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Die Stuttgarter Rechnung

Die Stuttgarter Rechnung
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Für nur 4,5 Quadratmeter Wohnfläche knapp 400 Euro im Monat zu verlangen, ist selbst für Stuttgarter Verhältnisse bodenloser Wucher. Diesen Betrag aber will die Stadtverwaltung ab September von Geflüchteten. Am Ende zahle ja eh das Jobcenter, argumentiert der grüne Sozialbürgermeister Werner Wölfle.

In Deutschland sind die Mietpreise im vergangenen Jahr um 4,4 Prozent gestiegen. In Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften verdreifachen sich die Nutzungsgebühren über Nacht. Das entschied der Stuttgarter Gemeinderat, nach mehreren nicht-öffentlichen Vorberatungen, kürzlich bei vier Gegenstimmen der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus. Weit hinten auf der Tagesordnung, kurz vor der Sommerpause, wurde das Ganze ohne größere Debatte abgehandelt.

Ab 1. September 2017 zahlt ein Geflüchteter statt bisher knapp 120 Euro pro Platz für 4,5 Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche 390 Euro und für sieben Quadratmeter stolze 606 Euro im Monat. Die Stadt kalkuliert dabei pro Quadratmeter mit 31,37 Euro Kaltmiete für die Unterkunft, das ist beinahe das Dreifache des Stuttgarter Schnitts. Dazu kommen 47,65 Euro für Betriebs- und sonstige Nebenkosten. Würde man das auf eine 70 Quadratmeter große Privatwohnung anwenden, entspräche das 3360 Euro im Monat. Außerdem werden 7,61 Euro für Personalkosten angerechnet. Ein Zuckerle: Dabei verzichte man sogar darauf, die Kosten für die Überwachung der Einrichtungen auf deren Bewohner umzulegen.

Die Stadt, sagt Sozialbürgermeister Werner Wölfle, mache dabei keinen Gewinn, die Kosten für den Betrieb der Einrichtungen würden auch nach der Erhöhung nur zu gut 89 Prozent gedeckt. Dabei halte man sich an die Vorgaben des <link http: www.landesrecht-bw.de jportal>Kommunalabgabengesetzes. Wie es allerdings dazu kommt, dass die Unterkunft in den städtischen Einrichtungen so viel teurer ausfällt als auf dem Wohnungsmarkt, kann die Pressestelle der Stadt auf Anfrage nicht schlüssig beantworten. Zwar betont sie mehrfach, eine Nutzungsgebühr sei nicht mit einer Miete zu vergleichen. Warum das allerdings so ist beziehungsweise was genau die immensen Mehrkosten verursacht, konnte der Redaktion trotz mehrfacher Rückfragen bislang niemand erklären.

Dass die Gebühren indes für den Großteil der Geflüchteten nicht durch das eigene Einkommen gestemmt werden können, scheint in der Entscheidungsfindung keine Rolle gespielt zu haben. Denn: Die meisten von ihnen würden, sagt Wölfle, ohnehin kein eigenes Einkommen beziehen; somit kämen Bund und Land für die Kosten auf. Die höheren Zuwendungen für die Stadtkasse entsprächen dabei höheren Zuschüssen, die an anderer Stelle für Integrationsmaßnahmen aufgewendet werden könnten. Nach dem <link https: www.stuttgart.de fluechtlinge stuttgarter-weg external-link-new-window>"Stuttgarter Weg" bei der Flüchtlingsunterbringung kommt nun die "Stuttgarter Rechnung". Circa 5,8 Millionen Euro spart die Landeshauptstadt damit in den kommenden beiden Jahren. Für den kommunalen Haushalt ist das eine Entlastung – Restdeutschland zahlt drauf.

800 hypothetische Fälle sind ganz real

Gegen den Vorwurf, Flüchtlinge würden abgezockt, wehrt sich Wölfle. Wer arbeite, aber nicht genug verdiene, könne bei den Ämtern aufstocken gehen. Gegenüber den "Stuttgarter Nachrichten" sagte er zudem: "Die entscheidende Botschaft ist: Kein Flüchtling muss mehr bezahlen als vorher." Diese entscheidende Botschaft stimmt so nicht ganz. Denn während der Großteil der Geflüchteten in Stuttgart tatsächlich auf Zuschüsse angewiesen ist, gilt das nicht für sogenannte Selbstbezahler – also diejenigen, die sich den Aufenthalt vollständig durch eigenes Einkommen finanzieren. Diese zahlen zwar für die ersten sechs Monate der neuen Regelung vergünstigte Gebühren, nämlich 230 Euro für 4,5 Quadratmeter oder 355 Euro für sieben. Das sind 50 beziehungsweise 175 Euro mehr als zuvor. Bei diesen laut Pressestelle der Stadtverwaltung "eher hypothetischen Fällen" handelt es sich um etwa 800 ganz reale Menschen.

