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Eiertanz ums Fahrverbot

Eiertanz ums Fahrverbot
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Auch Bundeskanzlerin Merkels jüngster Vorstoß wird die geplanten Fahrverbote in Stuttgart nicht aufhalten. Doch die gehen ohnehin nicht weit genug. Und ob sie je wirksam kontrolliert werden können, steht in den Sternen.

Am Sonntagabend hatte Angela Merkel Hans-Ulrich Rülke noch einmal hoffen lassen. Die Bundeskanzlerin hatte, ein kleines Wahlkampfgeschenk für Parteifreund Bouffier, erklärt: Fahrverbote seien nicht verhältnismäßig, wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur geringfügig, sprich; um weniger als 10 Mikrogramm, überschritten sei. Und dass es daher in 51 von 65 deutschen Städten, in denen die Grenzwerte überschritten werden, keine Verbote geben solle. FDP-Landtagsfraktionschef Rülke forderte am Montag darauf für Stuttgart ein Moratorium für Fahrverbote von mindestens einem Jahr.

Nun hat Rülke womöglich nicht registriert, dass Stuttgart zu jenen 14 Städten gehört, in denen die Grenzwertüberschreitungen so hoch sind, dass sie nicht unter Merkels Ausnahme-Gedankenspiele fallen. Momentan gibt es keinen Grund zur Annahme, dass ab 1. Januar 2019 Diesel-Pkw unterhalb der Abgasnorm Euro 5 weiterhin in die Umweltzone Stuttgart fahren dürfen. Seit August 2018 steht das Verbot im Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart, zu dem bis zum 12. Oktober Stellungnahmen abgegeben werden konnten. 1500 seien eingegangen, "diese werden nun im Rahmen der endgültigen Planausfertigung berücksichtigt", so Katja Lumpp vom Regierungspräsidium Stuttgart. Dass dabei die ohnehin nicht sehr weitreichenden Fahrverbote kassiert werden, ist nicht zu erwarten. Zumal es unwahrscheinlich ist, dass selbst mit diesen Fahrverboten die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden.

Muntere Gedankenspiele zu Grenzwerten

Doch Merkels vage Ankündigungen und die Tiraden Rülkes – und, wenn auch meist mit weniger Rage vorgetragen, mancher anderer Landes-, Kommunal- und Regionalpolitiker – sind für das Land derzeit nicht das drängendste Problem. Sondern eher, wie die Einhaltung der kommenden Fahrverbote überhaupt kontrolliert werden soll.

Was schon festgelegt ist: Wer ab dem 1. Januar 2019 im Stuttgarter Stadtgebiet mit einem Diesel-Pkw unterhalb der Euro-5-Norm angetroffen wird und nicht zu den Anwohnern gehört, denen noch eine viermonatige Übergangsfrist eingeräumt wird, nicht für einen Handwerksbetrieb unterwegs ist – denn die werden ganz ohne Fristsetzung nur aufgefordert, ihre Flotte nach und nach zu erneuern –, und wer nicht zu einer der ganz vom Verbot ausgenommenen Branchen gehört (Taxen, Krankentransporte, Zulieferer für Restaurants und Geschäfte, Reparaturfahrzeuge, Busse) – der zahlt ein Bußgeld von 80 Euro. Der Betrag erhöht sich auch bei mehrmaligem Erwischen nicht. Wenn man denn erwischt wird.

Denn da fangen die Probleme schon an. Wie die Einhaltung des Verbots überhaupt wirkungsvoll geprüft werden soll, ist nach wie vor unklar. <link https: www.tagblatt.de nachrichten die-industrie-hat-uns-die-misere-eingebrockt-383739.html external-link-new-window>"Die Kontrollen werden stichprobenartig durch die Polizei und das Ordnungsamt Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr erfolgen", sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann Ende August gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt. Doch er machte gleichzeitig deutlich, dass diese Methode aufwendig und er nicht sonderlich zufrieden damit sei. Er hätte am liebsten die schon lange geforderte blaue Plakette für relativ schadstoffarme Autos. Doch die will das Bundesverkehrsministerium partout nicht einführen – <link https: www.automobilwoche.de article agenturmeldungen debatte-um-diesel-bundesregierung-bleibt-bei-blauer-plakette-hart external-link-new-window>was es am vergangenen Montag in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP im Bundestag erneut bekräftigt hat. Und selbst darf das Land keine eigene Plakette erfinden.

