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Entwaffnende Erkenntnisse

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In einem Waffenexport-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht treffen Angeklagte und Zeugen aufeinander, die einst ihr überzeugter Einsatz für die Oberndorfer Firma Heckler & Koch (HK) verband. Ihre Rechtsauffassungen und Moralvorstellungen unterschieden sich jedoch. Inzwischen haben sie alle mehr oder weniger freiwillig das Unternehmen verlassen.

Robert H. strahlt das aus, was man umgangssprachlich wohl als "militärische Korrektheit" bezeichnet: Er spricht in schnörkellosen Sätzen, antwortet sachlich und präzise. Es ist der 3. September 2018, als ihn die Wirtschaftskammer des Stuttgarter Landgerichts vorgeladen hat. An diesem 12. Verhandlungstag berichtet der frühere Waffenvorführer von Heckler & Koch (HK), wie er mexikanische Polizisten an Kriegswaffen geschult hat – in Bundesstaaten, in welche diese HK-"Geräte" nie geliefert werden sollten.

Die Rolle des Handwaffen- und Munitionstechnikers ähnelt der eines Kronzeugen. Von 1996 bis 2009 hat er für HK gearbeitet. Seine Einsätze für die Entwicklungsabteilung und den Vertrieb haben ihn rund um den Globus geführt – auch in Kriegsgebiete, wie er erzählte: "Ich hab' nie hinterfragt: Muss ich da sein? Darf ich da sein?"

Kaum einer dürfte die Stärken und Schwächen der Pistolen und Gewehre aus der Waffenschmiede am Oberen Neckar so gut kennen wie Robert H. Vor hohen Militärs und Polizeiführern hat er demonstriert, wie die Waffen unter Einsatzbedingungen funktionieren. Bis heute ist er "überzeugt", dass HK "die besten Produkte" hergestellt hat, wie er vor Gericht betont – obwohl er das Unternehmen längst entnervt verlassen hat. Eine dreifache Abmahnung habe er bekommen, obwohl er "nichts falsch gemacht" habe, sagt er. Im Gegenteil: "Ich hab' dem Unternehmen mit meiner Arbeit zu Aufträgen über Multimillionen verholfen."

Die Abmahnungen seien später zurückgenommen worden. Aber "brutalstes Mobbing über zwei Jahre" sei irgendwann zu viel gewesen. Im Januar 2009 hat er gekündigt – im Jahr 2010 hat er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgesagt. Bezüglich HK-Lieferungen nach Mexiko. Wäre sein Vertrauen nicht erschüttert gewesen, hätte er sich früher an die Firmenführung wenden können. "Aber ich wusste nicht, ob ich dafür – brutal ausgedrückt – an die Wand geklatscht werde."

In Mexiko ging es um Millionen

Vor dem Stuttgarter Landgericht geht es seit Mai 2018 um 4 686 Sturmgewehre des Typs G36, zwei Maschinenpistolen vom Typ MP5 sowie Waffenzubehörteile im Gesamtwert von mehr als 4,1 Millionen Euro, die in die mexikanischen Bundesstaaten Guerrero, Jalisco, Chiapas und Chihuahua gelangt sein sollen. Obwohl ein dortiger Endverbleib von der Bundesregierung in den Export-Genehmigungsverfahren nicht akzeptiert worden ist. Weil dort die Achtung der Menschenrechte seitens der Sicherheitskräfte nicht sichergestellt zu sein schien. Seit 15. Mai 2018 müssen sich deshalb zwei ehemalige Geschäftsführer, zwei Ex-Vertriebsleiter und eine frühere Sachbearbeiterin von HK vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

Der Zeuge Robert H. erinnerte sich an zehn bis 15 Mexiko-Reisen in den Jahren 2002 bis 2008. Nach Waffenvorführungen habe sich gezeigt, dass das Interesse am Sturmgewehr G36 groß sei. HK habe Mexiko als großen Markt für seine Produkte erkannt. "Das waren Aufträge, wo in die Millionen gingen." Einer der ersten Bundesstaaten, die G36 beschafft hätten, sei Guerrero gewesen, obwohl die Bundesregierung keine Exportgenehmigung dorthin erteilen wollte, wie die Beweisaufnahme am Landgericht ergeben hat.