In der Beschlussvorlage für den Gemeinderat hieß es: "Die Höhe der Gebühr muss in einem stimmigen und angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen." Dabei sollen "sozialverträgliche Höchstbeträge" verhindern, "dass große Familien übermäßig belastet werden." Demnach zahlen Paare mit zwei oder mehr Kindern einen Höchstsatz, für die kommenden sechs Monate 1419,60 Euro, anschließend 2425,64 Euro. Pro Person werden dabei sieben Quadratmeter zugeteilt, eine vierköpfige Familie bekommt für den Betrag also 28 Quadratmeter Privatsphäre, eine sechsköpfige 42 Quadratmeter.

Das lichtdurchflutete Penthouse mit großzügiger Dachterrasse im Stuttgarter Süden, das da auf einem Onlineportal angeboten wird, ist dagegen ein echtes Schnäppchen. Und "sozialverträglich" wäre nach Wölfles Rechnung denn auch die "exklusive Maisonette-Wohnung auf gigantischen 184 Quadratmetern mit Terrasse und Loggia", inklusive gehobener Markenküche, Eichenparkett und Fußbodenheizung, hoch oben auf dem Milaneo – Teil der teuersten Wohngegend, die eine der teuersten Wohnstädte Deutschlands zu bieten hat. Sogar mit Hausreinigung inklusive. Weniger ergiebig gestaltet sich hingegen die Suche im niederpreisigen Segment: Die Angebote sind bekanntlich rar, der Markt ist hart umkämpft.

Dem SWR sagte Wölfle, die Erhöhung "erhöhe den Anreiz, auszuziehen", die Unterbringungen seien ja nicht als Wohnungen gedacht. "Man glaubt gar nicht, wie viele doch in privatem Wohnraum unterkommen." Luigi Pantisano, der als Stadtrat der SÖS gegen die Gebührenerhöhung gestimmt hat, bezeichnet das als zynisch. Denn niemand wolle freiwillig unter Bedingungen wie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben: "Das Problem ist einfach, dass der Stuttgarter Wohnungsmarkt für viele Menschen keine bezahlbaren Angebote bereithält."

Besonders absurd ist dabei: Während Landes- und Bundesbehörden bei Geflüchteten ohne eigenem Einkommen zwar vollumfänglich die Nutzungsgebühren in den Gemeinschaftsunterkünften übernehmen, gibt's beim Wohngeld strikte Obergrenzen. Soll heißen: Wenn eine vierköpfige Familie künftig auf 28 Quadratmetern zusammengepfercht lebt, gibt der Staat dafür gut 2400 Euro aus. Für den halben Preis könnte die Familie ebenso gut in einer drei Mal so großen Wohnung unterkommen. Eigentlich ein Zugewinn für alle Beteiligten. In der Praxis wird das durch bürokratischen Mumpitz verhindert – denn in Großstädten für Mietkosten von mehr als elf Euro pro Quadratmeter aufzukommen, wird seitens der Jobcenter in aller Regel als unangemessen hoch eingestuft und demnach nicht bezahlt. Wenn es sich aber verwaltungsjuristisch nicht um eine Miete, sondern um eine Gebühr handelt, scheint es keine Probleme mehr zu geben. Auch wenn diese 86 Euro den Quadratmeter kostet.


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5 Kommentare verfügbar

  • Real Ist
    am 23.08.2017
    Antworten
    Ich halte das Gejammer bezüglich der Mieten größtenteils für unnötig, Im Prinzip ist es nebensächlich, ob der Bund oder die Stadtt für die Unterbringung bezahlt, es bleibt so oder beim Steuerzahler hängen, und dass dies nicht billig wird, war von Anfang an klar.
    Ärgerlich ist aber, dass hier wieder…
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