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Abschiebungen

Gesundheit? Egal.

Abschiebungen: Gesundheit? Egal.
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Mire G. und Sali K. hatten fast 29 Jahre in Deutschland gelebt. Im vergangenen Jahr wurden sie vom Rest der Familie getrennt und in den Kosovo abgeschoben. Mittlerweile hat die Geschichte, die bei aller Besonderheit doch exemplarisch für viele andere Abschiebungen steht, für einigen Wirbel gesorgt.

"Während hierzulande mehr auf die Corona-Leugner und Populisten eingegangen wird, spielen die Menschen, die Humanität für geflüchtete Menschen einfordern, wohl kaum eine Rolle. Was wirft das für ein Bild auf unsere Gesellschaft? Breite Debatten, wann wieder ein Restaurantbesuch möglich ist, aber Abschiebungen durch die Landesregierung in ein Hochrisikoland", schreibt Dagmar Rüdenburg. Sie ist ehrenamtlich im Interkulturellen Forum für Flüchtlingsarbeit (IFF) in Biberach aktiv und hat eine Onlinepetition gestartet: "Wir appellieren an die Landesregierung: Holen Sie das Ehepaar zurück, jeder weitere Tag unter den unmenschlichen Bedingungen gefährdet ihr Leben", so der eindringliche Appell, den bereits fast 40.000 Menschen unterschrieben haben und der Mire G. und Sali K. zurückholen wollen, die nach beinah drei Jahrzehnten in der Bundesrepublik in ein Land abgeschoben worden sind, das es bei ihrer Flucht noch gar nicht gegeben hat (Kontext berichtete). 

Doch Empörung im Internet führt allein oft nicht zum Erfolg. 2019 hatten sich knapp 35.000 Menschen auf der Petitionsplattform change.org für eine Rückkehr der Schwestern Tahiri eingesetzt. Sie waren 1999 als Kleinkinder mit ihrer Familie aus dem Kosovo geflohen, lebten gut integriert in Tuttlingen und wurden im September 2019 nach Serbien abgeschoben (Kontext berichtete). Seitdem müssen sie sich dort ohne serbische Identitätspapiere durchschlagen, genau wie Mire G. und Sali K. nun im Kosovo. Der Antrag auf Papiere der Schwestern Tahiri wurde von den serbischen Behörden in diesem Januar abgelehnt.

"Brutale Abschiebepolitik"

Abschieben um jeden Preis und egal wohin, scheint die Maxime der Landesregierung zu sein. Damals, als über das Schicksal der Tahiri-Schwestern debattiert wurde, hatte Daniel Lede Abal, Sprecher für Migration und Integration der Grünen-Fraktion im baden-württembergischen Parlament, von einer brutalen Abschiebepolitik gesprochen, für die das CDU-geführte Innenministerium verantwortlich sei. An dieser Politik der grün-schwarzen Landesregierung, das beweist der aktuelle Fall von Mire G. und Sali K. eindrücklich, hat sich nichts geändert. Diesmal erklären Lede Abal und der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, in einem Schreiben an Innenminister Thomas Strobl: "Die Eheleute K. und G. hätten aus überragenden humanitären Gründen nicht abgeschoben werden dürfen. Ihnen ist die Wiedereinreise nach Deutschland zu ermöglichen. Die Eheleute müssen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden."

Strobl zeigt sich in seiner Reaktion auf die Kritik des größeren Koalitionspartners allerdings wenig beeindruckt. Verantwortlich für eine Abschiebung sind in seinen Augen nicht die Behörden, sondern die Betroffenen selbst. "Um die möglichen Belastungen einer Abschiebung zu vermeiden, ist es das oberste Anliegen aller beteiligten Behörden, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. (….) Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise wurde, trotz der fehlenden Bleibeperspektive, bedauerlicherweise nicht genutzt." Angesichts eines über 28-jährigen Aufenthalts und der Anwesenheit einer insgesamt 24-köpfingen Familie (in der alle Erwachsenen Arbeit haben) von 'fehlender Bleibeperspektive' zu sprechen und so zu tun, als ob die "freiwillige" Ausreise auf den Balkan für ein schwer krankes Ehepaar eine Option dargestellt hätte, muss für die Betroffenen wie Hohn klingen.