Dennoch plane Baden-Württemberg "die Schaffung eines sichtbaren Zeichens", so Hermann im August, "eine Kennzeichnung für Fahrzeuge, die nicht von Fahrverboten betroffen sind". Wie weit es damit ist, ob dieser Plan überhaupt weiterverfolgt wird, war nicht herauszufinden. Auf Kontext-Nachfrage verwies die Pressestelle des Verkehrsministeriums an das Regierungspräsidium Stuttgart, von wo die Antwort kam: "Eine allgemeine Einführung einer Kennzeichnung ist derzeit nicht geplant." Soweit, so unübersichtlich.

Der Bund lasse das Land hier im Stich, klagt Hermann schon länger. Wobei, so gänzlich unkonstruktiv will das Bundesverkehrsministerium auch nicht dastehen. In der Antwort auf die FDP-Anfrage regt es an, die Länderbehörden sollten auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um über die Nummernschilder zu kontrollieren, wer einfahren darf. "Weitere Details sind noch nicht abschließend geklärt", so das Ministerium. Das klingt ungemein praxisnah.

Womöglich weitere Zwangszahlungen ab November

Und wenn man die großzügige Ausnahmeregelungen betrachtet: Um wie viele Autos geht es überhaupt? Laut Kraftfahrtbundesamt waren am 1. Januar 2018 in Stuttgart rund 300 000 Pkw angemeldet, in der ganzen Region (also zuzüglich der Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) rund 1,61 Millionen. Davon sind vom Verbot betroffen in Stuttgart rund 30 000 Dieselfahrzeuge (entspricht zehn Prozent) unterhalb der Euro-5-Norm, zusammen mit der Region 188 000 (11,7 Prozent). Zieht man alle von den erwähnten temporären und dauerhaften Ausnahmeregelungen ab, dürften es einige weniger sein.

Im Juli 2019 will das Verkehrsministerium dann prüfen, ob sich durch die Maßnahme die Stickoxidkonzentration nennenswert reduziert hat. Falls eine Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid immer noch in weiter Ferne liegt, sollen zum 1. Januar 2020 auch die Euro-5-Diesel nicht mehr in die Innenstadt fahren dürfen. Das wären dann noch einmal etwa 31 000 Pkw in Stuttgart und 182 000 in der ganzen Region.

Ginge es nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem VCD, dem BUND und der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus könnte man sich diesen Schritt sparen und schon jetzt Fahrverbote für Euro-5-Diesel fest in den Luftreinhalteplan aufnehmen. Die Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Februar 2018 ermöglichen das nicht nur, sondern fordern es ausdrücklich. So urteilte Richter Wolfgang Kern im Juli 2017, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, die nicht der Euro-6-Norm entsprechen, seien "die effektivste und derzeit einzige geeignete Maßnahme", um die Emissionen so schnell wie möglich zu reduzieren. Und Verbote schon ab 2018 seien "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt" unverhältnismäßig.

Dem Land dürfte aufgrund seiner eigenen Daten schon jetzt klar sein, dass das zunächst geplante Fahrverbot nicht ausreicht, um die NO2-Konzentrationen in Stuttgart ausreichend zu senken. So liegt der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxidemissionen bei der Messstelle Neckartor aktuell bei rund 70 Mikrogramm, der Jahresgrenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Laut eigenem Gutachten, so das Regierungspräsidium Stuttgart auf Anfrage, ergebe sich am Neckartor durch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ein Jahresmittelwert von 60,8 Mikrogramm, bei einer Ausweitung auf Euro-5-Diesel wären 48,7 Mikrogramm möglich. Und selbst dieser Wert läge noch oberhalb des Grenzwerts, wenn auch nicht mehr so drastisch.

Von daher ist es nur schlüssig, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart auf Klage der DUH am 21. September dem Land ein Zwangsgeld von 10 000 Euro aufbrummte, <link https: www.duh.de presse pressemitteilungen pressemitteilung fuer-saubere-luft-in-stuttgart-landesregierung-baden-wuerttemberg-muss-zwangsgeld-zahlen external-link-new-window>weil es das Fahrverbot für Euro-5-Diesel im August nicht in seinen neuen Luftreinhalteplan (Entwurf) aufgenommen hatte. Sollte dies bis November, im dann fertigen Luftreinhalteplan, nicht erfolgen, sind weitere Zwangszahlungen fällig.

Das Land hat, so die DUH-Pressestelle, einstweilen dagegen Beschwerde eingelegt, worüber das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden wird. Wann, ist noch nicht klar.


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8 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 13.02.2019
    Antworten
    Kein Eiertanz in Wiesbaden! – Die Umwelthilfe zieht ihre Klage für Dieselfahrverbot zurück!!!

    SWR4 Nachrichten um 13:00 Uhr mit Rosi Knoden „Guten Tag. ... Umwelthilfe zieht Klage für Dieselfahrverbot in Wiesbaden zurück. ... “
    „In Wiesbaden wird es keine Dieselfahrverbote geben. Die Deutsche…
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