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Den Ausbildern stinkt's

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Die Integration von Zuwanderern gilt als eine der wichtigsten politischen Aufgaben. Ausgerechnet eine Gesetzeslücke verhindert diese bei geflüchteten Auszubildenden, die nicht mehr in Sammelunterkünften wohnen. In Freiburg überbrückt die Stadt die Kosten für solch spezielle Härtefälle auf freiwilliger Basis. In Stuttgart noch nicht.

Götz Kreder glaubt bis heute, alles richtig gemacht zu haben. Zunächst, als er im Frühjahr vor zwei Jahren ein Stuttgarter Flüchtlingsheim kontaktierte, um einen Auszubildenden zu finden. Unter einheimischen Jugendlichen, sagt er, habe er trotz intensiver Suche keinen Nachwuchs für seinen Malerbetrieb mit knapp zehn Mitarbeitern auftreiben können. Es war die Zeit, als viele Menschen nach Deutschland strömten, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft. "Wir schaffen das", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Höhepunkt der so genannten Flüchtlingskrise als Losung für eine Willkommenskultur ausgegeben. "Da machen wir mit. Schließlich haben wir als kleiner Handwerksbetrieb auch eine soziale Verantwortung", sagt der Malermeister rückblickend.

Ein passender Bewerber war schnell gefunden: Mohammed Hassan Miri, ein 30 Jahre alter Afghane. Im April 2015 hatte er einen Antrag auf Asyl gestellt und lebte seither geduldet in Deutschland. Das erste Zusammentreffen verlief vielversprechend - und markierte den Auftakt zu einem aufreibenden Hürdenlauf, den sich die Beteiligten so nicht vorgestellt hatten. "Damals gab es noch keine staatlichen Programme, um Geflüchtete in Ausbildung und Beruf zu bringen", erzählt Johannes Forster, Personalbetreuer des Malerbetriebs. Zunächst bedurfte es Dutzender Gespräche und Nachfragen bei der Arbeitsagentur, um grünes Licht für ein Kurzzeitpraktikum von Hassan in der Firma zu bekommen. Noch aufwendiger gestaltete es sich, den Afghanen als Auszubildenden anzustellen. "Den Ausbildungsstart zum 1. August 2016 haben wir nur Dank tatkräftiger Unterstützung der Arbeiterwohlfahrt unter Dach und Fach bekommen", sagt Forster.

Schnell kristallisierte sich noch ein weiteres Hindernis für eine erfolgreiche Ausbildung heraus: In seiner Flüchtlingsunterkunft teilte sich der Afghane ein Zimmer mit zwei weiteren Geflüchteten, die jedoch weder erwerbstätig noch in Ausbildung waren. "Wie soll das funktionieren, wenn unser Mann wegen nachtaktiver Zimmergenossen nicht zum Schlafen kommt?", fragt Forster. Deshalb vermittelte der Lehrherr seinem Azubi eine kleine Dachgeschosswohnung, um dessen Nachtruhe zu gewährleisten. "Es hat vier Monate gedauert, bis Miri die Erlaubnis hatte, von der Flüchtlingsunterkunft in vier eigene Wände zu ziehen", sagt der Malermeister. Und deutet damit an, welcher bürokratische Aufwand dem Umzug vorausging.

Trotz Hindernissen: Mohammed Miris erstes Lehrjahr ließ sich gut an. Der Afghane erwies sich als motiviert, geschickt und wissbegierig, was Schwächen in der deutschen Sprache überbrückte. Doch dann der Schock: Im April 2017 wurde dem Azubi die Einstellung seines Asylverfahrens mitgeteilt. "Weil er nicht zu einer persönlichen Anhörung erschienen war", erzählt Forster. Nur: vom Vorladungstermin hatte Hassan nie erfahren. Das Einschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war an einen Flüchtlingshilfeverein adressiert, bei dem er nie registriert gewesen war. "Wir sind mit Mohammed sofort zum Anwalt", erzählt Kreder. Anders als bei behördlichen Entscheidungen üblich, lässt das Bamf keinen Einspruch gegen einen derartigen Bescheid zu. Wer damit nicht einverstanden ist, muss vor Gericht ziehen und klagen, um die drohende Abschiebung zu verhindern.

Im Fall des Maler-Azubis war der Sachverhalt schnell geklärt – mit Hilfe der Postzustellungsurkunde, auf der die Unzustellbarkeit des Schreibens eindeutig dokumentiert war: "Empfänger konnte unter angegebener Anschrift nicht ermittelt werden". Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte den Rechtsstreit umgehend für erledigt. Dennoch blieb ein Gefühl der Unsicherheit. "Wir fragen uns seither ständig, ob wir jemanden ausbilden können, von dem wir nicht wissen, ob er am nächsten Tag überhaupt noch da ist", sagt Mohammed Miris Arbeitgeber.

