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In den Knast für aufmüpfige Kollegen: Der Sitzredakteur

In den Knast für aufmüpfige Kollegen: Der Sitzredakteur
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Anlässlich der Böhmermann-Affäre wird ein aus der Kaiserzeit stammender Gesetzesparagraf beklagt. Doch welche Satire landete eigentlich damals vor dem Kadi? Und wie reagierten Satirezeitschriften wie "Der Wahre Jacob" auf drohende Strafverfolgung?

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Auf den ersten Blick schien das 1874 erlassene Reichspressegesetz die Freiheit der Presse im Deutschen Kaiserreich zu garantieren. Doch zugleich gab es dem Staat einige Repressions-Instrumente zur Hand. Es schrieb etwa die Ablieferung eines polizeilichen Pflichtexemplars jeder Zeitung zur Nachzensur vor, erlaubte nichtrichterliche Beschlagnahmungen durch die Polizei. Daneben bot auch das Strafrecht mit Gummiparagrafen wie "Majestätsbeleidigung" oder "Grober Unfug" weitreichende Möglichkeiten, eine kritische oder gar satirische Presse zu schikanieren.

Aufgrund entsprechender Erfahrungen veröffentlichte die in Stuttgart erscheinende sozialdemokratische Satirezeitschrift "Der Wahre Jacob" 1887 eine "Regel für Preßsünder": "Bekämpfst du so vermessen / Den Feind, das rächt sich schwer. / Erst hat der Hieb gesessen, / Dann sitzt der Redakteur." Und zwar im Knast.

Um die Folgen für die redaktionellen Abläufe und das Erscheinen der Zeitschrift gering zu halten, wenn dann mal eingesessen werden musste, hatte das Blatt vorgesorgt: Als der in Hamburg gegründete "Wahre Jacob" 1884 in Stuttgart neu erschien, war zwar eigentlich Wilhelm Blos der verantwortliche Redakteur, das Impressum verzeichnete an dessen Stelle aber einen gewissen R. Seiffert, einen aus Hamburg ausgewiesenen Druckereiarbeiter. Er fungierte als "Sitzredakteur". Der saß für den Fall des Falles.

Das war keine Spezialität des "Wahren Jacobs": Viele exponierte Zeitungen und Zeitschriften hatten einen solchen Sitzredakteur, der den Chefredakteur oder andere unentbehrliche Mitarbeiter vor Strafverfolgung decken und gegebenenfalls stellvertretend eine Haftstrafe absitzen sollte. Erlaubt wurde das durch eine Lücke des Reichspressegesetzes: eingefahren ist der "verantwortliche Redakteur" – das sollte eine einfachere juristische Handhabe schaffen.

Zubrot für Invaliden, Initiationsritus für Jungjournalisten

Die Kenntnis über Verbreitung und Identitäten von Sitzredakteuren ist allerdings lückenhaft. Während Rudolf Stöger in seiner "Deutschen Pressegeschichte" schreibt, es seien zumeist "Kriegsinvalide mit geringem Einkommen" gewesen, die "gegen Entgelt Strafen für die tatsächlichen Verfasser" absaßen, nennt Bernhard Grau in seiner Biografie des mehrjährigen "Vorwärts"-Chefredakteurs und späteren bayrischen USPD-Ministerpräsidenten Kurt Eisner (1867–1919) den Dienst als Sitzredakteur eine "für die Sozialisation des kritischen Journalisten im Kaiserreich fast unabdingbare Erfahrung".

Eisner fungierte als 25-jähriger Jungjournalist bei der "Frankfurter Zeitung" 1892 drei Monate lang für den politischen und allgemeinen Teil als Sitzredakteur. Laut Grau musste diese Aufgabe "im Normalfall einer der jungen, noch kaum profilierten Redaktionsangehörigen" erledigen. Eine Art Initiationsritus also, mit potenziell bleibenden Folgen: Eisner wurde in seiner Zeit als Sitzredakteur zweimal gerichtlich belangt, und auch wenn es nur Geldstrafen waren, die die "Frankfurter Zeitung" wohl aus der Prozesskasse bezahlte, war er damit vorbestraft. Viele spätere Verurteilungen von Journalisten zeigen jedoch, dass der Sitzredakteur irgendwann weniger gebräuchlich wurde.

