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Strobl und Polizeigesetz

Realitätsverweigerung mit Ansage

Strobl und Polizeigesetz: Realitätsverweigerung mit Ansage
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Thomas Strobl will oder kann zentrale Einwände gegen sein neues Polizeigesetz weiterhin nicht anerkennen. Jetzt sind die Innen- und RechtspolitikerInnen der Regierungsfraktionen gefragt und die ExpertInnen im Innenministerium. Sie spielen mit ihrer Reputation, wenn sie Strobl nicht aufhalten.

Dass parlamentarische Anhörungen nicht dröge sein müssen, belegt am Montag im Landtag Andreas Nachbaur. Als Professor an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg weiß er die Aufmerksamkeit in Auditorien hochzuhalten – nicht zuletzt mit griffigen und angriffigen Thesen. Deshalb spricht er von Vorschriften, die in Bandwurmsätze verpackt sind oder stellt sich vor, wie OrdnungshüterInnen im Einsatz erst einmal drei- oder vierseitige Textpassagen studieren müssen. 

In seiner schriftlichen Stellungnahme an die FachpolitikerInnen im Innen- und im Ständigen Ausschuss versucht Nachbaur zu erklären, warum die im Gesetzentwurf erweiterten Möglichkeiten zum Einsatz von Bodycams oder zur Personenfeststellung bei Konzerten, Demos und Fußballspielen verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. Nach dem präzisen und pointierten Vortrag im Plenarsaal zeigt sich, dass der Professor den Innenminister – und nicht nur ihn – nicht wirklich erreicht hat: Strobl, der die Anhörung mit seinem Staatssekretär Wilfried Klenk und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz verfolgt, schenkt danach Nachbaurs Einwänden keinerlei Beachtung. "Experten haben heute bestätigt: Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei maßvoll erweitert und die Änderung des Polizeigesetzes ist gut für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten", lässt er schriftlich mitteilen – so als wäre er gar nicht anwesend gewesen.

Auch Siegfried Lorek, der Waiblinger CDU-Abgeordnete und selbst Polizist, kümmert sich lieber nicht um verfassungsrechtliche Bedenken, sondern um den Professor persönlich. Über dessen ablehnende Haltung zur Bodycam habe er "bereits in einem Aufsatz in der SPD-Mitgliederzeitschrift im Jahr 2018 gelesen".  Selbst von ihm, dem Polizeirat mit 25 Jahren Erfahrung, kommt kein einziges Wort als Antwort oder gar zur Entkräftung der Kritik.

Rechtsexperte ist traurig

Dabei sind nicht weniger als fünf der zehn geladenen Sachverständigen Skeptiker, warnen davor – sehenden Auges und angesichts der Rechtsprechung – den Bruch der Verfassung zu riskieren. Mark Zöller von der Uni Trier hat mehrere einschlägige Gesetzesnovellen in der Republik beratend begleitet. Er nennt die Passagen zum Pre-Recording, also der 60 Sekunden, die bei der endgültigen Aktivierung der Aufzeichnung nicht gelöscht werden, und den Einsatz von Kameras in Wohnungen grundsätzlich "die deutlich misslungenste Regelung, die mir bislang begegnet ist". Das stimmt ihn nach eigenem Bekunden "ein bisschen traurig, aber ich muss es so sagen". Denn sie seien "völlig unklar" und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "unzulässig".

Auch Zöller legt Wert darauf, dass er nicht im akademischen Elfenbeinturm sitzt: "Ich kann verstehen, dass es unbefriedigend ist, wenn man in Restaurants, in Spielhallen, in Bordelle nicht rein darf mit der Kamera." Aber selbst die seien vom Artikel 13 Grundgesetz erfasst, weil es darin nicht allein um Wohnungen geht, sondern um sogenannte Rückzugsräume. Und dann fällt ein Schlüsselsatz für den weiteren Umgang mit den Anhörungsergebnissen: Details seien Laien vielleicht schwer zu erläutern, "aber man muss es tun". Im Klartext: Dumpfe Empfindungen wie die, dass die Polizei doch selbstverständlich einen besoffenen prügelnden Vater und Ehemann filmen dürfen muss, oder selbsternannte oder als Wählergruppen erkannte Hardliner, dürfen nicht bedient werden. Nötig wären stattdessen sachliche Erklärungen zu den klaren rechtlichen Grundlagen und vor allem Schranken.

