KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

AKW Neckarwestheim

Schneckentempo beim Abschaltbegehren

AKW Neckarwestheim: Schneckentempo beim Abschaltbegehren
|

Datum:

Die drei letzten Atommeiler in Deutschland sollen Ende des Jahres vom Netz gehen. Atomkraftgegner verlangen vor Gericht, den Atommeiler Neckarwestheim II sofort abzuschalten, weil dessen Rohre seit Jahren rosten. Aus Sicht der Kläger verschleppen Betreiber und Behörde das Eilverfahren.

Seit 1989 produziert Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt jährlich rund 11,1 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit deckt GKN II rechnerisch mehr als die Hälfte des Strombedarfs aller privaten Haushalte und etwa ein Sechstel des gesamten Stromverbrauchs in Baden-Württemberg – noch maximal bis Ende dieses Jahres. Denn dann geht die Anlage nach dem Atomausstiegsgesetz vom Netz.

Die beeindruckenden Zahlen überblenden kritische Probleme der Anlage. Während der Revisionsarbeiten im Jahr 2018 waren erstmals winzige Risse und Wandverdünnungen an den insgesamt 16.400 Rohren der Dampferzeuger entdeckt worden. Nach intensiver Ursachensuche ermittelte der Kraftwerksbetreiber EnBW Rostfraß als Auslöser. Trotz Gegenmaßnahmen, etwa Zupfropfen besonders verrosteter Rohre, bekam der Konzern das Phänomen nicht vollständig unter Kontrolle. In den folgenden Jahresrevisionen wurden bei Untersuchungen neue Schwachstellen festgestellt. Inzwischen summieren sich die Korrosionsfunde auf über 300 Schadensstellen.

Der Meiler muss sofort vom Netz, fordern Kritiker

Rostende Rohre? Was harmlos klingt, könnte aus Sicht von Kritikern zu einer Katastrophe führen. "Jeder weitere Betriebstag vergrößert das Risiko eines Nuklearunfalls", warnt Franz Wagner vom Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN). Denn die millimeterdünnen Rohrwände bilden die Barriere zwischen dem hochradioaktiven Primärkreislauf und der Umwelt in Form des nicht-radioaktiven Sekundärkreislaufs. Sollte eines der Rohre reißen, würde nicht nur Radioaktivität austreten. Aufgrund der unterschiedlichen Druckverhältnisse in den beiden Kreisläufen könnte eine verhängnisvolle Kettenreaktion in Gang kommen, an deren Ende der Reaktor unkontrollierbar wird und es zur Kernschmelze kommt. Kontext berichtete hier und hier.

Die Gefahr in Neckarwestheim sei erst dann gebannt, warnen Kritiker, wenn der Schadensmechanismus sicher gestoppt und der systematische Fehler behoben ist. Dafür müssten die korrosiven Bedingungen in den Dampferzeugern des AKWs restlos beseitigt werden. "Dies kann etwa über einen Austausch der Dampferzeuger geschehen. Bis dahin muss der Reaktor ohne Wenn und Aber vom Netz bleiben", verlangen atomkraftkritische Vereine wie BBMN, AG AtomErbe Neckarwestheim und die Initiative Ausgestrahlt.

Anders sah dies bisher immer die Aufsichtsbehörde. Das baden-württembergische Umweltministerium genehmigte trotz jeweils neuer Schadensfunde, den Reaktor nach Jahresrevisionen wieder hochzufahren. So auch im vergangenen Juli. "Wir würden dies niemals genehmigen, sollte durch den Reaktorbetrieb eine Gefahr für Gesundheit und Leben ausgehen", versichert ein Sprecher der grünen Umweltministerin Thekla Walker gegenüber Kontext. Ähnlich geäußert hatte sich auch Walkers Vorgänger Franz Untersteller, der bis Frühjahr 2021 das Amt innehatte.

Der Antrag der Bürgerinitiativen wurde abgelehnt

Darauf vertrauen die Atomkraftkritiker nicht. Bereits Anfang 2020 beantragten sie, die Betriebserlaubnis von Neckarwestheim II so lange auszusetzen, bis die Korrosionsschäden in den Anlagen und ihre Ursache vollständig beseitigt sind. Dies würde aber Reparaturen im dreistelligen Millionenbereich sowie einen monatelangen Stillstand der Anlage bedeuten – was sich angesichts des baldigen Laufzeitendes für die EnBW niemals rechnen würde. Genau aus diesem Grund lehnte das Umweltministerium den Antrag der Bürgerinitiativen Ende 2020 ab, vermutet BBMN-Sprecher Wagner.

Klein beigeben wollten die Atomkraftgegner nicht, auch wenn der Ablehnungsbescheid mit einer Gebühr in Höhe von 3.000 Euro belegt war. Im Frühjahr 2021 reichten zwei Anwohner mit Unterstützung der atomkritischen Vereine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen die Entscheidung ein. "Uns war natürlich klar, dass sich solch ein Prozess über viele Jahre bis über den Abschalttermin Ende 2022 ziehen kann", sagt Wagner. Deshalb verlangte Rechtsbeistand Ulrich Wollenteit im vergangenen Juni per Eilantrag die Beschleunigung des Verfahrens. Der Jurist, der unter anderem 2015 den Entzug der Betriebsgenehmigung für das Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel erstritt, arbeitet für die renommierte Hamburger Kanzlei Günther. Zu ihr gehört auch die Rechtsanwältin Roda Verheyen, die im vergangenen Jahr erfolgreich Verfassungsbeschwerde vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht gegen das Klimaschutzgesetz der damaligen Großen Regierungskoalition aus Union und SPD geführt hatte.

