KONTEXT:Wochenzeitung
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Bahn verklagt Zeitung

Bahn verklagt Zeitung
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Das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 prozessiert gegen die "Stuttgarter Zeitung". Das Blatt soll nicht mehr behaupten dürfen, dass das Milliardenprojekt erst im Jahr 2022 in Betrieb geht. Der Gang vor Gericht markiert eine neue Qualität im Umgang der Bahn mit kritischer Berichterstattung zum Tiefbahnhof.

Ist das dankbar? Die "Stuttgarter Zeitung" gehört zu denjenigen Presseorganen, deren Führungsetage sich unumwunden für den Bau von Stuttgart 21 ausspricht. Das hält die Bauherrin des Milliardenprojekts dennoch nicht davon ab, das Blatt vor den Kadi zu zerren – wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen in Sachen Tiefbahnhof. Genauer gesagt stört sich S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich an einem Bericht der Zeitung, der am 17. September 2013 erschien. Darin erfuhren die Leser, dass der Tunnelbahnhof ein Jahr später als geplant fertiggestellt wird. Erst 2022 sollen Züge durch die Station rollen, stand in einem 16-zeiligen Anreißer auf Seite 1 zu lesen. Im Innenteil wurden die Gründe der verspäteten Inbetriebnahme ausführlich dargestellt. Als Quelle ist eine aktuelle Vorlage an den Bahn-Aufsichtsrat genannt, der sich am Folgetag treffen wollte. Das Papier ist in der Printausgabe sogar ausrissweise bildlich dokumentiert. <link http: www.stuttgarter-zeitung.de inhalt.stuttgart-21-und-neubaustrecke-wendlingen-ulm-bahn-bestaetigt-intern-terminverzoegerung.08545e48-45bd-40bb-85d5-fe85c7558cb4.html _blank>Veröffentlicht wurde der Bericht auch online.

"Alle Planungen sind auf Inbetriebnahme 2021 ausgerichtet", bestritt Projektsprecher Dietrich in einer Pressemitteilung vom selben Tag den StZ-Bericht. Das Dementi endete mit einer unverhohlenen Drohung: "Das Kommunikationsbüro sowie die Deutsche Bahn AG prüfen rechtliche Schritte gegen das Blatt."

Die Drohung ist inzwischen in die Tat umgesetzt, das Kommunikationsbüro hat beim Landgericht Unterlassungsklage eingereicht. Im Namen des Volkes will die Bahn unter anderem erreichen, dass die "Stuttgarter Zeitung"  künftig nicht mehr behaupten kann, dass die Bauherrin ihrem eigenen Zeitplan hinterherhinkt. Am 17. Oktober trafen sich die Kontrahenten vor der 11. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Ein Güteversuch des Vorsitzenden Richters Stefani scheiterte. Beide Seiten beharrten in der mündlichen Verhandlung auf ihrer Position. In einer überraschend angesetzten Redaktionskonferenz unterrichtete StZ-Chefredakteur Joachim Dorf anschließend die versammelte Belegschaft über den Rechtsstreit. Ein Urteil soll nun am 30. Oktober verkündet werden.

Die gerichtliche Auseinandersetzung markiert eine Zäsur im Umgang der Bahn mit kritischen Medienberichten. Meldungen über drohende Kostenexplosionen und eklatante Planungsmängel bei Stuttgart 21 gab es seit dem offiziellen Baustart im Februar 2010 immer wieder. Häufig wurden dabei Details aus internen Unterlagen publiziert. So zitierte auch Kontext im Juni 2013 in <link http: www.kontextwochenzeitung.de pulsschlag das-10-000-millionen-euro-projekt-1256.html _blank>Ausgabe 116 aus internen Aufsichtsratspapieren über extreme Terminrisiken bei Stuttgart 21. Würden alle Risiken eintreten, könnte der Tiefbahnhof erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 in Vollbetrieb gehen, heißt es in der entsprechenden Vorlage an den Aufsichtsrat.

Auf Kritik folgten bislang nur Dementis

Auf unangenehme Neuigkeiten in Sachen Stuttgart 21 reagierten  Projektsprecher und Kommunikationsbüro bislang nach bewährter Dementi-Strategie: mit mehr oder weniger ausschweifenden Pressemitteilungen, in denen Pleiten, Pech und Pannen ausdrücklich als falsch dargestellt wurden. Das Pressearchiv auf der offiziellen Internet-Plattform des Bahnprojekts spricht in dieser Hinsicht Bände.

