KONTEXT:Wochenzeitung
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Verhältnismäßigkeit? Rammbock!

Verhältnismäßigkeit? Rammbock!
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Nach den G20-Krawallen gab es bundesweite Razzien. Auch das linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart wurde vergangene Woche durchsucht. Die rechtliche Grundlage dafür ist fraglich, der Ruf aber ruiniert: Dargestellt wird das Lilo als Sammelbecken für Gewaltfetischisten. Dabei wurde dort nichts Illegales entdeckt.

Eine "filmreife Inszenierung" sei das gewesen, sagt Jens Heidrich, der für das linke Zentrum Lilo Herrmann spricht. Früh morgens am 5. Dezember, etwa gegen sechs Uhr, sperren Polizisten alle Zufahrten zum Gebäude ab, Anwohner schildern, wie ein schwarzer LKW ohne Kennzeichen vorfährt. Dann strömen etwa zwei Dutzend bewaffnete Beamte in schusssicheren Westen heraus. Die Eingangstür unten öffnen die Einsatzkräfte per Elektrodietrich, zur Wohnung im Dachgeschoss verschaffen sie sich Zugang per Rammbock. Der Verdacht lautet: schwerer Landfriedensbruch. Schließlich beschlagnahmen sie einen Computer, ein Handy, einige Flyer und einen Autoschlüssel. "Aber keine Waffen", betont Heidrich und sagt, dass hier in der Medien-Berichterstattung nicht differenziert wurde.

Von einem "ganzen Arsenal" war da teils die Rede – Baseballschläger, Macheten, eine Schreckschusswaffe, sogar eine Armbrust wurde bei den Razzien, darunter auch zwei in Privatwohnungen, im Großraum Stuttgart sichergestellt. Heidrich geht davon aus, dass absichtlich ausgespart wurde, dass nichts davon aus dem linken Zentrum stammt. "So soll unser Projekt in der Öffentlichkeit diskreditiert werden", sagt er.

Eine spontane Hausführung an den Ort des Geschehens ist kein Problem, an der Tür sieht man noch gesplitterten Lack und eine dicke Delle. Alle vier WG-Zimmer sind erreichbar über eine kleine Küche. Auf der Kühlschranktür ist kaum ein Fleck frei, der noch nicht mit politischen Stickern beklebt ist (die meisten sind rot), in einem großen Hängekorb liegt eine bunte Mischung frisches Obst und an einem Holzbalken, der kaum zwei Meter hoch quer durch den Raum verläuft, baumeln die kleinen Päckchen eines selbstgebastelten Adventskalenders. "Mit der Kirche hat das nichts zu tun!", erklärt eine Bewohnerin, "sondern mit Solidarität und Zuneigung."

Für Jens Heidrich gehört das zur "integralen Verzahnung" des Zentrums. Die politischen Ideale müsse man auch aktiv leben, also wohnen hier nur Aktivisten. Vor gut sieben Jahren haben er und FreundInnen das Gebäude gekauft und grundsaniert, mit Unterstützung durch das <link https: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft wohnen-ohne-dicke-kohle-2788.html internal-link-new-window>Mietshäuser-Syndikat. Der Altbau von 1875 sei vorher nie grundlegend erneuert worden, erzählt Heidrich, "zwei Jahre lang haben wir für das Nötigste gebraucht, mit einem relativ kleinen harten Kern und unendlich vielen Freiwilligen." Inzwischen ist das Haus umweltfreundlicher geworden, dank neuer Dämmung, Wärmeschutzfenstern und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Bis Anfang 2008 gab es im Erdgeschoss noch ein Theater und eine Gaststätte, dort sind jetzt ein Veranstaltungssaal mit Infoladen und ein Café, in dem Leute frei von Konsumzwang zusammensitzen können. Die Gerichte auf der Karte sind fast alle vegan, zwei Ausnahmen gibt es: mit Parmesan und Hirtenkäse. Auch der Kaffee wird wahlweise mit Kuhmilch angeboten.

