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Polizeigesetz

Ausweis raus und Rucksack auf

Polizeigesetz: Ausweis raus und Rucksack auf
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Erfahrungsgemäß hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) kein besonders glückliches Händchen bei seinen Versuchen, das baden-württembergische Polizeigesetz zu verschärfen. Die erste Novelle musste er gehörig nachbessern. Jetzt droht ihm die Neufassung um die Ohren zu fliegen.

Es geht nicht nur ums Filmen in fremden vier Wänden – Kontext berichtete. Und es geht nicht nur darum, dass bei weniger als tausend von rund zwei Millionen Einsätzen pro Jahr in Baden-Württemberg Gewalt gegen BeamtInnen in Wohnungen ausgeübt wird, weshalb der Einsatz von Bodycams in geschlossenen privaten Räumen kaum verhältnismäßig sein kann. Es geht, wie es im Gesetz heißt, um die "weitere Effektivierung polizeilicher Befugnisnormen". Den vielen KritikerInnen geht es vor allem jedoch um die berüchtigten Großlagen, darum, "bei Großveranstaltungen und Ansammlungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko für die innere Sicherheit aufweisen, Personenkontrollen durchzuführen", wie Strobl selber im Landtag ankündigte. Wobei er gleich die bedrohlich klingende Ansage hinterherschickte, Lippenbekenntnisse seien das nicht.

In Gesetze gegossen sind die Verschärfungen keineswegs nur bei Hochrisiko-Fußballspielen, auf die der Innenminister so gern verweist. Unter anderem in den Paragrafen 27 und 34, die Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen künftig erlauben "im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen". Um ein solches festzustellen, ist allerdings nicht nur eine "aktuelle Gefährdungsanalyse" nötig, bei der laut § 44, Absatz 1, Satz 1 "anzunehmen ist, dass Veranstaltungen und Ansammlungen vergleichbarer Art und Größe von terroristischen Anschlägen bedroht sind". Schon die Formulierung "vergleichbarer Art und Größe" ist reichlich unkonkret. Der Türöffner für alles und jedes jedoch versteckt sich in Satz 2, wonach das Vorgehen auch erlaubt sein soll, wenn "aufgrund der Art und Größe der Veranstaltungen und Ansammlungen erfahrungsgemäß erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können".

Kontrolle auch vor und nach Veranstaltungen

Erfahrungsgemäß ist erfahrungsgemäß ein ausgesprochen konfliktträchtiger Begriff. Normalerweise mögen JuristInnen ihn gar nicht, weil er zu heiklen und langwierigen Debatten führt. Beliebt ist er hingegen bei OrdnungshüterInnen und Hardlinern, die nicht lange fackeln wollen, wenn sie den Eindruck haben, einschreiten zu müssen, weil das Dürfen weit gefasst ist. Eine Einschränkung befindet sich unter der Überschrift "Einzelbegründung", im Kleingedruckten quasi. Denn gemeint sind "öffentliche Veranstaltungen", nicht aber solche, die "auf die Meinungsäußerung oder -bildung gerichtet sind". Wer sich zehn Jahre zurückbeamt, zur 38. Stuttgarter Montagsdemo, der damals größten ihrer Art – die Vorbereitungen zum Abriss des Nordflügels hatten begonnen –, der wird schwerlich derart feinsinnige Unterscheidungen zwischen An- und Versammlung oder Veranstaltung treffen wollen. Waren die mehr als 10.000 GegnerInnen gekommen, um ihre Meinung zu äußern und sich an der Meinungsbildung zu beteiligen?

Grau und in diesem Fall reichlich ungenau ist alle Theorie. In der Praxis hätten sich, wären die jetzt geplanten Befugnisse schon vor einem Jahrzehnt Realität gewesen, die Einsatzkräfte auf ihre Erfahrungen berufen, sich zahllose Ausweise zeigen lassen und Rucksäcke durchsucht. Und das nicht nur auf der Demo selber. Denn besonders tricky ist in Strobls Gesetzentwurf die Wahl der Präpositionen: Die neuen Regeln sollen nicht nur am Veranstaltungsort gelten, sondern auch für die Wege dahin – bei S-21-Großdemos also für König- oder Lautenschlagerstraße, die Zuwege von Oper oder Schlossgarten, den Ferdinand-Leitner-Steg und so fort.

