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Kein Stopp geplant

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Trotz Pandemie will Deutschland weiterhin Menschen in Krisengebiete abschieben. In Baden-Württemberg nennt ein Sprecher des Innenministeriums das die "zwangsläufige Konsequenz", wenn abgewiesene Schutzsuchende ihrer "Pflicht zur Ausreise nicht von selbst nachkommen".

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangene Woche erklärte, gab es seit dem Zweiten Weltkrieg keine "Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt." Neben den staatlichen Maßnahmen, "alle in unserer Gemeinschaft zu schützen und den ökonomischen, sozialen, kulturellen Schaden zu begrenzen", wollte sie auch vermitteln, "warum es Sie dafür braucht, und was jeder und jede Einzelne dazu beitragen kann."

Dass die Not groß ist, verdeutlicht auch eine aktuelle Pressemitteilung aus dem baden-württembergischen Staatsministerium: "Wir brauchen jede helfende Hand", heißt es darin, und neben vielen Branchen, die erheblich von den Folgen der Krise betroffen sind, machte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) vergangenen Sonntag insbesondere auf die schwierige Lage der Bauern aufmerksam, die "auf die Mithilfe von Erntehelfern aus Osteuropa angewiesen" seien. Um eine ausreichende Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen, dürfe es "keine Denkverbote" geben. So könnten laut dem Minister auch anerkannte Asylbewerber, die derzeit aufgrund der Krise ihrer Arbeit nicht nachkommen können, ebenso wie Flüchtlinge oder auch Hartz-IV-Empfänger "die Chance erhalten, den Landwirten und damit der Gesellschaft zu helfen".

Keine Möglichkeit mehr, sich einzubringen, haben 39 Personen aus Afghanistan, darunter 22 Straffällige, die am 12. März dieses Jahres von der Staatsmacht gefesselt, geknebelt und, begleitet von 94 Sicherheitsbeamten, vom Flughafen Halle/Leipzig aus nach Kabul geflogen wurden. Einen Tag zuvor hatte die Weltgesundheitsorganisation ihre Gefahreneinschätzung verschärft und mit Covid-19 erstmals seit über einem Jahrzehnt eine Pandemie ausgerufen. Nicht nur gibt es laut den Zahlen der Vereinten Nationen jährlich mehr als 10.000 zivile Opfer in Afghanistan (2019 wurden 3.400 Tote und 6.000 Verletzte registriert). Beobachter schätzen auch die medizinische Infrastruktur im Land als kritisch ein. Interessenverbände wie ProAsyl oder der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordern vor dem Hintergrund einer globalen Pandemie umso eindringlicher einen unverzüglichen Stopp der Abschiebungen. Nicht nur nach Afghanistan, sondern generell.

Einreiseverbote machen das Abschieben schwerer

Wenn es dazu kommt, wird das wohl weniger aus politischen und moralischen Überzeugungen geschehen, wie aktuelle Stellungnahmen aus deutschen Innenministerien andeuten. Vielmehr bereitet die Praktikabilität Probleme. Etwa die Ein- und Ausreise-Verbote diverser Staaten. Von den "Auswirkungen auf den globalen Personenverkehr sind naturgemäß auch Rückführungen betroffen", teilt das Bundesinnenministerium gegenüber der "Deutschen Welle" mit, und spricht zudem von "vorrangigen Schutzaufgaben der Polizeien", die zu "weiteren Einschränkungen bei Rückführungsmaßnahmen" führen könnten.

Einen offiziellen Stopp gibt es allerdings nicht. "Eine generelle Aussetzung von Abschiebungen ist derzeit nicht geplant", versichert ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums auf Anfrage von Kontext. Wenn am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens feststehe, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder für die Zuerkennung internationalen Schutzes nicht vorliegen, müsse der abgelehnte Asylbewerber das Bundesgebiet wieder verlassen, heißt es in der schriftlichen Antwort vom 20. März. Und wer "seiner Pflicht zur Ausreise nicht von selbst nachkommt, dem droht die Abschiebung." Dies könne die "zwangsläufige Konsequenz unseres Asylsystems" sein.

Allerdings gibt es Einschränkungen: "Im Übrigen gilt, dass keine begründeten COVID-19-Fälle oder COVID-19-Verdachtsfälle abgeschoben werden", heißt es seitens des Innenministeriums. So würden "alle Neuzugänge in der Abschiebungshafteinrichtung durchgängig auf Covid-19 getestet und bis zum Vorliegen des Ergebnisses von den anderen Personen getrennt untergebracht." Aktuell gebe es keine bekannten Fälle oder Verdachtsfälle.


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1 Kommentar verfügbar

  • profactum
    am 29.03.2020
    Antworten
    Richtig, das ist die "zwangsläufige Konsequenz", wenn abgewiesene Schutzsuchende ihrer "Pflicht zur Ausreise nicht von selbst nachkommen. Anderfalls bräuchten wir keinen Rechtsstaat und keine Gesetze mehr.
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