In den Blick verschiedener Sicherheitsbehörden sind das Zentrum und seine BewohnerInnen geraten, weil sie ihre Räumlichkeiten auch Gruppen bereitstellen, die der Verfassungsschutz dem Linksextremismus zurechnet: die Rote Hilfe etwa oder verschiedene Antifa-Arbeitskreise. Heidrich sagt dazu, das Zentrum solle "eine Plattform bieten für die zerstückelte Linke". Damit meint er "die gesamte Bandbreite vom radikalreformistischen bis zum revolutionären Spektrum". Also mutmaßlich auch den Personenkreis, den Innenminister Thomas de Maiziére nach dem G20-Gipfel als "kriminelle Chaoten" und "verachtenswerte gewalttätige Extremisten" mit Neonazis und islamistischen Terroristen gleichsetzte und ihnen absprach, "politische Motive für sich in Anspruch nehmen" zu können.

Eine Darstellung, die der Wirklichkeit so nicht gerecht wird. "Sicher gibt es auch Krawalltouristen", sagt eine Aktivistin aus Stuttgart, die in Hamburg dabei war und anonym bleiben möchte. "Aber Gewalt ist nicht gleich Gewalt. Insgesamt gibt es dafür eine Vielzahl von individuellen Motiven." Auch politische. 

Der Journalist Rüdiger Suchsland, der auch in der FAZ und "Die Welt" veröffentlichte, <link https: www.heise.de tp features external-link-new-window>bezeichnet das auf Telepolis als "Fundamentalopposition", mit der "die radikaleren Protestgruppen" auch erreichen wollten, "den Gipfel so teuer wie möglich werden zu lassen". Laut Suchsland mit Erfolg: "Einen Gipfel wie Hamburg wird es so schnell nicht wieder geben". 

Eingebrannt haben sich die Bilder von zertrümmerten Fensterscheiben, herausgerissenen Gehweg-Platten und ausgebrannten Autos. Von brennenden Barrikaden im Schanzenviertel und vom schwarzen Rauch über St. Pauli. Wenn nun von "Razzien nach den G20-Krawallen" zu lesen ist, liegt nahe, dass hier ein direkter Zusammenhang zu den Eskalationen in der Nacht auf den 8. Juli besteht. Mit diesen Vorfällen aber haben die aktuellen Durchsuchungen nichts zu tun – es geht bei dem zur Begründung angeführten Verdacht auf schweren Landfriedensbruch um eine gewaltsame Auseinandersetzung viele Stunden zuvor, am frühen Morgen des 7. Juli.

Keine schlüssige, rechtliche Grundlage

Etwa 200 AktivistInnen, zu einem großen Teil schwarz gekleidet, ziehen Transparente tragend und teils vermummt in die Hamburger Innenstadt. In der Rondenbarg-Straße treffen sie auf Polizei, schnell fliegen, wie Aufnahmen zeigen, ein Bengalo und ein Böller, wenig später auch Steine. Insgesamt werfen Radikale laut Hamburger Staatsanwaltschaft 18 Gegenstände in Richtung der Einsatzkräfte. Ein Beamter wird dabei nicht verletzt. 13 Sekunden nachdem der erste Bengalo geflogen ist, rennen die behelmten BFE-Einheiten los, setzen zahlreiche Demonstranten gewaltsam fest, "die haben wir schön platt gemacht, alter Schwede ey", kommentiert ein Polizist auf einem Einsatzvideo, <link https: www.ndr.de fernsehen sendungen panorama3 external-link-new-window>das "Panorama" veröffentlicht hat. Eine Gruppe von Aktivisten wird gegen einen Zaun gedrängt, der unter der Last zusammenbricht, sie stürzen gut zwei Meter in die Tiefe. Insgesamt gibt es im Lager der DemonstrantInnen 14 Schwerverletzte, darunter auch welche aus Stuttgart, die mit teils multiplen Brüchen ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Ein weiteres Resultat: 73 Festnahmen und bislang eine Anklage: der prominente Fall des inzwischen 19-jährigen Fabio V., der beschuldigt ist, weil er dabei gewesen sein soll, und deswegen 14 Wochen lang in Untersuchungshaft saß. Zur Begründung berufen sich der Haftrichter und die Sicherheitsbehörden auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Darin führen die Karlsruher Richter aus, die Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs setze "weder Täterschaft bei der Begehung von Gewalttätigkeiten noch die Zugehörigkeit des Beteiligten zur Menschenmenge" voraus. Damals ging es um eine Hooligangruppe. Der BGH schrieb: "Alle Teilnehmer der Menschenmenge verfolgten einzig das Ziel, geschlossen Gewalttätigkeiten zu begehen."

