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Bürgerbeteiligungs-Beschneidungsgesetz

Bürgerbeteiligungs-Beschneidungsgesetz
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Die BürgerInnen müssen auf jeden Fall gehört werden, wenn Großes gebaut wird. So verlautbart es aus der Politik, die dazu jetzt ein Gesetz bastelt. Es heißt "Planungsbeschleunigungsgesetz", ist von CSU-Minister Scheuer und schränkt die Bürgerbeteiligung ein.

Erinnert sich noch jemand? Als der Streit um Stuttgart 21 am heißesten kochte, war allerorten zu hören und zu lesen, dass nie wieder ein Großprojekt ohne frühzeitige umfassende Bürgerbeteiligung durchgezogen werden könne. Dass im baden-württembergischen Staatsministerium die Stelle einer Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung geschaffen und mit Gisela Erler besetzt wurde, war eine Reaktion darauf, ungeachtet dessen, wie man deren bisherige Arbeit bewerten mag.

Beim neuen, Achtung Wortungetüm, Planungsbeschleunigungsgesetz, hat man nun nicht den Eindruck, als sei eine mangelnde Bürgerbeteiligung als Problem bei der Umsetzung von Großprojekten wie Stuttgart 21 oder BER (Berliner Flughafen) erkannt. Im Gegenteil, schaut man sich den Gesetzentwurf und die Verlautbarungen aus dem von Andreas Scheuer (CSU) geführten Bundesverkehrsministerium an, sieht es eher so aus, als werden die Planungsprozesse an sich für zu langwierig erachtet.

Danach sollen jetzt bei Straßen- und Schienenprojekten Bürokratie abgebaut, Planungsverfahren einfacher und schneller, Doppelprüfungen vermieden, kurz: alles viel effizienter werden. "Mehr Tempo beim Infrastrukturbau" fordert Scheuer, der schon als CSU-Generalsekretär gerne Windmaschine gespielt und seine Vorhaben öffentlichkeitswirksam präsentiert hat.

Wobei das Planungsbeschleunigungsgesetz, das sei der Gerechtigkeit halber erwähnt, <link https: www.bmvi.de shareddocs de pressemitteilungen external-link-new-window>schon von seinem Amtsvorgänger und Parteifreund Alexander Dobrindt initiiert wurde. Zentrale Aspekte des am 18. Juli vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs sind, dass erste Baumaßnahmen in Zukunft schon vor Planfeststellungsbeschluss erlaubt sein sollen, dass bei Einsprüchen das Bundesverwaltungsgericht die nur mehr einzige Gerichtsinstanz sein soll, und dass Vorhabenträger künftig auch private Projektmanager beauftragen dürfen.

Die Bürger kriegen mehr Unterlagen im Netz, sonst nicht viel

Aber wie sieht es nun mit der Bürgerbeteiligung aus? Scheuer sagte im März, man müsse effizienter werden und Planungszeiten verkürzen, "ohne den Dialog mit dem Bürger zu reduzieren." Nota bene: Ziel ist nicht etwa eine Erweiterung, sondern die Aufrechterhaltung des Status Quo. Aber ob selbst das mit dem neuen Gesetz garantiert ist, daran gibt es erhebliche Zweifel.

Das Bundesverkehrsministerium verspricht "mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung". Die Vorhabenträger seien verpflichtet, ergänzend zu bestehenden Bekanntmachungsregeln alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Dies bleibt aber auch der einzige Teil des Gesetzes, der sich konkret mit Bürgerbeteiligung befasst.

Staatsrätin Gisela Erler kritisiert denn auch, dass es in dem Gesetzentwurf zwar "zahlreiche Vorschläge für mehr Information" gebe, aber "leider keinen Ausbau der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung." In einem Brief an das Bundesverkehrsministerium vom 17. Juli bittet sie deshalb, "bei allen von Ihnen identifizierten beschleunigungsbedürftigen Bauvorhaben" eine frühe sowie während der Planungs- und Bauphase fortlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Eine frühe Beteiligung der Bürger verzögere die Verfahren nicht, so Erler, sondern helfe im Gegenteil dabei, "grundlegende Fehler zu vermeiden und Planungen zu verbessern".