"Brutal Schwein gehabt"

Robert H. berichtete jedoch, dass er zu einer Waffeneinweisung mit Anwendungsschießen nach Guerrero beordert worden sei – und später nach Jalisco, wo ebenfalls keine G36 hin sollten. Ihm seien bei seinen Einsätzen in Mexiko Zweifel gekommen, so Robert H, "ob das alles im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen der Genehmigungsbehörde ist". Zunächst habe er Gespräche zwischen dem HK-Vertriebsverantwortlichen für Mexiko und dem selbstständigen HK-Handelsvertreter in Mexiko mitbekommen, in denen es um Genehmigungsprobleme bezüglich verschiedener Bundesstaaten ging – auch ihm gegenüber sei das irgendwann thematisiert worden.

Außerdem habe der Mexiko-Verantwortliche aus dem Vertrieb einmal gesagt, HK habe "brutal Schwein gehabt", weil sie "fast dahintergekommen" wären. "Sie", das waren die Beamten des Auswärtigen Amtes und des Bundeswirtschaftsministeriums. Und das kam so: Der Bundesstaat Chiapas wollte seine G36-Sturmgewehre kampfwertsteigern, wie Robert H. erzählte. "Das bedeutet, man wertet mit entsprechendem Zubehör die Leistungsfähigkeit der Schusswaffe auf." Zum Beispiel mit Tragebügeln, die ein optischem Visier enthalten.

Das angebliche Versehen

HK stellte also einen Export-Antrag für die Tragebügel und andere Teile. Und schickte dabei offenbar eine "Endverbleibserklärung" für Chiapas mit. Darin bescheinigte das mexikanische Verteidigungsministerium, wo die Waffen letztlich hingehen. Eine amtliche Endverbleibserklärung ist nach Zeugenaussagen von mehreren Beamten das wichtigste Dokument, wenn eine Beförderungsgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beantragt wird.

Die Genehmigungsbehörden wunderten sich im Fall "Chiapas" jedoch, warum G-36-Zubehör in einen Bundesstaat gehen sollte, der gar keine G36 erhalten haben durfte. Die Mexikaner erklärten daraufhin schriftlich, dass es sich bei der Nennung von Chiapas in der Endverbleibserklärung um ein administratives Versehen gehandelt habe. HK-Vertreter haben für dieses Schreiben sogar Formulierungshilfe geleistet – ein angeklagter Ex-Geschäftsführer hat das zugegeben.

Aber war es wirklich nur ein Versehen der Mexikaner? Robert H. sagte: "Ich wusste, dass eine Sendung nach Chiapas gegangen ist." Mit G36. Den daraus resultierenden Ersatzteilauftrag habe er auf technische Vollständigkeit geprüft. Demnach war die Endverbleibserklärung korrekt, aber Chiapas ein Genehmigungshindernis. Das mexikanische Verteidigungsministerium schickte daraufhin eine neue Erklärung mit einem anderen Bundesstaat.

Misstrauisch wurde Robert H. auch bei seiner Entsendung nach Jalisco. Im Vorfeld sei er vom HK-Verantwortlichen für den Mexiko-Vertrieb aufgefordert worden, die Reisekosten über den selbstständigen Handelsvertreter in Mexiko abzurechnen und nicht über HK – als Vorsichtsmaßnahme. Er habe sich jedoch geweigert, das zu tun, sagte der Zeuge.

Hauptkunden nicht belieferbar

Auf der Autofahrt nach Jalisco habe er dann den Vertreter in Mexiko angesprochen, was die Geheimnistuerei bezüglich der Reisekosten solle. Daraufhin habe der Handelsvertreter geantwortet, dass er die HK-Zentrale in Oberndorf wiederholt darauf hingewiesen habe, "dass wir wieder extreme Schwierigkeiten haben, weil genau diese Kunden, wo von der Behördenseite keine Genehmigung erteilt worden ist, eigentlich die Hauptkunden sind" – so erinnerte sich Robert H. vor Gericht.

Auf Nachfrage, ob die Waffen ohne offizielle Genehmigung geliefert worden seien, habe der Mexiko-Vertreter erklärt: "So kann man das nicht sehen." HK könne immer sagen: "Wir liefern an die DCAM" – die zentrale Beschaffungsstelle des mexikanischen Verteidigungsministeriums. Und was dann passiere, sei "eine mexikanische Sache". Und genau so argumentieren die Angeklagten im aktuellen Verfahren. Bei Ablieferung habe der Einfluss von HK geendet, wo die Waffen hinkommen - und damit auch ihre Verantwortung.