"Zu wenig zum leben", sagt der Azubi

Zumal über dem Afghanen ein finanzielles Damoklesschwert baumelt. Bedürftige Asylsuchende haben nur in den ersten 15 Monaten, in denen sie sich im Bundesgebiet aufhalten, Anspruch auf Grundleistungen für den Lebensunterhalt, wie es Paragraf 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) definiert. Diese Leistungen, die auch während eines Studiums oder einer Ausbildung bezahlt werden, entsprechen der Sozialhilfe oder Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Ihre Höhe bemisst sich nach den Kosten für Unterkunft (Höchstsatz 450 Euro/Monat) sowie dem Regelbedarf von derzeit 416 Euro im Monat. Nach Ablauf der 15-monatigen Frist bezahlt das Sozialamt diese Grundleistung allerdings nur in "besonderen Härtefällen" weiter, etwa bei schwerer Erkrankung. So definiert es Paragraf 22 des 12. Sozialgesetzbuches. 

Wer als Geflüchteter eine Ausbildung macht und nicht als "Härtefall" gilt kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, die am Bafög angelehnt ist und von der Arbeitsagentur ausbezahlt wird. Auf den Beihilfehöchstsatz von derzeit 735 Euro monatlich wird jedoch jedes Einkommen des Azubis oder Studierenden angerechnet. Mit Folgen für Berechtigte wie Hassan, der Miete für die eigene Wohnung bezahlen muss: Weil seine Ausbildungsvergütung angerechnet wird, im 2. Lehrjahr verdient er 635 Euro brutto, erhält er monatlich nur 68 Euro Ausbildungsbeihilfe. Damit steht er finanziell schlechter da, als wenn er arbeitslos wäre und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen würde: Monatlich muss er mit 571 Euro klarkommen. "Zu wenig zum leben", sagt Miri.

Tatsächlich bleiben ihm nach Abzug der Kaltmiete nur 171 Euro, um Strom, Heizung, Lebensmittel und Kleidung zu bezahlen. "Auch junge Geflüchtete, die eine Berufsfachschule besuchen und länger als 15 Monate in Deutschland sind, sind von diesem Gesetz betroffen", erklärt Christa Cheval-Saur vom Feuerbacher Flüchtlingsfreundeskreis. Diesen Personenkreis trifft die Regelung besonders hart: "Berufsfachschüler gelten juristisch bereits als Auszubildende, sie bekommen aber noch keine Ausbildungsvergütung". Cheval-Saur erzählt von einem jungen Flüchtling, der nach Ablauf der 15-Monats-Frist demnächst von 14 Euro im Monat leben muss.

Sozialrechtsexperten sehen den Grund für dieses Fiasko in einer Gesetzeslücke der Härtefallregelung des Sozialgesetzbuches. Der Gesetzgeber ging bislang offenbar nicht davon aus, dass nach Deutschland Geflüchtete hierzulande eine bezahlte Ausbildung machen, und zugleich in einer Mietwohnung leben. Viele Kommunen und Landkreise haben dieses spezielle Problem inzwischen erkannt. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart, in der Azubi Miri lebt. Als freiwillige Härtefallleistung bezahlte ihm die Stadt zunächst die Kaltmiete der Dachgeschosswohnung weiter. Mit Bewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe durch die Arbeitsagentur stellte das städtische Sozialamt Anfang des Jahres die Unterstützung jedoch ein. "Ich muss meine Malerlehre abbrechen und bei McDonalds arbeiten gehen", ist Mohammed Miri verzweifelt. Einen Schritt, von dem ihm sein Ausbilder bislang abhalten konnte indem er ihm den Mietzins vorläufig stundete.

Letzter Ausweg Flüchtlingsunterkunft

Auf Initiative von Sozialbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) beschloss der Stuttgarter Gemeinderat Anfang März anstelle der vorübergehenden freiwilligen Härtefallregelung eine "Besitzstandsregelung", um derzeit 39 von der Gesetzeslücke betroffenen Auszubildenden in der Landeshauptstadt weiterhin existenzsichernde Leistungen zu gewähren. Mohammed Miri und rund einem Dutzend weiterer Geflüchteter hilft dies wenig: Der Beschluss schließt explizit Leistungen an diejenigen Auszubildenden aus, die mit ihrem Einkommen schon heute über den Höchstsätzen der Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG liegen, obwohl sie dennoch nicht Mietkosten und Lebensunterhalt bestreiten können. "Eine Aufstockung von Ausbildungsförderung kommt nicht in Betracht. Ansonsten würden wir gegen das geschlossene System der Ausbildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland verstoßen", begründet Bürgermeister Wölfe die Weigerung. Den Betroffenen bliebt nur der Ausweg, aus ihrer Wohnung aus- und wieder in eine Flüchtlingsunterkunft einzuziehen. Deren Mietkosten würden bei der BAB-Berechnung berücksichtigt, so der Bürgermeister. "Dann kann Mohammed seine Ausbildung gleich an den Nagel hängen. Und alle Bemühungen, ihn in seinem Wohn- und Arbeitsumfeld zu integrieren, waren für die Katz", empört sich sein Lehrmeister.