Anwaltsverband fürchtet Rechtswidrigkeit

Gerade die "Einzelbegründung" zur Erhellung von Zielen und Zwecken des Kontrollierens ist aufschlussreich. Denn es wird "klargestellt, dass auch die Vor- bzw. Nachphase der Veranstaltung und Ansammlung umfasst ist". Veranstaltungen übrigens, bei denen "erfahrungsgemäß mit der Begehung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert zu rechnen" sei. Klingt einschränkend, ist es aber kaum, denn "bedeutender Wert" heißt: ab 750 Euro.

Zusammengefasst: Keine Familie auf dem Weg zum oder vom Neckarstadion, zum Volksfest, zu einem Konzert, von Demos ganz zu schweigen, kann mehr sicher sein vor einer Personenkontrolle einschließlich des Filzens von Taschen, Beuteln und anderen Behältnissen. 

Die Stellungnahmen Dritter, die dem in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf beigefügt sind, enthalten viel Skepsis und klare Einwände. "Gerade in der gegenwärtigen Entwicklung, in der aufgrund zutreffend erkannter Bedrohungslagen die Kompetenzen der Polizei erneut erweitert werden sollen – wie etwa um die Identitätsfeststellung bei Großveranstaltungen –, schuldet der Gesetzgeber dem Bürger umso mehr Transparenz", mahnt der Anwaltsverband Baden-Württemberg. Er verlangt, wenigstens in die Gesetzesbegründung entsprechende Begriffserklärungen und anschauliche Fallbeispiele aufzunehmen.

Der Verband rügt Formulierungen wie in Paragraf 53, der die ohnehin heikle Erhebung von Telekommunikationsverkehrs- und Nutzungsdaten regelt und dabei gleich in mehreren Punkten schwammige Vorgaben macht. Und zwar nach der Melodie: "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person innerhalb eines überschaubaren Zeitraums" dieses oder jenes tue. Gerade bei der Kumulation mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe, belehrt der Anwaltsverband die Ministerialbeamten und ihren obersten Chef, seien mangelnde Bestimmtheit und Normenklarheit der Regeln zu befürchten. Und damit ihre Rechtswidrigkeit.

Niemand in einer Menschenschlange ist mehr gefeit

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte beklagt, wie für Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen "den Ausschlag allein die Erfahrungen der Polizei geben". BürgerInnen müssten damit "bei zahlreichen Veranstaltungen rechnen, ohne dass ex ante besonders betroffene Veranstaltungen auch nur ansatzweise bestimmt werden könnten". Das illustrierende Beispiel ist leicht fasslich: Niemand in einer Menschenschlange könne mehr gefeit sein vor einer Kontrolle, weil sich in Menschenschlangen erfahrungsgemäß Taschendiebe einreihen. Verdachtsunabhängiges Vorgehen sei auf ein Minimum zu reduzieren, verlangt die Neue Richtervereinigung, weil dies stets "die Gefahr der bewussten oder unbewussten Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen birgt, denen Straftaten von der Polizei eher zugetraut würden". Diesem Anspruch werde der Entwurf nicht gerecht.

Die BürgerrechtlerInnen von der "Demobeobachtung Südwest" beschleicht "das ungute Gefühl", wie es in ihrem Votum zu Strobls Werk heißt, dass die Corona-Krise "mit ihren Einschränkungen von Grundrechten und Öffentlichkeit dazu benutzt werde, Demokratieabbau zu betreiben". Sie hegen insbesondere Befürchtungen, "wenn die Möglichkeiten von Durchsuchungen von Personen und Sachen in und am Rande von Versammlungen (offenbar keineswegs nur bei Großveranstaltungen) so wie geplant erweitert würden". Schon jetzt empfänden gerade Fußballfans die Behandlung als schikanös; die Verschärfungen könnten "blanke Wut auslösen". Die Hauptforderung ist weitreichend: Der Verabschiedungsprozess des Gesetzes sei abzubrechen.