Was er vom Mexiko-Vertreter erfahren habe, so Robert H., habe ihm der Vertriebs-Verantwortliche nach seiner Rückkehr bestätigt. In den Genehmigungsverfahren hätten Bundesstaaten von den Endverbleibserklärungen heruntergenommen werden müssen. Das seien aber mitunter Kunden gewesen, mit denen ein Gros des Umsatzes in Mexiko erzielt worden sei. Der Teamleiter aus der Vertriebsabteilung habe ihm gesagt: "Robert, das ist nicht Deine Sache. Du gehst dorthin, wo Dich HK hinschickt. Du machst Deinen Job. Und was Waffenlieferungen und Genehmigungen angeht, das ist nicht Deine Verantwortung, nicht Dein Aufgabengebiet."

"Ich bin kein Waffengegner!"

Robert H. betonte vor Gericht: "Ich mache meinen Job, meine Aufgabe mit sehr viel Herzblut. [...] Ich bin kein Waffengegner! Aber auf der anderen Seite, wenn ich eben über die Medien verfolgt habe, was passiert mit unseren Schusswaffen, wenn sie irgendwo auftauchen ... Wie im Fall Guerrero, mit dem Massaker an Studenten, wo eben Unschuldige ihr Leben verloren haben. Womöglich unter dem Einsatz von unseren Schusswaffen, die gar nicht dort sein sollten. Dann ist es für mich letztendlich auch eine moralische, eine ethische Frage, ob ich das weiter vertrete."

Ende September 2014 sind 43 Lehramtsstudenten im Bundesstaat Guerrero verschwunden. In einer Kleinen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2015 heißt es: "Nach offizieller Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft sind die Studenten nach der Verschleppung durch die Polizei an eine kriminelle Organisation übergeben, daraufhin getötet und auf einer Müllkippe verbrannt worden. [...] Jüngste Informationen bestätigten nun auch, dass Heckler & Koch-Sturmgewehre des Modells G36 [...] zum Einsatz kamen."

Seine genehmigungsrechtlichen Zweifel und die daraus resultierende Unsicherheit haben den Waffenvorführer Robert H. nach seinem Abgang bei HK verfolgt. "Ich konnte das juristisch nicht einschätzen", sagte H. – er habe sich für den Fall, dass "da was schiefgelaufen ist", davon distanzieren wollen. Deshalb habe er den früheren HK-Geschäftsführer Ernst M. zu Rate gezogen, der ihn einst eingestellt hatte, aber im Jahr 2005 seinerseits bei HK ausgeschieden war.

Ernst M. habe ihn unter anderem an den Rüstungsgegner Jürgen Grässlin verwiesen. Auf diesem Weg habe er den Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer kennengelernt. Nach Rücksprache mit diesem habe er sich entschlossen, "eine vollumfängliche Aussage" bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu machen. Dort sei mit ihm Stillschweigen vereinbart worden. Robert H. hält es daher für "eine Unverschämtheit", dass er in der Presse als Whistleblower bezeichnet worden sei. Er habe mit der Presse nicht geredet.

Der General und die Gesetze

Nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers Ernst M. scheint sich bei HK einiges verändert zu haben. Der damalige HK-Behördenbeauftragte Jürgen B. berichtete als Zeuge, dass im Sommer 2005 firmenintern "ein ziemlicher Druck" auf das "Projekt Mexiko" entstanden sei. Das Bundeswirtschafsministerium habe gesagt, es könne keine Genehmigung erteilen – HK habe die Rückzahlung eines Vorschusses gedroht. Das Problem waren damals die Bundesstaaten Jalisco, Chiapas und Chihuahua, wie aus dem firmeninternen Mail-Verkehr hervorgeht.

Der Mexiko-Verantwortliche des Vertriebs habe ihn daraufhin "immer wieder gefragt und gedrängt", berichtete Jürgen B. – "weil auch er gedrängt wurde, von seinen Vorgesetzten bis hin zum Eigentümer des Unternehmens – weil es eben um ein großes Projekt ging". B. schrieb schließlich am 5. Oktober 2005 eine E-Mail an den Mexiko-Mann in der Vertriebsabteilung, die in Kopie an zwei Geschäftsführer und den Vertriebsleiter ging. Darin hieß es: "Auf Ihre erneute Anfrage habe ich so ausführlich Stellung genommen, weil ich leider annehmen muss, dass meine Aussagen nach Berlin-Besuchen in den Ministerien im Hause nicht ausreichend umgesetzt und bekannt gemacht werden. Nach vertraulichen Informationen aus dem Haus ist der grundsätzliche Genehmigungsvorbehalt der deutschen Bundesregierung bei Exporten in Drittländer unserem Hauptgeschäftsführer, General M., noch nicht erklärt worden. Im Gegenteil. Vielleicht um Missfallen zu vermeiden, wird dem General signalisiert, man werde zukünftig in Berlin [...] mehr Druck machen."

