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Landtagswahl Baden-Württemberg

Jede achte Stimme für die Tonne

Landtagswahl Baden-Württemberg: Jede achte Stimme für die Tonne
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Neuer Rekord: Zwölf Prozent der Stimmen gingen bei dieser Landtagswahl an Parteien, die nicht im Südwest-Parlament vertreten sein werden. Das ist ein demokratisches Problem. Abhilfe böte eine Senkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde – oder das Präferenzwahlsystem.

Das amtliche Endergebnis der Landtagswahl war noch nicht alt, da hatten manche in den sozialen Netzwerken schon die Schuldigen ausgemacht: Die Klimaliste sei verantwortlich dafür, dass es knapp nicht für Grün-Rot gereicht hatte. Und ja, kann schon sein: Wenn all jene, die die Klimaliste wählten – sie erhielt 0,9 Prozent der abgegebenen Stimmen – stattdessen Grüne gewählt hätten, dann hätte es rein rechnerisch ein Mandat mehr für diese gegeben. Aber: Wenn ein großer Teil der Klimaliste-WählerInnen Linke gewählt hätte, so wie es irritierenderweise der Stuttgarter Klimalisten-Kandidat Jonathan Heckert noch kurz vor der Wahl empfohlen hatte, hätte sich für die Grünen genauso wenig etwas geändert wie für die Linke. Die kam mit immerhin 3,6 Prozent der abgegebenen Stimmen auch nicht in den Landtag, genauso wenig wie die Freien Wähler mit 3,0 Prozent, Die Partei mit 1,2, Die Basis mit 1,0 oder die ÖDP und W2020 mit jeweils 0,8 Prozent.

Und damit sind wir beim eigentlichen Problem – und einem Rekord, der angesichts des grünen Rekord-Ergebnisses in der Berichterstattung bislang vernachlässigt wurde: Noch nie fiel bei einer Landtagswahl in Baden-Württemberg ein so hoher Anteil der Wählerstimmen unter den Tisch. 12 Prozent, also fast jede achte Stimme, ging an Parteien, die es wegen der Fünfprozenthürde nicht in den Landtag schafften. 2016 waren es 6,6 Prozent, 2011 wies mit 8,4 Prozent den bisherigen Höchststand auf. Die 12 Prozent stehen für rund 587.000 Stimmen, das sind über hunderttausend mehr, als in den drei größten Städten des Landes, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim, am vergangenen Sonntag zusammen abgegeben wurden. Alle für die Tonne.

Höchste Zeit also, einmal wieder über unser Wahlsystem und die bei Bundes- und Landtagswahlen geltende Fünfprozenthürde nachzudenken. Wie zeitgemäß ist diese oder überhaupt eine Sperrklausel eigentlich noch angesichts einer immer weiter ausdifferenzierten Parteienlandschaft? Das ist auch eine Frage der demokratischen Gleichheit, des Prinzips "Ein Mensch, eine Stimme". "Wenn der Wahlakt die wichtigste Form der politischen Partizipation darstellt, sollte das Wahlrecht so konstruiert sein, dass möglichst jede Stimme zählt", schrieb schon 2011 der Politologe Frank Decker. Und je höher die Sperrklausel ist, umso mehr Wählerstimmen gibt es, die nicht zählen.

Schere im WählerInnenkopf

Erste Vorstöße für eine Senkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde gab es schon in den 1990ern. Das bequeme Drei-Parteien-System aus CDU, SPD und FDP der Bonner Republik hatte sich da schon länger um die Grünen und nach der Vereinigung auch um die PDS erweitert. Doch beide Parteien scheiterten auf Bundes- oder Länderebene immer wieder an der Hürde. Am bislang heftigsten flammte die Diskussion nach der Bundestagswahl im September 2013 auf; 15,7 Prozent der abgegebenen Wählerstimmen gingen an Parteien, die nicht in den Bundestag kamen – darunter die FDP, die knapp rausfiel, und die damals noch neue AfD, die knapp nicht einzog.

Wenn so viele Stimmen unter den Tisch fallen, fördere das die Politikverdrossenheit, argumentierten damals viele Kritiker. Es bestrafe die Wähler der nicht zum Zuge gekommenen Parteien doppelt, da sich durch die vielen nicht berücksichtigten Stimmen der Anteil der ins Parlament eingezogenen noch vergrößere. Verzerrt werden kann der Wählerwillen durch die Sperrklausel aber auch dadurch, dass taktisch gewählt wird: Um die eigene Stimme nicht zu verschenken, wird nicht die eigentlich präferierte Partei gewählt, sondern eine "große", die voraussichtlich über die Hürde kommt.