Dies sagen auch die Umweltverbände BUND, Nabu, DUH und DNR: "Frühzeitige und umfassende Beteiligung beschleunigt Planungen", heißt es <link https: www.duh.de presse pressemitteilungen pressemitteilung external-link-new-window>in einer gemeinsamen Pressemitteilung, in der sie den Gesetzentwurf scharf kritisieren. Als "konstruktiven Ansatz" bezeichnen sie zwar "die Ausweitung der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung", doch dies könne "über die Mängel des Gesetzes nicht hinwegtäuschen".

Weniger Bürgerbeteiligung: Erörterungstermin kann wegfallen

Einer der Mängel, und eine klare Verminderung von Bürgerbeteiligung, ist dabei: Der öffentliche Erörterungstermin bei Planfeststellungsverfahren soll in Zukunft wegfallen können. Dies schaffe "neue Akzeptanzprobleme" und sei "gerade mit den Erfahrungen von Stuttgart 21 abzulehnen", heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings (DNR) und des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU).

Sich den Erörterungstermin zu sparen, dürfte für Behörden vor allem bei einem weiteren kontrovers bewerteten Punkt des Gesetzentwurfs relevant sein: Zur Beschleunigung von Bauprojekten soll künftig schon vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens erlaubt sein, mit ersten Vorbereitungsmaßnahmen zu beginnen – etwa mit Beseitigung von Gehölz, archäologischen Grabungen und Kampfmittelbeseitigung. Der renommierte Wettbewerbsrechtler Clemens Antweiler sieht das sehr kritisch. Wenn "die Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit", nicht vorgesehen sei, dann würden solche Vorbereitungsmaßnahmen "ohne Durchführung eines fairen Verwaltungsverfahrens erlaubt", so der Düsseldorfer Jurist, der <link http: www.nachhaltig-links.de images dateienj2 planungsbeschleunigung-stellungnahme.pdf external-link-new-window>im Auftrag der Linken-Fraktion im Bundestag ein Gutachten zu dem Gesetzentwurf erstellt hat.

Das EBA bekommt mehr Kompetenzen – auf Kosten der Länder

In einigen Fällen liegen aber auch Kritiker des Gesetzes mal mehr, mal weniger weit auseinander. Etwa bei dem Ziel, Doppelprüfungen zu vermeiden. So soll bei Schienenprojekten künftig das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nicht mehr nur Planfeststellungsbehörde, sondern auch für das vorgelagerte Anhörungsverfahren zuständig sein. Letzteres übernahmen bislang Behörden der Länder, in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien. <link https: www.bund.net fileadmin user_upload_bund publikationen mobilitaet mobilitaet_stellungnahme_gesetz_beschleunigung_planungs_und_genehmigungsverfahren_verkehrsbereich.pdf external-link-new-window>Der BUND begrüßt dies in einer Stellungnahme vom 20. Juni ausdrücklich; denn wenn "die bisherige Aufteilung auf 33 Mittelbehörden in den Ländern" aufgegeben werde, könne "eine deutliche Beschleunigungswirkung erwartet werden".

Einen Rückschritt in Sachen Bürgerbeteiligung sieht dagegen das baden-württembergische Verkehrsministerium: "Mit Übertragung des Anhörungsverfahrens auf das EBA gingen sowohl Bürgernähe als auch Transparenz verloren", sagt Sprecher Edgar Neumann. Weil der Ausbau der Schienenwege erhebliche regionale Bedeutung habe, bedürften die sich hieraus möglicherweise ergebenden Konflikte einer Vermittlung im Anhörungsverfahren und im Erörterungstermin. Deshalb lehne das Ministerium diese Maßnahme ab. Es fordert, den Bundesländern ein "Rückholrecht einzuräumen, wenn sie sich entscheiden, das Anhörungsverfahren weiterhin in eigener Zuständigkeit durchzuführen".

