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Wir sind alle Wilhelm-Raabe-Straße 4

Wir sind alle Wilhelm-Raabe-Straße 4
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Weil sich reiche Immobilieneigner um ihren Profit sorgen, setzt der Staat zwei junge Familien auf die Straße. Mit einem Großaufgebot räumten Polizei und Gerichtsvollzieher am Montagmorgen die Wilhelm-Raabe-Straße 4 in Stuttgart-Heslach.

"Wehret den Anfängen", zitiert die dpa den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU), der am Montagmittag routiniert in die Phrasenkiste griff. Wieder einmal darf und wird es in Baden-Württemberg keine "rechtsfreien Räume" geben, und "da haben wir heute in Stuttgart ein klares Zeichen gesetzt." Tatsächlich handelten Staat und Sicherheitsbehörden mit Signalwirkung: Der Schutz von Privateigentum und Profit hat in der Güterabwägung einen höheren Stellenwert als soziale Verpflichtungen und menschliche Würde.

Vier Wochen lang waren zwei Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 besetzt. Am Montag wurde nun zwangsgeräumt. Das Haus im Stuttgarter Süden befindet sich im Besitz einer englischen Familie. Keine armen Schlucker, die jeden Euro dreimal umgedreht haben, um sich ein Dach überm Kopf zu finanzieren, sondern durchaus wohlhabend: Einer der drei Eigentümer war nach Recherchen von Kontext Präsident einer internationalen Investmentbank.

Aber ein bisschen mehr Kohle in der Kasse kann ja nicht schaden. Das Angebot der Besetzer war für die Eigentümer offenbar nicht ausreichend: 650 und 700 Euro Kaltmiete wollten sie für die zwei Wohnungen zahlen. Das sei "für Stuttgarter Verhältnisse einigermaßen human, aber gleichzeitig an der Obergrenze des für uns Leistbaren", berichtet Besetzerin Adriana. Der 25-jährigen Mutter ging es nie darum, sich etwas zu erschnorren. Sondern darum, einen Lebensraum zu finden, der ihrem einjährigen Kind gerecht wird. Schon in der Schwangerschaft habe sie mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung angefangen. Bis heute ohne Erfolg.

In den "Stuttgarter Nachrichten" darf <link https: www.stuttgarter-nachrichten.de inhalt.stuttgart-heslach-besetzte-wohnungen-werden-geraeumt.8c680a40-cf66-455d-bb9c-714afb3a2520.html external-link-new-window>der Anwalt der Eigentümer nun behaupten, man habe sich "bis gestern Abend (27. Mai, d. Red.) um eine Lösung ohne Gerichtsvollzieher mit kirchlichen Vertretern und Stadträten bemüht". Ob ein ernstes Interesse an einer gütlichen Einigung jemals vorhanden war, darf allerdings bezweifelt werden. Tatsache wurde den BesetzerInnen auf dem Papier zugesprochen, bis zum vergangenen Sonntag, 18 Uhr, ein Angebot zu unterbreiten. Dem kamen die BesetzerInnen fristgerecht nach. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Eigentümer allerdings schon längst einen Eilantrag auf Zwangsräumung gestellt und vom Verwaltungsgericht Stuttgart genehmigt bekommen.

15 Stunden später rückten also Polizeikräfte und nagelten in einem symbolträchtigen Akt die Wohnungstüren mit Holzbrettern zu. "Wie das mit dem Angebot zusammenpasst, ist uns schleierhaft", kommentiert Besetzerin Rosevita, die nun zusammen mit ihrem neunjährigen Sohn in einem kleinen Zimmer bei ihrer Schwester unterkommt. <link https: www.kontextwochenzeitung.de politik diese-wohnung-ist-besetzt-5066.html internal-link-new-window>Wie bereits in den vergangenen Monaten werden die beiden Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße nun leer stehen, und, wie die verbleibenden Bewohner in der Nachbarschaft berichten, erst einmal aufwändig modernisiert.