Ohne diese Schere im Kopf hätten es womöglich bei dieser Wahl trotz Hürde sowohl die Linke als auch die Freien Wähler in den Landtag geschafft. Das ist natürlich Spekulation. Aber die Bundestagswahl-Zweitstimmen-Ergebnisse der Linken (2017: 6,4 Prozent; 2013: 4,8) legen nahe, dass das Potential der Partei im Land größer ist und bei Bundestagswahlen wegen des Vertrauens auf die höheren Wahlergebnisse im Osten weniger taktisch gewählt wird – wobei sich die Ergebnisse von Bundes- und Landtagswahlen, auch das muss betont werden, nur sehr bedingt vergleichen lassen.

Widersprüchliche Urteile

Etwas absurd wird es, wenn man sich die Haltung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Sperrklausel anschaut. Nach einer Klage mehrerer kleiner Parteien hatte das Gericht in Bezug auf die Europawahlen erst 2011 die Fünfprozenthürde gekippt und nur eine Dreiprozenthürde für zulässig erklärt, 2014 schließlich auch diese gekippt. Seitdem gibt es für die deutschen KandidatInnen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament keine Sperrklausel mehr. Die Begründung: "Der mit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen."

Diese schwerwiegenden Eingriffe wurden in Bezug auf das Bundestagswahlrecht vom BVerfG noch nicht festgestellt. Zumindest 1990 erklärte das Gericht die Fünfprozenthürde noch für verfassungsgemäß, da ein funktionsfähiges Parlament höher zu bewerten sei als eine exakte Widerspiegelung des Wählerwillens. Es betont aber auch, dass "die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden kann". Klagen gegen die Fünfprozenthürde könnten also heute durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Schwer abzuschaffen wäre sie jedenfalls nicht. "Die Fünfprozenthürde steht nicht im Grundgesetz, sondern in einem einfachen Gesetz, das könnte man sehr leicht ändern", sagt der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis.

Lehren aus Weimar? Humbug

Die Verteidiger der Sperrklausel betonen wiederum, diese habe sich bewährt. Und beim Punkt "bewährt" ist man auch schnell bei den "Lehren aus Weimar", von denen wahrscheinlich schon jeder einmal gehört hat, der Gemeinschaftskunde in der Schule hatte. Angeführt wird die Parteienzersplitterung im Reichstag der Weimarer Republik, die dazu geführt habe, dass es selten stabile Mehrheiten gegeben habe, was die Regierungsbildung erschwert und in den letzten Jahren schließlich zu den Präsidialkabinetten geführt habe, die den Reichstag umgingen und den Weg zur NS-Diktatur beschleunigten.

Gerade diese Argumentation ist größtenteils Humbug. Die extremen Parteien, die demokratische Regierungsmehrheiten unmöglich machten – NSDAP und DNVP auf der rechten, KPD auf der linken Seite –, wären in diesen Jahren alle eben nicht an einer Fünfprozenthürde gescheitert. Ihr hoher Stimmenanteil war das Problem, und als Grundlage dafür auch eine völlig andere politische Kultur als im heutigen Deutschland.

Die Weimar-Keule erscheint über 70 Jahre nach der ersten Bundestagswahl ziemlich überkommen. "Die Bundesrepublik Deutschland hat sich", schrieb 2013 der Verfassungsrechtler Ulrich Battis, "als ein stabiles Gemeinwesen erwiesen, das der Fünf-Prozent-Klausel nicht mehr bedarf". Battis plädierte damals nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Dreiprozenthürde, und auf Kontext-Anfrage sieht er das auch heute noch so: "Die drei Prozent sind eine Sicherung, dass es nicht eine völlige Zersplitterung gibt. Denn Wahlen haben ja nicht nur die Funktion, dass das Volk seine Stimme abgeben kann, sondern Wahlen sollen auch eine regierungsfähige Mehrheit im Parlament zustande bringen."

Wie Battis favorisieren etwa auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier oder der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele eine Dreiprozenthürde, wie es sie etwa in Italien, Griechenland und Spanien gibt (wobei die unterschiedlichen Wahlsysteme die Vergleichbarkeit erschweren).

Warum nicht ganz ohne?

Selbst die braucht es nicht, findet etwa der Journalist Vinzenz Greiner. Das parlamentarische System in Deutschland sei stabil und bleibe auch dann entscheidungsfähig, "wenn als 'Splitterparteien' verunglimpfte Kleinparteien ins Parlament einziehen." Länder ganz ohne Sperrklausel wie Finnland oder Portugal würden das Argument der Destabilisierung als Mythos entlarven. Mehr Parteien würden dem Bundestag gut tun, findet Greiner: "Allianzen könnten schneller wechseln – je nach Sachfrage. Die großen Oppositionsfraktionen und Abgeordnete der Regierungskoalition wären somit gezwungen, weniger verbissen-ideologisch abzustimmen, sondern mit mehr Kompromissbereitschaft um Mehrheiten zu werben."