Viele Verfahren, wenig harte Strafen

Majestätsbeleidigung gilt heute gleichsam als das typische Delikt des Kaiserreichs, vor allem in der Regierungszeit des sprunghaften, unberechenbaren Wilhelm II. (1888–1918). In diesen Jahren kam es zu insgesamt 12 196 Anklagen und 9212 Verurteilungen wegen Majestätsbeleidigung. 1894 war mit 720 Verurteilungen in einem Jahr der Höhepunkt erreicht; danach war die Tendenz rückläufig.

Angesichts dessen ist ziemlich erstaunlich, dass trotz riesiger Mengen von Strafanzeigen im Pressebereich nur selten Satirezeitschriften zu harten Strafen verurteilt wurden. Insgesamt sind nur drei Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter von Satireblättern wegen ihrer Veröffentlichungen tatsächlich ins Gefängnis mussten: beim "Kladderadatsch", dem "Simplicissimus" und dem "Süddeutschen Postillon", allesamt 1898.

Woran lag das? Vor allem an der sehr vorsichtigen Vorgehensweise der deutschen Witzblätter, einer Art selbst verordneter Zurückhaltung. So taucht Willi zwo in seinen ersten Jahren in deutschen Karikaturen kaum auf, und wenn, dann meist nur in Teilansichten oder etwa verschleiert als anonymer absolutistischer Herrscher "Serenissimus". Oft heißt der Kaiser auch nur "ER" oder bekommt Namen wie "Siegfried Mayer" – mit Initialen S. M. wie "Seine Majestät".

"Schwäbische Freimütigkeit": Der Südwesten ist liberaler

Sehr geschickt im Umschiffen justiziabler Inhalte war auch der "Wahre Jacob", dem zudem die relative Liberalität der württembergischen Justiz zugute kam. Die bewegte selbst Albert Langen, Herausgeber des Münchner Satireblatts "Simplicissimus", dazu, sein Blatt ab 1899 in Stuttgart drucken zu lassen. Der "Simplicissimus"-Autor Ludwig Thoma erinnert sich: "Es lag in der schwäbischen Freimütigkeit begründet, dass die Saftigkeit des Ausdruckes und Schärfe des Angriffes hier keine Schauer des Entsetzens erregten."

Der "Wahre Jacob" jedenfalls kam zwischen 1884 und 1914 gerade mal auf vier Verurteilungen – alle lediglich zu geringen bis mäßigen Geldstrafen und nur drei davon wegen satirischer Inhalte. So wurde Chefredakteur Berthold Heymann im November 1901 wegen "Beleidigung des Ostasiatischen Expeditionskorps" zu einer Geldstrafe von 200 Mark verurteilt. Grund: Das angeklagte Gedicht "Heimkehr" bezog sich auf Wilhelms II. berüchtigte "Hunnenrede" – wobei vor allem die letzten Zeilen zum Prozess geführt haben sollen: "Unsre Hunnen kehren wieder / Schlapp vom Sengen, Brennen, Morden. / Und 'ne Viertelmilliarde / sind wir dabei losgeworden."

1906 folgte eine Verurteilung wegen "Beleidigung der Breslauer Polizei", aufgrund einer Karikatur, die das gewalttätige Vorgehen der Polizei gegen eine Demonstration aufs Korn nahm. Und 1910 schließlich führte eine Sondernummer anlässlich des Katholikentags wegen "Verbreitung unzüchtiger Darstellungen" zu einer Geldstrafe von 300 Mark. Wegen kaum einem dieser Bilder und Texte würde man heute auch nur mit der Wimper zucken.

Wegen Satire im Knast

Doch im vom gebürtigen Göppinger Eduard Fuchs als Chefredakteur geleiteten "Süddeutschen Postillon", einer in München erscheinenden linken Satirezeitschrift, riefen Anfang 1898 gleich drei Texte die Justiz auf den Plan. Darunter eine "Fabel" über "ein großes Volk", in der es unter anderem hieß: "Niemals hörte man auf offener Bühne: Unser Fürst ist ein blöder Schwätzer, ein größenwahnsinniger Tor ... und doch dachten alle Verständigen des Landes so." Das Münchner Amtsgericht sah darin Majestätsbeleidigung und verurteilte Chefredakteur Eduard Fuchs zu zehn Monaten Festungshaft.

