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Rohrkrepierer bei Heckler & Koch

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Die Oberndorfer Waffenschmiede ist immer für eine Schlagzeile gut. Sei's mit schräg schießenden Gewehren, mit Hire and Fire in der Chefetage, mit der Frage, wem der Laden eigentlich gehört. Oder mit der irren Posse um einen Whistleblower. Zumindest letzteres ist seit vergangenem Montag geklärt.

Der Vorgang: Der Friedensaktivist Hermann Theisen hatte Anfang Mai 2015 vor dem Fabriktor des Oberndorfer Waffenherstellers Flugblätter verteilt. Darin hatte er die Mitarbeiter zum "Whistleblowing" aufgefordert. Sie sollten die illegalen Praktiken ihrer Firma an die Öffentlichkeit bringen. Nicht nur die Firma, auch die Justiz und schließlich das Landratsamt konterten mit schwerem Geschütz. Das Flugblatt sei ein Aufruf zu Straftaten, hieß es, und dafür gab's einen Strafbefehl. Plus die Information des Polizeipräsidiums Tuttlingen an Theisens Arbeitgeber, dass er von dessen Computer aus Mails verschickt habe.

Andere haben es anders gesehen: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat das Flugblatt und den Aufruf zum Ausplaudern für legal erklärt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes und das Innenministerium haben die Information an den Arbeitgeber durch die Polizei gerügt. Letzter Strohhalm, Theisen wenigstens noch etwas anhängen zu können, war ein Hausfriedensbruchsverfahren, das die Staatsanwaltschaft auf Biegen und Brechen durchziehen wollte – trotz der Hinweise von Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer, wegen der elend langen Verfahrensdauer und der geringen Schuld einzustellen.

Wo fängt das Gelände von H & K an und wo hört es auf?

Am 21. März 2018 kam es zur Verhandlung. Mit grotesken Szenen. Der ehemalige Justiziar der Waffenschmiede, Hans-Peter Miller, wusste nicht, ob die Bereiche, in denen sich Theisen mit seinen Flugblättern aufgehalten hatte, nun Heckler & Koch-Gelände sind oder nicht: "Woher soll ich wissen, wo die Grenze des Firmengeländes verläuft?" Er habe später einen Polizeibeamten gebeten, das beim Notar zu prüfen. Der Beamte, immerhin stellvertretender Revierleiter, konnte sich an einen solchen Notartermin freilich nicht erinnern, meinte aber auf Vorhalt des Richters: "Wenn Herr Miller das sagt..."

Strittig war auch, ob der Werkschützer auf Anweisung Millers oder aus eigener Kompetenz Theisen vom Gelände verwiesen hat. Dass die Geschäftsleitung, sprich Miller, das angeordnet hatte, sagt zwar der Werkschutzmann, und so steht es auch in der Anzeige von Heckler & Koch. Doch Miller behauptete, das sei ein "Übertragungsfehler der Anwaltskanzlei".

Dass sich fast alle wichtigen Zeugen bis auf die Unterhose blamieren, juckt die Juristen nicht. Wichtig ist für sie nur, ob Theisen das Gelände betreten und nicht verlassen hat, als er dazu aufgefordert wurde. Und durfte der Werkschutzmann das auch ohne Anweisung von oben? Das sollte eine Dienstanweisung an den Werkschutz klären, die Richter Heuer für den nächsten Verhandlungstermin anfordert. Nochmal baut Heuer eine goldene Brücke: Theisen sei maximal zehn Minuten auf dem Gelände gewesen – einem Parkplatz und einem Gehweg, vor dem Tor. Er schlägt die Einstellung des Verfahrens vor. Doch Staatsanwalt Christian Kaltschmid besteht auf einer geringfügigen Geldauflage "aus öffentlichem Interesse". Aber Theisen will nicht zahlen.

Der Richter sagt, ein solches Verfahren habe er noch nie erlebt

Und nun am vergangenen Montag der zweite Verhandlungstag. Nach einer Dreiviertelstunde verkündet Richter Heuer, Theisen werde freigesprochen, die Kosten trage die Staatskasse. Die Gründe seien aber andere, als jene, die Theisen für sich ins Feld geführt habe. Er habe schlicht "Glück gehabt", dass Heckler & Koch "eine dilettantische Dienstanweisung für den Werkschutz" habe. Er sei nun 28 Jahre in der Strafjustiz tätig, stöhnt der Richter, aber ein solches Verfahren habe er "noch nie erlebt."

In der Beweisaufnahme hatte Polizeihauptkommissar Ralf Hage über die damals gültige Dienstanweisung für den Werkschutz bei Heckler & Koch berichtet. Darin stehe, der Werkschutz dürfe "in Abwesenheitszeiten von Mitarbeitern" Menschen vom Gelände schicken und das Hausrecht ausüben. Das heißt, so lange nur ein H&K-Beschäftigter im Werksgelände ist, hat die Security kein Recht, jemanden von sich aus weg zu schicken. "Das könnte man so sehen", habe die Justiziarin ihm "nach längerer Pause" bestätigt, so Hage. Er habe die Verantwortlichen auch auf das Problem hingewiesen und gefragt, ob das Unternehmen die Anzeige nicht zurückziehen wolle. Die Antwort war ein klares Nein.