In Mannheim herrscht dennoch bis heute Weile statt Eile. Zunächst zog das Gericht den Kraftwerksbetreiber EnBW als Beigeladene im Verfahren hinzu. Danach betrieben Konzern und Umweltministerium aus Sicht der Kläger ein abgesprochenes Spiel. Zahlreiche Anträge, Schriftwechsel und Fristverlängerungen sollen das Verfahren ausbremsen, klagt Wagner. "Inzwischen haben wir das Gefühl, dass die Gegenseite sogar Akteneinsicht in eigene Akten beantragt, nur um den Prozess in die Länge zu ziehen", kritisiert er. Völlig unklar sei, wann es zu Verhandlung und Urteilsspruch komme. "Während vor dem Verwaltungsgerichtshof andere Eilverfahren, etwa von Impfgegnern, innerhalb von Tagen entschieden werden, sind es in unserem Fall schon rund sieben Monate, und ein Ende ist noch nicht in Sicht."

Dabei zerrinnt den Atomkraftgegnern neben der Zeit auch das Geld: Rund 60.000 Euro haben Gerichts-, Anwalts- und Gutachtenkosten bislang verschlungen. "Dagegen ist jeder Tag, den das Gericht nicht entscheidet, ein wertvoller Tag für den Kraftwerksbetreiber EnBW", verweist Wagner darauf, dass der Strompreis zuletzt an der Strombörse auf neue Höchststände schoss. "Das Instrument des Eilantrags wird ad absurdum geführt."

Widerrechtlich Schneckentempo macht das grün geführte Umweltministerium aus Sicht der Atomkraftkritiker in einem anderen Fall. So beantragte die AG AtomErbe Neckarwestheim mit Verweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) Einsicht in die jüngsten Revisionsunterlagen des Neckarwestheimer Atommeilers. Dem Begehren komme die Behörde nur zögerlich und unvollständig nach, sagt der pensionierte Ingenieur Hans Heydemann: "Beim ersten Einsichtnahmetermin Ende September wurde nur ein dünner Aktenordner mit 18 Dokumenten präsentiert." Zudem war der dürre Akteninhalt teilweise geschwärzt.

Ministerium vereitelt das Aufdecken von Problemen?

Erst nach Protest übermittelte das Umweltministerium einen Monat später zusätzliche Unterlagen. Doch auch diese waren aus Heydemanns Sicht unvollständig. Die Aufforderung der AG AtomErbe, alle Unterlagen ungeschwärzt zugänglich zu machen, lehnte das Umweltministerium zuletzt ab. Die Zusammenstellung sei "nicht verhältnismäßig und praktikabel". Daneben enthielten die geschwärzten Passagen schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kraftwerksbetreibers, heißt es im Ablehnungsschreiben.

Dies wiederum rief den Anwalt der AG AtomErbe auf den Plan. "Die Antragsteller können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihre Behörde durch Verschleppung des Antrags die Aufdeckung für sie unangenehmer Fakten vereiteln will, um das Eilverfahren zur Stilllegung der Anlage vor dem Verwaltungsgerichtshof zu sabotieren", schrieb Dieter Reicherter, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, an den Ministerialrat von Umweltministerin Walker.

"Die vorgelegten Akten waren nur in sehr geringem Umfang geschwärzt. Die Schwärzungen betrafen ausschließlich personenbezogene Daten und sind aufgrund der zu beachtenden Vorgaben des Datenschutzes erfolgt. Inhaltliche Schwärzungen gab es nicht", sagt der Sprecher des Umweltministeriums auf Kontext-Anfrage. Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben werde man den gewünschten Unterlagensatz zeitnah bereitstellen. Hierzu seien noch Vorarbeiten erforderlich, etwa die Anhörung der EnBW. "Wir haben die Sachlage sowie das weitere Vorgehen den Antragstellern schriftlich mitgeteilt", so der Sprecher. Daneben betont er, dass die sicherheitstechnische Bewertung der Rohrschäden durch das Umweltministerium in einem ausführlichen Bericht im Internet dargestellt ist.

Derweil wurde bekannt, dass Neckarwestheim II zwei Terawattstunden Strom (zwei Milliarden Kilowattstunden) mehr als ursprünglich erlaubt erzeugen darf. Eine Option für die Übertragung dieser Strommenge war dem Betreiber EnBW im März 2021 von der unionsgeführten Bundesregierung zugesichert worden, um den Streit über Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs beizulegen. Der Betreiber hat diese Option nun gezogen: "Damit trifft die EnBW Vorsorge dafür, dass für GKN II auf jeden Fall genügend Strommenge zur Verfügung steht, um bei Bedarf bis zum gesetzlich festgelegten Abschaltdatum am 31. Dezember 2022 Strom produzieren zu können." Ohne die Option hätte der Atommeiler bereits Ende Oktober abgeschaltet werden müssen. Der EnBW wären rund 150 Millionen Euro Umsatz entgangen.


Auf Kontext-Anfrage teilt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit, voraussichtlich noch im ersten Quartal 2022 ohne mündliche Verhandlung über den Eilantrag der Atomkraftgegner entscheiden zu wollen. Wann das Hauptsacheverfahren verhandelt wird, ließ der VGH offen.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


0 Kommentare verfügbar

Schreiben Sie den ersten Kommentar!

Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!