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Sicherheitslücken für mehr Sicherheit

Sicherheitslücken für mehr Sicherheit
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Könnten Verfassungsexperten und IT-Spezialisten entscheiden, müsste das neue baden-württembergische Anti-Terror-Paket mit seinen unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte zur Gänze in die Tonne. Tatsächlich ist die Verabschiedung nur verschoben. Vorerst um eine Woche.

"Cybersicherheit ist das Fundament der Digitalisierung", sagt Thomas Strobl (CDU) und die Erkenntnis ist an ungewollter Ironie kaum zu überbieten: Als Digitalisierungsminister hat er in der Tat für die Sicherheit im Netz zu sorgen, dafür, dass Lecks schnell auffliegen und geschlossen werden. Als Innenminister kümmert er sich um den Kampf gegen den Terror, weshalb die Polizei das schärfste aller einschlägigen Ländergesetze bekommen soll (<link https: www.kontextwochenzeitung.de politik nachhilfe-von-datenschuetzern-4655.html internal-link-new-window>Kontext berichtete) und – unter einigem anderen – fortan die Möglichkeit zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Die eingesetzten Staatstrojaner brauchen aber Lecks dringend, um Nachrichtenverkehre, natürlich ohne Kenntnis Betroffener, anzapfen zu können.

Der CDU-Landesvorsitzende hat sein Schicksal selbst gewählt. Als es im Frühjahr 2016 bei der Regierungsbildung um die Kompetenzen der Ministerien ging, wollte er das – als attraktiv identifizierte – Zukunftsthema unbedingt in sein Haus holen. Jetzt trägt er wie sein Berliner Pendant Thomas de Maizière auf zwei Schultern Wasser. Den "Interessenkonflikt" beschrieben Vertreter des "Chaos Computer Clubs" (CCC) schon vor einigen Monaten im Bundestag: "Aus wirtschaftlichen und Gemeinwohlerwägungen" habe der Staat "ein hohes Interesse, Computer-Schwachstellen schnell zu schließen, um Wirtschaftsspionage zurückzudrängen und die grauen Märkte, in denen diese Sicherheitslücken gehandelt werden, nicht zusätzlich zu befeuern". Um die Quellen-TKÜ überhaupt anzuwenden, würden aber "mindestens mittlere, im Regelfall sogar schwere bis kritische Schwachstellen benötigt". Andernfalls könne die Überwachungssoftware gar nicht aufgespielt werden (<link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin content kontext_wochenzeitung dateien stellungnahme_ccc-staatstrojaner.pdf download>die ganze Stellungnahme gibt es hier zum Download). 

"Gerade für den Innovations- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg mit seinen vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Datensicherheit und die Sicherheit im Netz entscheidend, ein zentraler Standort- und Wettbewerbsfaktor", sagte Strobl im Sommer, als er Arne Schönbohm zu Gast hatte. Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist der Meinung, dass "mit relativ einfachen Maßnahmen 80 Prozent der Angriffe abgewehrt können". Die Botschaft geht ausdrücklich "an Privatpersonen und mittelständische Unternehmen". Warum sie für Gefährder und Terroristen nicht genauso gilt, bleibt im Dunkeln.

Längst bekannt ist hingegen, wozu (Staats-)Trojaner imstande sind. Dabei geht es nicht nur um Smartphone oder Tablets. Heizungs- und Lichtanlagen, Schalter und andere internetfähigen Geräte seien "heimlich zu steuern, es ist möglich, Kameras und Mikrophone des entsprechenden Endgeräts mittels Software einzuschalten", schreibt Arndt Sinn, Staatswissenschaftler und Leiter des Zentrums für europäische und internationale Strafrechtstudien. Es könne sogar "die Steuerung eines Smart Car übernommen" werden. Allein diese "wenigen Beispiele sollen genügen, um zu zeigen, dass das Gebot der Normenklarheit und Bestimmtheit nicht ohne eine konkret zu beschreibende Zwecksetzung einzuhalten ist." Eine General-Ermächtigung "zur Infiltration informationstechnischer Systeme ist demnach nicht möglich".

Realität funkt der Landesregierung dazwischen

Das dämmerte am vergangenen Donnerstag zumindest einigen Rechtspolitikern der CDU. Und bei den Grünen konnten sich diejenigen freuen, die in den schwierigen innerkoalitionären Verhandlungen schon immer daraufgesetzt hatten, dass Experten dem Innenministerium noch gehörig den Marsch blasen würden angesichts der schweren Eingriffe in Grundrechte. Immerhin hatte Martin Jäger, als Spitzenjurist hoch gelobter Staatssekretär in Strobls Haus, tags zuvor noch versucht, JournalistInnen seine überaus positive Sicht auf alle Neuerungen zu verkaufen. 

Die Wirklichkeit machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Auf Drängen der SPD wurde in der vergangenen Woche nach einer Expertenanhörung im Landtag beschlossen, das Polizeigesetz mit seinen vielkritisierten Vorschriften von der Tagesordnung des 8. November abzusetzen. Die Schlagzeilen fielen entsprechend drastisch aus: "Experten zerpflücken Anti-Terror-Gesetz." Oder: "Ruckeliger Schlussspurt für neues Polizeigesetz." Das Paket "gaukelt den Bürgern mehr Sicherheit vor als es schafft, verletzt Grundrechte und erzeugt neue Gefahren und Schutzlücken", schreibt die "Südwest-Presse". Solche Gesetze seien "keine Sicherheits-Gesetze, sondern Angst-Gesetze".