In seinem Plädoyer verteidigt Oberstaatsanwalt Kaltschmid das Verfahren. Es sei keineswegs "vermurkst", wie Theisen im März meinte. Als es 2015 begann, sei der Delinquent wegen eines ähnlichen Vorfalls in München verurteilt gewesen. Außerdem sei der Hausfriedensbruch erwiesen, die Meinungsfreiheit sei nicht grenzenlos, der Beklagte werde in seinem Grundrecht nicht eingeschränkt, schließlich hätte er seine Flugblätter auch "ein paar Meter weiter" verteilen können. Allerdings gebe es "letzte Zweifel", dass Theisen wirklich von jemandem, auf Anweisung von oben, weggeschickt worden war. Deshalb sei er frei zu sprechen.

Richter Heuer meint, die Anweisung sei "abartig und lebensfremd", der damalige Justiziar von Heckler & Koch, Volljurist Miller, als Zeuge "erbarmungswürdig" und seine Anzeige zum Hausfriedensbruch in wesentlichen Teilen "wissentlich falsch" formuliert, um "höheren Druck auszuüben". Am Ende gerät der richterliche Spruch noch zur Generalkritik an der Waffenfabrik. Hätte das Unternehmen die Anzeige zurückgezogen, so Heuer, wäre der Fall erledigt gewesen. Er werde deshalb prüfen, ob H & K nicht die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Wer eine unwahre Anzeige erstatte, könne dazu verdonnert werden.

Wer heute Chef ist, kann morgen rausfliegen

Kenner des Ladens erstaunen solche Vorgänge inzwischen nicht mehr, wenn sie das muntere Hire und Fire in der Chefetage zugrunde legen. Das Spitzenpersonal bleibt nicht lange, wird gefeuert und klagt anschließend. Im Juni 2015 traf es Nicola Marinelli. Anfangs hochgelobt, durfte der heute 61- jährige Rüstungsmanager grade mal sieben Monate in der Beletage auf dem Lindenhof residieren. Den von Hauptaktionär Andreas Heeschen als "branchenerfahrenen Experten" und "kompetenten Kollegen" gepriesenen Marinelli feuerte die Firma im Frühling 2016. Sein Nachfolger Norbert Scheuch blieb etwas länger und flog erst nach einer Aktionärsversammlung am 15. August 2017, als er, auch <link https: www.kontextwochenzeitung.de wirtschaft grosse-kaliber-gegen-bekiffte-kaempfer-4692.html internal-link-new-window>gegenüber Kontext, eine radikal neue Unternehmenspolitik in Aussicht stellte. In dem Gespräch hatte er sich offen für die Forderung einiger kritischer Aktionäre gezeigt, einen Fonds für die Opfer von Heckler & Koch-Waffen zu schaffen. Außerdem würden Waffen künftig nur noch in "grüne" Staaten verkauft.

Nach seinem Rauswurf, der ohne Begründung erfolgte, hatte Scheuch auf Wiedereinstellung geklagt, ein Gerichtstermin im Dezember 2017 war geplatzt. Nun haben sich beide Seiten verglichen. Laut "Wirtschaftswoche" hat der Geschasste keine Abfindung erhalten, vielmehr habe die Firma dem Wunsch des 58-Jährigen nach einem "einvernehmlichen Ausscheiden" zugestimmt, sagte sein Anwalt dem Blatt.

Schwer zu sagen, wem der Laden eigentlich gehört

Während Scheuch mit seinem Vergleich zufrieden scheint, will Marinelli weiterhin eine halbe Million Euro von seinem Ex-Arbeitgeber. "Das Verfahren ist für den 3. August terminiert", bestätigt der Vizepräsident des Landgerichts Rottweil , Thilo Rebmann, auf Nachfrage von Kontext. Marinelli hat eine Klausel in seinem Vertrag, wonach er eine halbe Million erhält, falls er wegen eines "Change of Control", sprich Eigentümerwechsels, seinen Job verliert. Marinelli behauptet nun, nicht Andreas Heeschen, sondern der französische Investor Nicolas Walewski und dessen Londoner Investmentfirma Alken seien Hauptanteilseigner von Heckler & Koch. An jenem 3. August möchte er in einem Zivilprozess mehr darüber erfahren.

Doch dazu müsste er Heeschen als Zeugen laden. Und das scheint schwierig zu sein. Der Kläger, so Rebmann, müsse in einem solchen Verfahren dem Gericht eine ladungsfähige Adresse mitteilen. "Kommt der Brief als unzustellbar zurück, gilt der Zeuge als rechtlich unerreichbar." Die Konsequenz: Der Kläger kann seine Behauptung nicht beweisen. Schlecht für Marinelli, denn die Schweizer Adresse von Heeschen steht zwar so im Aktienregister, aber die Briefe kommen als unzustellbar nach Rottweil zurück. So wird es schwer nachzuweisen sein, was Marinelli laut dpa behauptet, dass nämlich Heeschen seine Aktien an Walewski verpfändet habe und nur noch auf dem Papier der Hauptaktionär von Heckler & Koch sei.

Ähnlich unerreichbar wie Heeschen ist auch Walewskis Fond Alken: Wer dessen Homepage anklickt und über das Kontaktformular anfragt, bekommt "Unbekannte Empfängeradresse" zur Antwort. Nicht besser geht es einem mit der offiziellen e-Mail Adresse contact@alken-am.com: "Diese Seite ist nicht erreichbar." Über den Franzosen erfährt man zwar, dass er ein Nachfahre von Napoleon Bonaparte gewesen sei, er gerne Tennis und Golf spielt und sein Alken European Opportunities Fonds gut zwei Milliarden schwer sei. An welchen Unternehmen er konkret beteiligt ist, oder gar ein Hinweis über seine Beziehungen zu Heckler & Koch – Fehlanzeige.


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