Und so konstatiert auch Lede Abal: "Ich kann an dieser Entscheidung eigentlich nur Härte feststellen und kein Herz." Eine harte Kritik am Koalitionspartner. Die allerdings nur auf journalistische Nachfragen und in Mails an das Innenministerium vorgetragen wird und nicht etwa proaktiv, in einer Pressemitteilung beispielsweise. Dementsprechend bleibt auch das Medienecho bescheiden. Einen echten Koalitionsstreit wollen die Grünen aufgrund der Abschiebepolitik offenbar nicht riskieren. Im Gespräch mit dem freien Sender Radio Dreyeckland sagt Lede-Abal zwar, es sei die Position der Grünen Fraktion, dass Abschiebungen während der Corona-Pandemie nicht stattfinden sollten. Konsequenzen scheint die Meinung der führenden Regierungspartei auf diesem Feld aber nicht zu haben. Die Sammelabschiebungen vom Baden-Airpark finden weiterhin statt.

Zum Fall des abgeschobenen Ehepaars in den Kosovo schreibt das Innenministerium den Grünen-Abgeordneten kühl: "Die von Ihnen geforderte Wiedereinreise der Eheleute fällt nicht in die Zuständigkeit der Landesbehörden." Aufgrund dessen dürfte auch der Appell der Online-Petition an die Landesregierung, das Ehepaar zurückzuholen, zumindest nicht auf direktem Weg zum Erfolg führen. Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann jedenfalls, der über einen Bekannten der hier verbliebenen Familie ein Schreiben in seinen privaten Briefkasten bekam, hielt es nicht für nötig, darauf in irgendeiner Form zu reagieren.

Nun könnte es auf die Justiz ankommen

Die Ausländerbehörde verweist nun auf eine Regelung im Aufenthaltsgesetz, wonach für den Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Eigentlich sollte unstrittig sein, dass es eine außergewöhnliche Härte darstellt, wenn sich zwei schwer erkrankte Personen in einem Land aufhalten müssen, in dem die Gesundheitsversorgung nachweislich mangelhaft ist, und die gesamte Familie, die sonst bei Krankenhausbesuchen und Pflege hilft, 1500 Kilometer entfernt lebt. Der politische Wille allerdings, die Abschiebepraxis zu ändern und Menschen, die schon lange in Deutschland leben, ein Bleiberecht zu geben, fehlt der grün-schwarzen Landesregierung. So könnte es im Fall der Abschiebung nach über 28 Jahren letztlich auf ein handfestes juristisches Urteil ankommen. Denn: Die überschaubare Zahl an Rückholungen nach Abschiebungen wird meist durch Gerichtsurteile eingeleitet. So entschied etwa das Verwaltungsgericht Sigmaringen 2017 im Fall des afghanischen Geflüchteten Hasmat-Ullah Fazelpur, der aus Tübingen nach Bulgarien und von dort aus direkt nach Afghanistan abgeschoben wurde, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihn aus Afghanistan wieder zurückholen muss. Die Abschiebung von Fazelpur, der zwei Mordanschläge der Taliban überlebt hatte, bevor er floh, hatte stattgefunden, obwohl das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war.

Ganz so eindeutig ist die Rechtswidrigkeit der Abschiebung von Mire G. und Sali K. zwar nicht. Aber neben humanitären Zweifeln am Behördenhandeln stellen sich auch einige juristische Fragen. Diese Fragen sind Teil des Antrags auf sofortige Rückholung an das Regierungspräsidium Karlsruhe, den Mire G. und Sali K. über ihren Sohn Emrach gestellt haben. In diesem Antrag verweist die Familie darauf, dass selbst das Landratsamt Biberach bis zuletzt von einer serbischen Staatsangehörigkeit des Ehepaars ausgegangen war. Der Kosovo hätte der Abschiebung des Ehepaars, das nie in diesem Staat gelebt hat, weil es ihn bei deren Weggang noch nicht gab, gar nicht zustimmen dürfen.

Entkräftet wird auch die vom Innenministerium vertretene Behauptung, dass die beiden nicht an der Passbeschaffung mitgewirkt hätten. Dieser Vorwurf wird vielen Geflüchteten gemacht, denen eine Aufenthaltserlaubnis verwehrt wird oder die, wie in diesem Fall, deshalb sogar abgeschoben werden. Im Rückholantrag von Mire G. und Sali K. sind dementgegen sechs Besuche des serbischen Generalkonsulats belegt, die das Ehepaar getätigt hatte, um endlich Ausweis-Dokumente zu erhalten. Ohne Erfolg. Die Ausstellung von Pässen wurde mit großer Wahrscheinlichkeit durch das angespannte Verhältnis zwischen Serbien und dem Kosovo verhindert.