Das wiederum ist nicht ganz so einfach, weil Baden-Württemberg in der Umsetzung der EU-Datenschutzvorschriften bereits über zwei Jahre in Verzug ist. Diese Gelegenheit hat Strobl genutzt, um gleich ein komplett neues Polizeigesetz vorzulegen. Selbst KritikerInnen anerkennen, dass der Entwurf in verschiedenen Bereichen mehr Klarheit bringt als die aktuell gültigen Regelungen. Das ist aber eben nur ein Teil der Wahrheit. Der DGB weist auf einen anderen, ebenfalls gewichtigen hin: Schon die hochumstrittenen Verschärfungen von 2017, die erst nach einer neuerlichen Überarbeitung durch das Ministerium den Landtag passierten, hätten "aufgrund fehlender personeller Ressourcen" gar nicht umgesetzt werden können. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter stößt ins selbe Horn.

Krawallnacht muss für Verschärfung herhalten

Auch bei den Experten der anderen Fraktionen erntet Strobls Projekt bisher deutliche Ablehnung. Dass der Minister es mit den stundenlangen Ausschreitungen im Talkessel mitbegründen will, bringt nicht nur Ex-Justizminister Ulrich Goll auf die Palme. Nach seiner Ansicht wäre die Krawallnacht nicht anders verlaufen, wenn es das neue Gesetz schon gegeben hätte. Der FDP-Abgeordnete hat den Verdacht, dass der CDU-Landesvorsitzende "sich eher selbst helfen will als der Polizei". Für die SPD erinnert Sascha Binder, der Generalsekretär und Fraktionsvize, an 2017. Die mit dem Argument der Terrorbekämpfung auf dringenden Wunsch des Innenministers doch eingeführte Quellen-TKÜ, also das Abfangen internetbasierter, verschlüsselter Kommunikation im Netz, sei seither noch kein einziges Mal zum Einsatz gekommen.

Nahezu auf jede der vielen Stellungnahmen reagiert Strobls Haus abwehrend. Sogar auf die von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ins Spiel gebrachte Überlegung, das künftige Gesetz "nach einiger Zeit" auf den Prüfstand zu stellen. Dem werde nicht nachgekommen, heißt es, mit Ausnahme der Bestimmungen zu besonders gefährdeten Großveranstaltungen. Dass dies für den Einsatz der Bodycams in Wohnungen nicht gilt, wird ausdrücklich betont. Vielmehr zieht das Innenministerium den Zirkelschluss, gerade die Erfahrungen nach Einführung des Einsatzmittels hätten "den fachlichen Bedarf für die nun vorgenommene Erweiterung gezeigt".

Ob diese und alle die anderen Argumente für eine weitere Verschärfung am Ende stechen, ist noch längst nicht sicher. Mitte September findet jene Anhörung externer Fachleute statt, die SPD und FDP im Landtag durchsetzen konnten. Der grüne Koalitionspartner wird ziemlich ins Schwitzen kommen, wenn er mit seinen Stimmen wenige Monate vor einer Landtagswahl derart weitreichende Veränderungen durchwinkt. Die Hoffnung stirbt jedoch zuletzt. Denn zuerst kommt – wie schon 2017 – erst einmal der Innenminister unter Druck. Erfahrungsgemäß.


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3 Kommentare verfügbar

  • Ruby Tuesday
    am 15.08.2020
    Antworten
    So spukt in zu vielen PolitikerInnen der Westentaschenlukaschenko und vertieft den Graben zwischen Volk und Polizei. Bis kein Dialog mehr möglich ist und den PolizistInnen ob der vielen Gesetze und Durchführungsbestimmungen das Wissen vom Grundgesetz abhanden kommt. Gegen Lukaschenko und andere…
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