KONTEXT:Wochenzeitung
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Tödliche Feldversuche

Tödliche Feldversuche
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Ganz harmlos? Völkerrechtlich geächtet, ist Pfefferspray im Kriegseinsatz verboten. Doch in Deutschland darf es bei Demos eingesetzt und mit einem Aufkleber ("Zur Tierabwehr") an Minderjährige verkauft werden. Zwei aktuelle Todesfälle verdeutlichen das Gefahrenpotenzial.

Sie ist da reingeraten, irgendwie. Eine Fünfzehnjährige, die als Unbeteiligte eine Ladung Pfefferspray abbekam am 18. März 2015, als die Proteste gegen die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt eskalierten. "Steif wie ein Brett war sie", erinnert sich Peer Vlatten, der das Mädchen behandelte, fast eine Stunde habe es gedauert, bis sie sich wieder regen konnte. <link https: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft hilfe-im-gepaeck-4968.html external-link-new-window>Vlatten, Demosanitäter und Medizinstudent kurz vor der Doktorarbeit, hat gemeinsam mit seinen KollegInnen schon viel erlebt auf Protestveranstaltungen. Extreme Fälle. Offene Blutungen, multiple Brüche. Das seien aber absolute Ausnahmen. "Die meisten PatientInnen", sagt er, "haben wir mit deutlichem Abstand wegen Pfefferspray."

Der Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC), meist aus Chilischoten extrahiert und viele tausend Male schärfer als Tabasco, ist leicht fettlöslich und dringt bei Kontakt schnell in die Haut ein. Im Nervensystem dockt die Substanz direkt an Rezeptoren an und verursacht dort Verbrennungsschmerzen. Für den Organismus stellt das eine extreme Stresssituation dar. Typische Reaktionen sind ein dramatisch ansteigender Blutdruck, Gefäße erweitern sich, die Haut ist gerötet und schwillt an. Tränenfluss, Entzündungen, in selteneren Fällen Quaddel- und Blasenbildung an den betroffenen Stellen.

Und dann sind da die Fälle, die völlig aus der Reihe fallen, wie der in Frankfurt. Normalerweise klingt die Wirkung des Reizstoffes nach 15 bis 45 Minuten ab. "Das Mädchen muss einen psychischen Schock erlitten haben", vermutet Sanitäter Vlatten: "Sie hatte Glück im Unglück, dass sie nicht in der Menschenmenge niedergetrampelt wurde." Weniger Glück hatten <link http: www.taz.de nach-reizgas-einsatz-der-polizei external-link-new-window>die beiden Menschen, die vor wenigen Wochen an den Folgen von Pfefferspray-Einsätzen verstarben.

Pfefferspray-Opfer werden häufig nicht als Verletzte gezählt

Vlatten ärgert sich, dass Pfefferspray als zu harmlos oder gar unbedenklich dargestellt werde. Häufig heiße es nach Demonstrationen von Behördenseite, Pfefferspray sei zum Einsatz gekommen, aber es gebe keine geschädigten DemonstrantInnen. Dann wundert sich der Demosanitäter, wenn er Menschen mit rotgeschwollenen Gesichtern die Augen ausspült, ob das keine Verletzten sind. Bei Dutzenden Einsätzen auf Demonstrationen in ganz Deutschland hat sich bei ihm der Eindruck verfestigt, dass die Hemmschwelle bei vielen Beamten sehr niedrig liege und Pfefferspray oftmals allzu leichtfertig eingesetzt werde.

Er erinnert auch an den Schwarzen Donnerstag, den 30. September 2010 in Stuttgart, an dem friedliche Demonstranten massiver Polizeigewalt ausgesetzt waren, zu der auch ausgiebiger Pfefferspray-Einsatz gehörte. Die Behörden zählten anschließend etwa 160 Verletzte, das war auch die Zahl, die viele Medien verbreiteten. In dieser Statistik tauchten allerdings nur die von Rotem Kreuz und Berufsfeuerwehr versorgte Personen auf. Die Demosanitäter Südwest, die den Tag über unermüdlich Menschen behandelten, kamen auf allein 375 von ihnen versorgte Verletzte, davon 320 durch Pfefferspray. Sie schätzten die Gesamtzahl der Geschädigten an diesem Tag auf rund 1000, da sich nicht alle versorgen ließen.

Den Pfefferspray-Einsatz müssen Polizisten weder protokollieren noch begründen, obwohl die Verwendung nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der Innenministerien erlaubt ist. Ein ordnungsgemäßes Zulassungsverfahren hat es in Deutschland nie gegeben. Das würde Tierversuche voraussetzen, was in diesem Fall jedoch nicht möglich ist, da das Tierschutzgesetz Quälerei verbietet. Daher tragen die hier verkauften Sprühdosen auch kein amtliches Prüfsiegel. Regelmäßig beklagen ForscherInnen, dass nur wenige gesicherte Erkenntnisse über die Substanz vorliegen. Der Großteil der bekannten Informationen basiert auf Erfahrungswerten, die die Anwendung am Menschen liefert.