Ende Oktober 1898 erwischte es dann den "Simplicissimus". Anlass war die "Palästina-Nummer" vom 29. Oktober, die in Wort und Bild die pompöse Orientreise Kaiser Wilhelms II. persiflierte. In der eher zahmen Titelkarikatur von Thomas Theodor Heine sagt Gottfried von Bouillon zu Kaiser Barbarossa, der Wilhelms II. Tropenhelm in der Hand hat: "Lach' nicht so dreckig, Barbarossa! Unsere Kreuzzüge hatten doch eigentlich auch keinen Zweck."

Schnell erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den verantwortlichen Redakteur Albert Langen sowie Heine und den Autor Frank Wedekind. Langen und Wedekind flüchteten in die Schweiz, nur Heine stellte sich und wurde im Dezember 1898 zu sechs Monaten Festungshaft verurteilt. Wedekind stellte sich später und wurde ebenfalls zu sechs Monaten verurteilt, während Langen, seit 1899 in Paris im Exil, erst 1903 zurückkehrte und gegen die Zahlung von 20 000 Mark begnadigt wurde. In Sachen Popularität war der Prozess für den "Simplicissimus" ein Coup: Fünf Wochen später nach der Palästina-Nummer war die Auflage von 26 000 auf 67 000 hochgeschnellt.

Verfahren wegen Beleidigung ausländischer Monarchen? Fehlanzeige

Neben all diesen inländischen Majestätsbeleidigungen ist indes kein einziger Fall bekannt, in denen ein satirischer Beitrag ein Verfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Monarchen nach sich zog – jener Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, der in seiner leicht abgewandelten Form nun wegen der Böhmermann-Affäre in aller Munde ist. Dabei hätte es vor allem in einer Phase durchaus reichlich Anlass dazu gegeben: Während des Burenkrieges zwischen Großbritannien und den Burenrepubliken in Südafrika (1899–1902).

Die deutsche Presse schlug sich von Beginn an nahezu geschlossen auf die Seite der Buren, und die Satirezeitschriften, vor allem der "Kladderadatsch" und der "Simplicissimus", veröffentlichten zahlreiche drastische, schmähende Karikaturen über die britischen Monarchen. So erscheint Königin Victoria als versoffene Alte, die einen südafrikanischen Strauß nach dem anderen rupft, während der spätere König Edward VII. regelmäßig als fetter Lebemann karikiert wird, der auch mal mit Hundekopf Frauen und Kinder in Konzentrationslagern wie Ameisen zertrampelt.

In England wurden die schmähenden Karikaturen durchaus registriert, und gelegentlich beschwerten sich auch britische Diplomaten in Deutschland über sie und wollten bestimmte Witzblätter konfiszieren. Weder das Königshaus noch der britische Botschafter in Berlin, Frank Lascelles, forderten aber die Einleitung eines Beleidigungsverfahrens. Lascelles meinte, die britische Krone sei "viel zu erhaben, um sich von irgendwelchen ordinären Karikaturen und Verleumdungen getroffen zu fühlen", zudem würden offizielle Beschwerden lediglich Werbung für die betroffenen Blätter bedeuten.

Die Pressepolitik der deutschen Reichsregierung war dabei höchst ambivalent: Einerseits versuchte Reichskanzler Bülow durchaus, die Zeitungen zur Mäßigung ihrer Attacken zu bewegen, um in Großbritannien keine Gegenreaktion herauszufordern. Andererseits profitierte die Regierung von der grassierenden Anglophobie bei ihrer Flottenpropaganda, galt es doch, ein skeptisches Parlament dazu zu bringen, einem beschleunigten Schlachtflottenbau zuzustimmen.

Kurioserweise sorgte letztendlich erst die Rezeption der antibritischen öffentlichen Meinung in Deutschland während des Burenkriegs dafür, dass die britische Presse den deutschen Flottenbau als ernste Bedrohung, als gegen Großbritannien gerichtet wahrnahm. So blieben die Schmähungen zwar juristisch ohne Folgen, aber nicht politisch folgenlos. 


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3 Kommentare verfügbar

  • Oliver Stenzel
    am 23.04.2016
    Antworten
    @M. Flender: Frank Wedekind hatte sein sehr schön die Eigenheiten des Kaisers karikierendes Gedicht, erschienen in der gleichen Simplicissimus-Ausgabe wie Thomas Theodor Heines "Palästina"-Karikatur und gemeinsam mit jener für die Majestätsbeleidigungsklage verantwortlich, übrigens mit dem…
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