Dass es auch anders geht, zeigt die Stadt Freiburg, wo sich die Problematik im September 2017 erstmals im Amt für Migration und Integration (AMI) stellte. Verwaltung und Politik der wie Stuttgart bislang noch grün regierten Breisgau Metropole reagierten prompt: Im März beschloss der Gemeinderat freiwillige kommunale Leistungen für derzeit etwa zehn geflüchtete Auszubildende, deren Azubi-Einkommen nicht zur Deckung der Lebenshaltungs- und Wohnraumkosten ausreicht. Die Begründung: "Die momentane Rechtslage führt dazu, dass geduldete Personen mögliche Ausbildungschancen nicht wahrnehmen oder aber ihren Lebensunterhalt inklusive der Unterkunftskosten nicht mehr bestreiten können. Betroffenen müssen ihre Ausbildungen aus wirtschaftlichen Gründen beenden."

Die Integration Geflüchteter in den lokalen Arbeitsmarkt sei ein wesentlicher Baustein zur Gesamtintegration in die Stadtgesellschaft, heißt es im Beschluss. Die Aufnahme einer Berufsausbildung eröffne nachhaltige Perspektiven, ob in Deutschland oder auch nach einer etwaigen Rückkehr in ein Herkunftsland. "Deshalb ist eine Ausbildung der Aufnahme von Hilfsarbeitertätigkeiten vorzuziehen", empfahl das AMI. Zudem komme es aus integrationspolitischen Gesichtspunkten auch auf eine möglichst sinnvolle Gestaltung des Aufenthalts an. Auch Geflüchtete mit schlechter Bleibeperspektive blieben häufig über einen langen Zeitraum in Deutschland und sollten diese Zeit für sich und die Gesellschaft sinnvoll nutzen dürfen. Ein Erlass oder Teilerlass von Unterkunftsgebühren biete keine hinlängliche Unterstützung, da nicht alle Betroffenen in kommunalen Unterkünften, sondern teilweise bereits in privaten Mietverhältnissen lebten.

Initiative für Bleiberecht

Mittlerweile haben sich rund 80 Unternehmen aus dem Südwesten, der Initiative angeschlossen, die ein Bleiberecht für Geflüchtete fordert. Der Outdoor-Ausrüster Vaude hatte sie im Februar angestoßen. In den vergangenen zwei Jahren hat das Unternehmen neun Geflüchtete in Ausbildungsverhältnisse übernommen. Im Herbst 2017 bekamen fünf von ihnen einen Abschiebescheid. Nach einem offenen Brief an Angela Merkel, in dem sich die Vaude-Chefin Antje von Dewitz für ein Bleiberecht und Rechtssicherheit von Geflüchteten ausspricht und damit auch für die eigene Planungssicherheit, schlossen sich Unternehmen wie Würth, die EnBW und Trigema der Forderung an. Jetzt liegt es an Innenminister Thomas Strobl, sie umzusetzen. (ah)

Zudem seien freiwillige Leistungen auch wirtschaftlich sinnvoll. So rechnet die Freiburger Verwaltung mit zusätzlichen Kosten von 200 Euro pro Monat und Fall. Würden die betroffenen Personen dagegen ihre Ausbildung abbrechen, hätten sie monatliche Ansprüche nach AsylbLG oder Hartz IV auf rund 800 Euro. In nahezu allen Fällen ende der Unterstützungsbedarf spätestens mit dem Wechsel ins dritte Ausbildungsjahr. Zudem helfe die Maßnahme, Bürokratiehemmnisse bei der Aufnahme einer Berufsausbildung abzubauen. "Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Verwaltung freiwillige kommunale Leistungen unumgänglich", folgte der Freiburger Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag des Migrationsamts. 

Mohammed Hassan Miri und seine Ausbilder hoffen nun, dass das Freiburger Modell Schule macht. "Wir holen uns regelmäßig eine blutige Nase in irgendeiner Behörde", erzählt Personalbetreuer Forster. "Statt mit Mohammed in Amtsstuben und bei Anwälten zu sitzen, sollten wir auf Baustellen sein, Aufmaße berechnen und Angebote schreiben", ergänzt Firmenchef Kreder. Nun müsse der Gesetzgeber liefern, sagt er, und die Große Koalition in Berlin müsse die Härtefallregelung im Sozialgesetzbuch endlich an die Realität anpassen. Und die Stadt Stuttgart solange ihre freiwillige Unterstützung auf Fälle wie Malerazubi Mohammed Miri ausweiten. Nach den Kontext-Recherchen deutet sich an, dass die Stuttgarter Stadtverwaltung die fragliche "Besitzstandsregelung" bald entsprechend ergänzen will.


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