Bedrohlich an Pfefferspray sind demnach insbesondere die Nebenwirkungen und Folgeschäden. Nicht nur, wenn, wie bei dem Mädchen in Frankfurt, die Psyche nachgibt, sondern auch, wenn etwas ins Auge geht. Meist verkrampfen sich die Lider, vorübergehende Erblindung ist möglich, was schnell weitere Konsequenzen haben kann. "Stürze können auch aus niedriger Höhe bleibende Schäden verursachen oder sogar lebensbedrohlich werden", betont Demosanitäter Vlatten. Da kommt einem prompt das Bild einer jungen Frau in den Kopf, rote Hose, blaues Top, die bei den G20-Krawallen in Hamburg auf einen zwei Meter hohen Polizeipanzer kletterte und rabiat eingenebelt wurde.

Warnungen gab es immer wieder – ohne Erfolg

Dem flächendeckenden Einsatz auf deutschen Demonstrationen geht ein abenteuerliches Prozedere voraus, das sich stellenweise liest wie ein Kriminalroman. Bereits in den 1920er-Jahren begann das US-amerikanische Militär, die Auswirkungen von OC auf den menschlichen Organismus zu untersuchen. Seit den 60er-Jahren sei Pfefferspray in internationalen Forschungsprojekten als "mögliches Aufstandsbekämpfungsmittel" erprobt worden, wie Steve Wright von der britischen Leeds Beckett University berichtet. Später seien persönliche Interessen involviert gewesen.

Wright, der Gastbeiträge in renommierten Medien wie dem "Guardian", "Le monde diplomatique" oder der "New York Times" veröffentlichte, <link https: archiv.cilip.de alt ausgabe pepper.htm external-link-new-window>legt in einem dezidierten Beitrag einen skandalösen Vorgang dar. Anfang der 1970er entwickelt die Firma "Luckey Police Products" unter dem Markennamen "Capstun" ein Handspray, schnell entwickelt das FBI Interesse und nimmt das Produkt in ein Programm für "weniger tödliche Waffen" auf. Ab 1987 steht das unter der Leitung von Special Agent Thomas Ward, zwei Jahre später erlaubt das FBI allen Agenten den Einsatz. 1997 hält eine Arbeitsgruppe des US National Institute of Justice, der Forschungseinrichtung des US-Justizministeriums, fest, dass Pfefferspray nunmehr bei fast allen Strafverfolgungsbehörden zum Einsatz komme. Zu diesem Zeitpunkt ist Special Agent Ward bereits ein verurteilter Mann - denn in der Zwischenzeit war bekannt geworden, dass ihn "Luckey Police Products" mit 57 000 Dollar am Erfolg von "Capstun" beteiligt hatte. Ohne weitere Folgen, wie Wissenschaftler Steve Wright kommentiert: "Die Aufdeckung dieses Interessenkonfliktes konnte den weltweiten Siegeszug von Pfefferspray-Produkten bei Polizeien, Strafvollzugsbehörden und Militärs aber nicht mehr stoppen."

Warnungen gab es immer wieder, doch sie wurden in den Wind geschlagen. "Der Einsatz von OC (Pfefferspray) sollte innerhalb der EU unterbleiben, bis unabhängige Untersuchungen mögliche Risiken für die Gesundheit vollständiger evaluiert haben," <link http: www.europarl.europa.eu regdata etudes stoa external-link-new-window>appellierte im Juni 2000 das Komitee "Science and Technology Options Assessment" (STOA), im Europaparlament zuständig für die Abschätzung der Chancen und Risiken neuer Technologien. Gleich zu Beginn des Papiers findet sich allerdings der Vermerk: "Dieses Dokument repräsentiert nicht notwendigerweise die Sichtwiese des Europäischen Parlaments." Und tatsächlich wollten sich einige Mitgliedsstaaten nicht gedulden, bis belastbare Erkenntnisse vorlagen.

In der völkerrechtlich verbindlichen Chemiewaffenkonvention, die 1997 in Kraft trat, ist Pfefferspray als Kriegswaffe geächtet und der Einsatz "gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte" verboten. Doch während Staaten wie die Niederlande, Belgien und Norwegen Pfefferspray als Waffe klassifizieren und die zivile Nutzung dort strikt untersagt ist, genügt in Deutschland ein Aufkleber, um waffenrechtliche Auflagen auszuhebeln. Sobald etwa ein Hinweis der Art "Nur für Tierabwehr" auf dem Produkt zu finden ist, darf der amtlich nicht geprüfte Wirkstoff frei an jedermann verkauft werden, sogar an Minderjährige. Ganz unverhohlen wirbt in diesem Sinne ein Online-Shop: "Fällt nicht unters Waffengesetz! Zur Tierabwehr (funktioniert natürlich auch bei Menschen)." Nach der Kölner Silvesternacht sind die zivilen Verkaufszahlen von Pfefferspray in ganz Deutschland für einige Monate sprunghaft angestiegen (<link https: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft stuttgarts-frauen-schiessen-scharf-3405.html external-link-new-window>Kontext berichtete). In Notwehrsituationen ist die Anwendung des Mittels, das in Schweden zur Bärenabwehr empfohlen wird, zwar grundsätzlich legal. Allerdings muss die Reaktion stets im Verhältnis zum Übergriff stehen, was einen allzu leichtfertigen Umgang strafbar machen kann.

