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Sack und Esel

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Mehr als einen Trampelpfad zur Mitbestimmung wollte Winfried Kretschmann bauen. Jetzt hätte es den ersten Praxistest fürs Volk geben können, rund um die SPD-Idee von den gebührenfreien Kitas. Den hat Innenminister Thomas Strobl verhindert, ohne Protest des Ministerpräsidenten.

Da strahlten zwei um die Wette, im April 2012, als der neue Bundespräsident Joachim Gauck zum Antrittsbesuch nach Stuttgart kam. Winfried Kretschmann erhielt höchstes Lob für seine "Vision der Bürgergesellschaft" und dafür, eigens eine Staatsrätin in sein grün-rotes Kabinett berufen zu haben. "Für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft, das muss ich ablesen", sagte Gauck, "so innovativ ist das." Der Ministerpräsident quittierte die Würdigung mit einem dankbaren, Gisela Erler mit einem deutlich hörbaren Lächeln.

Sieben Jahre später, in den Mühen der Ebene einer sich entfremdenden Komplementärkoalition, haben die Vorstellungen vom "hohen Gut der gesellschaftlichen Partizipation" (Gauck) erhebliche Kratzer abbekommen. Die Grünen, allen voran Kretschmann und Erler, überließen dem Innenminister die Deutungshoheit darüber, was dem Volk in Sachen direkte Demokratie zugestanden werden kann. In jeder von den Schwarzen angeführten Regierung hätte der Innenminister einer anderen Partei beim Regierungschef vorreiten müssen, um seine Argumente darzulegen. Der CDU-Landesvorsitzende machte sein Nein zur Gaudi mancher Parteifreunde, ausweislich der sozialen Medien, ausgerechnet am Rosenmontag öffentlich. Zuvor hatte noch eine grüne Krisenrunde stattgefunden, die aber - ganz offensichtlich - nichts mehr ausrichten konnte.

Das Licht ist aus, bevor es gebrannt hat

Jedenfalls wird, wenn es nach Strobl geht, der einst von Grün-Rot interfraktionell durchgesetzten Volksgesetzgebung das Licht ausgeblasen, bevor es richtig brennen kann. Dabei hatte der Ministerpräsident kurz vor seinem Amtsantritt 2011 in seiner bundesweit beachteten Grundsatz-Rede "Mein Weg für Baden-Württemberg" (siehe Video am Artikelende) die Tonlage vorgegeben: Das Vertrauen der Gesellschaft in die demokratischen Institutionen habe rapide abgenommen, überall in Europa seien populistische Tendenzen zu beobachten, als Gegenrezept müsse mehr direkte Demokratie gewagt werden. Nicht etwa weil so bessere Entscheidungen zu Stande kämen, sondern weil sich das Parlament mit Gegenargumenten und Argumenten befassen müsse und Entscheidungen nicht einfach durchwinken könne. Kretschmann: "Es gibt gar kein schlagendes Argument mehr, in einer aufmüpfigen und aufgeweckten Gesellschaft, der Bürgerschaft zu verweigern, dass sie in wichtigen Fragen selber entscheidet."

Von wegen. Strobl hat gleich mehrere Gründe gefunden, und die damit befassten Spitzengrünen nicken sie ab. So gesehen schlägt der CDU-Landeschef den Sack SPD – deren Argumentation sei nicht nur "dumm", sondern auch "juristisch hilflos" –, und meint den grünen Esel. Kretschmann und die Seinen wissen nicht, wie sie aus der Sackgasse wieder herausfinden sollen. Und das ist noch die für sie günstige Deutung der Lage. Denn es könnte gut sein, dass ihnen der Gang der Dinge gerade recht ist. Kretschmann selbst stärkt zumindest dem Innenminister den Rücken mit dem Lob, dessen Entscheidung sei "außerordentlich sorgfältig gemacht und im Kern plausibel".

Anderen drängt sich ein ganzes Bündel von Argumenten auf. Der Prozessbevollmächtige der Sozialdemokraten, Joachim Wieland, der seinen Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens am Montag in den Briefkasten des Verfassungsgerichts geworfen hat, listet mehrere Punkte auf. Selbst für Nicht-JuristInnen ist die Causa weniger komplex als diejenigen weismachen wollen, die Strobls Veto beklatschen. Verschiedene Landesverfassungen kennen verschiedene Regelungen. Die sächsische kommt den baden-württembergischen Formulierungen inhaltlich am nächsten. In Artikel 73 heißt es: "Über Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze finden Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid nicht statt." Der Artikel 59 hierzulande stellt fest: "Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt." Verwunderlich ist die Ähnlichkeit des Wortlauts nicht, denn nach dem Fall der Mauer standen Stuttgarter SpitzenbeamtInnen in Dresden mit Rat und Tat zur Seite.