LKA-Präsident Ralf Michelfelder muss jetzt erst einmal den Rechts- und Innenpolitikern aller Fraktionen Rede und Antwort stehen - hinter verschlossenen Türen. Öffentlich mochte er aus ermittlungstaktischen Gründen keine Details preisgeben. Wie die BKA-Fahnderin Julia Pohlmeier plädierte Michelfelder ebenfalls vehement für eine Ausweitung der Möglichkeiten. Beide beteuerten, eine Grenze zwischen der von den Grünen abgelehnten und im Gesetzespaket dementsprechend nicht enthaltenen – weil viel weitergehenden und viel mehr Daten abgreifenden – Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ sei sehr wohl zu ziehen und einzuhalten.

Stimmt nicht, kontern nicht nur CCC-Fachleute. Ulf Buermeyer, Berliner Richter und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, schreibt dazu in einer Stellungnahme (<link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin content kontext_wochenzeitung dateien stellungnahme-rilg-dr.-buermeyer-ll.m.pdf download>hier zum Download): "In beiden Fällen muss das Zielsystem mittels eines Staatstrojaners infiziert werden, was die Integrität und Vertraulichkeit des Systems aufhebt." Auf Buermeyer bezog sich während der denkwürdigen Sitzung am vergangenen Donnerstag auch der Kölner Rechtswissenschaftler und Anwalt Nikolaos Gazeas, der dem Gesetzgeber den sofortigen Verzicht auf die Quellen-TKÜ empfahl. IT-Experten jenseits der Polizei seien sich einig, dass eine Trennung der Anforderungen zwischen dem einen und dem anderen Eingriff "technisch nicht zu erfüllen" sei.

Verfassungsästhet Strobl blieb der Anhörung fern

Gazeas konnte Paragraph für Paragraph und Urteil für Urteil herunterdeklinieren, warum verschiedene Bestimmungen des Gesetzes unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich höchst bedenklich seien. Schon vor Monaten hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann für seine Grünen das bemerkenswerte Bekenntnis abgelegt, bis an die Grenze des grundgesetzlich Zulässigen gehen zu wollen. Das habe Strobl, sagt ein Grüner, jedoch gründlich missverstanden. Denn der wolle "mit dem Kopf durch die Wand". Jedenfalls stellen Gazeas, der Präsident des Anwaltsverband Peter Kothe und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, den Vätern des Gesetzes im Innenministerium ein miserables Zeugnis aus. Brink erlaubte sich, ohne Namensnennung den Minister persönlich anzugehen, hatte der sich doch bei der Einbringung des Gesetzes in den Landtag Anfang Oktober als "Verfassungsästheten" bezeichnet. Man müsse kein Verfassungsästhet sein, ätzte Brink, um "erhebliche Zweifel" zu haben, ob die neuen Befugnisse für die Polizei mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Der Gemeinte schwänzte die Anhörung, und sein Staatssekretär Jäger zeigte sich völlig unbeeindruckt. Fraktionsübergreifend sehen Fachpolitiker ohnehin in ihm den maßgeblichen Antreiber. "Das Innenministerium will das schärfste Gesetz aller Länder, koste es, was es wolle", argwöhnt SPD-Fraktionsvize Sascha Binder, der die eine Aussetzung verlangt. Und der Grüne Uli Sckerl, gemäß Kretschmanns Marschbefehl prinzipiell auf Koalitionsfrieden statt auf Krawall gebürstet, will erst nach einem Software-Probelauf endgültig zustimmen. "Wir wollen im Praxistest sehen, ob das funktioniert", gab er der BKA-Beamtin mit auf den Heimweg nach Wiesbaden. Wann aber Pohlmeier über dessen Ergebnisse vor dem Ausschuss berichtet, steht in den Sternen – eine Ladung gibt es bisher nicht. Es könnte also gut sein, dass die Verabschiedung des Gesetzes weiter aufgeschoben wird. Werden muss, verlangt auch die Grüne Jugend, die unter anderem "unklare Formulierungen" kritisiert, die bei der Anwendung "zu viel Raum für Interpretationsspielräume lassen".

Der schwerste Schlag fürs Innenministerium ist aber, wie Befürworter für Nachbesserungen eintreten oder neue grundsätzliche Fragen aufwerfen. LKA-Präsident Michelfelder ließ erkennen, dass seine Behörde an eigenen Lösungen interessiert ist und gar nicht auf die BKA-Software zugreifen will. Was nicht nur Geld kosten würde – "Das ist nicht gerade günstig", sagt er –, sondern zugleich allen Sonntagsreden zur Vereinheitlichung von Fahndungsstrukturen bei Bund und Ländern in der Terrorismusabwehr Hohn spräche. Gewerkschaftsvertreter erinnern daran, dass es nur klappt mit der schönen neuen Ermittlungswelt, wenn genug Personal da ist: "Neue Befugnisse bedeuten zusätzliche Belastungen und verlangen nach einer besseren Ausstattung."

Eine Forderung, aus der der Datenschutzbeauftragte den Umkehrschluss zieht. <link https: www.kontextwochenzeitung.de politik wegbereiter-des-terrors-4656.html internal-link-new-window>Gerade der so oft bemühte Fall Anis Amri, des Attentäters vom Berliner Breitscheid-Platz, mit dem die Ausweitung der digitalen Ermittlungen immer wieder begründet wird, zeigt für Stefan Brink, dass die den Behörden zur Verfügung stehenden Datenmengen schon heute zu groß und "nicht beherrschbar" sind. Er hält es für "problematisch, immer weiter draufzusatteln, wenn doch viel sinnvoller wäre, die Analysefähigkeit bei Polizei und Justiz zu stärken". Unvergessen sind die Auftritte von BKA- und LKA-BeamtInnen in den NSU-Ausschüssen des Landtags, die erzählen, wie in ihren Schreibstuben noch immer mit Leitzordnern gearbeitet wird und mit Fax oder Kopierer.


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