Mit dieser Entscheidung werden auch die aktuellen Hausdurchsuchungen begründet. Explizit heißt es in der Urteilsbegründung aber auch, der Sachverhalt unterscheide sich "von Fällen des 'Demonstrationsstrafrechts', bei denen aus einer Ansammlung einer Vielzahl von Menschen heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt anwenden oder dies unterstützen wollen".

"Ich habe den Eindruck", sagt Jens Heidrich vom Lilo Herrmann, "dass die Razzien jetzt eine Flucht nach vorne sind." Nach dem Einsatz bei G20 hätten selbst bürgerliche Medien die Frage aufgeworfen, ob das Ausmaß der Polizeigewalt angebracht war. "Jetzt soll im Nachhinein versucht werden, das irgendwie zu rechtfertigen."

Ein Vorwurf, den LKA-Sprecher Horst Haug zurückweist. Es gehe nicht darum, Eindruck zu schinden oder von etwas abzulenken, sagt er im Gespräch mit Kontext, sondern darum, mit "gesetzmäßigen, strafprozessualen Maßnahmen Beweismaterial gegen Beschuldigte sicherzustellen." In den Worten des Hamburger Polizeipräsidenten klingt das indessen etwas anders. Von den Beschuldigten, sagte Ralf Martin Meyer auf einer Pressekonferenz, wisse man bereits, dass sie dabei waren, das sei klar genug. Mit den Razzien wolle die Polizei nun "Hintergründe, Verbindungen und Strukturen der linken Szene" offenlegen.

Das macht gleich doppelt stutzig: Denn erstens, erläutern Anwälte auf Kontext-Nachfrage, stützen sich nur repressive Maßnahmen der Polizei auf die Strafprozessordnung – die Aufklärung einer konkreten Straftat. Nicht aber präventive. Womit vorbeugende Hausdurchsuchungen grundsätzlich unzulässig sind. Und zweitens fällt die Beobachtung extremistischer Bestrebungen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeskriminalämter, sondern den des Verfassungsschutzes. Der wiederum hat aber keine polizeilichen Befugnisse.

18 geworfene Gegenstände, 23 Hausdurchsuchungen

Da dem Schutz der Wohnung grundgesetzlich ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, gelten für Eingriffe theoretisch hohe Hürden. In der Praxis funktioniere das jedoch "leider nicht so gut", bemängelte 2011 der ehemalige Bundesverfassungsrichter <link http: www.taz.de external-link-new-window>Rudolf Mellinghoff im Interview mit der taz. Manchmal, sagt er, habe er den "Eindruck, da geht es noch um etwas anderes als um Strafverfolgung", zum Beispiel "um Einschüchterung und Disziplinierung". Entscheidend sei stets eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Als beunruhigend bezeichnete Mellinghoff "Fallkonstellationen, die ganz eindeutig rechts- und verfassungswidrig sind und trotzdem von Richtern durchgewinkt werden".

Aktuell sollen 18 geworfene Gegenstände, die niemanden verletzt haben, Durchsuchungen in 23 Objekten rechtfertigen, um Erkenntnisse zu gewinnen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen.

Nachdem im Zuge der Eskalationen in Hamburg verschiedene Medien und Politiker von "bürgerkriegsähnlichen Zuständen" sprachen, <link http: www.spiegel.de panorama justiz g20-viel-weniger-verletzte-polizisten-als-angegeben-a-1157913.html>berichtete "Spiegel Online" eine Woche später: "Offiziell als schwer verletzt wurden zwei Polizisten gemeldet." Insgesamt waren 31 000 Beamte im Einsatz. Jens Heidrich spricht vor diesem Hintergrund von einer "krassen Diskursverschiebung".


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9 Kommentare verfügbar

  • Schwa be
    am 18.12.2017
    Antworten
    Um Repressionsmaßnahmen des Staates/der herrschenden Politik öffentlich zu rechtfertigen bzw. Bewegungen zu kriminalisieren und um von berechtigten friedlichen Demonstranten/Demonstrationen abzulenken braucht es Krawallbilder.
    Um später nicht mit leeren Händen da zu stehen wurden vermutlich auch…
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