Eine naive Vorstellung? Sperrklausel-Befürworter kriegen bei diesem Szenario Schweißperlen auf die Stirn. Und nicht nur deswegen, weil es wohl häufiger zu Minderheitenregierungen führt, die in Deutschland keinen guten Ruf haben (mögen sie in anderen Staaten auch gut funktionieren). Die Macht des Parlaments gegenüber der Regierung wäre aufgewertet, und das muss keineswegs nur gut sein. Wenn obstruktiv agierende Parteien wie die AfD mit vertreten sind, denen es nicht im Ansatz um das Funktionieren des parlamentarischen Apparats geht – zu beobachten im Bundes- und in vielen Landtagen –, dann wird es schwieriger.

Dass sich sämtliche Kleinparteien genauso wenig konstruktiv verhalten wie die nicht an der Hürde gescheiterten Rechten, ist wiederum reichlich voreingenommen. Klar, es gäbe mehr Streit, und auch der ist in Deutschland bezogen auf den Politikbetrieb eher schlecht beleumundet – "die sollen sich mal einigen", hört man dazu oft genug. Doch genau dies ist eigentlich ein Defizit in der politischen Kultur. Fast scheint es, als wirke die rechte Verleumdung aus der Weimarer Zeit, das Parlament sei eine "Quasselbude", hier noch weiter. Vielleicht wäre das ja einmal eine wirkliche Lehre aus Weimar, die es in die politische Bildung schaffen sollte: Dass das hitzige Diskutieren, das Streiten in einem Parlament eben kein sinnloses, die Regierungstätigkeit unnötig erschwerendes Quasseln ist. Sondern dass der Streit um die "richtige" Politik zum Wesen einer Demokratie gehört, eines ihrer konstitutiven Elemente ist – und somit eher der normale, anzustrebende Zustand in der Vertretung einer pluralen Gesellschaft.

Trotz Sperrklausel besser: die Präferenzwahl

Aber selbst für die, die die Senkung oder Abschaffung der Sperrklausel für ein zu heikles Experiment halten, gäbe es noch eine Lösung, bei der mehr Wählerstimmen berücksichtigt würden als im jetzigen System: die Präferenzwahl. Das Prinzip: Neben einer Hauptstimme, der Erstpräferenz, gäbe es noch eine Ersatzstimme, die Zweitpräferenz. Die käme dann zum Zuge, wenn die Partei, die mit der Hauptstimme gewählt wurde, an der Fünfprozenthürde scheitert. Das Ganze ließe sich theoretisch noch weiter ausdifferenzieren mit Dritt- oder noch mehr Präferenzen.

Taktisches Wählen wäre mit diesem System unnötig, denn selbst wenn die Wählenden befürchten, ihre "Hauptpartei" schafft es nicht ins Parlament, gäbe es für diesen Fall ja die Ersatzstimme. "Sie haben immer das Privileg, ohne Angst die KandidatIn oder die Partei zu wählen, die Ihnen inhaltlich am nächsten steht", erklärte Sarah Händel, Geschäftsführerin von mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg, in Kontext. Zugleich würde die Funktion einer Sperrklausel, für eine Konzentration des Parteiensystems zu sorgen, nicht berührt. Bei der aktuellen Landtagswahl hätten also beispielsweise Klimalisten- oder ÖDP-WählerInnen die Grünen als Zweitpräferenz angeben können – oder was auch immer.

Politikwissenschaftler wie Frank Decker und Eckhard Jesse bewerten dieses System positiv, der Verein Mehr Demokratie e.V. ebenso, und zwar für Landtags- wie für Kommunalwahlen. Warum es auch bei der zurückliegenden OB-Wahl in Stuttgart für weniger Verzerrung des Wählerwillens hätte sorgen können, schrieb im November Hermann G. Abmayr in Kontext. Gute Erfahrungen mit diesem System gibt es etwa in Australien oder Irland. Zumindest bislang kam es im Landtag von Baden-Württemberg "nie zu ernsthaften Bemühungen in diese Richtung", klagt Edgar Wunder von mehr Demokratie e.V..

Ob Präferenzwahl, Senkung oder Abschaffung der Sperrklausel – das aktuelle Wahlergebnis sollte Anlass genug sein, unser Wahlsystem einmal grundlegend zu überdenken. Keine Lösung wäre auf jeden Fall die Einführung eines Zwei-Stimmen-Systems mit Listenwahl wie bei der Bundestagswahl, wie es jetzt manche fordern, darunter auch Linken-Politiker Luigi Pantisano. Das würde kleinen Parteien gar nichts bringen, denn es wäre genauso wie das jetzige System ein Verhältniswahlsystem mit Fünfprozenthürde. Mit dem einzigen Unterschied, dass mit einer Zweitstimme über Landeslisten die Zusammensetzung der in den Landtag Einziehenden anders gesteuert werden könnte. Aber dafür müssten sie auch in diesem Fall erstmal die Sperrklausel überwinden.