Eine Modernisierung wäre nicht nötig – steigert aber den Wert

Nötig wäre das nicht unbedingt, denn die Wohnungen mit kratzerfreiem Parkettboden befinden sich nachgewiesenermaßen in einem bewohnbaren Zustand. Doch sind umfangreiche Renovierungsarbeiten eine Möglichkeit, die Mieten noch dreister zu hochzuschrauben, als es das Gesetz ohnehin schon zulässt. Das Zauberwort heißt Modernisierungsumlage: Bis zu elf Prozent der Kosten dürfen pro Jahr auf die Miete abgewälzt werden. Wenn die Modernisierung beispielsweise 10 000 Euro kostet, steigt die monatliche Kaltmiete um 92 Euro. Im neunten Jahr hat der Mieter die Wertsteigerung schließlich vollumfänglich selbst finanziert, zum Dank dafür darf er dauerhaft höhere Miete zahlen. Einen Anspruch darauf, mitzubestimmen, wie die Modernisierung aussehen soll, hat er nicht und er wird auch nicht gefragt, ob er sie überhaupt will. Es gibt keine Obergrenze, wie viel die Investition in die Zukunft insgesamt kosten darf, und so kommt es, dass man in Stuttgart nach einer solchen Maßnahmen schon mal 300 bis 400 Euro mehr pro Monat blechen muss.

Das verschärft die Notlage in einer Stadt, in der die Angebotsmieten in den vergangenen zehn Jahren um 40 Prozent gestiegen sind. Vom Standpunkt der Profitmaximierung aus betrachtet, ist die Modernisierungsumlage jedoch ein echtes Erfolgsrezept. "Ich kann gar nicht verstehen", erzählt Besetzerin Adriana kopfschüttelnd und mit zusammengekniffenen Augen, "wie man so denken kann. Woher diese Gier kommt." Bestraft würden nach geltender Gesetzeslage allerdings nicht asoziale Rücksichtslosigkeit und die gnadenlose Verwertung eines elementaren Grundbedürfnisses. Sondern diejenigen, die sich dagegen auflehnen. Nicht legal, aber legitim sei ihr Widerstand, sagt Adriana.

Und die Sichtweise, die Besetzung als gerechtfertigte Maßnahme des Widerstands gegen Mietwucher zu betrachten, scheint sich zunehmend Weg zu bahnen: Am Montagabend, nur wenige Stunden nach der Zwangsräumung, kommen rund 500 Menschen zur spontan organisierten Demonstration und zeigen ihre Solidarität: "Wir sind alle Wilhelm-Raabe-Straße 4!" Auf "Spiegel Online", nicht gerade bekannt als kommunistisches Kampfblatt, kam Kolumnistin Margarete Stokowski <link http: www.spiegel.de kultur gesellschaft berlin-hausbesetzung-gegen-leerstand-kolumne-a-1208880.html external-link-new-window>angesichts der flächendeckenden Notlage vergangene Woche zu dem Urteil: "Es sind noch zu wenige Häuser besetzt."

Auf der Gegenseite heißt es, man dürfe nun mal nicht einfach Privateigentum in Besitz nehmen und sich dort, wie Thomas Strobl es nennt, "breitmachen". Wenn man den Willen des Grundgesetzes ernst nähme, dürfte das Privateigentum allerdings auch nicht ausschließlich dem Eigennutz dienen. Und in Besitz nehmen könnte es der Staat durchaus. Denn <link https: www.gesetze-im-internet.de gg art_14.html external-link-new-window>im Grundgesetz heißt es explizit, eine Enteignung sei "zum Wohle der Allgemeinheit zulässig". Hamburg macht seit 2017 vor, wie Zwangsvermietungen aussehen können, um Leerstand und Spekulation zu unterbinden. Bliebe zu wünschen, dass es in diesem Sinne auch in Baden-Württemberg – um mit Strobl zu schließen – bald keine rechtsfreien Räume mehr gibt.


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3 Kommentare verfügbar

  • Markus Mezger
    am 31.05.2018
    Antworten
    Hätten die Wohnungsbesetzer*innen doch bei der Bundeskanzlerin um solidarische Unterstützung geworben, denn als ehemals aktive Hausbesetzerin sollte sie doch vollstes Verständnis für die Nöte wohnungssuchender Menschen haben und auch Parteifreund Strobl auf entsprechende Linie bringen!
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