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Daten gegen Viren

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Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink macht klare Ansagen: "Unsere Vorschriften gelten immer." Er wird wackere MitstreiterInnen brauchen, wenn diese Erkenntnis nicht nur die Corona-Krise, sondern vor allem die schrittweise Aufhebung von Beschränkungen und Verboten überleben soll.

Der erste Zugriff konnte gerade noch abgewendet werden. Denn eigentlich wollte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Datenschutz dem Infektionsschutz unterordnen und "technische Mittel einsetzen, um Kontaktpersonen von erkrankten Personen zu ermitteln". Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) trat auf die Bremse und verhinderte Handy-Ortung und Standort-Tracking. Datenschützer Brink lobt die Sozialdemokratin dafür, dass es selbst in der Krise noch genügend Leute gebe, "die den Datenschutz und unser Grundgesetz mitdenken".

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts leitet sich die informelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß", heißt es im berühmten Volkszählungsurteil von 1983. Spahn gibt trotzdem nicht auf und damit einen Ausblick auf die Auseinandersetzung, die die Republik überrollen wird, wenn es um Ausmaß und Zeitpunkt der Schritte zurück zur Normalität geht.

Möglichkeit zur hemmungslosen Handyspionage

Jetzt ist eine freiwillig zu nutzende App in der Diskussion, in der als Beispiel Südkorea genannt wird mit seiner aktuellen Verdoppelungsrate der Corona-Fälle von 80 (!) Tagen – in Deutschland sind es gegenwärtig laut Johns-Hopkins-Universität knapp sechs. Allerdings ist Südkorea ein Land, aus dem BürgerrechtlerInnen vor fünf Jahren einen Hilferuf in die westliche Welt sandten, als bekannt wurde, wie dortige Behörden und vor allem der Geheimdienst Oppositionelle, GewerkschafterInnen und JournalistInnen hemmungslos ausspionierten. Allein in sechs Monaten waren seinerzeit sechs Millionen Telefonnummern betroffen. Der gesellschaftliche Aufschrei blieb aus. "Wir haben eine lange Periode an Diktatoren überdauern müssen, deshalb sind die Koreaner daran gewöhnt, überwacht zu werden, und mit dem Konzept der Privatsphäre nicht vertraut", schrieb der Internetaktivist Oh Byoung-il damals.

Inzwischen ist die Zahl der Smartphone-Süchtigen unter Kindern und Jugendlichen explodiert. Eltern müssen (!) auf jedem neugekauften Gerät Überwachungs-Apps installieren, um den Nachwuchs besser zu kontrollieren. Und Upskirting ist von vorgestern. Immer wieder werden Fälle heimlicher privater Ausspähung publik, per Kamera im Föhn, per Laptop oder TV-Schirm. Auch international für Schlagzeilen sorgte, als in einem Edelhotel über Monate 1600 Gäste zum Beispiel im Badezimmer gefilmt und die Aufnahmen über registrierte NutzerInnen verbreitet wurden. Das Land sei Versuchslabor großer Unternehmen, klagen Kritiker wie Oh Byoug-il, es werde hemmungslos überschwemmt mit immer neuen Technologien zum Dumpingpreis, um deren Reiz zu testen.

Regelrecht fahrlässig ist angesichts dieser meilenweit auseinanderklaffenden gesellschaftlichen Standards, eine Debatte zu schüren in der Tonlage: Im Kampf gegen Corona sind Persönlichkeitsrechte nicht mehr vorrangig, weil es um Leben und Tod geht. "Der Schutz von Leben ist mir persönlich in der aktuellen Krise wichtiger als der Schutz meiner Daten", sagte Achim Berg, der Präsident des IT-Verbands Bitkom, dem "Handelsblatt". Er werde eine Tracking-App nutzen, sobald sie verfügbar sei, denn digitale Technologien könnten "ganz wesentlich" helfen, die Corona-Pandemie zu verlangsamen, einzudämmen und zu besiegen.

Der 1999 gegründete Verband vertritt mehr als 2700 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, unter ihnen gut tausend Mittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player, wie es in einer Selbstdarstellung heißt. In der unweigerlich anstehenden Debatte wird er eine gewichtige Stimme sein. Deshalb lohnt sich genau hinzuhören. "Über spezielle Apps, die auf Standortdaten zugreifen können, etwa via GPS, könnten individuelle Kontakte und besonders gefährdete Personen identifiziert werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen", erläutert Berg. Technisch sei "es möglich, genau zu ermitteln, wer sich wann wo befunden hat und zu welchen Kontakten es dabei gekommen sein kann".

Grüne Telefone wurden gesperrt

Die Achtzigerjahre lassen grüßen, speziell die umstrittene Volkszählung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1983 den ersten Versucht gestoppt hatte, ging es 1987 so richtig zur Sache. Landtagspräsident Erich Schneider ließ sogar Telefone der damals von Fritz Kuhn geführten Grünen-Fraktion im Landtag vorübergehend sperren, weil von dort zum Boykott der Volkszählung aufgerufen werde. Vor allem CDU-Abgeordnete strapazierten das platte Argument, wer nichts zu verbergen habe, könne sich doch auch zählen lassen. Die Methode, alle SkeptikerInnen in einen Sack zu stecken und ordentlich auf selbigen einzudreschen, erwies sich als so beliebt wie eh und je.