Dass im konkreten Fall nun nicht mehr nur dementiert, sondern das juristische Kriegsbeil ausgegraben wurde, erstaunt umso mehr, als bereits im März 2013 zahlreiche Medien eine verspätete Inbetriebnahme des Milliardenprojekts vermeldeten. Dies wurde im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung bekannt, in der über den Weiterbau des Tiefbahnhofs trotz Kostensteigerung auf bis zu 6,8 Milliarden Euro entschieden wurde.

Die Klage überrascht aber auch, weil das S-21-Kommunikationsbüro bisweilen gute Kontakt zu den beiden Zeitungsredaktionen im Möhringer Pressehaus pflegte. So räumten die "Stuttgarter Nachrichten" erst wenige Tage vor dem Gerichtstermin dem Brandschutzbeauftragten der Bahn, Klaus-Jürgen Bieger, viel Platz im Blatt ein, um Zweifel am Sicherheitskonzept des geplanten Tiefbahnhofs zu zerstreuen. Das Interview gefiel Projektsprecher Dietrich so gut, dass er den kompletten Text auf die offizielle Internetpräsenz des Bahnprojekts einstellen ließ.

Wie die "Stuttgarter Zeitung" das Vorgehen des Kommunikationsbüros wertet, konnte Kontext nicht erfahren. Man werde sich dazu nicht äußern, ließ Chefredakteur Dorfs auf Anfrage mitteilen. Verschwiegen hat das Blatt bislang den Rechtsstreit seinen Lesern. Das Schwesterblatt "Stuttgarter Nachrichten" ebenso.

Keine Stellungnahme bekam Kontext auch vom S-21-Kommunikationsbüro, das sein Vorgehen im Übrigen nicht mit den übrigen Mitgliedern des Trägervereins abgesprochen hat. Bei der Landeshauptstadt Stuttgart, die neben Bahn, Land und Flughafen Stuttgart ein Gründungsmitglied von "Bahnprojekt Stuttgart–Ulm e. V." ist, zeigt man sich verwundert. "Das Thema wird zeitnah in den gemeinderätlichen Gremien beraten werden", so Pressesprecher Sven Matis.

Knüppel zwischen die Beine von Medienvertretern

Dabei müssen sich Medien, die kritisch über die Deutsche Bahn berichten, immer wieder auf überraschende Reaktionen gefasst machen. Im Sommer 2013 behinderte das Unternehmen anlässlich der Stellwerksprobleme in Mainz und der daraus resultierenden Reiseerschwernissen ihrer Kunden die Berichterstattung darüber. Fernsehjournalisten des Südwestrundfunks (SWR) durften beispielsweise nicht im Zug drehen, Fotografen wurden nicht in Stellwerke eingelassen.

Zuletzt traf es Flügel TV. Der Stuttgarter Internet-Sender wollte am vergangenen Dienstag (22. Oktober 2013) eine Gemeinderatssitzung zum Sicherheitskonzept von Stuttgart 21 aus dem Rathaus der Stadt übertragen. Die Bahnvertreter, unter ihnen Projektsprecher Dietrich und der Brandschutzbeauftragter Bieger, verweigerten jedoch mit Hinweis auf ihre Persönlichkeitsrechte die Zustimmung zum Livestreaming. Tags zuvor hatte sich Dietrich anlässlich eines Pressetermins zum neuen Querbahnsteig im Stuttgarter Hauptbahnhof noch gern von einem TV-Team ablichten lassen.

Kritik kommt inzwischen auch von der Deutschen Journalisten- und Journalistinnen-Union in Verdi. "Die Bahn AG gehört dem deutschen Volk, befindet sich zu hundert Prozent im Besitz des Staates und erhält jährlich erhebliche Subventionen an Steuergeldern", betont Gerd Manthey, Mediensekretär bei Verdi. Umso unverständlicher sei es, wenn Medienvertreter hier nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen erhielten wie bei anderen Organen des Staates und dessen Einrichtungen. Probleme zu beleuchten sei die Aufgabe der Medien. Manthey verlangt von der Bahn, sich kooperativer zu verhalten. Die Bahn stehe unter besonderer Beobachtung der Journalistengewerkschaft.


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43 Kommentare verfügbar

  • Carl-Josef Kutzbach
    am 28.10.2013
    Antworten
    Letzter Absatz:

    > Kritik kommt inzwischen auch von der Deutschen Journalisten- und Journalistinnen-Union in Verdi. "Die Bahn AG gehört dem deutschen Volk, befindet sich zu hundert Prozent im Besitz des Staates und erhält jährlich erhebliche Subventionen an Steuergeldern", betont Gerd Manthey,…
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