Mit Hauptgeschäftsführer M. habe es obendrein Schwierigkeiten gegeben, "weil der amerikanische General die deutschen Gesetze nicht richtig verstand", sagte B.. Geschäftsführer Dirk H. habe deshalb mit General M. Ärger bekommen und sei im September 2005 als Ausfuhrverantwortlicher zurückgetreten. "Weil es immer riskanter wurde."

Nachfolger als Ausfuhrverantwortlicher wurde Joachim M., der später zum Geschäftsführer aufstieg und jetzt in Stuttgart auf der Anklagebank sitzt. Darüber äußerte sich der ehemalige Waffenvorführer Robert H. verwundert: "Meines Wissens hatte Herr M. keine Berührungspunkte mit diesem Thema."

"You speak - and I decide"

Joachim M. scheint es ähnlich wie seinem Vorgänger ergangen zu sein. Sein Strafverteidiger erklärte: "Zwischen General M. und einem Teil der Mitglieder der Geschäftsleitung kam es im Laufe des Jahres 2006 immer wieder zu Zerwürfnissen, weil M. nicht recht klar war, wie ein deutsches Unternehmen zu führen ist und insbesondere wie bedeutend die erneuerten rüstungspolitischen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland für die weitere Unternehmensentwicklung waren."

Es habe beispielsweise unterschiedliche Auffassungen bezüglich nicht genehmigungsfähiger Waffenlieferungen nach Taiwan gegeben. General M. habe sich dafür ausgesprochen, diese über die USA im Rahmen von ,Foreign Military Sales'-Projekten durchzuführen. Daraufhin habe Joachim M. Kontakt zu Unternehmenseigener Andreas Heeschen aufgenommen "und klargemacht, dass derartige Vorgehensweisen für das Unternehmen absolut inakzeptabel sind". Joachim M. präzisierte, dass er die Business-Pläne von General M. "offen angezweifelt" habe. In den Management-Meetings von HK habe der Ex-General gesagt: "You speak – and I decide." Also: Sie reden – und ich entscheide. Das geplante Taiwan-Geschäft sei "nur ein kleiner Puzzlestein" gewesen, "der mich sehr aufgeregt und gegen ihn aufgebracht hat" – zwei andere Geschäftsführer ebenfalls, wie Joachim M. erwähnte. Als er deshalb zu Firmeneigner Heeschen nach Südfrankreich geflogen sei, habe ihn aber kein Geschäftsführer-Kollege begleitet, wie es ursprünglich geplant gewesen sei.

Zwei Lager in der Chefetage

"Ich wollte, dass er abgelöst wird", sagte Joachim M. vor Gericht bezüglich des Hauptgeschäftsführers General M. Und das habe General M. bereits erfahren, als er noch auf dem Rückflug aus Frankreich gewesen sei. Anschließend habe es keine Kommunikation mehr zwischen dem Hauptgeschäftsführer und ihm gegeben. Er habe sich mit General M. immer mehr zerstritten.

Aufgrund einer Krebserkrankung und des "Streits mit meinem Chef" sei er 2007 bei HK ausgeschieden, erzählte Joachim M. – am 17. Juli als Ausfuhrverantwortlicher und am 31. August als Geschäftsführer. Nach 17 Jahren bei HK. Zu diesem Zeitpunkt sei auch das dienstliche Verhältnis zu den "Gefolgsleuten" des Generals gestört gewesen. Das damalige Verhältnis zur Vertriebsleitung bezeichnete der Angeklagte ausdrücklich als "sehr schlecht".

Auf die Frage, ob der damalige Vertriebsleiter Ingo S. – ebenfalls ein Angeklagter im Stuttgarter Prozess – zum Lager des Hauptgeschäftsführers gehört habe, sagte Joachim M.: "Es gab zwei Lager, und er war im einen Lager, und ich war im anderen."

Selbstreinigende Kräfte?