Planspiele

Wie würde es sich auf die Zusammensetzung des Landtags auswirken, wenn es bei der zurückliegenden Wahl gar keine Sperrklausel, nur eine Dreiprozenthürde oder ein Präferenzwahlsystem gegeben hätte? Das ist zwar schwer zu sagen, weil das jeweilige Wahlsystem auch das Wahlverhalten mitbedingt – Stichwort taktisches Wählen. Zur Veranschaulichung im Folgenden dennoch drei Szenarien, denen der Vergleichbarkeit halber allen die Zahl von 154 Sitzen zugrunde gelegt ist, die der neue Landtag mit dem jetzigen Wahlsystem umfassen wird.

Bei einer Dreiprozenthürde kämen die Linke (6 Mandate) und die Freien Wähler (5) zusätzlich in den Landtag, entsprechend weniger Sitze hätten dafür Grüne (53), CDU (39), SPD (18), FDP (17) und AfD (16). Grün-Schwarz und eine Ampelkoalition hätten immer noch stabile Mehrheiten mit 92 bzw. 88 Sitzen, für eine Deutschland-Koalition würde es mit 74 Sitzen nicht mehr reichen, es sei denn, die Freien Wähler kämen noch hinzu – was programmatisch nicht ganz unplausibel wäre. Grün-Rot-Rot hätte mit 77 Sitzen genau wie aktuell Grün-Rot keine Mehrheit, ganz egal, für wie wahrscheinlich man diese Option halten würde. Nicht berücksichtigt würden mit 267.000 Wählerstimmen (5,5 Prozent) immer noch relativ viele.

Gäbe es gar keine Sperrklausel, würde der Landtag mit zwölf Parteien ziemlich bunt werden. Wobei hier auch noch die "faktische Sperrklausel" eine Rolle spielt, also die Stimmenzahl, die eine Partei mindestens braucht, um ins Parlament einzuziehen – bei einer Wahlbeteiligung wie jetzt am Sonntag wären das rund 31.600 und damit 0,65 Prozent der Stimmen. Dadurch würden aber nur noch rund 38.000 Stimmen (0,8 Prozent) unter den Tisch fallen. In so einem "hürdenfreien" Landtag wären neben Grünen (51 Sitze), CDU (37), SPD (17), FDP (16), AfD (15), Linke (6) und Freie Wähler (5) nun zusätzlich Die Partei und Die Basis mit jeweils zwei Sitzen sowie die Klimaliste BW, die ÖDP und W2020 mit je einem Sitz vertreten. Für Grün-Schwarz (88 Sitze) oder eine Ampel (84) gäbe es immer noch eine bequeme Mehrheit, aber selbst mit den Freien Wählern nicht mehr für eine erweiterte Deutschland-Koalition (75) – es sei denn, die dem Querdenker-Umfeld entstammenden W2020 und Die Basis würden mit ihren drei Stimmen eine Minderheitenregierung tolerieren. Was aber weniger plausibel erscheint, als dass sie sich dem Obstruktionskurs der AfD anschließen würden. Fände sich Grün-Rot (68) oder Grün-Rot-Rot (74) zu einer Minderheitsregierung zusammen, könnten ihr rein theoretisch vier tolerierende Stimmen von Die Partei, Klimaliste und ÖDP zu einer hauchdünnen Mehrheit verhelfen.

Sind dies schon hochspekulative Planspiele, wird es noch spekulativer, wenn es um mögliche Ergebnisse bei einem Präferenzwahlsystem geht. Aber denkbar wäre zum Beispiel, dass Kandidaten der Linken, der Klimaliste und der ÖDP ihre Zweitpräferenz- oder Ersatzstimme den Grünen gegeben, diese also gestärkt und Grün-Rot möglich gemacht hätten. Denkbar wäre freilich auch, dass die WählerInnen durch Verzicht auf taktisches Wählen der Linken und den Freien Wählern über die Fünfprozenthürde in den Landtag verholfen hätten. Dann wäre die Konstellation so ähnlich wie beim Ergebnis mit Dreiprozenthürde – es wären also keine grundlegend anderen Mehrheitsverhältnisse in Aussicht. Dem Wählerwillen wäre allerdings stärker Rechnung getragen. (os)


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19 Kommentare verfügbar

  • Marlies Beitz
    am 21.03.2021
    Antworten
    Nicht zu Wahlrecht oder zur Sperrklausel, sondern zum Satz "dass der Streit um die RICHTIGE Politik zum Wesen einer Demokratie gehört": das Streiten um wichtige Entscheidungen sollte zurück in die Parlamente verlegt werden, auf sachlicher Ebene, vielleicht auch mal hitzig - um endlich die…
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