer Leiter des Verfassungsschutzes Sachsen. Foto: Reiner HausleitnerGordian Meyer-Plath, ehemaliger V-Mann-Führer und zur Zeit kommissarischer Leiter des Verfassungsschutzes Sachsen: Wir haben die Qualität der Informationsgewinnung gesteigert. Ob man überhaupt mit so einer Person zusammenarbeiten kann, ist eine andere Frage.

Untersuchungsausschuss: Das schwerverletzte Opfer wartete im Jahr 2000 noch immer auf 50 000 DM Schmerzensgeld. So viel, wie Sie der Quelle "Piato" gezahlt haben.

Meyer-Plath: Das war mir nicht bekannt. Ich habe nur die Früchte von ihm gerne entgegengenommen.

Untersuchungsausschuss: Würden Sie sagen, dass er noch interessanter gewesen wäre, wenn er den Mord vollendet hätte?

Meyer-Plath: Das ist reine Spekulation.

Untersuchungsausschuss: Sind Ihnen nie Zweifel gekommen?

Meyer-Plath: Ich war ein Frischling. Für die moralische Frage fehlten mir damals die Maßstäbe.

Untersuchungsausschuss: Sie sind ohne Maßstäbe zum Verfassungsschutz gegangen?

Meyer-Plath: Doch. Aber wenn ein Vorgesetzter das beschloss, habe ich das nicht in Zweifel gezogen.

Untersuchungsausschuss: Waren sie eigentlich per Sie oder per Du mit der Quelle?

Meyer-Plath: Wir waren per Du.

Untersuchungsausschuss: Ist das üblich?

Meyer-Plath: Das hängt vom Altersabstand und so ab.

Im August 1998 habe "Piato", so Meyer-Plath, erstmals einen Hinweis auf das untergetauchte spätere NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe geliefert. Danach sollte der Neonazi Jan Werner aus Chemnitz Waffen für die drei besorgen. Ob diese Information die Zielfahnder im Thüringer LKA erreichte, ist bis heute umstritten. Meyer-Plath räumt ein, das nicht überprüft zu haben: "Das war in der Tat ein Versäumnis." Unklar ist aber auch, ob V-Mann "Piato" an der Waffenbeschaffung beteiligt war. Das Amt hatte ihm ein Handy besorgt, um mit der Szene kommunizieren zu können.

Auf diesem Handy kam am 25. 8. 1998 um 19:21 Uhr für Szczepanski eine SMS von Jan Werner mit dem Wortlaut an: "Hallo, was ist mit der Bumms?" Die Rekonstruktion aus den Akten hat ergeben, dass exakt an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit ein V-Mann-Führer mit Sz./"Piato" ein Treffen hatte. "Sie müssen das mitbekommen haben!", befindet der Ausschuss. Meyer-Plath erklärt, er sei an jenem Tag nicht jener V-Mann-Führer gewesen. Außerdem sei das Handy genau einen Tag vorher abgeschaltet worden.

Wo ist die Bumms geblieben?

Es war auf das Innenministerium des Landes Brandenburg ausgestellt, ein Anfängerfehler, der bei einer Telefonüberwachung festgestellt worden war. Szczepanski habe dann ein anderes Handy bekommen. Ob Zufall oder nicht, die Frage Werners an Szczepanski, wo die Bumms, sprich Waffe bleibe, müssen die Verfassungsschützer trotzdem registriert haben. Der Ausschuss hakt nach: "Sollte Ihre Quelle 'Piato' die Waffe besorgen?" Meyer-Plath antwortet seltsam: "Das ist reine Spekulation."

Szczepanski hat an Freigangtagen Jan Werner persönlich in Chemnitz getroffen. Wie kam er dorthin?, will der Ausschuss wissen. Antwort: Ein V-Mann-Führer holte ihn in der JVA Brandenburg ab und fuhr ihn persönlich nach Chemnitz. Wie nah waren die Verfassungsschützer den Gesuchten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gekommen? Meyer-Plath erklärt: "An die drei selbst sind wir nicht herangekommen. Das macht mich traurig und wird mich mein Leben lang belasten."

Was stimmt? Führte die Quelle "Piato" die Verfassungsschützer zum Trio – oder verhinderte der Neonazi Szczepanski gerade das? Trieb er ein Doppelspiel, indem er den Verfassungsschutz mit bestimmten Informationen fütterte, um in Wahrheit das Trio abzuschirmen? Der Ausschuss zitiert ihn mit den Worten gegenüber Gesinnungskameraden: "Das Amt denkt, es führt mich. Aber ich führe das Amt." Sein ehemaliger V-Mann-Führer sagt, er kenne diese Äußerung nicht.

Die Rolle von Carsten Sz. ist nicht aufgeklärt. Aber auch die des Brandenburger Verfassungsschutzes nicht. Dazu gehören Zeitungsberichte von Januar 2013, nach denen der Neonazi schon seit 1992 V-Mann des Verfassungsschutzes in Brandenburg gewesen sein soll. Dann hätte er den versuchten Totschlag an dem nigerianischen Asylsuchenden unter staatlicher Patronage begangen. Und: Hat er auch mit der Polizei zusammengearbeitet? Möglicherweise nach seiner Zeit als VS-Informant? Der Ausschuss hat in den Akten Hinweise gefunden, die in diese Richtung deuten. Unter anderem soll Szczepanski Geld von der Polizei bekommen haben. Genaues wissen die Abgeordneten nicht. Ihn als Zeugen selber zu befragen – dazu können sie sich bisher nicht durchringen. Sie wollen Neonazis keine Bühne geben.

 

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