Es hätte sich gelohnt, für den Kitaantrag der SPD zu kämpfen

Für Sachsen liegt eine höchstrichterliche Entscheidung aus dem Jahr 2002 vor, die Spitzen-Grünen in Regierung, Fraktion und Partei schmerzlich vor Augen führt, wie sehr es sich gelohnt hätte, für eine Annahme des SPD-Antrags durch das Innenministerium zu werben, wenn nicht sogar zu kämpfen. Erst recht abgesichts des Appells im Landtagswahlprogramm 2016 zur Bürgerbeteiligung: "Einmischen erwünscht!". Die RichterInnen an der Elbe lassen jedenfalls an dem jetzt vorgebrachten Hauptargument des Stuttgarter Innenministers, der Landeshaushalt sei durch den Wegfall der Kita-Gebühren wesentlich tangiert, kein gutes Haar: "Es liegt in der Logik der auf Sachfragen bezogenen Volksgesetzgebung, dass sie materielle Vorgaben für den Haushaltsgesetzgeber schafft; anders ist Volksgesetzgebung angesichts der finanziellen Folgewirkungen nahezu aller Gesetze ernsthaft nicht denkbar." Und an anderer Stelle: "Es kann nicht angenommen werden, dem Verfassungsgeber seien diese durch einen Blick in andere Landesverfassungen leicht entschlüsselbaren Zusammenhänge unbekannt geblieben."

Darauf angesprochen irrlichtert Jurist Strobl durchs rechtliche Unterholz. "Sie haben recht, das Verfassungsgericht nimmt eine breitere Auslegung vor", antwortete er auf der dienstägigen Regierungspressekonferenz neben Kretschmann auf eine entsprechende Frage, "es kommt aber zum gleichen Ergebnis, insofern haben Sie es doch nicht ganz richtig verstanden." Ein Faktencheck legt anderes nahe. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof (91-VI/01) hielt seinerzeit das Volksbegehren "Zukunft braucht Schule" für zulässig, obwohl ein Gesetzwurf damit verbunden war, der einen Lehrkräftemehrbedarf für die kommenden Jahre von bis zu 4800 Stellen prognostiziert hatte; damit hätten immerhin 1,26 Prozent des Gesamthaushalts aufgewendet werden müssen. In Baden-Württemberg wären es bei gebührenfreien Kitas landesweit rund ein Prozent.

Erst Erwartungen wecken und dann drei Rollen rückwärts

Trotzdem darf sich die SPD keine allzu großen Hoffnungen auf einen Erfolg machen. Nach den Koalitionsverhandlungen 2016 erhielt die CDU das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, im gesamten neunköpfigen Gremium sehen Kenner eine konservative Mehrheit. Auch VorkämpferInnen für mehr Bürgerbeteiligung wie Sarah Händel, die Landesgeschäftsführerin von "Mehr Demokratie", sehen kaum Chancen, dem Innenminister vor Gericht eine Niederlage beizubringen. Was nicht nur aus Händels Sicht gerade deshalb besonders bitter ist, weil schon beim allerersten Versuch, dem Volk mehr als einen "Trampelpfad" (Kretschmann) zur Mitbestimmung einzuräumen, höchstrichterliche Fakten geschaffen werden sollen. Der Wunsch nach einem anderen Politikstil habe 60 Jahre CDU-Herrschaft in Baden-Württemberg beendet, sagt Händel, aber schon bei der ersten Gelegenheit, die neuen Regelungen mit Leben zu erfüllen, komme es zum Prozess. "Erst wurden die Erwartungen geweckt", sagt die Politikwissenschaftlerin, und jetzt würden "drei Rollen rückwärts" geschlagen. Händel scheut selbst den Vergleich zu "Stuttgart 21" nicht, weil über noch viel höhere Summen abgestimmt wurde. Aber das ist eine andere, oder besser: die nächste Geschichte.

 

"Mein Weg für Baden-Württemberg" – Anfang 2011 klang Kretschmann noch anders:


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1 Kommentar verfügbar

  • Rolf Steiner
    am 20.03.2019
    Antworten
    Die schwarze "Blende" auf dem obigen Titelbild des alten Filmchens, direkt vor Kretschmanns Augen machts deutlich. Dieser Mann verstellt vorsätzlich den Weg der Grünen. Manchmal blinkts bei Kretsche rot, doch der innere Pfeil zeigt dauernd nach rechts. Ich würde mich nicht wundern, wenn Strobl die…
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