Dass die Länder im Planfeststellungsverfahren ausgeschaltet werden sollen, ist für den Juristen Antweiler sogar ein Verfassungskonflikt, "weil die Verwaltungszuständigkeit nach dem Grundgesetz grundsätzlich bei den Ländern liegt". Er sieht damit "das System des deutschen Exekutivföderalismus in Gefahr".

Weniger Möglichkeiten der Einflussnahme von BürgerInnen sehen die Kritiker auch bei den Stellen des Gesetzentwurfs, die Klagemöglichkeiten gegen Projekte betreffen. So soll die Frist, innerhalb der Klagen begründet werden müssen, auf sechs Wochen begrenzt werden, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Zudem soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig künftig die einzige zuständige Instanz bei Klagen sein.

Die Fristverkürzung schränke, so der Nabu, vor allem die Verbandsklage ein. Und das, obwohl es keinerlei empirische Daten gebe, die belegten, dass die Klageaktivität von Umweltverbänden und insbesondere eine zu lange Klagebegründungsfrist Gründe der Verzögerung von Planungsverfahren seien. Unverständlich sei sie obendrein, da das Umweltrechtsbehelfsgesetz in seiner jüngsten Novelle (im November 2017 in Kraft getreten) die Klagefrist auf zehn Wochen, mit Verlängerungsmöglichkeit, festgesetzt hatte. Da Planungsverfahren heute meist ausgesprochen komplex seien, stelle die Fristverkürzung folglich einen Versuch dar, "die Klagebegründung als solche zu vereiteln". Damit sei sie laut Nabu ein Angriff auf "Partizipationsrechte der Verbände".

Falsche Schlüsse aus dem Debakel um S 21

Für bedenklich, "schon aus Gründen effektiven Rechtsschutzes", hält der Nabu auch die Beschränkung auf das Bundesverwaltungsgericht als zuständige Klageinstanz. Zudem sei diese Änderung völlig ungeeignet, Verfahren zu beschleunigen – denn das Gericht sei schon jetzt überlastet. Aus dem Gesetzesentwurf aber gehe nicht hervor, dass beim Bundesverwaltungsgericht "auch nur eine einzige neue Richterstelle geschaffen werden soll", kritisiert auch Antweiler.

In der Berichterstattung zu Scheuers neuem Gesetzentwurf werden beispielhaft immer wieder zwei Großprojekte als Ausgangspunkt genannt: Stuttgart 21 und der BER. Vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wird das Gesetz jedoch "als völlig falsche Konsequenz" aus dem Debakel des geplanten Tunnelbahnhofs bezeichnet. "Es waren nicht überbordende Bürokratie und zu viel Bürgerbeteiligung, die zum Problem wurden, sondern die nicht rechtzeitig erkannte und gestoppte Sinnlosigkeit und Unwirtschaftlichkeit des Projektes selbst", sagt Bündnissprecher Werner Sauerborn, außerdem "systematisch vorenthaltene und falsche Informationen des Projektträgers und manipulative Eingriffe der Politik".

Entscheidend seien daher "erzwingbare Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Anfangsphase", so Sauerborn. Außerdem müssten "gezielte Falschinformationen, wie sie das Projekt S 21 von Anfang an charakterisierten", strafbar werden – "und gegebenenfalls auch zum Projektabbruch führen können." Von all dem findet sich in Scheuers Gesetzentwurf nichts. Vielmehr öffne er laut Sauerborn einer Politik Tür und Tor, die sich gerade bei Stuttgart 21 schon als verheerend erwiesen habe: "Fakten zu schaffen, ohne dass wichtige Planungsfragen abgesichert sind."

Wie es weitergeht, zeigt sich nach der Sommerpause. Dann soll der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.


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5 Kommentare verfügbar

  • Charlotte Rath
    am 07.08.2018
    Antworten
    Hurra, ein Verkehrsminister beschleunigt!
    In Stuttgart kann man die Erfolge bisheriger Planungsbeschleunigungen besichtigen, unter anderem bei der mittlerweile 18. Planänderung in dem in 8 Salamischeibchen unterteilten S-21-Vorhaben während laufender Bauarbeiten. Besonders durchdacht wirken so oft…
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