Zu wenig erforscht: Potenziell lebensgefährliche Wirkungen

"Problematisch am unkontrollierten Einsatz ist", erklärt Demosanitäter Peer Vlatten, "dass manche Menschen extrem sensibel auf den Wirkstoff reagieren können." Etwa solche, die an einer Herz-Kreislauf-Schwäche leiden und für die eine erhöhte Infarktgefahr besteht. Oder Asthmatiker, die zu ersticken drohen, wenn zu viel Spray in die Lungen gelangt. Hinzu kommen lebensbedrohliche Wechselwirkungen mit anderen Substanzen, die bislang nur unzulänglich erforscht sind. Von einer "lückenhaften Datenlage" ist auch in einem <link https: webcache.googleusercontent.com external-link-new-window>Papier des Schweizer Bundesamts für Gesundheit aus dem Jahr 2015 die Rede. Darin heißt es, basierend auf einer anderen Rechtslage als in Deutschland: "Bei OC waren die Resultate im Tierversuch widersprüchlich, sodass keine klare Schlussfolgerung für den Menschen möglich ist. OC kann möglicherweise die Entwicklung von bestehenden Tumoren fördern." Ob der Reizstoff das Erbgut der Betroffenen schädigt, wird dort ebenfalls als "unklar" eingeordnet.

"Solange die Risiken unbekannt sind", empört sich Peer Vlatten, "ist es enorm fahrlässig, den Wirkstoff trotzdem einzusetzen." Zumal inzwischen als gesichert gilt, dass OC in Wechselwirkungen mit anderen Substanzen tödliche Folgen haben kann. Zur lebensbedrohlichen Gefahr wird der Wirkstoff in Kombination mit Kokain, wie <link http: publications.gc.ca collections collection_2018 scc-csc ps83-3-405-eng.pdf external-link-new-window>Forschungsergebnisse aus Kanada untermauern. Ähnliches wird, wenn auch nicht ganz so gut dokumentiert, von Psychopharmaka angenommen, wie sie bei geistigen Krankheiten häufig zum Einsatz kommen. <link http: www.spiegel.de panorama justiz moegliche-wechselwirkung-mit-drogen-todesfaelle-nach-pfefferspray-einsatz-a-668996.html external-link-new-window>Bereits 2009 berichtete der "Spiegel" über drei Todesfälle innerhalb eines halben Jahres, bei denen die genannten Substanzen im Spiel waren. Zitiert wird hier der Forensiker Fred Zack von der Universität Rostock, laut dem die tatsächliche Zahl der Todesfälle durch Pfefferspray unbekannt sei. Denn Rechtsmediziner zögen "häufig gar nicht in Betracht, dass der Chili-Wirkstoff möglicherweise zum Tod beigetragen" haben könnte.

Wohin die Ahnungslosigkeit über mögliche Gefahren einer angeblich harmlosen Waffe führen kann, wird aus dem Beitrag ebenfalls ersichtlich. So kommentiert das Nachrichtenmagazin: "Bei der Einführung des Pfeffersprays hatten Behörden den Einsatz gegen psychisch Kranke oder unter Drogen stehende Menschen ausdrücklich empfohlen." Also ausgerechnet die Gruppen, die wegen Wechselwirkungen nunmehr als besonders gefährdet gelten. Was sich, zurück in der Gegenwart, im vergangenen Monat innerhalb von drei Tagen gleich zweimal bestätigte: Es waren <link https: www.taz.de archiv-suche external-link-new-window>ein psychisch Kranker und <link https: www.taz.de archiv-suche external-link-new-window>ein unter Drogen stehender Mensch, die am 20. und 22. August nach dem Einsatz von Pfefferspray verstarben.


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5 Kommentare verfügbar

  • Schwa be
    am 11.09.2018
    Antworten
    Aha, das Völkerrecht wird bemüht wenn Pfefferspray gegen Demonstranten eingesetzt werden darf, Pfefferspray an Minderjährige verkauft werden darf sofern ein bestimmter Aufkleber drauf ist und wenn das Bundeswirtschaftsministerium auf einer Bundespressekonferenz die deutschen…
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