Geprüft wurde nur die Flugfähigkeit

Ein wesentlicher Punkt, auf den der Antrag aufmerksam macht, ist zudem, dass bei der Abschiebung des Ehepaars keine umfassende ärztliche Prüfung eingeleitet wurde. Obwohl dem Landratsamt Biberach als Ausländerbehörde und auch dem Regierungspräsidium Karlsruhe der schlechte Gesundheitszustand der beiden bekannt war. "Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person", so Walter Schlecht von der Aktion Bleiberecht, der die Familie bei der Forderung nach einer Rückholung der Eltern unterstützt.

Bei Sali K., dem 62-jährigen Diabetiker, der drei Herzoperationen hinter sich hat, dem drei Stents gelegt wurden und der zur Stabilisierung der Psyche auf Medikamente angewiesen ist, und der 64-jährigen Mire G., die depressiv und lungenkrank ist, kam am Morgen des 12. Oktober der Pflegedienst, aber nicht um wie üblich zu helfen, sondern um der Polizei für die Abschiebung die Tür zu öffnen. Und auch die begleitende Amtsärztin prüfte nicht umfassend den Gesundheitszustand der beiden, um abschätzen zu können, ob der sich durch die medizinische Unterversorgung im Kosovo nicht gefährlich verschlechtern könnte. Geprüft und bejaht wurde lediglich die Flugfähigkeit.

Mit der rechtlichen Dimension der Abschiebung von erkrankten Personen hat sich auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, befasst: "Eine Abschiebung ist dann unzulässig, wenn sich in ihrer Folge der Gesundheitszustand der betroffenen Person schwerwiegend verschlechtert beziehungsweise gefährdet wird oder gar Lebensgefahr droht. Das bedeutet: Sowohl im Asylverfahren als auch bei der Vorbereitung und der konkreten Durchführung der Abschiebung muss geprüft werden, ob mögliche Gesundheitsgefahren vorliegen." Eine solche Prüfung fand bei Mire G. und Sali K., ebenso wie in sehr vielen anderen Fällen, nicht statt.

"Das zeigt für mich eine kolonialistische Herrenmenschenattitüde und eine totale Gleichgültig gegenüber Menschen in anderen Ländern, gegenüber der Situation in anderen Ländern, dass man sagt, Hauptsache raus und was dann mit den Leuten passiert, ist nicht mehr unser Problem." So kommentiert Seán McGinley, Geschäftsführer des baden-württembergischen Flüchtlingsrats, das Vorgehen bei dieser und anderen Abschiebungen in der Corona-Pandemie. Und ganz generell: "Man muss leider sagen, dass das nicht der erste, nicht der zweite, nicht der dritte und auch nicht der vierte Fall dieser Art ist, die ich in den letzten Jahren mitbekommen habe."

Unsicherheit bleibt

Selbst Innenmister Strobl räumt im Falle des abgeschobenen Ehepaars ein, dass es sich um eine schwierige Situation handle. "Gleichwohl muss ich aber auch um Verständnis für die Behörden bitten, die das bestehende Recht umzusetzen haben. Für mich ist nicht ersichtlich, dass die beteiligten Behörden unrechtmäßig gehandelt haben." Das ist wohl Auslegungssache. Was hingegen sicher ist: Der Wille, aufenthaltsrechtliche Spielräume zugunsten des Ehepaars zu nutzen, hat über Jahre hinweg gefehlt.

"Meinen Eltern geht es sehr schlecht, die Mutter ist depressiv, der Vater ringt beim Sprechen um Luft”, sagt der Sohn Emrach G. Angesichts der momentan geltenden zweijährigen Wiedereinreisesperre, der juristischen Unwägbarkeiten, der Corona-Lage im Kosovo und des Gesundheitszustand des Ehepaars bleibt eine enorme Unsicherheit, wann und ob die Familie Mire G. und Sali K. wiedersehen kann. Die Situation, sagt Emrach G., sei für die ganze im Lankreis Biberach verbliebene Familie, die sechs Kinder, die alle einer Arbeit nachgehen, die 17 Enkel, den Urenkel und die 92- jährige Mutter von Mire G., die hier in einem Seniorenheim lebt, extrem belastend.


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3 Kommentare verfügbar

  • Momi Meier
    am 15.02.2021
    Antworten
    Zerstörung von Integration
    Es geht nicht nur um das Leid des alten Ehepaars, dem man die Lebensgrundlage entzogen hat.
    Es ist eine Familie mit Kindern, Enkeln und Urenkeln, die sich seit 28 Jahren bemüht in unserer rauen Leistungsgesellschaft Fuß zu fassen. Wenn man erfährt, dass die Großeltern…
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