Die Opposition müht sich in der Ausschusssitzung redlich, speziell SPD-Fraktonsvize Sascha Binder und für die FDP der frühere Justizminister Ulrich Goll. Strobl, der jederzeit das Wort ergreifen könnte, schweigt beredt, seine Parteifreunde, neben Lorek der langjährige Innenexperte Thomas Blenke, sind ebenfalls keine Hilfe. Der erfahrene Calwer Abgeordnete will von Tanja Kramper, einer Mannheimer Kriminalhauptkommissarin mit viel Erfahrung im Bereich häuslicher Gewalt, wissen, welche Wünsche sie für künftige Novellen hat. Sie kommt rasch ab vom Thema Bodycam, empfiehlt polizei-interne Fallkonferenzen, zudem sind Vernetzung und Kooperation mit anderen Behörden aus ihrer Sicht unabdingbar für die Polizei. Auch dieser Punkt findet keinen Eingang in Blenkes Zusammenfassung: "Die Praktiker und der Generalstaatsanwalt Brauneisen waren sich einig: Der Gesetzesentwurf ist maßvoll und trägt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei."

Dabei enthält sich Kramper jeder rechtlichen Bewertung. Und ein anderer Praktiker, Ralf Kusterer, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, mag ebenfalls nicht juristisch diskutieren, sondern konzentriert sich allein auf den vermeintlichen Nutzen für die PolizistInnen. Ein weiterer Befürworter, Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen, schießt den Vogel mehrfach ab in diesen zweieinhalb Stunden. Er hält es schon deshalb für angebracht, Bodycams im geschützten privaten Bereich laufen zu lassen, weil damit "ein bisschen Waffengleichheit" hergestellt werde: "Wir sehen, dass derzeit Privatpersonen Polizeieinsätze sehr häufig mit ihren Handys dokumentieren und am Ende stehen Sequenzen im Netz, die möglicherweise verfälschend sind." Sein früherer oberster Chef – Brauneisen war unter Goll Spitzenbeamter im Justizministerium – muss ihn darauf hinweisen, dass die Kameras nicht zur Dokumentation von Einsätzen verwendet werden dürfen, sondern zur Gefahrenabwehr.

Da kann noch mehr kommen

Vor allem aber macht Brauneisen klar, auf was alles der Innenminister verzichtet hat im neuen Polizeigesetz, das mitnichten das härteste in der Republik sei, und sagt damit zugleich, was in einem weiteren Anlauf noch anstehen könnte: präventive Online-Durchsuchung, Sicherungsgewahrsam, auch unbefristet, die anlasslose Schleierfahndung im gesamten Grenzbereich bis zur Tiefe von 30 Kilometern, die automatisierte Gesichtserkennung, DNA-Untersuchung von Spuren auf bestimmte persönliche Merkmale. All dies komme eben "nicht in den Werkzeugkasten der Polizei", sondern es würden "nur einige wenige Befugnisse" neu aufgenommen. Binder konterte kühl, dass selbst ältere Befugnisse, hochumstritten in der ersten Reformdebatte 2017 wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, noch nicht ein Mal aus dem Kasten genommen worden seien, weil bis heute die technischen Voraussetzungen fehlen.

Nach dem aktuellen Zeitplan bleiben den Abgeordneten von SPD und FDP genau zwei Wochen Zeit, um den Realitätssinn doch noch zu wecken beim Innenminister. Oder, gerade zum Wohle der Einsatzkräfte, wenigstens bei der Landespolizeipräsidentin. Oder in den Regierungsfraktionen. Immerhin verspricht der Innenausschussvorsitzende Karl Klein, noch ein Strobl-Parteifreund, "sehr ausgiebige Beratungen", um am Ende ein "praxisnahes und rechtssicheres Gesetz" zu verabschieden. Für die Grünen betont Hans-Ulrich Sckerl, so eine Anhörung sei schließlich "keine Alibiveranstaltung", Verbesserungsvorschläge würden überprüft und danach "abschließend in der Koalition beraten".

Beraten allein wird nicht reichen. Nachbaurs Statement im Plenarsaal gipfelte im Zitat aus einem Kommentar zum Polizei- und Ordnungsrecht: "Der Polizeibeamte, der diese Vorschriften anwenden muss, verdient unser Mitgefühl." Aber selbst das hat Jurist Strobl nicht gehört, nicht hören können oder wollen. Jedenfalls noch nicht.


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3 Kommentare verfügbar

  • w.-g. esders
    am 16.09.2020
    Antworten
    Ich WAR mal grün. Das war aber damals eine andere Farbe.
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