Besonders im Fokus stand Ruth Leuze, eine promovierte Juristin, die 1980 zur ersten Datenschützerin im Land berufen wurde. Allerdings brachte sie die damalige schwarze Alleinregierung mit ihrer Konsequenz und Ruhe immer wieder auf die Palme. Sie warf vor allem der CDU-Landtagsfraktion Versuche vor, "meine generell von politischen Strömungen unabhängige und unbeeinflusste Amtsführung in Misskredit zu bringen", sie einzuschüchtern und in ihren Kontrollrechten zu beschneiden. Der Streit eskalierte, die Union stellte mit dick aufgeblasenen Backen Leuzes Wiederbestellung in Frage. Tatsächlich blieb sie im Amt, trat allerdings ausgerechnet unter SPD-Innenminister Frieder Birzele zurück, weil sie durch ihn ihre Möglichkeiten beschnitten sah.

Die haben sich ganz und gar geändert. Stefan Brink steht einer eigenständigen Behörde mit rund 40 Beschäftigten vor, die nicht mehr dem Innenministerium untersteht, weil der Europäische Gerichtshof auf mehr Eigenständigkeit der Kontrolle des Umgangs mit Daten in Behörden und Unternehmen verlangte. Der Jurist, der in seinem Spezialgebiet auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig war, kann rügen und verlangen und Bußgelder verhängen – wie die Affäre rund um den früheren Juso-Landesvorsitzenden Leon Hahn gezeigt war. "Wir werden in der Corona-Krise nicht impertinent auftreten", sagt Brink für sich und seine 40 KollegInnen. Bestimmt aber schon, etwa wenn die Schulverwaltung Kollegien empfiehlt, bei Unterricht zu Hause den Datenschutz mal nicht so ernst zu nehmen: "Ich kann nicht erkennen, dass im Onlineunterricht eine Notsituation bestehen würde, die nur im Ansatz erlaubt, bestehendes Recht nicht anzuwenden."

Rechtsgrundlage gibt es keine

Oder wenn Polizeibeamte bei Gesundheitsämtern die Personendaten von Infizierten erfragen wollen. Dieser Konflikt um die Weitergabe entsprechender Listen schwelt. Zwar ist der Behörde, trotz Recherche, noch kein einziger konkreter Fall bekannt, sagt Brink, der zugleich der Einschätzung des Innenministeriums vehement widerspricht. Eine Rechtsgrundlage lasse sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst keineswegs ableiten. Es bestehe die Gefahr, dass die dort Aufgeführten stigmatisiert werden. Zudem will der Datenschutzbeauftragte rechtzeitig vor der Möglichkeit warnen, dass solche Daten grenzenlos übermittelt werden. Wer wolle sich dann noch informieren: "Die Feuerwehr, die Sanitäter, die Steuerfahndung? Da droht ein Dammbruch." Die Debatte, so Brink, laufe "komplett in die falsche Richtung".

DatenschützerInnen in ganz Europa setzen auf die EU und die einschlägige Grundverordnung, um die Standards von heute zu verteidigen. Tatsächlich hat die Kommission bereits Vereinbarungen mit acht Netzbetreibern geschlossen, darunter die Deutsche Telekom, um auf Basis der anonymisierten Weitergabe besser ermitteln zu können, wo medizinische Hilfe vorrangig nötig ist. Die Überwachung von Ausgangsbeschränkungen sei ausdrücklich nicht vorgesehen, so der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski.

In Deutschland wird von der Telekom außerdem das Robert-Koch-Institut beliefert. Dort wird  über den Einsatz einer App nachgedacht, die über Bluetooth anonymisierte Handy-Daten auswertet und Kontaktpersonen Infizierter auch weiterleiten könnte. Unter "Stellenangebote" werden auch schon Fachleute gesucht für "sonstige Aufgaben im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung und des Kontaktpersonenmanagements, unter anderem Falleingabe in entsprechende Software".

Ungeklärt ist aber unter vielem anderen, wie sichergestellt werden kann, dass wirklich nur die erfasst werden, die ihre freiwillige Teilnahme erklären. Immerhin lässt sich das RKI datenschutzrechtlich beraten. Und die EU-Datenschutzgrundverordnung, sagt Brink, gelte ohnehin nach wie vor und damit die klaren Vorgaben zur Nutzung und Speicherung. Und die seien von "unangreifbarem Status". Außerdem könne nicht sein, dass für Krisen Pläne und Gesetze gemacht werden, um die "dann, wenn die Krise eintritt, sofort verschärfen zu wollen".

Es könnte allerdings doch sein, dass in Zusammenarbeit Aller ein tatsächlich gangbarer Weg beschritten wird. Dann müssten Telekommunikations-Unternehmen anonymisiert weitergegebene Daten bei sich löschen, damit eine Rückverfolgung tatsächlich ausgeschlossen ist, die Freiwilligkeit ganz ohne den Es-geht-um-Leben-und-Tod-Druck müsste sichergestellt sein und vor allem, dass Sammlung und Nutzung nach Ende der Corona-Krise eingestellt würden. Genau daran glauben AktivistInnen allerdings nicht, "weil es immer was zu kontrollieren gibt", wie einer auf netzpolitik.org schreibt. Und was zu verdienen, wenn sich neue Tracking-Methoden dann sogar als Pandemie-tauglich erwiesen haben.


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1 Kommentar verfügbar

  • Verena Saisl
    am 02.04.2020
    Antworten
    Ergänzungen

    "Weitere Studie belegt Lüge „anonymer“ Daten
    Anonyme Daten sind oft gar nicht wirklich anonym, in vielen Datensätzen können Einzelne auch ohne Namen eindeutig identifiziert werden. Mit welcher erstaunlicher Präzision das geht, verdeutlicht eine neue Studie. Viele Firmen und …
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