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Polizeigesetz verschärft

Grüne Vasallentreue

Polizeigesetz verschärft: Grüne Vasallentreue
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Nichts sehen, nichts hören, wenig sagen: Es ist kein großartiges Bild, das die Spitze der Grünen-Fraktion im baden-württembergischen Landtag im Umgang mit dem neuen Landespolizeigesetz abgibt. Statt die Kritik der Fachleute aufzugreifen, winkt sie sämtliche umstrittenen Verschärfungen durch – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken.

Drei knappe Seiten Argumentationshilfe machen die Runde in der Grünen-Fraktion. Zur Besänftigung jener ohnehin mit der Lupe zu suchenden Gemüter, die Innenminister Thomas Strobl (CDU) nicht nachgeben wollen. Und zur Information all der anderen, die sich ohnehin nur im Vorübergehen mit der heiklen Problematik befassen möchten. Die Tonlage des Papiers erinnert an ein Schlaflied für kleine Kinder, bei dem der Zweck die Mittel heiligen muss.

Bester Beleg sind zwei knappe Sätze über den Landesdatenschutzbeauftragten. Der habe auch im Nachgang zur Anhörung an seiner Einschätzung festgehalten: "Der Gesetzesentwurf wirft aus seiner Sicht keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf." Diese Verkürzung ist tricky. Erst am vergangenen Donnerstag, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Staatsrätin Gisela Erler, hatte eben dieser Landesdatenschutzbeauftragte, Stefan Brink, sehr wohl Bedenken dargelegt, genauer gesagt: bekräftigt. Und das nicht zu knapp. Es sei unangemessen, so Brink, dass ihn das neue Gesetz in die Situation bringe, vor Gericht klagen zu müssen, um seine Beschwerden durchzusetzen: "Das ist keine Kleinigkeit und europarechtswidrig."

Die Grünen-Handreichung wirft auch ein Licht auf den Umgang der Fraktionsspitze mit ihren Abgeordneten. In früheren Jahren und bei anderen Parteien wäre derlei Vorgehen mit Recht aufs Schärfste gerügt worden. Die, die dem schwarzen Minister unbedingt folgen wollen, setzen auf die Ahnungslosigkeit all jener, die sich nicht im Detail mit dem Gesetz befasst haben, das sie durchwinken sollen. Sonst wüssten sie, wie viele kritische Anmerkungen Brink schon aufgeschrieben hatte, bevor der Innenminister sein Gesetz vor der Sommerpause in den Landtag einbrachte.

Zum Beispiel zu der aus seiner "Aufsichtspraxis" resultierenden Frage, "dass Beschäftigte des Polizeivollzugsdienstes die einfache Möglichkeit eines Datenabrufs aus polizeilichen und sonstigen Dateien immer wieder zu persönlichen Zwecken missbrauchen würden". Und weiter: "Hier könne der eindeutige gesetzliche Hinweis auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Tuns einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Beschäftigten leisten." Die Standardantwort auf diesen und zahlreiche andere Punkte: "Der Anregung wird nicht nachgekommen."

Korpsgeist bei der Landesregierung

An anderer Stelle hätten die Abgeordneten der größeren Regierungsfraktion eine Ankündigung mit Drohungscharakter lesen können. Denn der Landesbeauftragte kündigt im Zusammenhang mit dem Richtervorbehalt, unter dem die Verwendung von Bodycams in privaten Räumen steht, "eine Überprüfung der praktischen Bedeutung und Handhabung dieser neuen Eingriffsbefugnis" für das Jahr 2021 an. Das ist vergleichbar mit 2019 und lässt nur wenig Gutes erwarten. Nach Stichproben in drei Polizeipräsidien ist im vergangenen Jahr bekannt geworden, dass die Kameras viel zu oft und verbotenerweise nicht nur dann laufen, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Einsatzkräfte hatten in Polizeirevieren und aus Polizeiautos gefilmt und so den eigenen Einsatz dokumentiert – genau dazu darf der Einsatz aber nicht statfinden, laut Gesetz. Nachschulungen in größerem Stile mussten stattfinden. Da hatte Brink den Innenexperten der Grünen-Fraktion Hans-Ulrich Sckerl noch an seiner Seite mit der Forderung, notfalls auch die entsprechende Dienstanweisung für PolizistInnen zu verschärfen.

Inzwischen ist auch für Sckerl Vasallentreue oberste Koalitionärstugend. Die Grünen beschwören, was alles verhindert worden sei: Einführung der Online-Durchsuchung; Ausweitung des Anwendungsbereichs eines letztlich unbegrenzt möglichen präventiven Gewahrsams; Ausweitung der Schleierfahndung in Grenznähe; Einführung der Nutzung von Bodycams in Gebäuden und Wohnungen ohne Richtervorbehalt; Ausweitung der Befugnis zur präventiv-polizeilichen DNA-Untersuchung; Ausweitung des großen Lauschangriffs. Sie geben sich mit Antworten jener Ministerien (Innen und Justiz) zufrieden, die eigentlich unter besonderer Beobachtung stehen müssten. "Wir haben nach der Anhörung Fragen an das Innenministerium gerichtet, die ausführlich beantwortet wurden, daraus ergeben sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken", heißt es an einer Stelle. "Das Justizministerium hat mitgeteilt, dass seiner Mitzeichnung im Ressortverfahren keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegengestanden hatten", an einer anderen. Und im Fazit heißt es regelrecht selbstbeschwörend: "Sicherheit und Freiheit gehen Hand in Hand."

Dabei sind Ärger und Klagen zu erwarten. Keine drei Wochen ist es her, dass fünf von zehn Sachverständigen im Parlament lang und breit ihre Befürchtungen ausbreiteten, wo das neue Gesetz die Grenzen des grundgesetzlich Zulässigen überschreiten könnte (Kontext berichtete). Und dennoch beharrt Sckerl selbst auf Nachfrage autosuggestiv darauf, dass "verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden konnten". Bei den neuen Befugnissen für die Polizei sei "für enge Grenzen gesorgt worden". Und vor diesem Hintergrund stimme die grüne Fraktion dem Polizeigesetz zu. Nichts sehen, nichts hören, wenig sagen eben.


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3 Kommentare verfügbar

  • Hella Bauer
    am 01.10.2020
    Antworten
    ums mit Liebermann zu sagen: Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte..... danke, Herr Kretschmann!
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