Doch auch General M. war nicht länger im Unternehmen – die Gründe dafür spielten in der Beweisaufnahme jedoch keine Rolle. In einem Organigramm vom 4. Juli 2007 war er jedenfalls nicht mehr als Vorsitzender der Geschäftsführung gelistet. Und Vertriebsleiter Ingo S. musste im Januar 2008 gehen. Vor Gericht schilderte er das so: "Ich bin ins Büro gerufen worden von der Geschäftsführung, und man hat mir mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis heute beendet sei. Ohne irgendwelche Diskussionen."

Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen der Mexiko-Geschäfte zu ermitteln begonnen hatte, ging es für HK um viel. Die Firma beauftragte daher die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und Rechtsanwälte mit internen Ermittlungen. Das Ergebnis dieser "Sonderuntersuchung [...] zum Schutz des Unternehmens" wurde bei HK am Schwarzen Brett veröffentlicht – der Strafverteidiger der angeklagten Sachbearbeiterin zitierte aus dieser "Mitteilung der Geschäftsführung" vom 27. April 2013: "Das Ergebnis der in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft durchgeführten Sonderuntersuchung liegt der Geschäftsführung seit einigen Tagen vor [...]. Danach besteht zur Überzeugung der Geschäftsführung der dringende Tatverdacht gegen zwei langjährige Mitarbeiter, Waffenlieferungen in nicht genehmigungsfähige mexikanische Bundesstaaten in Zusammenwirkung mit einem Handelsvertreter in Mexiko veranlasst zu haben. Dies erfolgte durch die beiden Mitarbeiter eigenmächtig ohne Wissen und Wollen anderer Personen im Unternehmen."

Die beiden gemeinten Mitarbeiter, der Mexiko-Verantwortliche des Vertriebs und seine Sachbearbeiterin, wurden sofort freigestellt. Der Beschuldigte ist zwischenzeitlich verstorben – die Sachbearbeiterin sitzt als Angeklagte vor dem Landgericht. Sie berichtete, wie sehr sie sich einst mit dem Unternehmen identifiziert habe. 1981 hatte sie dort ihre Lehre begonnen – seitdem war sie bei HK. Das plötzliche Aus habe ihr "den Boden unter den Füßen weggezogen", sagte sie.

Unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses in Stuttgart steht eines fest: Für keinen der genannten Prozessbeteiligten hat sich sein Einsatz für HK langfristig ausgezahlt – auch nicht für jene, die eine mindestens grenzwertige und womöglich strafbare Rüstungsexportpraxis betrieben oder mitgetragen haben, die dem Unternehmen millionenschwere Waffenverkäufe bescherte.

Das Beispiel der Sachbearbeiterin zeigt, dass sich selbst einfache Mitarbeiter gut überlegen müssen, ob sie einfach das tun, was ihr Vorgesetzter von ihnen – angeblich – verlangt. Der einstige Waffenvorführer Robert H. hat selber mitgedacht, dafür blieb ihm ein langes Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erspart. Einen anderen Arbeitsplatz haben alle der genannten Prozessbeteiligten irgendwann gebraucht.

Urteil nach dem Lern-Prozess

Ein Rechtsanwalt der Firma hatte bereits zum Auftakt des Mexiko-Prozesses betont: "Heckler & Koch hat aus dem Vorgang gelernt." Das Unternehmen habe einen "grundlegenden Wandel" vollzogen und seine Vertriebsstrategie verändert sowie sein Compliance-System verbessert – also ein System, das die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen sicherstellen soll. Am kommenden Donnerstag, 24. Januar, wird die Staatsanwaltschaft plädieren – für den 21. Februar plant die Wirtschaftskammer des Stuttgarter Landgerichts die Urteilsverkündung.

 

Andreas Ellinger hat 22 von bisher 25 Prozesstagen im HK-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht verfolgt. Der Journalist protokolliert gemeinsam mit dem früheren Bundestagsabgeordneten und Rüstungsexperten Jan van Aken <link https: www.rosalux.de _blank external-link-new-window>alle relevanten Details der Verhandlungstage seit dem 15. Mai 2018.


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1 Kommentar verfügbar

  • Ernst-Friedrich Harmsen
    am 23.01.2019
    Antworten
    HK ist in dem Mexiko-Zusammenhang endlich aufgeflogen, die Schuld der Beteiligten wird hier genau herausgearbeitet und demnächst vom Gericht bewertet. Eine größere Nummer fährt aber Rheinmetall mit seinem Firmenengagement speziell auf der arabischen Halbinsel. Wohl wissend, dass sie den…
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